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   BAG, 01.03.1994 - 10 AZR 50/93   

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https://dejure.org/1994,889
BAG, 01.03.1994 - 10 AZR 50/93 (https://dejure.org/1994,889)
BAG, Entscheidung vom 01.03.1994 - 10 AZR 50/93 (https://dejure.org/1994,889)
BAG, Entscheidung vom 01. März 1994 - 10 AZR 50/93 (https://dejure.org/1994,889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 9 Abs. 5; ZPO § 513 Abs. 2
    Unterzeichnung der Rechtsmittelbelehrung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 9 Abs. 5; ZPO § 513 Abs. 2
    Anforderungen an ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 62
  • NJW 1994, 3181
  • NZA 1994, 1053
  • BB 1994, 1432
  • DB 1994, 1784
  • JR 1995, 88
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus BAG, 01.03.1994 - 10 AZR 50/93
    Durch eine Unterschrift soll dokumentiert werden, daß der Aussteller die Verantwortung für den darüberstehenden Text übernimmt (BGH Urteil vom 20. November 1990 - XI ZR 107/89 - NJW 1991, 487 [BGH 20.11.1990 - XI ZR 107/89]); die Unterschrift muß daher den zu unterzeichnenden Text nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich abschließen.

    Im Regelfall wird die Unterschrift daher unter den fertigen Text gesetzt (BGH Urteil vom 20. November 1990 - XI ZR 107/89 - aaO).

  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 01.03.1994 - 10 AZR 50/93
    Darauf kommt es aber nicht an (BGH Beschluß vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85 - AP Nr. 6 zu § 345 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 52. Aufl., § 513 Rz 4; Thomas/Putzo, ZPO, 18. Aufl., § 513 Rz 5), weil hierauf die Berufung nicht gestützt werden kann.
  • BAG, 30.01.1975 - 2 AZB 58/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 01.03.1994 - 10 AZR 50/93
    Die Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO gegen ein zweites Versäumnisurteil i. S. von § 345 ZPO ist nicht schon deswegen statthaft, weil ein Fall der Versäumung allein bei Erlaß des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen hat (BAG Beschluß vom 30. Januar 1975 - 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Werden die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, so setzt die Zustellung des Urteils die Monatsfrist nach § 124 a Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 2 Satz 1, § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO - wie in vergleichbaren Regelungen anderer Gerichtsverfahrensordnungen - nicht in Lauf (vgl. BAG, Urteil vom 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63; Urteil vom 1. März 1994 - 10 AZR 50/93 - BAGE 76, 62, 66 f.; BFH, Urteil vom 7. Juli 1976 - I R 242/75 - BFHE 120, 7; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 117 Rn. 23; Kopp/ Schenke a.a.O. § 117 Rn. 4, 18).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 690/97

    Angemessene Ausbildungsvergütung; ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 1. März 1994 - 10 AZR 50/93 - BAGE 76, 62 = AP Nr. 10 zu § 9 ArbGG 1979) ist die Rechtsmittelbelehrung nur dann ordnungsgemäß im Sinne von § 9 Abs. 5 ArbGG, wenn sie von den Richtern unterschrieben ist.
  • OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15

    Zuständigkeit des Rechtspflegers im Nachlassverfahren

    Dies bedeutet, dass sie von dem erkennenden Gericht zu unterschreiben ist (vgl. BAG NJW 1994, 3181, NJW 1980, 1871; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 39 Rn 10).
  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96

    Rechtsmittelbelehrung im arbeitsgerichtlichen Urteil

    In diesem Umfange ist den vom Zehnten Senat im Urteil vom 1. März 1994 (- 10 AZR 50/93 - AP Nr. 10 zu § 9 ArbGG 1979) in einem obiter dictum geäußerten Bedenken zu folgen.
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Aus dieser Formulierung wird zu Recht geschlossen, eine abstrakte Rechtsmittelbelehrung werde der gesetzlichen Vorschrift nicht gerecht, da sie sich in der Wiederholung des Gesetzeswortlautes erschöpfe, ohne die Partei konkret darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsmittel für sie gegeben ist (Germelmann-Matthes-Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 9 Rdn. 38: wohl auch BAG, Urteil vom 01.03.1994 - 10 AZR 50/93 -, AP Nr. 10 zu § 9 ArbGG 1979).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Aus dieser Formulierung wird zu Recht geschlossen, eine abstrakte Rechtsmittelbelehrung werde der gesetzlichen Vorschrift nicht gerecht, da sie sich in der Wiederholung des Gesetzeswortlautes erschöpfe, ohne die Partei konkret darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsmittel für sie gegeben ist (Germelmann-Matthes-Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 9 Rdn. 38: wohl auch BAG, Urteil vom 01.03.1994 - 10 AZR 50/93 -, AP Nr. 10 zu § 9 ArbGG 1979).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

    Aus dieser Formulierung wird zu Recht geschlossen, eine abstrakte Rechtsmittelbelehrung werde der gesetzlichen Vorschrift nicht gerecht, da sie sich in der Wiederholung des Gesetzeswortlautes erschöpfe, ohne die Partei konkret darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsmittel für sie gegeben ist (Germelmann-Matthes-Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 9 Rdn. 38: wohl auch BAG, Urteil vom 01.03.1994 - 10 AZR 50/93 -, AP Nr. 10 zu § 9 ArbGG 1979).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Aus dieser Formulierung wird zu Recht geschlossen, eine abstrakte Rechtsmittelbelehrung werde der gesetzlichen Vorschrift nicht gerecht, da sie sich in der Wiederholung des Gesetzeswortlautes erschöpfe, ohne die Partei konkret darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsmittel für sie gegeben ist (Germelmann-Matthes-Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 9 Rdn. 38: wohl auch BAG, Urteil vom 01.03.1994 - 10 AZR 50/93 -, AP Nr. 10 zu § 9 ArbGG 1979).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Aus dieser Formulierung wird zu Recht geschlossen, eine abstrakte Rechtsmittelbelehrung werde der gesetzlichen Vorschrift nicht gerecht, da sie sich in der Wiederholung des Gesetzeswortlautes erschöpfe, ohne die Partei konkret darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsmittel für sie gegeben ist (Germelmann-Matthes-Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 9 Rdn. 38: wohl auch BAG, Urteil vom 01.03.1994 - 10 AZR 50/93 -, AP Nr. 10 zu § 9 ArbGG 1979).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Aus dieser Formulierung wird zu Recht geschlossen, eine abstrakte Rechtsmittelbelehrung werde der gesetzlichen Vorschrift nicht gerecht, da sie sich in der Wiederholung des Gesetzeswortlautes erschöpfe, ohne die Partei konkret darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsmittel für sie gegeben ist (Germelmann-Matthes-Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 9 Rdn. 38: wohl auch BAG, Urteil vom 01.03.1994 - 10 AZR 50/93 -, AP Nr. 10 zu § 9 ArbGG 1979).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 21/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 16/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 20/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 17/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 18/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

  • LAG Berlin, 18.06.2002 - 2 Ta 945/02

    Fristbeginn für eine sofortige Beschwerde gegen einen Arbeitsgerichtsbeschluss;

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 22/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 19/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

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