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   BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92   

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BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92 (https://dejure.org/1993,2038)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1993 - 5 AZR 405/92 (https://dejure.org/1993,2038)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 (https://dejure.org/1993,2038)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB X § 115 Abs. 1; BSHG §§ 2, 11 Abs. 1; 90 Abs. 4; BGB § 614
    Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 186
  • DB 1993, 2035
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92
    Da Sozialhilfe grundsätzlich nicht für vergangene Zeiträume gewährt wird (vgl. BVerwGE 57, 237, 238), wird die Sozialhilfe für den jeweiligen Hilfezeitraum im voraus erbracht.
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78

    Lohnfortzahlungsanspruch - Verzicht - Kein Verzicht vor Fälligkeit - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1983 (- 2 AZR 446/81 - AP Nr. 3 zu § 117 AFG) betrifft den Anspruch der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Arbeitgeber aus übergegangenem Recht gemäß § 117 Abs. 4 AFG a.F. = § 115 SGB X n.F. In der Entscheidung vom 20. August 1980 (- 5 AZR 218/78 - AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG) geht es gemäß § 182 Abs. 10 RVO a.F. = § 115 SGB X n.F. um den Übergang des Lohnfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf die Krankenkasse in Höhe des gezahlten Krankengeldes.
  • BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81

    Prozeßvergleich - Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1983 (- 2 AZR 446/81 - AP Nr. 3 zu § 117 AFG) betrifft den Anspruch der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Arbeitgeber aus übergegangenem Recht gemäß § 117 Abs. 4 AFG a.F. = § 115 SGB X n.F. In der Entscheidung vom 20. August 1980 (- 5 AZR 218/78 - AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG) geht es gemäß § 182 Abs. 10 RVO a.F. = § 115 SGB X n.F. um den Übergang des Lohnfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf die Krankenkasse in Höhe des gezahlten Krankengeldes.
  • LG Aachen, 18.11.1982 - 4 O 599/80

    Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung; Pflicht zur Erteilung einer

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92
    Die Bestimmung verlangt somit eine zeitliche Kongruenz dergestalt, daß die Sozialleistung tatsächlich an die Stelle des Arbeitsentgelts getreten ist (vgl. auch Plagemann, NJW 1983, 423, 426) [LG Aachen 18.11.1982 - 4 O 599/80].
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 61/11

    Umfang des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem SGB II

    Dieser Ausfall war für die Hilfebedürftigkeit, die ihrerseits nach § 7 Abs. 1 Ziffer 3 SGB II Voraussetzung für Leistungen der Grundsicherung ist, ursächlich (zum Erfordernis der Kausalität, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92  - BAGE 73, 186; LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 -) .

    a) Die dafür notwendige zeitliche Kongruenz (vgl. BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92  - BAGE 73, 186 ; Bieresborn in von Wulffen SGB X 7. Aufl. § 115 Rn. 4) ist gegeben.

    b) Wie bei den Leistungen an den Arbeitnehmer selbst geht der Vergütungsanspruch gemäß § 115 SGB X iVm. § 34a SGB II (heute § 34b SGB II) nur in Höhe der Aufwendungen für Grundsicherungsleistungen über, die dem Leistungsträger gerade wegen des Verdienstausfalls entstanden sind ( BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92  - BAGE 73, 186 ; LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 -) .

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Entscheidend ist, für welchen Zeitraum die Leistungen des Arbeitgebers auf der einen und die des Sozialleistungsträgers auf der anderen Seite bestimmt sind (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - Rn. 21, BAGE 141, 95; 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - zu 2 a der Gründe, BAGE 73, 186) .
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Entscheidend ist, für welchen jeweiligen Zeitraum die Leistungen des Arbeitgebers und die Sozialleistung bestimmt sind (BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 -BAGE 73, 186).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 26 Sa 2717/09

    Vollstreckungsgegenklage des Arbeitgebers nach Vergleich - Forderungsübergang

    Das folgt auch aus den wesentlichen Grundsätzen des SGB II. Da Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich nicht für vergangene Zeiträume gewährt werden, werden sie für den jeweiligen Hilfezeitraum im Voraus erbracht (vgl. BAG 26.05.1993 - 5 AZR 405/92 - AP Nr. 3 zu § 115 SGB X = EzA § 115 SGB X Nr. 2, zu 2 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1148/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    Zweck der Vorschrift ist es, dem Sozialleistungsträger die Leistungen zurückzuerstatten, die nicht angefallen wären, wenn der Arbeitgeber seiner Leistungspflicht rechtzeitig nachgekommen wäre (BAG, Urteil vom 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - BAGE 73, 186; Urteil vom 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - Rn. 20, BAGE 141, 95-100; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02. November 2010 - 5 Sa 91/10 - juris).
  • ArbG Würzburg, 22.02.2010 - 6 Ca 1084/09

