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   BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92   

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BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92 (https://dejure.org/1994,1192)
BAG, Entscheidung vom 09.08.1994 - 9 AZR 346/92 (https://dejure.org/1994,1192)
BAG, Entscheidung vom 09. August 1994 - 9 AZR 346/92 (https://dejure.org/1994,1192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertragliche Sonderregelung für die Urlaubsabgeltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 291
  • NZA 1995, 230
  • BB 1994, 1637
  • BB 1995, 48
  • DB 1994, 1729
  • DB 1995, 379
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88

    Urlaubsabentgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
    Ohne eindeutige tarifliche Regelung kann nicht davon ausgegangen werden, daß nach dem Willen der Tarifvertragsparteien die Urlaubsabgeltung unabhängig von der Arbeitsfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden soll (Aufgabe der im Urteil vom 22. Juni 1989 - 8 AZR 172/88).

    c) Die Revision berücksichtigt mit ihren Angriffen nicht die Bedeutung der angezogenen Entscheidungen des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1984 (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 51 Abs. 1 BAT in der 1982 geltenden Fassung und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1989 (- 8 AZR 172/88 - AP Nr. 50 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 33 Nr. 7 c TVAL II in der Fassung vom 1. Januar 1984.

    So hat der Achte Senat in seinem Urteil vom 22. Juni 1989, aaO, im Anschluß an das Urteil des Sechsten Senats vom 8. März 1984, aaO, den Rechtssatz aufgestellt, wenn eine tarifliche Urlaubsabgeltung an die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfe, sei anzunehmen, daß die Tarifvertragsparteien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Abgeltungsanspruch auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verzichteten.

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91

    Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
    Die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches ist deshalb abhängig davon, ob der Arbeitnehmer längstens bis zum Ende des Übertragungszeitraums in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Das Wort "dies" in Satz 2 verknüpft insoweit die Abgeltungsvorschrift mit der in Satz 1 geregelten Verpflichtung, den Urlaubsanspruch möglichst während der Kündigungsfrist zu erfüllen (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1992, aaO).

    Sofern die Tarifvertragsparteien die Urlaubsabgeltung unabhängig von einer Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne einer Abfindung regeln wollten, hätten sie - auch wegen der zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Rechtsprechung - eine eindeutige Regelung treffen müssen (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1992, aaO, zu Nr. 86 des MTV für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
    c) Die Revision berücksichtigt mit ihren Angriffen nicht die Bedeutung der angezogenen Entscheidungen des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1984 (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 51 Abs. 1 BAT in der 1982 geltenden Fassung und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1989 (- 8 AZR 172/88 - AP Nr. 50 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 33 Nr. 7 c TVAL II in der Fassung vom 1. Januar 1984.

    So hat der Achte Senat in seinem Urteil vom 22. Juni 1989, aaO, im Anschluß an das Urteil des Sechsten Senats vom 8. März 1984, aaO, den Rechtssatz aufgestellt, wenn eine tarifliche Urlaubsabgeltung an die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfe, sei anzunehmen, daß die Tarifvertragsparteien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Abgeltungsanspruch auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verzichteten.

  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
    b) Die gesetzliche Regelung ist auch für den tariflichen Abgeltungsanspruch maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien zulässigerweise keine abweichende Bestimmung getroffen haben (BAGE 66, 134, 138 [BAG 18.10.1990 - 8 AZR 490/89] = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
    Ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien wäre nur insofern und insoweit beachtlich, als er in der geltenden Tarifnorm erkennbar zum Ausdruck gebracht worden ist (Senatsurteil vom 8. März 1994 - 9 AZR 456/92 -, n. v.; BAG Urteil vom 6. September 1990 - 6 AZR 559/88 - AP Nr. 1 zu § 1 MTV Ausbildung; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 456/92

    Anspruch auf übertarifliches Urlaubsgeld - Bestehen eines

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
    Ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien wäre nur insofern und insoweit beachtlich, als er in der geltenden Tarifnorm erkennbar zum Ausdruck gebracht worden ist (Senatsurteil vom 8. März 1994 - 9 AZR 456/92 -, n. v.; BAG Urteil vom 6. September 1990 - 6 AZR 559/88 - AP Nr. 1 zu § 1 MTV Ausbildung; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84

    Urlaubsanspruch - Jahresurlaub

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
    Die frühere Regelung in Nr. 86 Satz 2 MTV 83, die nur die betrieblichen Verhältnisse als Abgeltungsgrund angab, war mit dem Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG unvereinbar (vgl. BAGE 54, 184, 189 = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit, zu 3 a der Gründe) oder zumindest mißverständlich formuliert.
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 604/82

    Tarifliches Überbrückungsgeld - Anrechnung von Beamtenpensionen - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
    Zur Auslegung des MTV 86 kann nicht auf die dort zu beachtenden Tarifverträge zurückgegriffen werden, auch wenn sie ähnliche Regelungen enthalten (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TVAL II).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
    Die Durchsetzung des Abgeltungsanspruches setzt demnach voraus, daß der ursprüngliche Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis noch bestünde (zuletzt Senatsurteile vom 7. Dezember 1993, BAGE 75, 171; vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88

    Tarifverträge: Anwendungsbereich des MTV Ausbildung

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
    Ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien wäre nur insofern und insoweit beachtlich, als er in der geltenden Tarifnorm erkennbar zum Ausdruck gebracht worden ist (Senatsurteil vom 8. März 1994 - 9 AZR 456/92 -, n. v.; BAG Urteil vom 6. September 1990 - 6 AZR 559/88 - AP Nr. 1 zu § 1 MTV Ausbildung; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 8/92

