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   BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93   

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BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93 (https://dejure.org/1993,1438)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1993 - 4 AZR 316/93 (https://dejure.org/1993,1438)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1993 - 4 AZR 316/93 (https://dejure.org/1993,1438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRTV-Bau § 5 Nr. 6; TVG § 1
    Interlokales Tarifvertragsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; BRTV-Bau § 5 Ziff. 6
    Lohnanspruch eines aus den neuen Bundesländern auf eine Baustelle in den alten Bundesländern entsandten Bauarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 66
  • NZA 1994, 622
  • BB 1993, 2307
  • BB 1994, 795
  • DB 1993, 2339
  • DB 1994, 683
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93
    Es geht vielmehr um die Erfüllung der von Verfassungs wegen nach Art. 9 Abs. 3 GG vorgegebenen Aufgabe, für die in abhängiger Beschäftigung tätigen Arbeitnehmer Mindestarbeitsbedingungen zu schaffen (BAGE 62, 171, 184 f. = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Senatsurteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP Nr. 25 zu § 5 TVG; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 379 f.; MünchArbR/Löwisch, Bd. 3, § 240 Rz 5 f.).

    In einem solchen Falle hätte man an eine rechtsmißbräuchliche Verwendung des Regelungsinstruments eines Tarifvertrages zur Verdeckung einer nach dem Wettbewerbsrecht unzulässigen Abrede denken können (vgl. BAGE 62, 171, 189 f. = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93
    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Urteilen vom 9. Juli 1980 (BAGE 34, 42 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form, mit zust. Anm. Wiedemann; kritisch: Gröbing, AuR 1982, 116) und 10. November 1982 (BAGE 40, 327 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form, mit zust. Anm. Mangen) modifiziert.
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93
    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Urteilen vom 9. Juli 1980 (BAGE 34, 42 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form, mit zust. Anm. Wiedemann; kritisch: Gröbing, AuR 1982, 116) und 10. November 1982 (BAGE 40, 327 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form, mit zust. Anm. Mangen) modifiziert.
  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 167/61

    Tarifvertrag - Verweis auf anderen Tarifvertrag - Gastmitglied -

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93
    a) Ursprünglich hatte die Rechtsprechung die Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen in seiner jeweiligen Fassung als grundsätzlich unzulässig und deshalb unwirksam angesehen (BAGE 3, 303 = AP Nr. 3 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 12, 285 = AP Nr. 12 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit; ebenso Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. II/1, 7. Aufl., S. 454; Gröbing, AuR 1961, 334, 336 f.; Rupert Scholz, Festschrift für Gerhard Müller, 1981, S. 509, 527; a.A. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 87; Herschel, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost).
  • BAG, 27.07.1956 - 1 AZR 430/54

    Tarifvertrag: Auslegung von Verweisungsklauseln

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93
    a) Ursprünglich hatte die Rechtsprechung die Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen in seiner jeweiligen Fassung als grundsätzlich unzulässig und deshalb unwirksam angesehen (BAGE 3, 303 = AP Nr. 3 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 12, 285 = AP Nr. 12 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit; ebenso Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. II/1, 7. Aufl., S. 454; Gröbing, AuR 1961, 334, 336 f.; Rupert Scholz, Festschrift für Gerhard Müller, 1981, S. 509, 527; a.A. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 87; Herschel, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost).
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 595/87

    Verweisung

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93
    Die Lohntarifverträge und der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe stehen selbständig nebeneinander (vgl. für § 5 Ziff. 1 BRTV-Bau: BAGE 57, 374 = AP Nr. 11 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93
    Zur Verstärkung eines in dieser Weise gefundenen Auslegungsergebnisses kann dann noch auf weitere Umstände zurückgegriffen werden, wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m. w. N.).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93
    Es geht vielmehr um die Erfüllung der von Verfassungs wegen nach Art. 9 Abs. 3 GG vorgegebenen Aufgabe, für die in abhängiger Beschäftigung tätigen Arbeitnehmer Mindestarbeitsbedingungen zu schaffen (BAGE 62, 171, 184 f. = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Senatsurteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP Nr. 25 zu § 5 TVG; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 379 f.; MünchArbR/Löwisch, Bd. 3, § 240 Rz 5 f.).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 219/80

    Eingruppierung eines Baufachwerkers - Rechtsmißbrauch - Baugewerbe -

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93
    Bei einer solchen Bezirkslohntabelle handelt es sich um einen selbständigen von den regionalen Organisationen abgeschlossenen Bezirkslohntarifvertrag, der für die Eingruppierung und die Bestimmung der Lohnhöhe in erster Linie maßgeblich ist (Senatsurteil vom 9. Februar 1983, BAGE 41, 344 = AP Nr. 46 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Es ist geklärt, dass das Kartellrecht für Tarifverträge grundsätzlich nicht gilt (BAG 10. November 1993 - 4 AZR 316/93 - zu B IV 3 der Gründe mwN, BAGE 75, 66) .
  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Zur Einhaltung der Berliner Tariflöhne verpflichtet sind zum einen diejenigen Arbeitgeber, die unmittelbar oder über eine Arbeitgebervereinigung an die Berliner Tarifverträge gebunden sind, sowie ferner andere Arbeitgeber, für die ein anderer, an sich niedrigere Löhne vorsehender Tarifvertrag des Bauhauptgewerbes gilt; sie sind nach der für allgemeinverbindlich erklärten Bestimmung des § 5 Nr. 6 BRTV-Bau verpflichtet, auf einer Berliner Baustelle beschäftigten Arbeitnehmern den höheren Lohn der Baustelle zu zahlen (vgl. BAGE 75, 66 = NZA 1994, 622).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 1062/94

    Verbandsaustritt und Nachwirkung von Tarifverträgen

    Der Begriff der Arbeitsstelle bezeichnet nicht einen Betrieb oder Betriebsteil, sondern die Baustelle oder einen sonstigen Ort der Arbeitsausübung (Senatsurteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 316/93 - BAGE 75, 66 = AP Nr. 169 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    § 5 Ziff. 6 BRTV-Bau findet nach dem Willen der Tarifvertragsparteien auch im Verhältnis zwischen alten und neuen Bundesländern Anwendung (Senatsurteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 316/93 -, aaO).

    1.3 Wie der Senat bereits in seinem vorbehandelten Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 316/93 -, aaO, entschieden hat, wirkt § 5 Ziff. 6 BRTV-Bau für einen Teilbereich bei beiderseitiger Tarifbindung im Ergebnis wie die dynamische Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen.

  • LAG Niedersachsen, 02.04.2004 - 3 Sa 1487/03

    Berechnung eines 13. Monatseinkommens gemäß § 2 Abs. 7 des Tarifvertrages über

    Zur Verstärkung eines in dieser Weise gefundenen Auslegungsergebnisses kann dann noch auf weitere Umstände zurückgegriffen werden, wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages (vgl. etwa BAG, Urteil vom 10.11.1993 - 4 AZR 316/93 = AP Nr. 169 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).

    Das Ergebnis wäre nicht anders, wenn der Kläger zum Zeitpunkt des Übergangs in die neuen Lohnstrukturen und am 30.11.2002 gemäß § 5 Ziffer 5 BRTV-Bau Anspruch auf den sich aus der Lohntabelle Bremen ergebenden Gesamttarifstundenlohn auch ohne tarifliche Bindung der Beklagten an diese gehabt hätte (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 10.11.1993 - 4 AZR 316/93, a.a.O.).

  • LAG Brandenburg, 26.07.1994 - 1 Sa 253/94

    Lohnanspruch; Lohntarif; Arbeitsstelle; Tarifbindung; Austritt aus

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  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00

    Beamtenförmige Versorgung - veränderter Versorgungssatz

    Ausnahmsweise kann eine dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag zulässig sein, wenn zwischen dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung und der in Bezug genommenen tarifvertraglichen Regelungen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - aaO, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur dynamischen Verweisung in Tarifverträgen auf andere tarifliche Vorschriften, vgl. BAG 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 50 ff. und 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 334 ff., bestätigt ua. durch BAG 10. November 1993 - 4 AZR 316/93 - BAGE 75, 66, 75 f. und 8. März 1995 - 10 AZR 27/95 - AP TVG § 1 Verweisungstarifvertrag Nr. 5 = EzA TVG § 1 Nr. 40, zu II 3 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 15.02.1995 - 17 Sa 92/94

    Tarifgeltung: persönlicher Geltungsbereich - TV zur Anhebung der Gagen für die

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  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 320/99

    Besitzstandswahrung - Urlaubsgeld

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß eine derartige dynamische Blankettverweisung eines Tarifvertrags auf einen anderen Tarifvertrag rechtswirksam ist, wenn sie hinreichend konkret den anzuwendenden Tarifvertrag benennt und zwischen dem Geltungsbereich der verweisenden Vorschriften und der in Bezug genommenen Tarifregelung ein enger Sachzusammenhang besteht (BAG 10. November 1993 - 4 AZR 316/93 - BAGE 75, 66; 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 328; 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42).
  • LAG Berlin, 04.10.2002 - 6 Sa 862/02

    Ermittlung des Studenlohns eines Malers; Rechtmäßigkeit der im Arbeitsvertrag

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  • LAG Brandenburg, 28.07.1994 - 3 Sa 320/94

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung im Rahmen

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