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   BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93   

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BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93 (https://dejure.org/1994,1167)
BAG, Entscheidung vom 13.04.1994 - 3 AZR 936/93 (https://dejure.org/1994,1167)
BAG, Entscheidung vom 13. April 1994 - 3 AZR 936/93 (https://dejure.org/1994,1167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Abfindungsanspruch für Betriebsteilerwerber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Abfindungsanspruch für Arbeitnehmer, die von der Treuhandanstalt eine Einzelhandelsfiliale ihres früheren Arbeitgebers erworben haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 247
  • ZIP 1994, 1801
  • NZA 1994, 945
  • BB 1994, 1643
  • BB 1994, 858
  • DB 1994, 2193
  • DB 1994, 887
  • JR 1995, 176
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

    Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93
    Damit wird das Auslegungsergebnis abgesichert und verstärkt (vgl. hierzu BAG Urteil vom 16. Januar 1969 - 5 AZR 314/68 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche; BAGE 26, 198, 205 = AP Nr. 3 zu § 3 BAT; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 426).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93
    Bei verbleibenden Zweifeln können die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages herangezogen werden (BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m. w. N.; seither ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 16.01.1969 - 5 AZR 314/68

    Urlaubsberechnung - Urlaub - Fünf-Tage-Woche

    Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93
    Damit wird das Auslegungsergebnis abgesichert und verstärkt (vgl. hierzu BAG Urteil vom 16. Januar 1969 - 5 AZR 314/68 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche; BAGE 26, 198, 205 = AP Nr. 3 zu § 3 BAT; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 426).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93
    Damit wird das Auslegungsergebnis abgesichert und verstärkt (vgl. hierzu BAG Urteil vom 16. Januar 1969 - 5 AZR 314/68 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche; BAGE 26, 198, 205 = AP Nr. 3 zu § 3 BAT; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 426).
  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Tarifnormen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und herrschender Meinung in der Literatur wie Gesetze auszulegen (vgl. u.a. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m.w.N.; BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1a aa der Gründe; BAG Urteil vom 13. April 1994 - 3 AZR 936/93 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu A I 1 der Gründe; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 390; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., Einl. Rz 239 ff.; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 130 ff.; Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rz 381).

    Falls der Wortlaut, die Systematik und der sich daraus ergebende Regelungszweck des Tarifvertrages keine zweifelsfreien Auslegungsergebnisse zulassen, können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, die praktische Tarifübung und die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse berücksichtigen (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, vgl. u.a. BAG Urteil vom 13. April 1994, aaO, zu A I 1 der Gründe).

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Auslegungsvereinbarung über die bloße Manifestation des Regelungswillens der Tarifvertragsparteien hinaus selbst die Qualität einer eigenständigen tariflichen Normsetzung hat, jedenfalls kommt dadurch der tatsächliche Regelungswille zum Ausdruck (vgl. dazu BAG 13. April 1994 - 3 AZR 936/93 - BAGE 76, 247, 253).
  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

    Nur wenn dieses Ziel verfehlt wird, entsteht nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien des GPH-TV I, dessen zeitlichen Geltungsbereich der GPH-TV II lediglich erweitert hat, der Abfindungsanspruch (vgl. Senatsurteil vom 13. April 1994 - 3 AZR 936/93 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu A I 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 394/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb

    Nur wenn und soweit dieses Ziel verfehlt wird, soll nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien der Abfindungsanspruch entstehen (BAGE 76, 247, 253 = AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 der Gründe).
  • LAG Sachsen, 05.12.1994 - 7 (1) Sa 125/93

    Abfindung; Tarifvertrag; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Aufhebungsvertrag;

    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG AP Nr. 135 zu § 4 TVG Auslegung; BAG, Urteil v. 13.04.1994 - 3 AZR 936/93 - Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 94, 597 ff.) .

    Nach § 8 Abs. 1 GPH-TV soll ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn er zwar seinen Arbeitgeber, nicht aber seinen Arbeitsplatz als Existenzgrundlage verloren hat, weil sein Arbeitsverhältnis auf einen Betriebserwerber übergegangen ist (BAG v. 13.04.1994 - 3 AZR 936/93 -).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01

    Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum

    Bei verbleibenden Zweifeln kann die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages herangezogen werden (BAG 13. April 1994 - 3 AZR 936/93 - BAGE 76, 247 mwN).
  • LAG Sachsen, 05.12.1994 - 7 (1) Sa 126/93

    Abfindung auf der Grundlage eines Tarifvertrages; Ausscheiden aus dem

    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG AP Nr. 135 zu § 4 TVG Auslegung; BAG, Urteil v. 13.04.1994 - 3 AZR 936/93 - Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 94, 597 ff.) .

    Nach § 8 Abs. 1 GPH-TV soll ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn er zwar seinen Arbeitgeber, nicht aber seinen Arbeitsplatz als Existenzgrundlage verloren hat, weil sein Arbeitsverhältnis auf einen Betriebserwerber übergegangen ist (BAG v. 13.04.1994 - 3 AZR 936/93 -).

  • LAG Sachsen, 05.12.1994 - 7 (1) Sa 129/93

    Abfindung auf der Grundlage eines Tarifvertrages; Ausscheiden aus dem

    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG AP Nr. 135 zu § 4 TVG Auslegung; BAG, Urteil v. 13.04.1994 - 3 AZR 936/93 - Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 94, 597 ff.) .

    Nach § 8 Abs. 1 GPH-TV soll ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn er zwar seinen Arbeitgeber, nicht aber seinen Arbeitsplatz als Existenzgrundlage verloren hat, weil sein Arbeitsverhältnis auf einen Betriebserwerber übergegangen ist (BAG v. 13.04.1994 - 3 AZR 936/93 -).Diese Absicht der Tarifvertragsparteien wird deutlich aus dem Gesamtzusammenhang von § 3 GPH-TV und §§ 4 bis 8 GPH-TV.

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 396/94
    1. Tarifnormen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und herrschender Meinung in der Literatur wie Gesetze auszulegen (vgl. u.a. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m.w.N.; BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 13. April 1994 - 3 AZR 936/93 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu A I 1 der Gründe; Wiedemann/ Stumpf, TVG, 5. Auf1., § 1 Rz 390; Hagemeier/Kempen/Zachert/ Zilius, TVG, 2. Auf1., Einl. Rz 239 ff.; Däubler, Tarifvertrags recht, 3. Auf1., Rz 130 ff.; Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rz 381).

    Falls der Wortlaut, die Systematik und der sich daraus ergebende Regelungszweck des Tarifvertrages keine zweifelsfreien Auslegungsergebnisse zulassen, können die Gerichte für ArbeitsSachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, die praktische Tarifübung und die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse berücksichtigen (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, vgl. u.a. BAG Urteil vom 13. April 1994, aaO, zu A I 1 der Gründe).

  • LAG Berlin, 19.12.1997 - 4 Sa 121/97

    Entgeltfortzahlung für Dauer einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Manteltarifvertrag

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  • LAG Sachsen, 17.11.1994 - 6 Sa 401/93

    Anspruch auf Zahlung einer tarifvertraglichen Abfindung; Betriebsbedingte

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 238/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Verfassungsrechtliches

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 934/94

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Auswirkungen eines

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 395/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb -

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 396/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb -

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 38/95

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung trotz späterer Weiterbeschäftigung -

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