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    (1) Für die Annahme einer solchen tariflichen Regelung bedarf es freilich eindeutiger, über das Regelungsziel des § 7 Abs. 4 BUrlG hinausgehender Bestimmungen im Tarifvertrag (AnwK-ArbR/Düwell § 7 BUrlG Rn. 138; vgl. zur Annahme einer voraussetzungslosen Abfindung unter der Geltung der Surrogatstheorie BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 77, 291 unter Aufgabe der vertretenen Auffassung im Urteil vom 22. Juni 1989 - 8 AZR 172/88 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 50 = EzA BUrlG § 7 Nr. 69) .
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Das trifft nicht zu, wenn ein Arbeitnehmer fortdauernd bis zum Ende des Urlaubsjahres und des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt ist (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. Urteil vom 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - EzA § 7 BUrlG Nr. 98; Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 95; Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 94; Urteil vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 89).

    Dieser Abgeltungsanspruch ist nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern erfaßt auch den vertraglichen Urlaub des Arbeitnehmers, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllt war (BAG Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 95).

    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteile vom 17. Januar 1995 und vom 9. August 1994, aaO; vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 94; vom 7. Dezember 1993, aaO und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 89) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht.

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die in § 7 Abs. 4 BUrlG getroffene gesetzliche Abgeltungsregelung auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien keine zugunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben (BAGE 66, 134, 138 [BAG 18.10.1990 - 8 AZR 490/89] = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3a der Gründe; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 77, 291 = AP Nr. 65 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Sein Bestand setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 79, 92; 77, 291 = AP Nr. 65 und 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG; BAG Urteil von 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 1 BUrlG Abfindung).

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 436/93

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Zahlung eines zusätzlichen tariflichen Urlaubsgelds

    Sein Fortbestand setzt voraus, daß der ursprüngliche Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis noch weiter bestanden hätte (zuletzt Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BurlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; und 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ohne eindeutige Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen der Tarifvertragsparteien kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, daß arbeitsunfähig ausscheidende Arbeitnehmer bessergestellt werden sollen als die im Arbeitsverhältnis verbleibenden arbeitsunfähigen Arbeitnehmer (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies hat der Senat bereits für die inhaltlich identische Regelung in Nr. 101 des durch den MTV 1991 abgelösten MTV vom 19. April 1986 festgestellt (vgl. Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 -, a.a.O.).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 797/98

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Die Tarifvertragsparteien sind nicht gehindert, abweichend von § 7 Abs. 4 BUrlG zugunsten fortdauernd arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer zu vereinbaren, daß bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch vom Arbeitgeber abzugelten ist (vgl. BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - nv. und 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - BAGE 77, 291).

    Dazu hätten die Tarifvertragsparteien ihren abweichenden Regelungswillen eindeutig im Wortlaut des Tarifvertrags zum Ausdruck bringen müssen (vgl. BAG 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - BAGE 77, 291 und 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP BUrlG § 4 Abgeltung Nr. 58 = EzA BUrlG § 7 Nr. 83).

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Ohne hinreichende Anhaltspunkte kann nicht angenommen werden, die Tarifvertragsparteien wollten arbeitsunfähige Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente endet oder zum Ruhen kommt, besser stellen als die im aktiven Arbeitsverhältnis verbleibenden arbeitsunfähigen Arbeitnehmer (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - BAGE 77, 291).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 72/94

    Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs bei Urlaubsabgeltung

    Denn ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl hierzu BAGE 44, 75, 79; BAG AP Nrn 2 und 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zu zulässigen tariflichen Abweichungen vgl BAG AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 53, 322, 325; 77, 291, 294 ff).
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

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  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Von dieser gesetzlichen Regelung können die Tarifvertragsparteien zugunsten der Arbeitnehmer abweichen (vgl. Senat 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - BAGE 77, 291).
  • LAG München, 18.01.2006 - 10 Sa 704/05

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Geltendmachung in Insolvenz = Verfahrenswidriges

    Dieser Abgeltungsanspruch ist dabei nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne der §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern erfasst auch den vertraglichen Anspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllt war (vgl. BAG vom 09.08.1994 - 9 AZR 346/92 = AP Nr. 65 zu § 7 BUrlG "Abgeltung").

    Es bleibt daher dabei, dass ein Abgeltungsanspruch nur besteht, wenn bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis auch noch ein Urlaubsanspruch erfüllt werden könnte (vgl. BAG vom 25.03.2003 - 9 AZR 174/02 = AP Nr. 4 zu § 55 InsO; BAG vom 21.09.1999 - a. a. O.; BAG vom 20.01.1998 - 9 AZR 812/96 = AP Nr. 45 zu § 13 BUrlG; BAG vom 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 = AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG "Abgeltung"; BAG vom 17.01.1995 - a. a. O.; BAG vom 09.08.1994 - 9 AZR 346/92 = AP Nr. 65 zu § 7 BUrlG "Abgeltung"; BAG vom 19.01.1993 - 9 AZR 8/92 = AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG "Abgeltung"; BAG vom 03.11.1988 - 8 AZR 409/86 = AP Nr. 43 zu § 7 BUrlG "Abgeltung").

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01

    Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.1998 - 12 Sa 77/97

    Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs bei fortdauernder Erkrankung über den

  • LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 601/96

    Voraussetzungen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs für einen Alleinerben

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2008 - 2 Ta 87/08

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Nachweis, Tarifvertrag, Hinweis auf

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 105/97
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