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   BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93   

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BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 (https://dejure.org/1993,698)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 (https://dejure.org/1993,698)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 2 AZR 226/93 (https://dejure.org/1993,698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arztrecht.org PDF (Ausführliche Zusammenfassung)

    Unwirksame Kündigung eines Chefarztes an einem konfessionellen Krankenhaus bei Streit um zulässige Behandlungsmethoden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abmahnung vor fristloser Kündigung entbehrlich bei erkennbaren vertragswidrigem oder dem Arbeitsverhältnis gefährdendes Verhalten des Arbeitnehmers - Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen homologer Insemination

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 325
  • NJW 1994, 3031
  • NJW 1994, 3032
  • MDR 1994, 1018
  • NZA 1994, 443
  • BB 1993, 2162
  • BB 1994, 723
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
    Aber auch ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich berechtigt nach der Rechtsprechung des Senates (vgl. Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe) dann nicht ohne vorherige Abmahnung zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (vgl. KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 99).

    Diese allgemeinen Grundsätze des Kündigungsschutzrechts gelten für die Arbeitsverhältnisse kirchlicher Arbeitnehmer ebenso wie der Grundsatz der Interessenabwägung, der es verbietet, ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles in jedem Loyalitätsverstoß von einigem Gewicht bereits einen Grund zur Trennung von dem Arbeitnehmer zu sehen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 1983, aaO, zu A IV der Gründe).

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
    Macht dabei ein kirchlicher Arbeitnehmer geltend, eine Kündigung des kirchlichen Arbeitgebers sei unwirksam, weil er die kirchliche Mitarbeitervertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt habe, so hat das Arbeitsgericht auch dies zu überprüfen (Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - EzA § 611 BGB Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 38).

    Nach § 3 Abs. 2 MAVO sind jedoch Mitarbeiter in leitender Stellung nur dann vom Geltungsbereich der MAVO ausgenommen, wenn eine ausdrückliche Ausgrenzungsentscheidung des kirchlichen Arbeitgebers vorliegt, für die § 3 Abs. 2 MAVO besondere Verfahrensvorschriften aufstellt (vgl. zu den Einzelheiten Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 -, aaO).

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 580/72

    Haftung des Arbeitnehmers - Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung -

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
    Zwar ist mit der Revision davon auszugehen, daß es nicht im Belieben der Parteien steht, das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB durch Normierung einzelner Kündigungsgründe über das gesetzliche Maß hinaus zu erweitern: Damit würden die für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwingend festgelegten Mindestkündigungsfristen umgangen (vgl. Senatsurteil vom 22. November 1973 - 2 AZR 580/72 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB, m. w. N.; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 40, 43, m. w. N.).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 4. Juni 1985 (BVerfGE 70, 138 = AP Nr. 24 zu Art. 140 GG) u. a. ausgeführt, die Kirchen könnten der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regelten, das besondere Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft aller ihrer Mitarbeiter zugrunde legen.
  • BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 506/87

    Kündigung einer mit der "missio canonica" ausgestatteten Religionslehrerin im

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
    1.a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 30, 247, 256 = AP Nr. 2 zu Art. 140 GG, zu B I 3 der Gründe; BAGE 34, 195, 204 = AP Nr. 7 zu Art. 140 GG, zu B II 2 a der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 591/80 - AP Nr. 14 zu Art. 140 GG, zu B II 2 a der Gründe; Urteil vom 15. Januar 1986 - 7 AZR 545/85 - n.v.; zuletzt Urteile vom 18. November 1986 - 7 AZR 274/85 - AP Nr. 35 zu Art. 140 GG, zu II 1 der Gründe und vom 25. Mai 1988 - 7 AZR 506/87 - AP Nr. 36 zu Art. 140 GG, zu I 2 b der Gründe) können die Kirchen kraft ihres Selbstbestimmungsrechts in ihren karitativen und erzieherischen Einrichtungen die von ihrer Sendung her gebotenen Voraussetzungen für die Loyalitätsobliegenheiten der im kirchlichen Dienst tätigen, an der Verkündigung teilhabenden Arbeitnehmer festlegen.
  • BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 545/85

    Ordentliche Kündigung eines Arztes wegen eines Loyalitätsverstoßes - Rechte

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
    1.a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 30, 247, 256 = AP Nr. 2 zu Art. 140 GG, zu B I 3 der Gründe; BAGE 34, 195, 204 = AP Nr. 7 zu Art. 140 GG, zu B II 2 a der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 591/80 - AP Nr. 14 zu Art. 140 GG, zu B II 2 a der Gründe; Urteil vom 15. Januar 1986 - 7 AZR 545/85 - n.v.; zuletzt Urteile vom 18. November 1986 - 7 AZR 274/85 - AP Nr. 35 zu Art. 140 GG, zu II 1 der Gründe und vom 25. Mai 1988 - 7 AZR 506/87 - AP Nr. 36 zu Art. 140 GG, zu I 2 b der Gründe) können die Kirchen kraft ihres Selbstbestimmungsrechts in ihren karitativen und erzieherischen Einrichtungen die von ihrer Sendung her gebotenen Voraussetzungen für die Loyalitätsobliegenheiten der im kirchlichen Dienst tätigen, an der Verkündigung teilhabenden Arbeitnehmer festlegen.
  • BAG, 14.10.1980 - 1 AZR 1274/79

