Rechtsprechung
BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sozialplan - Kündigung - Vertrauensschutz
- archive.org
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abänderung von Sozialplänen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG 1972 § 112, §§ 75, 76, 77, 112a; BGB §§ 242, 328, 334
Abänderung von Sozialplänen: Anpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sozialplan-eup.de (Kurzinformation)
Abänderung eines Sozialplans
Verfahrensgang
- ArbG Dessau, 10.03.1993 - 11 BV 3/92
- LAG Sachsen-Anhalt, 25.08.1993 - 5 TaBV 4/93
- BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Papierfundstellen
- BAGE 77, 313
- ZIP 1995, 1037
- NZA 1995, 314
- BB 1995, 1240
- BB 1995, 363
- DB 1995, 480
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 24.03.1981 - 1 AZR 805/78
Änderung des Sozialplans durch Betriebsvereinbarung - Sozialplan anlässlich …
Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Er ist eine Betriebsvereinbarung im Sinne von § 77 BetrVG (BAG Urteil vom 24. März 1981, BAGE 35, 160 [BAG 24.03.1981 - 1 AZR 805/78] = AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972), so daß für ihn auch die Vorschriften des § 77 Abs. 5 und 6 BetrVG gelten.Daraus folgt zunächst, daß die Betriebspartner einen abgeschlossenen Sozialplan einvernehmlich aufheben und mit Wirkung für die Zukunft durch einen neuen Sozialplan ersetzen können (BAG Urteil vom 24. März 1981, BAGE 35, 160 [BAG 24.03.1981 - 1 AZR 805/78] = AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972).
Überwiegend wird die ordentliche Kündigung eines Sozialplans, soweit er Dauerregelungen enthält, in Anwendung von § 77 Abs. 5 BetrVG für möglich erachtet (vgl. die Nachweise in BAG Urteil vom 24. März 1981, BAGE 35, 160 [BAG 24.03.1981 - 1 AZR 805/78] = AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG).
Da - von den Fällen des § 112 a BetrVG abgesehen - die fehlende Einigung der Betriebspartner über den Sozialplan nach § 112 Abs. 4 BetrVG durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden kann, gelten seine Regelungen nach § 77 Abs. 6 BetrVG weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (so auch BAG Urteil vom 24. März 1981, BAGE 35, 160 [BAG 24.03.1981 - 1 AZR 805/78] = AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Das gilt auch dann, wenn die neue Regelung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist als die frühere (vgl. zuletzt BAG - Großer Senat - Beschluß vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).aa) Auch für Betriebsvereinbarungen und gerade auch für Sozialpläne ist anerkannt, daß diese eine Geschäftsgrundlage haben können, bei deren Wegfall die getroffene Regelung den geänderten tatsächlichen Umständen anzupassen ist, wenn dem Vertragspartner im Hinblick auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage das Festhalten an der Vereinbarung nicht mehr zuzumuten ist (BAG Urteil vom 29. Mai 1964, BAGE 16, 58 = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG (1952); Urteil vom 17. Februar 1981, BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972; Großer Senat, Beschluß vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, m. w. N.).
Der freiwillige Abschluß einer Betriebsvereinbarung, mit der der Betriebsrat die Notwendigkeit einer Anpassung des Sozialplans anerkennt, kann aber nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts ein maßgebliches Indiz dafür sein, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für eine notwendig werdende Anpassung erfüllt sind (BAG - Großer Senat - Beschluß vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).
- BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78
Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
aa) Auch für Betriebsvereinbarungen und gerade auch für Sozialpläne ist anerkannt, daß diese eine Geschäftsgrundlage haben können, bei deren Wegfall die getroffene Regelung den geänderten tatsächlichen Umständen anzupassen ist, wenn dem Vertragspartner im Hinblick auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage das Festhalten an der Vereinbarung nicht mehr zuzumuten ist (BAG Urteil vom 29. Mai 1964, BAGE 16, 58 = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG (1952); Urteil vom 17. Februar 1981, BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972; Großer Senat, Beschluß vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, m. w. N.).Dabei wird gerade für einen Sozialplan darauf verwiesen, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage insbesondere in den Fällen angenommen werden könne, in denen beide Betriebspartner bei Abschluß des Sozialplans von irrigen Vorstellungen über die Höhe der für den Sozialplan zur Verfügung stehenden Finanzmittel ausgegangen sind (so BAG Urteil vom 17. Februar 1981, aaO; Däubler, Nachträgliche Kürzung von Sozialplanansprüchen?, NZA 1985, 545, 551; Kraft, in Anm. zu AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972).
