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   BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93   

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BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93 (https://dejure.org/1994,1288)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1994 - 1 ABR 42/93 (https://dejure.org/1994,1288)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 (https://dejure.org/1994,1288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 2 und Abs. 3; Gehaltstarifvertrag für die Beschäftigten des Einzelhandels im Lande Hessen i.d.F. vom 18./19.6.1991
    Mitbestimmung bei Eingruppierung: Zum Zustimmungsverweigerungsrecht bei Tarifänderung durch Aufspaltung einer Tarifgruppe in zwei Gehaltsgruppen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 253
  • NZA 1994, 901
  • BB 1994, 1287
  • BB 1994, 795
  • DB 1994, 2634
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 66/88

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Umgruppierung nach Umstellung auf

    Auszug aus BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93
    Insoweit steht dem Arbeitgeber also ein begrenztes Überprüfungsrecht zu (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - AP Nr. 47 zu § 118 BetrVG 1972).

    aa) Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 3. Oktober 1989 (1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972) bei einer anläßlich einer Änderung von Eingruppierungskriterien innerhalb der Gehaltsgruppe - statt Lebensalter Tätigkeitsjahre -, im übrigen aber unveränderter Fortgeltung der Gehaltsgruppen selbst erforderlich gewordenen Neueingruppierung eine Zustimmungsverweigerung als unbeachtlich angesehen, mit der gegen die vom Arbeitgeber für richtig befundene Beschäftigungszeit in derselben Gehaltsgruppe keine Einwendungen erhoben wurden, die sich vielmehr trotz gleichgebliebener Tätigkeit allein gegen die Eingruppierung in die bisherige Gehaltsgruppe wandte.

    Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt vergleichbar dem der Senatsentscheidung vom 3. Oktober 1989 (1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972) zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93
    Eine Verpflichtung zur erneuten Eingruppierungsentscheidung ergibt sich bei unveränderter tariflicher Gehaltsgruppenordnung nur dann, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers sich ändert (Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991, BAGE 68, 104 = AP Nr. 105 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Betriebsrat könnte dann unabhängig von der Tarifänderung die Umgruppierung verlangen (Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991, aaO).

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93
    Insoweit steht dem Arbeitgeber also ein begrenztes Überprüfungsrecht zu (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - AP Nr. 47 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89

    Rechenzentrum als Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93
    Insoweit steht dem Arbeitgeber also ein begrenztes Überprüfungsrecht zu (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - AP Nr. 47 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93
    Insoweit steht dem Arbeitgeber also ein begrenztes Überprüfungsrecht zu (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - AP Nr. 47 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der Gründe des § 99 Abs. 2 BetrVG Bezug nimmt, ist unbeachtlich (ständige Senatsrechtsprechung seit Beschluß vom 16. Juli 1985, BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Januar 1994, BAGE 75, 253, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Arbeitsplatzbewertung und personelle

    Die Tarifänderung allein verlangt keine Neueingruppierung in eine unverändert gebliebene Vergütungsgruppe (vgl. BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - zu B II 2 b cc der Gründe mwN, BAGE 75, 253) .
  • LAG Hessen, 18.09.2007 - 4 TaBV 83/07

    Zur Schriftform der Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrats und zur

    Unbeachtlich ist ein Widerspruch nur, wenn mit seiner Begründung offensichtlich keiner der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe in Bezug genommen wird (BAG 28. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57/242, zu II 2 d; 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - BAGE 75/253, zu B II 1; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41, zu B I 2).
  • LAG Hessen, 11.09.2007 - 9 TaBV 73/07

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einem Pflegeheim

    Dass die Widerspruchsbegründung den gesetzlichen Anforderungen entspricht (hierzu etwa BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - BAGE 75/253, zu B II 1; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41, zu B I 2), steht angesichts der deutlichen Bezugnahme des Betriebsrats auf den Widerspruchsgrund von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ebenfalls außer Frage.
  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08

    Betriebsratsbeteiligung bei Umgruppierung - Firmenvergütungstarifvertrag des

    Er kann dagegen nicht geltend machen, die betroffenen Arbeitnehmer seien bereits nach der alten Vergütungsordnung falsch eingruppiert gewesen (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1, zu B II 2 b cc) .
  • LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 168/08

    Altersdiskriminierung durch eine Höchsteinstiegsaltersgrenze -

    Unbeachtlich ist lediglich eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der Widerspruchsgründe Bezug nimmt (vgl. etwa BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - BAGE 75/253, zu B II 1; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41, zu B I 2).
  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97

    Eingruppierung von Sachbearbeiterin in Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

    Sie ist ordnungsgemäß und innerhalb der verlängerten Frist erklärt worden (vgl. BAG Beschlüsse vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - BAGE 75, 253, 256 = AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung sowie vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 36).
  • LAG Düsseldorf, 04.06.2008 - 2 TaBV 2/08

    Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen; dynamische Verweisung auf einen

    Für die Wahrung der Schriftform genügt es, dass die Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrats sich einem der gesetzlichen Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG zuordnen lassen, mithin die vorgetragene Begründung es als möglich erscheinen lässt, dass einer der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht wird (st. Rspr., z.B. BAG 26.01.1988 - 1 AZR 531/86 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 50; BAG 18.01.1994 - 1 ABR 42/93 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 120).
  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (17) TaBV 23/01

    Zur Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrates bei Einstellung von

    Insoweit genügt es, dass die Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrats sich einem der gesetzlichen Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG zuordnen lassen, mithin die vorgetragene Begründung es als möglich erscheinen lässt, dass einer der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht wird (vgl. z. B. BAG 18.01.1994 - 1 ABR 42/93 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 120).
  • LAG Nürnberg, 02.02.2017 - 5 TaBV 32/16

    Einstellung - Zustimmungsersetzung - Ausschreibeverpflichtung

    Die Begründung eines Widerspruchs gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG muss nicht schlüssig sein, sondern nur erkennbar auf einen der Widerspruchsgründe von § 99 Abs. 2 BetrVG Bezug nehmen (vgl. etwa BAG vom 18.01.1994 - 1 ABR 42/93 sowie BAG vom 26.10.2004 - 1 ABR 45/03 - jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2008 - 2 TaBV 3/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren; nachträglich eintretende Umstände; befristet

  • LAG Hessen, 24.03.2009 - 4 TaBV 117/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einstellung - Eingruppierung

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 53/93

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Neueingruppierung nach Tarifänderung

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (15) TaBV 24/01

    Betriebsrat hat kein Recht zur Verweigerung der Einstellung eines

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (9) TaBV 33/01

    Betriebsrat hat kein Recht zur Verweigerung der Einstellung eines

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