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   BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93   

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BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93 (https://dejure.org/1993,633)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1993 - 3 AZR 99/93 (https://dejure.org/1993,633)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 99/93 (https://dejure.org/1993,633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 7; BetrAVG § 17; BGB § 613 a Abs. 1; BGB § 622 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 1; BUrlG § 4
    Unverfallbarkeitsfrist nach Betriebsinhaberwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverfallbarkeitsfrist nach Betriebsinhaberwechsel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1, § 7 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4, § 7 Abs. 5, § 17 Abs. 1 Satz 2; BGB § 613a Abs. 1 Satz 1
    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeitsfrist nach Betriebsinhaberwechsel - Arbeitnehmereigenschaft eines in einer KG mitarbeitenden Familienmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 350
  • NJW 1994, 2373 (Ls.)
  • ZIP 1994, 53
  • NZA 1994, 121
  • FamRZ 1994, 308 (Ls.)
  • VersR 1994, 580
  • BB 1993, 2536
  • BB 1994, 220
  • DB 1994, 151
  • JR 1994, 176
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81

    Anspruch auf betriebliche Altersrente von Träger der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93
    Die Dauer der Betriebszugehörigkeit wird durch den Betriebsinhaberwechsel nicht unterbrochen (Bestätigung von BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP Nr. 35 zu § 613a BGB).

    Durch Urteil vom 8. Februar 1983 (BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP Nr. 35 zu § 613 a BGB, m. ablehnender Anm. v. Blomeyer) hat der Senat entschieden, daß in bezug auf die Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft bei einem Betriebsinhaberwechsel die Beschäftigungszeiten beim Veräußerer und beim Erwerber zusammengerechnet werden müssen.

    Der Senat hat aber bereits im Urteil vom 8. Februar 1983 (BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP, aaO, zu II 2 b der Gründe) darauf hingewiesen, daß es in den erwähnten Entscheidungen nicht um die gesetzlich zwingenden Unverfallbarkeitsfristen ging, sondern um Leistungsbedingungen, die der Betriebserwerber bestimmen kann, nämlich um die frei festlegbare Höhe der Versorgung sowie (im Urteil des Fünften Senats) um die Höhe einer freiwilligen Weihnachtsgratifikation.

  • BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 263/86

    Betriebsaufspaltung: Übergang der Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer auf

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93
    Die GmbH hat die Betriebsmittel erworben und den bisherigen Geschäftsgegenstand fortgeführt (BAGE 57, 198 = AP Nr. 70 zu § 613 a BGB, mit Anm. von Blank).

    c) Die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs erreichte Betriebszugehörigkeit bleibt im übrigen auch sonst im Arbeitsrecht von Bedeutung (BAGE 57, 198 = AP Nr. 70 zu § 613 a BGB, mit Anm. von Blank), z.B. für den Erwerb des Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 KSchG, für die Berechnung der Kündigungsfristen (§ 622 Abs. 2 BGB) und für die Wartezeit nach § 4 BUrlG.

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 429/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93
    Die Formulierung des § 1 BetrAVG beschreibt nur die typische Situation eines Arbeitnehmers, der einem bestimmten Betrieb zugeordnet werden kann (BAG Urteil vom 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - BAGE 66, 1 [BAG 21.08.1990 - 3 AZR 429/89] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit).
  • OLG Köln, 21.07.1988 - 14 U 6/88

    Auslegung von Versorgungszusagen; Förderung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93
    Das vom PSV angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 21. Juli 1988 (- 14 U 6/88 - ZIP 1988, 1487) betrifft eine künftige, aber nach Ansicht des Oberlandesgerichts gleichwohl gegenüber dem PSV zu berücksichtigende Gehaltserhöhung; die Entscheidung des Oberlandesgerichts spricht also nicht gegen die hier vertretene Auffassung, sondern geht noch darüber hinaus.
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 645/84

    Berücksichtigung von Tantiemen bei der Berechnung der Rentenhöhe - Verhälnis

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93
    Auf die Entscheidung des Senats vom 24. Juni 1986 (- 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226 [BAG 24.06.1986 - 3 AZR 645/84] = AP Nr. 33 zu § 7 BetrAVG) kann der PSV seine abweichende Ansicht nicht stützen.
  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 181/80