Verweigert der andere Betriebspartner eine solche Anpassung oder kommt es nicht zu einem Einvernehmen über eine solche, kann er die Einigungsstelle anrufen, die verbindlich entscheidet (BAG Urteil vom 17. Februar 1981, BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit
Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Ansprüche auf Leistungen aus einem Sozialplan sind nicht erdiente Ansprüche wie etwa solche auf eine betriebliche Altersversorgung und stellen auch keine Entschädigung für den Verlust erworbener Rechte oder Besitzstände dar, sondern dienen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender wirtschaftlicher Nachteile, die dem Arbeitnehmer gerade wegen der Betriebsänderung entstehen (ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 16.03.1956 - GS 1/55
Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der …
Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Betriebsparteien grundsätzlich keine Regelungsmacht in bezug auf Arbeitnehmer zu, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist (BAG, Großer Senat, Beschluß vom 16. März 1956, BAGE 3, 1 [BAG 16.03.1956 - 2 AZR 211/54] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG [1952]; so insbesondere auch Däubler, NZA 1985, 545, 547; Naendrup, AuR 1984, 193, 203), dieser für Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung entwickelte Rechtssatz gilt zumindest nicht für Sozialpläne. - BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92
Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972, m. w. N.). - BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85
Betriebsstillegung, Restmandat des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Selbst dann, wenn auch die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder schon beendet sind, behält der Betriebsrat ein Restmandat zum Abschluß eines Sozialplans (BAG Urteil vom 16. Juni 1987, BAGE 55, 344 = AP Nr. 20 zu § 111 BetrVG 1972). - BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63
Eisenindustrie - Metallindustrie - Elektroindustrie - Anwesenheitsprämie - …
Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
aa) Auch für Betriebsvereinbarungen und gerade auch für Sozialpläne ist anerkannt, daß diese eine Geschäftsgrundlage haben können, bei deren Wegfall die getroffene Regelung den geänderten tatsächlichen Umständen anzupassen ist, wenn dem Vertragspartner im Hinblick auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage das Festhalten an der Vereinbarung nicht mehr zuzumuten ist (BAG Urteil vom 29. Mai 1964, BAGE 16, 58 = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG (1952); Urteil vom 17. Februar 1981, BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972; Großer Senat, Beschluß vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, m. w. N.). - BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89
Abbau einer Überversorgung
Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß eine nachfolgende Betriebsvereinbarung die durch eine frühere Betriebsvereinbarung begründeten Rechte der Arbeitnehmer - besonders im Hinblick auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung - nicht schrankenlos schmälern darf, sondern daß die Betriebspartner schon von Verfassungs wegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes beachten müssen, wenn sie in Besitzstände der betroffenen Arbeitnehmer eingreifen (zuletzt BAG Urteil vom 23. Oktober 1990, BAGE 66, 145 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Ablösung, m. w. N.). - BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73
Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag
Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Der Schuldner einer Geldschuld hat für seine Leistungsunfähigkeit auch ohne Verschulden einzustehen (BGHZ 63, 139 [BGH 30.10.1974 - VIII ZR 69/73]).
- BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00
Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats
Dieses betrifft alle sich im Zusammenhang mit der Betriebsstillegung ergebenden betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte und dauert ggf. über den Ablauf der regulären Amtszeit und die tatsächliche Stillegung des Betriebes hinaus bis zur abschließenden Regelung der mit der Betriebsstillegung verbundenen Beteiligungsrechte an; etwa bis zum Abschluß eines Sozialplans (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313, zu B II 3 cc der Gründe; 1. April 1998 - 10 ABR 17/97 - BAGE 88, 247, zu B II 2 der Gründe;… 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - aaO, zu B II 2 d aa der Gründe).Es wäre widersprüchlich, wenn insoweit zwar eine Anpassungspflicht nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage besteht (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313), diese aber nicht erfüllt werden könnte, weil das Restmandat des Betriebsrats auf den erstmaligen Abschluß des Sozialplans beschränkt wäre.
