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   BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92   

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BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92 (https://dejure.org/1992,247)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 4 AZR 152/92 (https://dejure.org/1992,247)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 (https://dejure.org/1992,247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Geschlechterdiskriminierung - Teilzeitbeschäftigte - Bewährungsaufstieg - Lohngleichheitsgebot

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Frauendiskriminierung durch Verdoppelung der Bewährungzeiten Teilzeitbeschäftigter vor dem Bewährungsaufstieg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 64
  • NJW 1993, 1287 (Ls.)
  • NJW 1994, 2564
  • MDR 1993, 549
  • EuZW 1993, 227
  • NZA 1993, 367
  • BB 1992, 2507
  • BB 1993, 503
  • DB 1992, 2557
  • DB 1993, 586
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation -

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
    b) Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach die während der Bewährungszeit erhöhte persönliche Qualifikation generell das Erfordernis verlängerter Bewährungszeiten für Teilzeitbeschäftigte rechtfertige (Urteil vom 14. September 1988, BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT).

    Unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR 1988, 459; - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT) hat sie die Auffassung vertreten, § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT verstoße nicht gegen höherrangiges Recht und sei voll anwendbar.

    darf das Gericht im Hinblick auf eine Regelungsautonomie der Tarifvertragsparteien keine solche Entscheidung treffen, sondern muß diese vielmehr den Tarifvertragsparteien überlassen? In dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zur Erläuterung von § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT die Begründung der Senatsurteile vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO.; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO.) ausführlich dargestellt hat.

    Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. September 1988 - 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) sei nicht davon auszugehen, daß mit dem Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT das in der Bewährungszeit erhöhte und vertiefte Erfahrungswissen honoriert werden solle.

    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) die Auffassung vertreten, die in § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT vorgesehene Verdoppelung der Bewährungszeiten sei generell gerechtfertigt, weil Teilzeitarbeitnehmer den für einen Bewährungsaufstieg vorausgesetzten, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von einem Vollzeitarbeitnehmer erreichten Zuwachs an Erfahrungswissen nur in einem entsprechend längeren Zeitraum erlangen könnten.

  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
    Dieser Grundsatz ist unumstritten, das Bundesarbeitsgericht hat ihn in seine Rechtsprechung aufgenommen (vgl. BAGE 66, 264, 270 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG; Urteil vom 9. Oktober 1991, 5 AZR 598/90 = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG).

    Die verbindliche Wirkung einer nach Art. 177 EWGV ergangenen Entscheidung für die mit der Sache befaßten nationalen Gerichte ist auch vom Bundesarbeitsgericht bisher schon anerkannt worden (vgl. Urteil vom 6. Juli 1974, BAGE 26, 214 = AP Nr. 7 zu Art. 177 EWG-Vertrag; Urteil vom 9. Oktober 1991, aaO).

    bb) Der Dritte Senat (besonders Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und ihm folgend der Fünfte Senat (Urteil vom 9. Oktober 1991, aaO) haben es für den Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung zusätzlich für erforderlich gehalten, daß die besonders die Angehörigen eines Geschlechts treffende nachteilige Wirkung einer Regelung auf geschlechtsspezifischen Gründen beruht.

    Daher hat die im vorliegenden Fall festzustellende teilweise Unvereinbarkeit von § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT mit Art. 119 EWG-Vertrag zur Folge, daß diese Bestimmung des BAT insoweit nicht anzuwenden ist (so der Europäische Gerichtshof in seiner Vorabentscheidung; ebenso im Anschluß an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 - Rinner-Kühn - AP, aaO; BAG Urteil vom 9. Oktober 1991, aaO).

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88

    Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung - Verdoppelung der Bewährungszeit

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
    Unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR 1988, 459; - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT) hat sie die Auffassung vertreten, § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT verstoße nicht gegen höherrangiges Recht und sei voll anwendbar.

    darf das Gericht im Hinblick auf eine Regelungsautonomie der Tarifvertragsparteien keine solche Entscheidung treffen, sondern muß diese vielmehr den Tarifvertragsparteien überlassen? In dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zur Erläuterung von § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT die Begründung der Senatsurteile vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO.; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO.) ausführlich dargestellt hat.

    Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. September 1988 - 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) sei nicht davon auszugehen, daß mit dem Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT das in der Bewährungszeit erhöhte und vertiefte Erfahrungswissen honoriert werden solle.

