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   BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92   

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BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92 (https://dejure.org/1994,356)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 10 AZR 669/92 (https://dejure.org/1994,356)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 (https://dejure.org/1994,356)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 134
  • NJW 1995, 349 (Ls.)
  • NZA 1994, 747
  • BB 1994, 1359
  • BB 1994, 1636
  • DB 1994, 2035
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
    Er hat in der Folgezeit an der Entscheidung vom 5. August 1992 festgehalten und diese bestätigt (Urteile vom 24. März 1993 -- 10 AZR 160/92 -- AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; -- 10 AZR 487/92 -- AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 97 und 102 -- d. Red.] und von da an ständige Rechtsprechung).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und auch der des Senats (BAG Urteil vom 5. März 1980 -- 5 AZR 881/78 -- AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 21 -- d. Red.] ; Urteil des Senats vom 24. März 1993 -- 10 AZR 160/92 -- AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 102 -- d. Red.] ).

    Dabei kann eine solche Bestimmung sich durchaus auch erst im Wege der Auslegung der gesamten Regelung ergeben, für die auch auf den aus den jeweils normierten Anspruchsvoraussetzungen abzuleitenden Zweck der Leistung zurückgegriffen werden kann (Urteil des Senats vom 24. März 1993 -- 10 AZR 160/92 -- AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 102 -- d. Red.] ).

  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92

    Tarifliche Sonderzahlung - dauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
    Er hat in der Folgezeit an der Entscheidung vom 5. August 1992 festgehalten und diese bestätigt (Urteile vom 24. März 1993 -- 10 AZR 160/92 -- AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; -- 10 AZR 487/92 -- AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 97 und 102 -- d. Red.] und von da an ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
    a) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 5. August 1992 (-- 10 AZR 88/90 -- AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 90 -- d. Red.] ) ausgesprochen, daß eine tarifliche Regelung über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung im einzelnen bestimmen könne, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen und daß über solche Bestimmungen hinaus der Regelung nicht der Rechtssatz entnommen werden könne, Voraussetzung für den Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung sei auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum, auch wenn es Zweck der Sonderzahlung sein sollte, im Bezugszeitraum für den Betrieb geleistete Arbeit zusätzlich zu vergüten.
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und auch der des Senats (BAG Urteil vom 5. März 1980 -- 5 AZR 881/78 -- AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 21 -- d. Red.] ; Urteil des Senats vom 24. März 1993 -- 10 AZR 160/92 -- AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 102 -- d. Red.] ).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 56/77

    Betriebliche Sonderzahlung und Krankheit

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
    a) Soweit die Beklagte auf die frühere Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 18. Januar 1978 -- 5 AZR 56/77 -- AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und -- 5 AZR 685/77 -- AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 7. September 1989 -- 6 AZR 637/88 -- AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation [vgl. EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 53 und 54 sowie EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 64 -- d. Red.] ) verweist, wonach die Jahressonderzahlung, die die im Bezugszeitraum geleistete tatsächliche Arbeit zusätzlich vergüten will, eine nicht unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum voraussetzt, übersieht sie, daß schon diese Rechtsprechung ihre Weigerung nicht zu begründen vermag.
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 685/77

    Anspruch auf tarifliche Jahreszahlung bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
    a) Soweit die Beklagte auf die frühere Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 18. Januar 1978 -- 5 AZR 56/77 -- AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und -- 5 AZR 685/77 -- AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 7. September 1989 -- 6 AZR 637/88 -- AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation [vgl. EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 53 und 54 sowie EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 64 -- d. Red.] ) verweist, wonach die Jahressonderzahlung, die die im Bezugszeitraum geleistete tatsächliche Arbeit zusätzlich vergüten will, eine nicht unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum voraussetzt, übersieht sie, daß schon diese Rechtsprechung ihre Weigerung nicht zu begründen vermag.
  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
    a) Soweit die Beklagte auf die frühere Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 18. Januar 1978 -- 5 AZR 56/77 -- AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und -- 5 AZR 685/77 -- AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 7. September 1989 -- 6 AZR 637/88 -- AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation [vgl. EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 53 und 54 sowie EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 64 -- d. Red.] ) verweist, wonach die Jahressonderzahlung, die die im Bezugszeitraum geleistete tatsächliche Arbeit zusätzlich vergüten will, eine nicht unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum voraussetzt, übersieht sie, daß schon diese Rechtsprechung ihre Weigerung nicht zu begründen vermag.
  • BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93

    Anspruch auf Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens trotz

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
    Zum anderen hat der Senat zu diesem Argument in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1993, (-- 10 AZR 66/93 -- AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 108 -- d. Red.] ) Stellung genommen.
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
    a) Soweit die Beklagte auf die frühere Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 18. Januar 1978 -- 5 AZR 56/77 -- AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und -- 5 AZR 685/77 -- AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 7. September 1989 -- 6 AZR 637/88 -- AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation [vgl. EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 53 und 54 sowie EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 64 -- d. Red.] ) verweist, wonach die Jahressonderzahlung, die die im Bezugszeitraum geleistete tatsächliche Arbeit zusätzlich vergüten will, eine nicht unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum voraussetzt, übersieht sie, daß schon diese Rechtsprechung ihre Weigerung nicht zu begründen vermag.
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Im Übrigen wäre § 13 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 1 BMTV "überflüssig und unverständlich", wenn es sich um eine rein arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung handeln würde (so der Senat ausdrücklich zur Vorgängerregelung § 12 BMTV vom 3. Mai 1989: BAG 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - zu 5 der Gründe, BAGE 76, 134) .

    Dazu hat der Senat durch Urteil vom 16. März 1994 (- 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134) entschieden, dass eine lang andauernde Erkrankung ohne Entgeltfortzahlung dem Anspruch nicht entgegensteht; eine solche Anspruchsvoraussetzung könne dem Tarifvertrag nicht entnommen werden.

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94

    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Dieses Ergebnis steht entgegen der Auffassung der Klägerin nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats zur anspruchsmindernden oder anspruchsausschließenden Berücksichtigung von Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung bei der Gewährung von Sonderzahlungen (BAG Urteile vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - und vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nrn. 143 u. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Der Senat hat im Urteil vom 16. März 1994 (- 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 b) bb) der Gründe) schon darauf hingewiesen, daß sich diese Rechtsprechung nicht auf Sonderzahlungen bezieht, die als "arbeitsleistungsbezogene" Sonderzahlungen anzusehen sind.

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 595/97

    13. Monatsgehalt - Beschäftigungsverbote nach §§ 3 , 6 MuSchG

    Es handelt sich somit - entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats - um einen Teil der als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldeten Vergütung, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung (§ 611 BGB) eingebunden ist ("arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung", vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).
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