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   BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92   

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https://dejure.org/1993,119
BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92 (https://dejure.org/1993,119)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1993 - 5 AZR 16/92 (https://dejure.org/1993,119)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 (https://dejure.org/1993,119)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org
  • hensche.de

    Betriebliche Übung, Freistellung

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242 Betriebliche Übung; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 157, § 242; ZPO § 256
    Freistellung am Rosenmontag - Betriebliche Übung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157, § 242; ZPO § 256
    Freistellung am Rosenmontag - Begriff der betrieblichen Übung - Eingeschränkte Geltung im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsbefreiung am Rosenmontag und Karnevalsdienstag

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsbefreiung am Rosenmontag und Karnevalsdienstag?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rosenmontag: Kein Anspruch auf Freistellung von Arbeit im öffentlichen Dienst - Grundsätze der betrieblichen Übung gelten für öffentlichen Dienst nur eingeschränkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 1
  • NJW 1993, 2333
  • MDR 1993, 990
  • NZA 1993, 749
  • BB 1993, 1012
  • BB 1993, 1224
  • BB 1993, 2161
  • DB 1993, 1882
  • DB 1993, 740
  • JR 1993, 440
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92
    Aus diesem als Willenserklärung des Arbeitgebers, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (vgl. nur BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost; aus neuester Zeit BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Daher müssen selbst bei langjährigen Vergünstigungen besondere zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes über das gewährte tarifliche Entgelt hinaus weitere Leistungen einräumen will, die auf Dauer gewährt und damit Vertragsbestandteil werden sollen (vgl. statt vieler nur BAGE 59, 73, 85 = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe, ebenfalls mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92
    Aus diesem als Willenserklärung des Arbeitgebers, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (vgl. nur BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost; aus neuester Zeit BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LAG Köln, 08.11.1991 - 13 (6) Sa 532/91

    Arbeitsbefreiung; Freistellung; Leistungspflicht; Arbeitnehmer; Karneval;

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. November 1991 - 13 (6) Sa 532/91 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92
    Ohne besonderen Anhalt darf der Arbeitnehmer deshalb auch bei langjähriger Gewährung einer zusätzlichen Vergünstigung nicht darauf vertrauen, sie sei Vertragsinhalt geworden (Anschluß an BAGE 49, 31 = AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung

    Ob sich der Arbeitgeber binden wollte oder nicht, ist danach zu beurteilen, inwieweit Arbeitnehmer dies aus dem Erklärungsverhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie aller Begleitumstände gemäß den §§ 133, 157 BGB schließen durften (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Urteil vom 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, unter I 1 der Gründe; ausführlicher: Urteil vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, unter II 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Im Zweifel gilt Normvollzug (BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT; BAG Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - BAGE 49, 31 = AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 - AP Nr. 38, aaO, jeweils m.w.N.).

    Der Arbeitnehmer muß damit rechnen, daß eine fehlerhafte Rechtsanwendung korrigiert wird (so schon BAG Urteil vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; s. ferner BAG Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 -, aaO; BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 -, aaO; BAG Urteil vom 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 -, aaO, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Ob sich der Arbeitgeber binden wollte oder nicht, ist danach zu beurteilen, inwieweit Arbeitnehmer dies aus dem Erklärungsverhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie aller Begleitumstände gemäß den §§ 133, 157 BGB schließen dürfen (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Urteil vom 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, unter I 1 der Gründe; ausführlicher: Urteil vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, unter II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

    Diese Einschränkungen sind der Tatsache geschuldet, dass der öffentliche Arbeitgeber durch die Anweisung vorgesetzter Dienststellen, Verwaltungsrichtlinien, Verordnungen und gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Haushaltsgesetzgebers wesentlich strenger rechtlich und tatsächlich gebunden ist als ein privater Arbeitgeber (allg. Auffassung, vgl. nur BAG 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 - BAGE 73, 1, 3 mwN).
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