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Angemessenheit einer

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93
    a) Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, eine Versorgungszusage werde insoweit nicht vom Schutzzweck der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 BetrAVG umfaßt, als dem Versorgungsberechtigten aus Gründen, die außerhalb des Dienstverhältnisses lägen, Vergünstigungen zugebilligt worden seien, die deutlich über das Maß dessen hinausgingen, was unter vergleichbaren Verhältnissen einem Fremdbewerber im Rahmen des Üblichen zugebilligt worden wäre (BGH Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG, zu III der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93
    a) Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, eine Versorgungszusage werde insoweit nicht vom Schutzzweck der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 BetrAVG umfaßt, als dem Versorgungsberechtigten aus Gründen, die außerhalb des Dienstverhältnisses lägen, Vergünstigungen zugebilligt worden seien, die deutlich über das Maß dessen hinausgingen, was unter vergleichbaren Verhältnissen einem Fremdbewerber im Rahmen des Üblichen zugebilligt worden wäre (BGH Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG, zu III der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 25.08.1976 - 5 AZR 788/75

    Gleichbehandlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93
    d) Der PSV bekämpft die Auffassung des Senats; sie widerspreche dem Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. August 1976 (- 5 AZR 788/75 - AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. August 1979 (- 3 AZR 58/78 - AP Nr. 16 zu § 613 a BGB).
  • BVerfG, 11.10.1960 - 1 BvL 2/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 Selbsverwaltungsgesetz

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93
    Dies hindert die Beteiligten indes nicht, die Tätigkeit des Familienmitglieds zum Gegenstand eines Arbeitsvertrages zu machen (BVerfG Urteil vom 24. Januar 1962 - 1 BvL 32/57 - AP Nr. 73 zu Art. 3 GG).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93
    Dies hindert die Beteiligten indes nicht, die Tätigkeit des Familienmitglieds zum Gegenstand eines Arbeitsvertrages zu machen (BVerfG Urteil vom 24. Januar 1962 - 1 BvL 32/57 - AP Nr. 73 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

  • BAG, 30.08.1979 - 3 AZR 58/78

    Gewährung - Berechnung - Versorgungsleistung - Versorgungszusage - Zusage -

  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

  • BAG, 12.02.1981 - 3 AZR 163/80

    Versorgungszusage - Direktversicherung

  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84

    Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    Beim Veräußerer zugebrachte Zeiten der Betriebszugehörigkeit sind auch beim Erwerber hinsichtlich des Eintritts der Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage zu berücksichtigen (BAG 20. Juli 1993 - 3 AZR 99/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 73, 350).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Und auch, wenn die Dauer der Betriebszugehörigkeit durch den Betriebsinhaberwechsel nicht berührt wird, ändert dies an der zeitratierlichen Berechnungsweise nichts (vgl. BAG 20.07.1993 - 3 AZR 99/93, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit Rn. 52).
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 769/98

    Insolvenzsicherung - Minderheitsgesellschafter einer GmbH

    Aus anderen Gründen erteilte Zusagen werden durch das Betriebsrentengesetz nicht geschützt (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35, zu I 2 c der Gründe; 20. Juli 1993 - 3 AZR 99/93 - BAGE 73, 350, 355 f.; BGH 28. September 1981 - II ZR 181/80 - AP BetrAVG § 7 Nr. 12, zu II 3 der Gründe).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 2/00 R

    Arbeitgeberausgleich bei der Entgeltfortzahlung

    Denn die Zuordnung einer Tätigkeit zur familienhaften Mithilfe wird auch im Arbeitsrecht als Hindernis für die Entstehung von Ansprüchen angesehen (Küttner/Bauer, Personalbuch 2000, Familiäre Mitarbeit RdNr 1 ff mwN), auch wenn die Frage nur selten zum Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung wird; eine zerstrittene Ehe (vgl BAG NJW 1996, 1299 = NZA 1996, 249) oder die Haftung Dritter (vgl BAGE 73, 350 = AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 4 = NZA 1994, 121) kann aber in Sonderfällen eine gerichtliche Klärung veranlassen.

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Ehegattenarbeitsverhältnis läßt erkennen, daß die Arbeitnehmereigenschaft besonders sorgfältig zu prüfen ist, wenn familiäre Beziehungen eine Rolle spielen (vgl nochmals BAG NJW 1996, 1299 = NZA 1996, 249; BAGE 73, 350 = AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 4 = NZA 1994, 121).