    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) die Auffassung vertreten, die in § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT vorgesehene Verdoppelung der Bewährungszeiten sei generell gerechtfertigt, weil Teilzeitarbeitnehmer den für einen Bewährungsaufstieg vorausgesetzten, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von einem Vollzeitarbeitnehmer erreichten Zuwachs an Erfahrungswissen nur in einem entsprechend längeren Zeitraum erlangen könnten.

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
    Dieser Grundsatz ist unumstritten, das Bundesarbeitsgericht hat ihn in seine Rechtsprechung aufgenommen (vgl. BAGE 66, 264, 270 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG; Urteil vom 9. Oktober 1991, 5 AZR 598/90 = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG).

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich dem in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (z. B. BAGE 66, 264, 270 f. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG).

  • BAG, 06.07.1974 - 4 AZR 240/72

    Trennungsgeld - Deutsche Bundespost - Verstoß gegen EWG-Vertrag - Aus dem Ausland

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
    Die verbindliche Wirkung einer nach Art. 177 EWGV ergangenen Entscheidung für die mit der Sache befaßten nationalen Gerichte ist auch vom Bundesarbeitsgericht bisher schon anerkannt worden (vgl. Urteil vom 6. Juli 1974, BAGE 26, 214 = AP Nr. 7 zu Art. 177 EWG-Vertrag; Urteil vom 9. Oktober 1991, aaO).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
    Es ist aber inzwischen unbestritten, daß Art. 119 EWG-Vertrag auch die mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts erfaßt (vgl. nur die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, z. B. Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka-Kaufhaus - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; zuletzt Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - Bötel - EzA Nr. 108 zu § 37 BetrVG 1972).
  • EuGH, 16.03.1978 - 135/77

    Bosch / Hauptzollamt Hildesheim

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
    Dabei ist der Tenor eines aufgrund von Art. 177 EWG-Vertrag ergangenen Urteils im Lichte der Entscheidungsgründe zu verstehen (Europäischer Gerichtshof Urteil vom 16. März 1978 - Rs 135/77 - Bosch II - Slg. 1978, 855, 859).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-360/90

    Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
    Es ist aber inzwischen unbestritten, daß Art. 119 EWG-Vertrag auch die mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts erfaßt (vgl. nur die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, z. B. Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka-Kaufhaus - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; zuletzt Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - Bötel - EzA Nr. 108 zu § 37 BetrVG 1972).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-229/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
    Ebenso hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Mai 1991 (Rs C-229/89 - Kommission/Belgien - Slg. 1991, I - 2223, 2228) bei der Prüfung, ob eine mittelbare Diskriminierung vorliegt, ausdrücklich darauf abgestellt, wie sich die Geschlechterverteilung innerhalb der von einer Regelung begünstigten Gruppe zur Geschlechterverteilung innerhalb der von dieser Regelung benachteiligten Gruppe verhält.
  • EuGH, 03.02.1977 - 52/76

    Benedetti / Munari

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
    aa) Eine Vorabentscheidung ist nicht nur, wie der Europäische Gerichtshof bereits entschieden hat (Urteil vom 3. Februar 1977 - Rs 52/76 - Benedetti - Slg. 19, 77, 163, 183), für das jeweils vorlegende Gericht hinsichtlich der Auslegung der betreffenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen verbindlich.
  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer - Benachteiligung -

  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85

    Wahlvorstand - Betriebsrat - Betriebsratswahl - Niederlegung des Amtes -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 658/85

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause, Krankenpflegepersonals im Nachtdienst

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Die mit der wachsenden Dauer einer Tätigkeit zunehmende Erfahrung eines Arbeitnehmers, die ihn zu besserer Arbeitsleistung befähigt, erfordert stets eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Frage, welche Beziehung zwischen der Art der ausgeübten Tätigkeit und der Erfahrung besteht, die die Ausübung dieser Tätigkeit nach einer bestimmten Zahl geleisteter Arbeitsstunden mit sich bringt (vgl. EuGH 10. März 2005 - C-196/02 - [Nikoloudi] Rn. 61, Slg. 2005, I-1789; 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 14, Slg. 1991, I-297; BAG 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - aaO; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - zu IV 3 d cc der Gründe, BAGE 72, 64) .
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Die für den Tatbestand einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung erforderliche faktisch nachteilige Betroffenheit eines Geschlechts durch eine Regelung (BVerfGE 109, 64, 90) setzt voraus, dass der Anteil der Angehörigen dieses Geschlechts unter den nachteilig Betroffenen erheblich höher ist als unter den von der Regelung Begünstigten (BAGE 72, 64 RdNr 37 mwN; BAGE 76, 90 RdNr 50; BFHE 193, 234 RdNr 19).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Eine Anknüpfung an das Geschlecht kann nach der Rechtsprechung auch vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. EuGH, NJW 1986, S. 3020 - Bilka - EuGH, NZA 1990, S. 771 - Kowalska - EuGH, NZA 1994, S. 797 - Enderby - BAGE 53, 161 ; 68, 320 ; 72, 64 ).
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann sich der einzelne Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vor Gericht auf diese Vorschrift berufen (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Februar 1991 - C-184/89 - EuGHE 1991, I-297 = AP Nr. 25 zu § 23a BAT; ebenso BAG in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 2. Dezember 1992, BAGE 72, 64, zu IV 1a der Gründe).

