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   BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92   

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BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92 (https://dejure.org/1993,1278)
BAG, Entscheidung vom 17.02.1993 - 4 AZR 196/92 (https://dejure.org/1993,1278)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - 4 AZR 196/92 (https://dejure.org/1993,1278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MTA § 23a, Anlage 1 Teil I VergGr. Ib und II
    Bewährung: Voraussetzungen - Darlegungs- und Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 247
  • MDR 1993, 991
  • NZA 1994, 672 (Ls.)
  • BB 1993, 1224
  • BB 1994, 1221
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.08.1960 - 4 AZR 541/58

    Besondere Bewährung - Vermessungstechniker - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92
    Der Begriff der Bewährung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (Senatsurteil vom 4. August 1960 - 4 AZR 541/58 - AP Nr. 72 zu § 3 TOA).

    Im Regelfall sind das außerdienstliche Verhalten des Angestellten, seine dienstliche Führung und seine Leistungen bei einer Tätigkeit, auf der seine Eingruppierung nicht beruht, für seine Bewährung nicht maßgeblich (so schon zu dem - im Wortlaut weniger deutlichen - § 3 TOA das Senatsurteil vom 4. August 1960 - 4 AZR 541/58 - AP Nr. 72 zu § 3 TOA).

  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91

    Eingruppierung eines Schwergeräteinspektors

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92
    Bei der Anwendung und Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe kommt den Tatsachengerichten ein weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92
    Zur Abgrenzung zwischen rechtsbegründenden und rechtshindernden Tatsachen ist darauf abzustellen, wer sich auf einen Regeltatbestand beruft und wer auf die Ausnahme hiervon (BGH Urteil vom 16. Juni 1983, BGHZ 87, 393, 399 f.; BGH Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91 - ZIP 1992, 609, 611; BAGE 63, 363, 371 = AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe).
  • BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92
    Zur Abgrenzung zwischen rechtsbegründenden und rechtshindernden Tatsachen ist darauf abzustellen, wer sich auf einen Regeltatbestand beruft und wer auf die Ausnahme hiervon (BGH Urteil vom 16. Juni 1983, BGHZ 87, 393, 399 f.; BGH Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91 - ZIP 1992, 609, 611; BAGE 63, 363, 371 = AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe).
  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91

    Beweislast bei sittenwidriger Schädigung durch Vereitelung des Termineinwands bei

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92
    Zur Abgrenzung zwischen rechtsbegründenden und rechtshindernden Tatsachen ist darauf abzustellen, wer sich auf einen Regeltatbestand beruft und wer auf die Ausnahme hiervon (BGH Urteil vom 16. Juni 1983, BGHZ 87, 393, 399 f.; BGH Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91 - ZIP 1992, 609, 611; BAGE 63, 363, 371 = AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 04.11.1969 - 4 AZR 550/68

    Bewährung - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92
    Zwar sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Bewährung im Streitfall von dem Angestellten darzulegen und zu beweisen (BAGE 22, 196, 200 = AP Nr. 7 zu § 23 a BAT; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Rz 4 a).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92
    Der Kläger hat eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unbedenklich zulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 350/95

    Eingruppierung einer Bußgeldsachbearbeiterin - Anspruch auf Vergütung nach der

    Bei der Anwendung und Auslegung solcher unbestimmter Rechtsbegriffe kommt dabei den Tatsachengerichten ein weiter Beurteilungsspielraum zu (BAG Urteil vom 17. Februar 1993 - 4 AZR 196/92 - AP Nr. 2 zu § 23a MTA = ZTR 1993, 332, m.w.N.).

    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist also auch insoweit darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteile vom 17. Februar 1993 - 4 AZR 196/92 - AP Nr. 2 zu § 23a MTA = ZTR 1993, 332, m.w.N.; vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel = NZA 1994, 271).

    Weiter ist auch hier zu berücksichtigen, daß dem Landesarbeitsgericht insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht (BAG Urteil vom 17. Februar 1993 - 4 AZR 196/92 - a.a.O.).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Neben den Anforderungen, die sich aus der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht des Angestellten zur Arbeitsleistung ergeben, sind dabei auch solche Nebenpflichten zu berücksichtigen, die mit dieser Hauptpflicht in unlösbarem Zusammenhang stehen (BAG 17. Februar 1993 - 4 AZR 196/92 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 72, 247).
  • LAG München, 05.04.2001 - 4 Sa 951/99

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 10 Sa 221/07

    Bewährungsaufstieg nach vorangegangener sechsmonatiger Unterbrechung der

    So können auch mehrere Verstöße für die Bewährung noch unschädlich sein, wenn sie jeweils für sich ohne Gewicht sind und angesichts der Länge der erforderlichen Bewährungszeit auch in ihrer Gesamtheit nur als gelegentliche "Ausrutscher" zu bewerten sind (BAG Urteil vom 17.02.1993, a. a. O., unter II 2 b, cc der Gründe).

    Dabei trägt, wovon bereits das Arbeitsgericht zutreffend ausgegangen ist, grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er sich im vorgenannten Sinne bewährt hat (BAG Urteil vom 17.02.1993 - 4 AZR 196/92 - AP Nr. 2 zu § 23 MTA).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 9 Sa 10/13

    Verrechnung von übertariflichen Zulagen mit Tariflohnerhöhung

    Die tatsächlichen Voraussetzungen der Bewährung sind im Streitfall von dem Angestellten darzulegen und zu beweisen (BAG, Urteil vom 17.02.1993, Az. 4 AZR 196/92 Rn. 39, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.1998 - 4 Sa 992/98

    Dreijährige Bewährung in der geforderten Tätigkeit zur Erlangung der

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2009 - 10 Sa 2044/08

    Darlegungslast des Arbeitnehmers im Falle eines Bewährungsaufstiegs - tarifliche

    Dabei trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er sich im vorgenannten Sinne bewährt hat (LAG München, Urteil vom 5. April 2001 - 4 Sa 951/99 = PersR 2002, 86 f.); BAG, Urteil vom 17. Februar 1993 - 4 AZR 196/92 = AP Nr. 2 zu § 23a MTA).
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