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   BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A)   

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https://dejure.org/1994,1480
BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlung - Unverzüglichkeit der Leistungsgewährung - Eintritt der Arbeitsunfähigkeit - Mißbrauchstatbestand - Beweislast - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Krankenbezüge für Wanderarbeitnehmer; Rechtsmißbrauch

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenbezüge für Wanderarbeitnehmer; Rechtsmißbrauch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LFZG §§ 1, 3; BGB § 242; EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Art. 22; EWG-Verordnung Nr. 574/72 Art. 18; EGV Art. 3b Abs. 3
    Bindungswirkung einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 306
  • NJW 1994, 2440 (Ls.)
  • NJW 1994, 3117
  • ZIP 1994, 1206
  • NZA 1994, 683
  • BB 1994, 1523
  • BB 1994, 1572
  • BB 1994, 936
  • DB 1994, 1523
  • DB 1994, 2440
  • DB 1994, 938
  • JR 1995, 176
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Ein Mißbrauchsfall, der in besonderem Maße Zweifel an einer attestierten Arbeitsunfähigkeit erwecken kann, liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgeht (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63 [BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93]).
  • BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 180/83

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes imAusland - Beweiswert

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Ein weiterer Mißbrauchstatbestand, der Zweifel hinsichtlich einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluß an den bewilligten und von ihm in seiner Heimat verbrachten Urlaub wiederholt aufgrund behaupteter Arbeitsunfähigkeit in seiner Heimat verbleibt (BAGE 48, 115 = AP Nr. 4 zu § 3 LohnFG).
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Er muß dazu Umstände darlegen und ggf. beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit Anlaß geben (BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - AP Nr. 98 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    So war in dem Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - (AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit) in bezug auf eine ausgesprochene Kündigung ein Sachverhalt zu beurteilen, bei dem der Arbeitnehmer erklärt hatte, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den in bisherigem Umfang bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich auch noch nicht krank fühlen konnte.
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Da die für den zuständigen Träger geltenden Rechtsvorschriften maßgebend sind, bedeutet dies für den Anspruch auf Zahlung der Bezüge während der Arbeitsunfähigkeit, daß es sich dabei um den für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit aufrechterhaltenen Vergütungsanspruch handelt, der ebenso wie der durch Arbeitsleistung erworbene Vergütungsanspruch fällig wird (vgl. dazu BAG Urteil vom 26. Oktober 1971, BAGE 24, 1 [BAG 26.10.1971 - 1 AZR 40/71] = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    So war in dem Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - (AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit) in bezug auf eine ausgesprochene Kündigung ein Sachverhalt zu beurteilen, bei dem der Arbeitnehmer erklärt hatte, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den in bisherigem Umfang bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich auch noch nicht krank fühlen konnte.
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer während der Krankheit nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - aaO), sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind (BAG 27. April 1994 - 5 AZR 747/93 (A) - BAGE 76, 306, 314).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 3. Februar 1994 (ZIP 1994, 1206) stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der angefochtene Bescheid sei - unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit im übrigen - mangels ausreichender Sicherung der Unternehmensgläubiger rechtswidrig und daher aufzuheben.
  • BVerwG, 31.08.1995 - C 25.94
    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 3. Februar 1994 (ZIP 1994, 1206) stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der angefochtene Bescheid sei - unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit im übrigen - mangels ausreichender Sicherung der Unternehmensgläubiger rechtswidrig und daher aufzuheben.
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