    Es müsse geprüft werden, ob die nachteilige Wirkung auch anders als mit dem Geschlecht oder den Geschlechterrollen erklärt werden kann (BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 9. Oktober 1991, 5 AZR 598/90 = NZA 1992, 259 [BAG 09.10.1991 - 5 AZR 598/90]; zweifelnd nunmehr Urteil vom 2. Dezember 1992, aaO).

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Die Klägerin kann sich gegenüber dem Beklagten darauf berufen (ständige Rechtsprechung: EuGH Urteil vom 8. April 1976 - Rs 43/75 - Defrenne - Slg. 1976 I-455; BAG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - BAGE 72, 64 = AP Nr. 28 zu § 23 a BAT).

    Hinzukommen muß, daß das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter unter den von dieser Rechtsnorm Begünstigten wesentlich anders ist (BAG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 -, aaO, zu IV 3 c aa der Gründe; Wißmann, FS Wlotzke, S. 807, 810 f.).

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Dieser Grundsatz ist unumstritten, das Bundesarbeitsgericht hat ihn in seine Rechtsprechung aufgenommen (vgl. BAGE 66, 264, 270 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAGE 68, 320, 324 [BAG 09.10.1991 - 5 AZR 598/90] = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG; BAGE 72, 64 = AP Nr. 28 zu § 23 a BAT).

    Aus einer vergleichenden Betrachtung und den sich hieraus ergebenden Prozentzahlen folgt schließlich die Feststellung, ob der in den Gruppen bestehende Geschlechtsanteil wesentlich i. S. d. Art. 119 EG-Vertrag voneinander abweicht (BAGE 72, 64, 75 = AP, aaO, zu IV 3 c bb der Gründe).

    Im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 177 EG-Vertrag wäre weiter zu klären, ob es der Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung erfordert, daß die besonders die Angehörigen eines Geschlechts treffende nachteilige Wirkung einer Regelung auf geschlechtsspezifischen Gründen beruht (vgl. hierzu BAGE 72, 64, aaO).

  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

    Nur so werde die für den BAT kennzeichnende Verbindung zwischen der jeweils geleisteten Arbeit und der Eingruppierung gewahrt und eine dem BAT fremde Entkoppelung von Arbeitsleistung und dafür zu zahlender Vergütung vermieden (BAG 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - zu IV 3 d gg der Gründe, BAGE 72, 64) .

    (3) Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht im Hinblick auf die an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geübte Kritik auch ausdrücklich offengelassen, ob für die Bewährungszeit erhöhtes Erfahrungswissen eine Rolle spielen solle (BAG 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - zu IV 3 d gg der Gründe, BAGE 72, 64) .

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist das in Art. 119 EG-Vertrag enthaltene Gebot gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbares Recht, auf das sich der einzelne Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und vor Gericht berufen kann (vgl. u.a. EuGH Urteil vom 17. Mai 1990 - Rs C-262/88 - Barber - AP Nr. 20 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - BAGE 66, 264, 270 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - BAGE 72, 64, 71 = AP Nr. 28 zu § 23 a BAT, zu IV 1 a der Gründe).

    Der Anteil der Geschlechter in der von der Norm begünstigten Gruppe ist mit ihrem Anteil in der von der Norm benachteiligten Gruppe zu vergleichen (vgl. BAG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 -, aaO, zu IV 3 c bb der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96

    Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH hat der Senat (Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - BAGE 72, 64 = AP Nr. 28 zu § 23 a BAT, m.w.N.; vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT; vgl. dazu Wißmann, Festschrift für Wlotzke, 1996, Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung: iudex calculat, S. 807, 809) für die Prüfung, ob die Angehörigen eines Geschlechts von einer Regelung wesentlich stärker nachteilig betroffen sind als diejenigen des anderen, folgendes Muster entwickelt: In einem ersten Schritt sind die Vergleichsgruppen zu ermitteln.

