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   BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93   

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BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93 (https://dejure.org/1993,969)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 3 AZR 69/93 (https://dejure.org/1993,969)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 (https://dejure.org/1993,969)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1; Tarifvertr. ü. e. zusätzl. Alters- u. Invalidenbeihilfe im Baugew. vom 28.12.1979 § 16
    Versprechen eines Übergangsgeldes als Zusage einer Versorgungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1; Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe vom 28.12.1979 § 16
    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung anderweitiger Versorgungsleistungen auf Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 55
  • NZA 1994, 757
  • FamRZ 1994, 439 (Ls.)
  • VersR 1994, 626
  • BB 1994, 292
  • BB 1994, 360
  • DB 1994, 539
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91

    Lebensversicherung für eine Übergangszeit.

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 65, 215 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP Nr. 58 zu § 7 BetrAVG; zuletzt Urteil des Senats vom 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu 2 b der Gründe).

    Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (vgl. BAGE 52, 226 [BAG 24.06.1986 - 3 AZR 645/84] = AP Nr. 33 zu § 7 BetrAVG; BAG Urteil vom 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 65, 215 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP Nr. 58 zu § 7 BetrAVG; zuletzt Urteil des Senats vom 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu 2 b der Gründe).

    Ob eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, entscheidet sich allein danach, welcher Zweck mit der Zusage verfolgt wird: Soll der Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität, also nach seinem Ausscheiden aus dem Berufs- oder aus dem Erwerbsleben, oder sollen seine Hinterbliebenen zusätzlich durch Leistungen des Arbeitgebers versorgt werden, handelt es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des BetrAVG (vgl. BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAGE 65, 215, 219 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
    Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen und selbst Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAGE 53, 131, 134 f. = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).

    Es genügt, daß der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt (BAGE 53, 131, 136 f. = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift -

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
    Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen und selbst Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAGE 53, 131, 134 f. = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).

    Ob eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, entscheidet sich allein danach, welcher Zweck mit der Zusage verfolgt wird: Soll der Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität, also nach seinem Ausscheiden aus dem Berufs- oder aus dem Erwerbsleben, oder sollen seine Hinterbliebenen zusätzlich durch Leistungen des Arbeitgebers versorgt werden, handelt es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des BetrAVG (vgl. BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAGE 65, 215, 219 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81

    Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung -

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
    Damit haben die Tarifvertragsparteien die Anrechnung der Leistungen der ZVK auf betriebliche Versorgungsansprüche nicht vorgeschrieben, sondern mit einer "Kann-Bestimmung" nur die Möglichkeit der Anrechnung eröffnet (BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 113/91 - AP Nr. 33 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 10.08.1982 - 3 AZR 90/81

    Versorgungszusage - Leistungsordnung - Bochumer Verband -

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
    Zur Begründung ihrer Auffassung kann sich die Beklagte nicht auf die Entscheidung des Senats vom 10. August 1982 (3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG) berufen.
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 645/84

    Berücksichtigung von Tantiemen bei der Berechnung der Rentenhöhe - Verhälnis

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
    Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (vgl. BAGE 52, 226 [BAG 24.06.1986 - 3 AZR 645/84] = AP Nr. 33 zu § 7 BetrAVG; BAG Urteil vom 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 113/91

    Anrechnung einer ZVK-Rente auf Witwenrente

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
    Damit haben die Tarifvertragsparteien die Anrechnung der Leistungen der ZVK auf betriebliche Versorgungsansprüche nicht vorgeschrieben, sondern mit einer "Kann-Bestimmung" nur die Möglichkeit der Anrechnung eröffnet (BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 113/91 - AP Nr. 33 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86

    Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
    Auch die Übergangsgelder, die Arbeitgeber nach der Leistungsordnung des Essener Verbandes älteren Arbeitnehmern bei Verlust des Arbeitsplatzes zahlen, sind keine Leistungen betrieblicher Altersversorgung (Urteil des Senats vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG).
  • BAG, 05.02.1981 - 3 AZR 748/79

    Übergangsgeld - Abkehrgeld - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH -

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
    Demgemäß ist auch das Übergangsgeld im öffentlichen Dienst nach §§ 62 ff. BAT keine Versorgungsleistung, sondern eine Leistung, die in erster Linie dem Angestellten, der aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, als Überbrückungshilfe dienen und die Umstellung erleichtern soll (vgl. Urteil des Senats vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95

    Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

    Damit wird die Zahlung des "Übergangszuschusses" durch ein biologisches Ereignis wie das Erreichen der Altersgrenze oder den Tod ausgelöst (BAG 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - BAGE 74, 55, 59 f.).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz

    Wann betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, für welche die besonderen Schutzbestimmungen des Betriebsrentengesetzes gelten, ist in § 1 Abs. 1 BetrAVG abschließend festgelegt (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35, zu I 2 der Gründe; 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3, zu 2 b der Gründe; 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - BAGE 74, 55, 58; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120, 122): Es muß eine Leistung zum Zwecke der Versorgung versprochen worden sein; der Versorgungsanspruch muß durch eines der biologischen Ereignisse Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst werden; schließlich muß die Zusage aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber erteilt worden sein.
  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15

    Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung -

    aa) Für die rechtliche Einordnung ist es unerheblich, ob eine Leistung als betriebliche Altersversorgung bezeichnet wird (BAG 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - zu I 1 der Gründe, BAGE 74, 55) .
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 279/94

    Begriff der Leistung der betrieblichen Altersversorgung

    Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können nur begründet werden, wenn mit der Leistung ein Versorgungszweck verfolgt wird, wenn der Versorgungsanspruch durch ein biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst wird und diese Leistung aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses zugesagt wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Merkmale der betrieblichen Altersversorgung sind deshalb der Versorgungszweck, ein den Versorgungsanspruch auslösendes biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) sowie die Zusage aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. BAGE 65, 215 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung; Urteil des Senats vom 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

  • LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01

    Berücksichtigung einer gewährten Firmenrente bei der Beitragsbemessung in der

    Wird ein solches hingegen für den Fall des Erreichens der Altersgrenze oder für den Fall der Invalidität zugesagt, handelt es sich um betriebliche Altersversorgung, ohne dass es auf die Bezeichnung als "Übergangsgeld" ankäme (BAG Urteil vom 10.08.1993 - 3 AZR 69/93 - BB 1994, 360 f.).
  • LAG Nürnberg, 24.04.2002 - 4 Sa 261/01

    Unverfallbare Leistung einer betrieblichen Altersversorgung

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  • LAG Niedersachsen, 11.06.2020 - 4 Sa 71/19

    Notwendige Rechtsgrundlage für die Anrechnung anderweitiger Versorgungsbezüge auf

    Die Anrechnung bedarf einer besonderen Rechtsgrundlage (BAG 16. August 1988 - 3 AZR 183/87 ; 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 ).
  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung;

    Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können daher auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAG 25.6.2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 13, NZA 2013, 1421; vgl. auch bereits: BAG 10.8.1993 - 3 AZR 69/93 - zu I. 1. der Gründe, BAGE 74, 55; BAG 18.3.2002 - 3 AZR 313/02 - zu I. 2. b] der Gründe, BAGE 105, 240).
  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93

    Sterbegeld und betriebliche Altersversorgung

    Möglicherweise ist daran gedacht, daß der Arbeitgeber berechtigt ist, eine betriebliche Anrechnungsregelung einzuführen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) oder im Einzelfall eine Ermessensentscheidung zu treffen.
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 316/02

    Zahlung eines Übergangszuschusses - Leistungen auf Grund eines Ruhegeldabkommens

    Damit wird die Zahlung des "Übergangszuschusses" durch ein biologisches Ereignis wie das Erreichen der Altersgrenze oder den Tod aus gelöst (BAG 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - BAGE 74, 55, 59 f.).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 (7) Sa 415/97

    Betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Übergangsgeld bei Aufhebungsvertrag

  • LSG Hessen, 18.04.1996 - L 14 KR 1000/93

    Versorgungsbezüge - Beitragspflicht - Renten der betrieblichen Altersversorgung -

  • BAG, 23.08.1994 - 3 AZR 171/94

    Anrechnung anderer Versorgungsleistung auf Betriebsrente - Anrechnung bei der

  • LAG Köln, 25.08.1995 - 12 Sa 597/95

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die betriebliche Altersversorgung;

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