    Kirchenrecht - Glaubens- und Sittenlehre - Kirchliche Grundsätze - Private

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
    1.a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 30, 247, 256 = AP Nr. 2 zu Art. 140 GG, zu B I 3 der Gründe; BAGE 34, 195, 204 = AP Nr. 7 zu Art. 140 GG, zu B II 2 a der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 591/80 - AP Nr. 14 zu Art. 140 GG, zu B II 2 a der Gründe; Urteil vom 15. Januar 1986 - 7 AZR 545/85 - n.v.; zuletzt Urteile vom 18. November 1986 - 7 AZR 274/85 - AP Nr. 35 zu Art. 140 GG, zu II 1 der Gründe und vom 25. Mai 1988 - 7 AZR 506/87 - AP Nr. 36 zu Art. 140 GG, zu I 2 b der Gründe) können die Kirchen kraft ihres Selbstbestimmungsrechts in ihren karitativen und erzieherischen Einrichtungen die von ihrer Sendung her gebotenen Voraussetzungen für die Loyalitätsobliegenheiten der im kirchlichen Dienst tätigen, an der Verkündigung teilhabenden Arbeitnehmer festlegen.
  • BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 591/80

    Loyalitätspflicht eines Arztes

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
    1.a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 30, 247, 256 = AP Nr. 2 zu Art. 140 GG, zu B I 3 der Gründe; BAGE 34, 195, 204 = AP Nr. 7 zu Art. 140 GG, zu B II 2 a der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 591/80 - AP Nr. 14 zu Art. 140 GG, zu B II 2 a der Gründe; Urteil vom 15. Januar 1986 - 7 AZR 545/85 - n.v.; zuletzt Urteile vom 18. November 1986 - 7 AZR 274/85 - AP Nr. 35 zu Art. 140 GG, zu II 1 der Gründe und vom 25. Mai 1988 - 7 AZR 506/87 - AP Nr. 36 zu Art. 140 GG, zu I 2 b der Gründe) können die Kirchen kraft ihres Selbstbestimmungsrechts in ihren karitativen und erzieherischen Einrichtungen die von ihrer Sendung her gebotenen Voraussetzungen für die Loyalitätsobliegenheiten der im kirchlichen Dienst tätigen, an der Verkündigung teilhabenden Arbeitnehmer festlegen.
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
    aa) Nach den allgemeinen Grundsätzen des Kündigungsschutzrechtes ist bei einem pflichtwidrigen Verhalten des Arbeitnehmers, das sich als Störung im Leistungsbereich auswirkt, i.d.R. vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich, es sei denn, daß im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als entbehrlich angesehen werden durfte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. z. B. Senatsurteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
    aa) Nach den allgemeinen Grundsätzen des Kündigungsschutzrechtes ist bei einem pflichtwidrigen Verhalten des Arbeitnehmers, das sich als Störung im Leistungsbereich auswirkt, i.d.R. vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich, es sei denn, daß im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als entbehrlich angesehen werden durfte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. z. B. Senatsurteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 274/85

    Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen die katholische Glaubenslehre

  • BAG, 25.04.1978 - 1 AZR 70/76

    Kirchenautonomie - Erzieherische Einrichtungen der Kirche - Karitative

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Deshalb können verhaltensbedingte Gründe eine außerordentliche Kündigung in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn der Gekündigte nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt hat (Senatsurteile vom 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; vom 16. März 1961 - 2 AZR 539/59 - BAGE 32, 214 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; vom 30. September 1993 - 2 AZR 188/93 - EzA Nr. 152 zu § 626 BGB n. F.; vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 226/93 - BAGE 74, 325 = AP Nr. 114 zu § 626 BGB "grundsätzlich"; vom 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP Nr. 130 zu § 626 BGB und vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13

    Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers

    20; 31. Januar 1984 - 7 AZR 232/83 - zu III 3 a der Gründe, NZA 1985, 215; 12. Dezember 1984 - 7 AZR 418/83 - zu IV 1 der Gründe, NJW 1985, 2781; 25. Mai 1988 - 7 AZR 506/87 - zu I 2 b der Gründe, AP GG Art. 140 Nr. 36; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 226/93 - zu B II 1 a der Gründe, NZA 1994, 443) .
  • LAG Hamm, 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94

    Kündigung: fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen

    Demgegenüber bedarf es bei einer Pflichtverletzung, die zu einer Störung allein im Vertrauens- oder im betrieblichen Bereich des Arbeitgebers führt, in der Regel grundsätzlich keiner Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung (BAG, Urteil vom 04.04.1974, AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; BAG, Urteil vom 30.06.1983, AP Nr. 15 zu Art. 140 GG ; BAG, Urteil vom 05.11.1992, AuR 1993, 124 ; BAG, Urteil vom 07.10.1993, AP Nr. 114 zu § 626 BGB = NZA 1994, 443, 447; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rdn. 99).

    Ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich berechtigt allerdings dann nicht ohne vorherige erfolglose Abmahnung zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG, Urteil vom 30.06.1993, aaO.; BAG, Urteil vom 07.10.1993, aaO.; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rdn. 99).

  • LAG Hamm, 19.07.2001 - 4 Sa 1413/99

    Status eines zum Geschäftsführer angestellten Dienstnehmers vor seiner Bestellung

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  • LAG Hessen, 30.01.2013 - 6 Sa 944/12

    Außerordentliche Kündigung eines Vorgesetzten wegen Aufforderung anderer

    Rspr. BAG, Urteil vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 - AP Nr. 114 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung und BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 350 = AP Nr. 229 zu § 626 BGB).
  • LAG Hamm, 30.01.1995 - 10 (19) Sa 1931/93

    Abmahnung: Vorrang vor Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen;

    Demgegenüber bedarf es bei einer Pflichtverletzung, die zu seiner Störung allein im Vertrauens- oder im betrieblichen Bereich des Arbeitgebers führt, in der Regel grundsätzlich keiner Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung (BAG, Urteil vom 04.04.1974 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; BAG, Urteil vom 30.06.1983 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG ; BAG, Urteil vom 05.11.1992 - AuR 1993, 124 ; BAG, Urteil vom 07.10.1993 - AP Nr. 114 zu § 626 BGB = NZA 1994, 443, 447; KR-Hillebrecht, § 626 BGB , Rdn. 99).

    Ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich berechtigt allerdings dann nicht ohne vorherige erfolglose Abmahnung zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG, Urteil vom 30.06.1993 - aaO.; BAG, Urteil vom 07.10.1993 - aaO.; KR-Hillebrecht, § 626 BGB , Rdn. 99).

  • KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02

    Aktiengesellschaft: Formerfordernisse bei der fristlosen Kündigung eines

    Eine unzulässige Einschränkung des Rechts zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird hingegen - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht im Zuge einer Erweiterung des Willensbildungsprozesses innerhalb einer juristischen Person als Dienstberechtigten gesehen, wie es hier etwa das - von den Parteien in diesem Zusammenhang außer Acht gelassene - vertraglich vereinbarte Zustimmungserfordernis des Aufsichtsrates zum Gegenstand hat (vgl. BAG NJW 1994, 3032-3036; 3117-3119).
  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94

    Anforderungen an die Exemtion eines Arbeitnehmers (Chefarztes) aus der Ordnung

    Wie das Landesarbeitsgericht allerdings unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts richtig ausgeführt hat, liegt die Überprüfung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines kirchlichen Mitarbeiters in der Kompetenz der staatlichen Arbeitsgerichte und diese haben auch zu überprüfen, ob die Kündigung wegen unterlassener Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer dies geltend macht (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, m.w.N.; Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 226/93 - AP Nr. 114 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einer unberechtigten Abmahnung durch den

    Er weist als Gläubiger der Arbeitsleistung den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin, macht ihn auf eine Verletzung der Pflichten aufmerksam und fordert ihn für die Zukunft zu vertragsgetreuem Verhalten auf, im Regelfall unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Falle erneuter Vertragsverletzungen (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteile vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 - und vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, EzA BGB § 611 - Abmahnung - Nrn. 29 und 32; ferner Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 61 IV 1 mit Nachweisen; Kammerer, Personalakte und Abmahnung, 2. Aufl. 1994, S. 117 ff und 123 ff, ebenfalls mit Nachweisen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05

    Kündigung, außerordentlich, Pflichtverletzung, Leistungsbereich,

    Nach dem ultima-ratio-Prinzip ist vielmehr auch in solchen Fällen eine vorherige Abmahnung erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG, Urt. v. 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 -, AP Nr. 114 zu § 626 BGB).
  • ArbG Essen, 09.12.1997 - 6 Ca 2708/97

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiter der katholischen Kirche im

  • LAG Berlin, 01.12.2000 - 6 Sa 1827/00

    Arbeitsentgelt: Abkopplung der Einkommen ungelernter Mitarbeiter von der

  • ArbG Düsseldorf, 11.05.2011 - 14 Ca 8029/10

    Verfahren über die Kündigung des Chefarztes einer Therapieklinik in Meerbusch

  • ArbG Köln, 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

  • LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • LAG Hamm, 23.05.2007 - 5 Sa 2044/06

    Ordentliche Kündigung, Alkoholabhängigkeit, Suchterkrankung

  • LAG Hessen, 17.06.1999 - 5 Sa 2582/98

    Unbegründete außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren angestellten

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