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   BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93   

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https://dejure.org/1994,512
BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93 (https://dejure.org/1994,512)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1994 - 1 ABR 63/93 (https://dejure.org/1994,512)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 (https://dejure.org/1994,512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO § 256
    Mitbestimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO § 256
    Mitbestimmung bei Sonderbonus

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO § 256
    Übertarifliche Entgeltleistungen: Mitbestimmung bei Gewährung von Sonderboni aus Leistungs- und Arbeitsmarktgesichtspunkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 86
  • NZA 1995, 543
  • VersR 1995, 323
  • BB 1995, 52
  • BB 1995, 825
  • DB 1995, 680
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79

    Leistungsprämie und Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
    Der Arbeitgeber ist lediglich frei in seiner Entscheidung darüber, ob er diese Leistung erbringt, welche Mittel er hierfür zur Verfügung stellt, welchen Zweck er mit ihr verfolgen will und wie der begünstigte Personenkreis abstrakt bestimmt werden soll (BAGE 37, 206, 209 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
    In diesem Fall werden allerdings die von der Arbeitgeberin für den "individuellen Sonderbonus" zur Verfügung gestellten Mittel, über deren Bemessung sie mitbestimmungsfrei entscheiden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe, m. w. N.), nicht ausreichen, um auch die Ansprüche der nunmehr begünstigten Arbeitnehmer zu befriedigen.
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG können alle vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers und damit auch alle übertariflich gezahlten Zulagen und Boni sein (vgl. BAGE 53, 42, 75 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C IV 3 der Gründe).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
    Dagegen unterliegt die individuelle Lohngestaltung, die mit Rücksicht auf besondere Umstände des einzelnen Arbeitsverhältnisses getroffen wird und bei der kein innerer Zusammenhang zur Entlohnung anderer Arbeitnehmer besteht, nicht der Mitbestimmung (BAG Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 3 b der Gründe).
  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92

    Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
    Es ist nämlich davon auszugehen, daß der Rückforderung von Zahlungen, die von der mitbestimmten Entscheidung über den Sonderbonus nicht mehr gedeckt sind, kaum überwindbare praktische und möglicherweise auch rechtliche Hindernisse entgegenstehen werden (vgl. Senatsurteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A II der Gründe).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Der Betriebsrat hat aber weder hinsichtlich des Gesamtaufwands für Arbeitsentgelte noch hinsichtlich der Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit mitzubestimmen (BAGE 77, 86, 90 = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe; BAGE 73, 291, 303 = AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Es widerspräche nämlich dem Zweck des Mitbestimmungsrechts, wenn es dadurch ausgeschlossen werden könnte, daß der Arbeitgeber mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern jeweils "individuelle" Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung trifft, ohne sich zu allgemeinen Regeln bekennen zu wollen (vgl. nur Senat 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86 = AP § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 69 unter B II 1 der Gründe).

    Der Senat ist bereits im Beschluß vom 14. Juni 1994 (aaO) davon ausgegangen, daß die dort streitige Festsetzung eines "einmaligen Sonderbonus", der nachträglich im Hinblick auf erbrachte Leistungen gewährt wurde, prinzipiell einen Tatbestand der Lohngestaltung bilden kann.

    Hier sind immerhin vier Arbeitnehmer betroffen (vgl. auch Senat 14. Juni 1994 aaO, wo zehn Arbeitnehmer von insgesamt 320 betroffen waren).

    Im Rahmen der Prüfung, ob und ggf. in welcher Höhe einem Arbeitnehmer eine zusätzliche Zahlung gewährt werden soll, wird seine Leistung mit derjenigen anderer Arbeitnehmer verglichen (Senat 14. Juni 1994 aaO, unter B II 2 der Gründe).

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Die individuelle Lohngestaltung, die mit Rücksicht auf besondere Umstände des einzelnen Arbeitsverhältnisses getroffen wird und bei der kein innerer Zusammenhang zur Entlohnung anderer Arbeitnehmer besteht, unterliegt nicht der Mitbestimmung (BAG 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86, zu B II 1 der Gründe mwN).

    Es widerspräche dem Zweck des Mitbestimmungsrechts, wenn es dadurch ausgeschlossen werden könnte, dass der Arbeitgeber mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern jeweils "individuelle" Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung trifft, ohne sich zu allgemeinen Regeln zu bekennen (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe; 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - aaO).

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