Zwar fehlt den Betriebsparteien grundsätzlich die Legitimation, Regelungen gegenüber Arbeitnehmern zu schaffen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist und die deshalb weder aktiv noch passiv wahlberechtigt sind (BAG Großer Senat 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1; 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1, zu I 2, 3 der Gründe); dies gilt aber nicht für Sozialpläne (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO, zu B II 3 c cc der Gründe).
a) Wie schon der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts im grundlegenden Beschluß vom 10. August 1994 (- 10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313, zu B II 3 a der Gründe; bestätigt durch Urteil vom 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62, zu II 2 b der Gründe) entschieden hat, können die Betriebspartner eine Angelegenheit, die sie durch eine Betriebsvereinbarung geregelt haben, unter - auch stillschweigender - Aufhebung dieser Betriebsvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft in einer neuen Betriebsvereinbarung regeln.
Die neue Betriebsvereinbarung tritt dann an die Stelle der bisherigen und löst diese ab (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO).
Im Verhältnis aufeinanderfolgender Betriebsvereinbarungen gilt das Ablösungsprinzip, die neue Regelung ersetzt die bisherige (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO, zu B II 2 der Gründe); das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die neue Regelung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist (BAG Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten - schon von Verfassungs wegen - insoweit die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes, soweit in Besitzstände der betroffenen Arbeitnehmer eingegriffen wird (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO, zu B II 2 der Gründe; 23. Oktober 1990 - 3 AZR 260/89 - BAGE 66, 145, mwN).
Der Vertrauensschutz der Arbeitnehmer ist am stärksten hinsichtlich bereits ausgezahlter Beträge (von Hoyningen-Huene Anm. AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 86, zu IV 4).
- BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02
Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung
Haben Betriebsparteien eine Angelegenheit durch Betriebsvereinbarung geregelt, können sie diese einvernehmlich aufheben und dieselbe Angelegenheit durch eine neue Betriebsvereinbarung regeln (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313).Allerdings kann ein neuer Sozialplan bereits entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schmälern oder entfallen lassen (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO;… Fitting BetrVG 21. Aufl. §§ 112, 112 a Rn. 204 f.).
- BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung
Dabei kann im Streitfall dahin stehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsstelle - insbesondere wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. zur Abänderung von Sozialplänen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 76; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 107) - in bereits entstandene und fällige Sozialplansprüche - und sei es auch nur hinsichtlich des Fälligkeitstermins - noch rückwirkend eingreifen kann.
- LAG München, 01.03.2005 - 6 Sa 875/04
Verschlechternde Betriebsvereinbarung
Wie schon der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts im grundlegenden Beschluss vom 10. August 1994 (10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313, zu B II 3 a der Gründe; bestätigt durch Urteil vom 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62, zu II 2 b der Gründe) entschieden hat, können die Betriebspartner eine Angelegenheit, die sie durch eine Betriebsvereinbarung geregelt haben, unter - auch stillschweigender - Aufhebung dieser Betriebsvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft in einer neuen Betriebsvereinbarung regeln.Die neue Betriebsvereinbarung tritt dann an die Stelle der bisherigen und löst diese ab (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO).
Im Verhältnis aufeinander folgender Betriebsvereinbarungen gilt das Ablösungsprinzip, die neue Regelung ersetzt die bisherige (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO, zu B II 2 der Gründe); das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die neue Regelung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist (BAG Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten - schon von Verfassungs wegen - insoweit die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes, soweit in Besitzstände der betroffenen Arbeitnehmer eingegriffen wird (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO, zu B II 2 der Gründe; 23. Oktober 1990 - 3 AZR 260/89 - BAGE 66, 145, mwN).
- LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 44/08
Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des …
Weder dem Insolvenzverwalter noch dem Betriebsrat steht allein wegen des Insolvenzantrags bzw. der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht zu, die Aufstellung eines neuen Sozialplans zu verlangen (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 86; Schwerdtner in: Kölner Schrift, S. 1605, 1649).Ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Sozialplans ist mit dem auf eine konkrete Betriebsänderung bezogenen Charakter eines Sozialplans nicht vereinbar (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO;… Kübler/Prütting/Bork/Moll, §§ 123, 124 InsO, Rn. 108;… Richardi, BetrVG, § 112 Rz. 149;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG § 112, 112 a 24. Aufl. Rz. 328; Meyer, NZA 1995, 974, 977; Huth, Voraussetzungen und Grenzen nachträglicher Sozialplanänderungen, S. 82).
Allein der Umstand, dass dem Arbeitgeber die notwendigen finanziellen Mittel fehlen, um die Sozialplanverbindlichkeiten zu erfüllen, reicht für sich allein jedoch nicht aus (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - AP § 122 BetrVG 1972 Nr. 86; Schwerdtner in: Kölner Schrift, S. 1605, 1649).
- BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplans
Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Rechtsfolgen die Regelungen eines Sozialplanes geändert werden können, hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 10. August 1994 (- 10 ABR 61/93 - AP Nr. 86 zu § 112 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) befaßt.Sie hat im Schrifttum Zustimmung gefunden (Plander, EWiR 1995, 331; Keßler, BB 1995, 1242; zustimmend insoweit auch Meyer, Abänderung von Sozialplanregelungen, NZA 1995, 974).
- LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des …
Weder dem Insolvenzverwalter noch dem Betriebsrat steht allein wegen des Insolvenzantrags bzw. der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht zu, die Aufstellung eines neuen Sozialplans zu verlangen (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 86; Schwerdtner in: Kölner Schrift, S. 1605, 1649).Ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Sozialplans ist mit dem auf eine konkrete Betriebsänderung bezogenen Charakter eines Sozialplans nicht vereinbar (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO;… Kübler/Prütting/Bork/Moll, §§ 123, 124 InsO, Rn. 108;… Richardi, BetrVG, § 112 Rz. 149;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG § 112, 112 a 24. Aufl. Rz. 328; Meyer, NZA 1995, 974, 977; Huth, Voraussetzungen und Grenzen nachträglicher Sozialplanänderungen, S. 82).
Allein der Umstand, dass dem Arbeitgeber die notwendigen finanziellen Mittel fehlen, um die Sozialplanverbindlichkeiten zu erfüllen, reicht für sich allein jedoch nicht aus (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - AP § 122 BetrVG 1972 Nr. 86; Schwerdtner in: Kölner Schrift, S. 1605, 1649).
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft
(bb) Eine Betriebsvereinbarung darf ferner grundsätzlich nicht in bereits entstandene Ansprüche eingreifen ( BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 77, 313 ; vgl. zu dem Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch ablösende Betriebsvereinbarungen BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 36 ff., BAGE 166, 136) . - BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung
Entspricht der Leistungszweck einer nachfolgenden Betriebsvereinbarung dem durch Gesamtzusage, betrieblicher Einheitsregelung oder betrieblicher Übung begründeten Anspruch, so kommt in diesem Leistungszweck der Wille zur Ablösung der bisherigen Leistung regelmäßig zum Ausdruck (vgl. zur Ablösung einer Betriebsvereinbarung ohne Kündigung: BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 77, 313; Fitting § 77 Rn. 143) . - LAG Hamm, 22.03.2012 - 11 Sa 1634/10
Betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld im rheinisch-westfälischen …
Da es sich um eine Sozialplanregelung handele, stehe der Berücksichtigung der Protokollnotiz nicht entgegen, dass der Kläger im Zeitpunkt der Protokollnotiz aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden gewesen sei ( BAG 21.07.1998 - 1 AZR 60/98 - BAG 10.08.1994 - 10 ABR 61/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 86 ).In einem solchen Kontext können die Betriebsparteien Regelungen auch mit Wirkung für inzwischen ausgeschiedene Arbeitnehmer treffen ( BAG 05.10.2000 AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141 unter II 1 c; BAG 10.08.1994 - 10 ABR 61/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 86 unter II 3 c cc;… Fitting, BetrVG, 25. Aufl. 2010 § 77 BetrVG Rn. 37 ).
- BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 22/97
Sozialplanabfindung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97
Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans
- LAG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - 17 Sa 85/11
Eingriff in das betriebliche Altersversorgungssystem - Verhältnismäßigkeit - …
- BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
Sonderzahlung - Treuegeld - Sozialplan
- BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung
- LAG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - 4 Sa 96/11
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Versorgungsordnung - Eingriff in …
- LAG Hamburg, 07.01.1999 - 1 Sa 33/98
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Aufhebungsvertrages
- LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 321/05
Anspruch auf Alterszeit
- LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 20 Sa 81/11
Eingriff in das betriebliche Altersversorgungssystem durch ablösende …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 7 Sa 21/08
Zur Ablösung eines Sozialplans durch spätere Betriebsvereinbarung - Anrechnung …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06
Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle beim betrieblichen …
- LAG Hamburg, 11.11.1998 - 5 Sa 25/98
Anpassung der Leistungen aus einem Sozialplan wegen Wegfalls der …
- LAG München, 14.11.1996 - 4 TaBV 67/95
Sozialplan: Ansprüche im Konkurs
- BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 890/95
Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge …
- BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 885/95
Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge …
- BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 875/95
Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge …
- BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 888/95
Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge …
- BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 889/95
Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge …
- BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 887/95
Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage "Betriebsstilllegung" infolge …
- BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 649/93
Abschluss eines Sozialplanes in den neuen Bundesländern durch einen vor dem …
- BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92
Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen
- LAG Hamm, 15.07.2002 - 19 (11) Sa 730/01
Verstoß gegen den Sinn und Zweck einer Sozialplanvereinbarung durch …
- LAG Köln, 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08
Einigungsstellenspruch; Wirksamkeit; Arbeitszeiterfassung; ÜT-Mitarbeiter
- LAG Hessen, 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08
Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle
- LAG Niedersachsen, 04.07.2006 - 13 Sa 2233/05
Voraussetzungen für eine rückwirkende Änderung der Berechnungsfaktoren für eine …
- BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 697/95
Sozialplan: Auslegung - staatlicher Zuschuß
- BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 809/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Geldsumme nach betriebsbedingter …
- LAG Köln, 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05
Einsetzung einer Einigungsstelle
- LAG Hamm, 21.04.2004 - 2 Sa 1837/03
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17
Gesamtbetriebsvereinbarung, Wirksamkeit, Gesamtbetriebsrat, Betriebsrat, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2013 - 22 Sa 1664/12
Differenzierungsgrund - Kürzung - Sozialplanabfindung - Eigenkündigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle
- LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 2017/02
Grundsozialplan, Ausführungssozialplan, arbeitsrechtlicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 1 Sa 48/02
Minderung eines tariflichen Anspruchs durch Betriebsvereinbarung
- LAG Köln, 16.07.2003 - 3 TaBV 65/02
Auslegung einer Betriebsvereinbarung, Ablösung, Zeitkollisionsregel, …
- LAG Düsseldorf, 08.11.1995 - 2 (3) Sa 825/95
Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage
- LAG Hamm, 21.04.2004 - 2 Sa 1723/03
Zur Auslegung eines Sozialplans in der Insolvenz, der auf einen …
- LAG München, 20.03.2012 - 6 Sa 999/11
Bonusanspruch
- LAG Düsseldorf, 08.11.1995 - 2 (6) Sa 828/95
Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage
- LAG Düsseldorf, 08.11.1995 - 2 (8) Sa 829/95
Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage
- LAG Düsseldorf, 08.11.1995 - 2 (9) Sa 830/95
Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage
- LAG Düsseldorf, 11.10.1995 - 2 Sa 824/95
Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage
- LAG Thüringen, 19.12.1995 - 7 TaBV 11/94
Beschlussverfahren: Auslegung einer Sprechervereinbarung
- LAG Düsseldorf, 11.10.1995 - 2 (4) Sa 826/95
Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage
- BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 623/92
Zahlung einer Sozialabfindung wegen eines Verlustes des Arbeitsplatzes
- BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 178/94
Rechtmäßigkeit einer Abfindungszahlung - Vereinbarung eines …
- BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 835/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Geldsumme nach betriebsbedingter …
- LAG Hessen, 01.09.1999 - 8 Sa 1244/98
Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand; Anspruch auf …
- LAG Düsseldorf, 11.10.1995 - 2 (5) Sa 827/95
Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall Geschäftsgrundlage
- BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 622/92
Rationalisierungsschutzvereinbarung mit VEB F
- ArbG Düsseldorf, 20.03.2006 - 11 Ca 9172/05
Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrags zwischen Abfindungssummen aus zwei …
- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 534/98
- LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96
Sozialplan: Abfindung - Nettobetrag
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.01.1995 - 3 Sa 846/94
Zahlungsbegehren bzgl. einer Abfindungszahlung aus einem Rahmensozialplan; …
- BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 315/93
Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer in der ehemaligen Deutschen Demokratischen …
- BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
- LAG Hessen, 02.10.1995 - 11 Sa 309/95
Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage
- LAG Niedersachsen, 23.02.1995 - 1 TaBV 113/94
Anrufung der Einigungsstelle durch den Unternehmer; Beschwerde des Betriebsrats; …
- BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 624/92
- LAG Hessen, 08.03.2001 - 5 Sa 1198/00
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Änderung des Sozialplans durch …
- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 536/98
- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 537/98
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1997 - 5 Sa 109/95
Ansprüche aus einem früheren, aber höher dotierten Sozialplan; Rückwirkende …
- LAG Hessen, 01.09.1999 - 9 Sa 96/99
Ausgleich von Rentennachteilen wegen Arbeitslosigkeit; "55er Regelung"
- BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 177/94
- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 535/98
- LAG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 6 TaBV 54/15
Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit …