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   BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 373/93   

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https://dejure.org/1993,2742
BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 373/93 (https://dejure.org/1993,2742)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1993 - 6 AZR 373/93 (https://dejure.org/1993,2742)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1993 - 6 AZR 373/93 (https://dejure.org/1993,2742)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 87
  • NZA 1995, 132
  • BB 1994, 1792
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.02.1981 - 3 AZR 748/79

    Übergangsgeld - Abkehrgeld - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH -

    Auszug aus BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 373/93
    Das Übergangsgeld soll dem Angestellten, der aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, als Überbrückungshilfe dienen und ihm die Umstellung erleichtern, die sich für ihn daraus ergibt, daß er entweder in den Ruhestand tritt oder aber in ein anderes Arbeitsverhältnis überwechseln muß (vgl. BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG Urteil vom 19. April 1983 - 3 AZR 16/81 - BAGE 42, 212 = AP Nr. 5 zu § 63 BAT und Senatsurteile vom 29. August 1991 - 6 AZR 272/89 - AP Nr. 10 zu § 63 BAT und vom 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - AP Nr. 14 zu § 62 BAT , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 373/93
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Zweck und Sinn der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 373/93
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Zweck und Sinn der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 16/81

    Übergangsgeld - Anrechnung von Auslandsstipendium - Deutscher Akademischer

    Auszug aus BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 373/93
    Das Übergangsgeld soll dem Angestellten, der aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, als Überbrückungshilfe dienen und ihm die Umstellung erleichtern, die sich für ihn daraus ergibt, daß er entweder in den Ruhestand tritt oder aber in ein anderes Arbeitsverhältnis überwechseln muß (vgl. BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG Urteil vom 19. April 1983 - 3 AZR 16/81 - BAGE 42, 212 = AP Nr. 5 zu § 63 BAT und Senatsurteile vom 29. August 1991 - 6 AZR 272/89 - AP Nr. 10 zu § 63 BAT und vom 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - AP Nr. 14 zu § 62 BAT , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88

    Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte

    Auszug aus BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 373/93
    Das Übergangsgeld soll dem Angestellten, der aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, als Überbrückungshilfe dienen und ihm die Umstellung erleichtern, die sich für ihn daraus ergibt, daß er entweder in den Ruhestand tritt oder aber in ein anderes Arbeitsverhältnis überwechseln muß (vgl. BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG Urteil vom 19. April 1983 - 3 AZR 16/81 - BAGE 42, 212 = AP Nr. 5 zu § 63 BAT und Senatsurteile vom 29. August 1991 - 6 AZR 272/89 - AP Nr. 10 zu § 63 BAT und vom 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - AP Nr. 14 zu § 62 BAT , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 272/89

    Übergangsgeld im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 373/93
    Das Übergangsgeld soll dem Angestellten, der aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, als Überbrückungshilfe dienen und ihm die Umstellung erleichtern, die sich für ihn daraus ergibt, daß er entweder in den Ruhestand tritt oder aber in ein anderes Arbeitsverhältnis überwechseln muß (vgl. BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG Urteil vom 19. April 1983 - 3 AZR 16/81 - BAGE 42, 212 = AP Nr. 5 zu § 63 BAT und Senatsurteile vom 29. August 1991 - 6 AZR 272/89 - AP Nr. 10 zu § 63 BAT und vom 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - AP Nr. 14 zu § 62 BAT , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 373/93
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Zweck und Sinn der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98

    Übergangsgeld bei Übertritt in Beamtenverhältnis

    § 62 Abs. 2 Buchst. f BAT will seinem Sinn und Zweck nach alle Fälle erfassen, in denen zwischen dem beendeten Arbeitsverhältnis und dem neuen Beschäftigungsverhältnis kein Zeitraum liegt, für den nach § 62 Abs. 4 BAT anteilig Übergangsgeld zu zahlen ist (vgl. BAG 11. November 1993 - 6 AZR 373/93 - BAGE 75, 87).

    Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremdbestimmte Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit (vgl. BAG 11. November 1993 aaO).

    Auf dessen Höhe kommt es nach dem Tarifwortlaut nicht an, ebensowenig auf einen Vergleich mit den bisherigen Angestelltenbezügen (vgl. BAG 11. November 1993 aaO; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr aaO Rn. 33).

  • LAG Hamm, 12.09.1997 - 5 Sa 98/97

    Tarifliches Übergangsgeld nach §§ 62, 63 des Bundesangestelltentarifvertrages

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