    Kongruenz für einen Anspruchsübergang gem. § 115 SGB X

    43 b) Weiterhin ist für den Anspruchsübergang gem. § 115 Abs. 1 SGB X eine zeitliche Kongruenz zwischen dem nichterfüllten Arbeitsentgeltanspruch und der erbrachten Sozialleistung erforderlich, so dass letztere wirklich an die Stelle des Arbeitsentgelts getreten ist (vgl. BAG, Urt. v. 26.05.1993, Az: 5 AZR 405/92, juris; Plagemann, NJW 1983, 423 (426)).
  • ArbG Ulm, 15.04.2014 - 5 Ca 296/13

    Rückforderung - übergegangene Entgeltansprüche - berücksichtigungsfähiges

    (2) Dem Übergang des Anspruchs stehen auch nicht die Aussagen in der Entscheidung des BAG vom 26.05.1993 (5 AZR 405/92) entgegen, nach der ein Anspruchsübergang wegen des Erfordernisses der zeitlichen Kongruenz (jedenfalls auch) für den jeweils unmittelbar vorhergehenden vergangene Monate in Betracht komme, wenn ein Arbeitgeber in diesem vorangegangenen Monat tatsächlich keine Entgeltleistungen erbracht habe.

    Die Kammer hat die bereits gemäß § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG zulässige Berufung zusätzlich gemäß § 64 Abs. 3 Nr. 1 ArbGG zugelassen, da die Rechtssache nach Ansicht der Kammer Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf das Verhältnis der Entscheidung des BAG vom 26.05.1993 (5 AZR 405/92) zu dem mittlerweile in § 11 Abs. 2 SGB II für das ALG II gesetzlich verankerten Zuflussprinzip aufwirft.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19

    Annahmeverzugslohn - Urlaubsabgeltung - Anspruchsübergang wegen Bezugs von

    Entscheidend ist vielmehr, für welchen jeweiligen Zeitraum die Leistungen des Arbeitgebers und die des Sozialleistungsträger im sozialrechtlichen Sinne zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind ( BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - Rn. 17 ).

    Das hat zur Folge, dass die für den betreffenden Monat (im Voraus) erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu einem Anspruchsübergang hinsichtlich des in diesem Monat fälligen Anspruchs auf Arbeitsentgelt für den Vormonat führen ( vgl. BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - Rn. 18; LAG Berlin-Brandenburg 3. Dezember 2021 - 21 Ta 1158/21 - Rn. 32; Maul-Sartori BB 2010, 3021 und NZA 2017, 91 ).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10

    Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche

    Zweck der Vorschrift ist es, dem Sozialleistungsträger die Leistungen zurückzuerstatten, die nicht angefallen wären, wenn der Arbeitgeber seiner Leistungspflicht rechtzeitig nachgekommen wäre (BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - BAGE 73, 186 = AP Nr. 3 zu § 115 SGB X = DB 1993, 2035).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2022 - 12 Sa 1220/21

    Private Ersatzschule - sittenwidrige Vergütung - vergleichbare Tätigkeit -

    Bei monatsweise gewährter Vergütung ist dies der Monatsletzte (BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92, juris Rn. 18) bzw. der erste Tag des Folgemonats (BAG, 15. Mai 2001 - 1 AZR 672/00, juris Rn. 37; BAG, 19. April 2005 - 9 AZR 160/04, juris Rn 17; Krause, in Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 1, 5. Auflage 2021, § 69 Rn. 3).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 2 Sa 114/17

    Einzelfallentscheidung - Aufrechnung mit nicht substantiiert dargelegten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 10 Sa 26/13

    Übergang des Urlaubsabgeltungsanspruchs auf Jobcenter

  • LAG Saarland, 18.05.2005 - 2 Sa 137/04

    Karenzentschädigung zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbots kein Arbeitsentgelt

  • ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09

    Bestimmen des Arbeitsentgeltes für eine Tätigkeit als Pizzafahrer; Gesonderte

  • ArbG Mainz, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09

    Lohnvereinbarung (sittenwidrige) - Erstattungsanspruch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2004 - L 12 B 69/03

    Arbeitslosenversicherung

  • ArbG Suhl, 05.05.2009 - 4 Ca 2240/07
  • ArbG Nürnberg, 22.02.2010 - 6 Ca 1084/09
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