  • LAG Köln, 27.06.2001 - 8 Sa 84/01

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Berücksichtigung von

    Sieht eine Versorgungszusage in ungeänderter Fassung vor, dass zur Berechnung der Rente ein bestimmtes Grundgehalt maßgeblich sein soll, so stellen Seigerungen dieses Gehalts innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG keine Änderung der Zusage, sondern nur den Vollzug der Zusage bis zum Bemessungsstichtag dar (Bestätigung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20.07.1993 - 3 AZR 99/93 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 4).

    Der Kläger verteidigt das Urteil erster Instanz und macht unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1993 3 AZR 99/93 geltend, dass § 5 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG lediglich vorschreibe, dass die innerhalb der genannten Frist vor dem Insolvenzfall vorgenommenen Verbesserungen der Versorgungszusage unberücksichtigt bleiben.

    d) Diese Grundsätze des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20.07.1993 3 AZR 99/93 (AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 4) macht sich die erkennende Kammer ausdrücklich zu eigen.

  • LAG Köln, 16.12.1996 - 11 Sa 810/96

    Betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des Pensionssicherungsvereins für

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  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Beim Veräußerer zugebrachte Zeiten der Betriebszugehörigkeit sind auch beim Erwerber hinsichtlich des Eintritts der Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage zu berücksichtigen (BAG 20. Juli 1993 - 3 AZR 99/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 73, 350).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Beim Veräußerer zugebrachte Zeiten der Betriebszugehörigkeit sind auch beim Erwerber hinsichtlich des Eintritts der Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage zu berücksichtigen (BAG 20. Juli 1993 - 3 AZR 99/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 73, 350).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der

    Die Berücksichtigung der gesamten Betriebszugehörigkeit steht im Hinblick auf die Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft auch nicht zur Disposition des Arbeitgebers, da § 1 Abs. 1 BetrAVG gem. § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG nicht abdingbar ist (BAG, 20.07.1993, NZA 1994, 121; BAG, 08.02.1983, AP Nr. 35 zu § 613a BGB; Höfer, BetrAVG, § 1 Rn 1483).

    Soweit die Betriebszugehörigkeit Tatbestandsmerkmal des Leistungsanspruchs ist - also die Wartezeit betrifft oder die Höhe der Versorgungsleistung als Faktor bestimmt - steht die Anrechnung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls dann zur Disposition des Erwerbers, wenn er über die bei Betriebsübergang übernommenen Verpflichtungen hinaus freiwillig soziale Leistungen gewährt (BAG, 25.08.1976, AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung unter 3. a) der Gründe; BAG, 30.08.1979, AP Nr. 16 zu § 613a BGB unter 1. der Gründe; BAG, 08.02.1983, AP Nr. 35 zu § 613a BGB unter II. 2. b) der Gründe; BAG, 20.07.1993, NZA 1994 121 unter II. 2. d) der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Und auch, wenn die Dauer der Betriebszugehörigkeit durch den Betriebsinhaberwechsel nicht berührt wird, ändert dies an der zeitratierlichen Berechnungsweise nichts (vgl. BAG 20.07.1993 - 3 AZR 99/93, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit Rn. 52).
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16

    Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik

  • LAG Köln, 15.01.1999 - 11 Sa 886/98

    Eigenversorgung des Unternehmers; Versorgungszusage an einen Arbeitnehmer;

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94

    Anerkennung von Zeiten als Beschäftigungszeiten - Anwendung des Tarifvertrags zur

  • LAG Sachsen, 13.07.1999 - 5 Sa 988/98

    Zustehen einer unverfallbaren Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung

  • LAG Köln, 19.07.2002 - 11 Sa 1147/01

    Statuskontrolle, innerfamiliäres Arbeitsverhältnis, innerfamiliäre

  • LAG Köln, 01.02.2002 - 12 Sa 1201/01

    Betriebsrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 868/01

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der

  • LAG Köln, 11.03.1999 - 10 Sa 1763/97

    Klage eines 12 Jahre tätigen gewesenen, wegen Erwerbaunfähigkeit aus dem Betrieb

  • LAG Köln, 26.01.1994 - 7 (2) Sa 738/93

    Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung; Unterscheidung zwischen

  • ArbG Düsseldorf, 17.02.2003 - 12 Ca 6918/02

    Anwendung des § 613 a BGB bei Amtswechselin Sozietät

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