    Stärker von der Regelung benachteiligt betroffen ist das Geschlecht, dessen Anteil an der benachteiligten Gruppe größer ist als an der begünstigten (vgl. dazu näher Urteil des Senats vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - aaO; Wißmann, aaO, S. 810).

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - Mitttelbare Diskriminierung wegen des

    Dieser Grundsatz ist unumstritten, das Bundesarbeitsgericht hat ihn in seine Rechtsprechung aufgenommen (vgl. BAGE 66, 264, 270 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAGE 68, 320, 324 [BAG 09.10.1991 - 5 AZR 598/90] = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG; Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - AP Nr. 28 zu § 23 a BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Aus einer vergleichenden Betrachtung und den sich hieraus ergebenden Prozentzahlen folgt schließlich die Feststellung, ob der in den Gruppen bestehende Geschlechtsanteil wesentlich i.S.d. Art. 119 EG-Vertrag voneinander abweicht (Senatsurteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - AP, a.a.O., zu IV 3 c bb der Gründe).

    Im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 177 EG-Vertrag wäre weiter zu klären, ob es der Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung erfordert, daß die besonders die Angehörigen eines Geschlechts treffende nachteilige Wirkung einer Regelung auf geschlechtsspezifischen Gründen beruht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - AP, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 344/94

    Weihnachtsgeld für Zeitungszusteller

  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 18/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 463/01

    Tarifliche Versorgungsregelung - nichteheliche Kinder

  • LAG Hamm, 09.01.1998 - 10 Sa 1577/97

    Rahmentarifvertrages für die kaufmännischen und technischen Angestellten im

  • LAG Hamm, 19.03.1993 - 10 Sa 1511/92

    Darlehen; Arbeitgeber; Wohnungsbaudarlehen; Arbeitgeberdarlehen; Konditionen;

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Musiklehrerin

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08

    Altersteilzeit - Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 301/93

    Fallgruppenaufstieg; Anrechnung von Teilzeitbeschäftigung

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04

    Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx, Eingruppierung, mittelbare

  • LAG Hessen, 14.12.1993 - 7 Sa 466/93

    Überstundenzuschläge von Teilzeitbeschäftigten; Mittelbare

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13

    Entgeltgleichheit - Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/05

    Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx, Eingruppierung, mittelbare

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00

    Vorliegen einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung

  • LAG Niedersachsen, 25.01.1994 - 13 Sa 751/93

    Tätigkeit als staatlich anerkannte Erzieherin in einer heilpädagogischen Gruppe ;

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 18 Sa 157/02

    Mindestgesamtversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

  • LAG Köln, 18.01.2002 - 4 Sa 1066/01

    Anspruch auf Teilzeit im Kleinbetrieb

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 15 Sa 1717/08

    Bewährungsaufstieg in Zeiten ohne Tätigkeit - Geltendmachung im Sinne tariflicher

  • SG Hannover, 25.05.1993 - S 7 J 629/89

    Diskriminierung; Frauen; Rentenversicherung; Pflichtbeiträge; Teilzeit

  • LAG Hamm, 11.03.1994 - 10 Sa 1296/93

    Urlaubsgeld; Tarifvertrag; Tarifliche Zuwendung; Verfassungsmäßigkeit;

  • LAG Bremen, 09.02.1994 - 2 Sa 263/93

    Gebotener Umfang des Rentenanspruchs einer bei öffentlichem Arbeitgeber

  • LAG Hamburg, 27.05.1993 - 2 Sa 3/93

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich; Ausübung eines

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
  • BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92

    Kürzung einer tariflichen Jahressonderzahlung wegen der Inanspruchnahme von

  • LAG Hessen, 14.06.2013 - 14 Sa 1367/12

    Eingruppierung - Darlegungslast; Eingruppierung - Darlegungslast

  • LAG Hessen, 24.02.1998 - 9 Sa 1442/97

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter

  • LAG Hessen, 19.11.1993 - 9 Sa 669/93

    Tarifliche Eingruppierung einer Sparkassenangestellten; Teilzeitbeschäftigte

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