Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • Betriebs-Berater

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGB § 611 Nr. 111

Verfahrensgang

  • ArbG Iserlohn, 14.05.1992 - 4 Ca 546/92
  • LAG Hamm, 07.08.1992 - 10 Sa 894/92
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 76, 134
  • NJW 1995, 349 (Ls.)
  • BB 1994, 1359
  • BB 1994, 1636
  • DB 1994, 2035
  • NZA 1994, 747



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03  

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Der Bezeichnung der Sonderzahlung kommt allenfalls zusätzliche Indizwirkung zu (st. Rspr., vgl. BAG 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134; 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - BAGE 81, 132).
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94  

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Dieser Sonderzahlung fehlt nämlich das für eine "arbeitsleistungsbezogene" Zahlung typische Synallagma zur geleisteten Arbeit (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Er hat in der Folgezeit an der Entscheidung vom 5. August 1992 festgehalten und diese bestätigt, so insbesondere durch Urteil vom 16. März 1994 (aaO.).

    Nach dieser Rechtsprechung ist es letztlich auch unerheblich, ob mit einer Gratifikation ausschließlich, überwiegend oder auch die für den Betrieb im Bezugszeitraum geleistete Arbeit vergütet werden soll (BAG Urteil vom 16. März 1994, aaO.).

    cc) Ein solcher Vorbehalt wäre auch grundsätzlich zulässig (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994, aaO.).

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96  

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Schon wegen der Vielgestaltigkeit der in Betracht kommenden Ausschlußtatbestände hätte der Beklagte nicht auf eine richterliche Auslegungshilfe vertrauen, sondern eine eigenständige Regelung der Ausschluß- oder Kürzungsgründe treffen müssen (vgl. BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).
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