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   BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92   

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https://dejure.org/1994,823
BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92 (https://dejure.org/1994,823)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 5 AZR 390/92 (https://dejure.org/1994,823)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 5 AZR 390/92 (https://dejure.org/1994,823)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611, § 607 Abs. 2, §§ 780, 781
    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Umwandlung in Darlehensschuld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 611, 607 Abs. 2, §§ 780, 781
    Umwandlung einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Rückzahlung von Ausbildungskosten in Darlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 164
  • MDR 1995, 829
  • NZA 1995, 305
  • BB 1995, 364
  • BB 1995, 568
  • DB 1995, 632
  • JR 1995, 528
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
    Die vom Senat entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über die Rückzahlung von Ausbildungskosten (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - DB 1994, 1726 [BAG 16.03.1994 - 5 AZR 339/92]) gelten regelmäßig auch dann, wenn vereinbart wird, daß der Rückzahlungsbetrag als Darlehen geschuldet werden soll (§ 607 Abs. 2 BGB).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 16. März 1994 (BAGE 76, 155 = DB 1994, 1726 [BAG 16.03.1994 - 5 AZR 339/92]) näher begründet.

    Auch insoweit wird auf das Urteil vom 16. März 1994 (aaO) verwiesen.

    Dabei ist die monatliche Abstufung der Rückzahlungsleistung beizubehalten (Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 -, aaO, zu A VI 1 der Gründe).

    Die Fluggesellschaft hat dann substantiiert vorzutragen, wie sich die Rückforderungssumme im einzelnen zusammensetzt (Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 -, aaO, zu A III 3, VI 3 der Gründe).

  • BGH, 25.09.1958 - VII ZR 85/57

    Darlehensvereinbarung im Falle des § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
    aa) Eine solche Vereinbarung kann verschiedene Bedeutung haben (BGHZ 28, 164, 166; Staudinger/Hopt/Mülbert, BGB, 12. Aufl., § 607 Rz 408 ff.):.

    Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen einer kausalen und einer abstrakten Schuldumschaffung (Novation) (BGHZ 28, 164, 166; BGH Urteil vom 18. September 1970 - IV ZR 1199/68 - WM 1970, 1457, 1459).

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
    Da der typische Zweck eines solchen Vertrags darin liegt, das Schuldverhältnis - ganz oder teilweise - dem Streit oder der Ungewißheit der Parteien zu entziehen, setzt der Schuldbestätigungsvertrag notwendig einen vorherigen Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewißheit der Parteien über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte voraus (BGHZ 66, 250, 255; BGH Urteile vom 5. Dezember 1979 - IV ZR 107/78 - und vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82 - NJW 1980, 1158 und 1984, 799).

    (BGH Urteil vom 13. Oktober 1983 - III ZR 163/82 - LM § 138 [Cf] BGB Nr. 11, zu III 2 der Gründe; BGHZ 66, 250, 255; Urteil vom 10. Januar 1984 - IV ZR 64/82 - NJW 1984, 799).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
    Da der typische Zweck eines solchen Vertrags darin liegt, das Schuldverhältnis - ganz oder teilweise - dem Streit oder der Ungewißheit der Parteien zu entziehen, setzt der Schuldbestätigungsvertrag notwendig einen vorherigen Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewißheit der Parteien über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte voraus (BGHZ 66, 250, 255; BGH Urteile vom 5. Dezember 1979 - IV ZR 107/78 - und vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82 - NJW 1980, 1158 und 1984, 799).

    (BGH Urteil vom 13. Oktober 1983 - III ZR 163/82 - LM § 138 [Cf] BGB Nr. 11, zu III 2 der Gründe; BGHZ 66, 250, 255; Urteil vom 10. Januar 1984 - IV ZR 64/82 - NJW 1984, 799).

  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 399/75

    Ausbildungskosten: Rückforderung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
    Die bei der gerichtlichen Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln gebotene Interessenabwägung hat sich daran zu orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Weiterbildung einen geldwerten Vorteil erlangt (ständige Rechtsprechung, grundlegend Urteil vom 18. August 1976, BAGE 28, 159 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • RG, 21.11.1927 - VI 71/27

    Novation; Zu § 66 AufwG.

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
    Es hätte daher für die Annahme einer Schuldumschaffung besonderer, von der Klägerin darzulegender Umstände bedurft (Palandt/Thomas, BGB, 53. Aufl., § 780 Rn 3; vgl. RGZ 119, 21, 24; 142, 303, 306).
  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
    Da der typische Zweck eines solchen Vertrags darin liegt, das Schuldverhältnis - ganz oder teilweise - dem Streit oder der Ungewißheit der Parteien zu entziehen, setzt der Schuldbestätigungsvertrag notwendig einen vorherigen Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewißheit der Parteien über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte voraus (BGHZ 66, 250, 255; BGH Urteile vom 5. Dezember 1979 - IV ZR 107/78 - und vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82 - NJW 1980, 1158 und 1984, 799).
  • OLG Hamburg, 31.01.1986 - 14 U 242/84

    Vollstreckungsabwehrklage; Notarielles Schuldanerkenntnis; Sofortige

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
    Ist das Grundgeschäft unwirksam oder nichtig, ist es auch die neu begründete Schuld (OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 403 [OLG Hamburg 31.01.1986 - 14 U 242/84]; Staudinger/Hopt/Mülbert, aaO, Rz 412).
  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 163/82

    Treuhänderische Verwahrung eines Geldbetrages durch einen Rechtsanwalt -

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
    (BGH Urteil vom 13. Oktober 1983 - III ZR 163/82 - LM § 138 [Cf] BGB Nr. 11, zu III 2 der Gründe; BGHZ 66, 250, 255; Urteil vom 10. Januar 1984 - IV ZR 64/82 - NJW 1984, 799).
  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast

  • BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1199/68

    Verpflichtung zum Schadensersatz auf Grund der Verletzung eines Maklervertrages -

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

  • RG, 27.11.1933 - VI 241/33

    1. Kann im Urkundenprozeß nur geklagt werden, wenn die Urkunde der Träger des der

  • LAG Hamm, 29.01.2021 - 1 Sa 954/20

    Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, unangemessene Benachteili-gung,

    Dies ist etwa dann gegeben, wenn ein nachvollziehbarer Anlass für die Abgabe eines Schuldversprechens oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses bestand, so vor allem bei einem Streit oder zumindest einer Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder etwaiger Einwendungen gegen sie (vgl. BAG 26.09.1994 - 5 AZR 390/92; BGH 11.01.2007 - VII ZR 165/05; 03.06.2008 - XI ZR 239/07; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 28.04.2016 - 5 Sa 79/16; ferner Palandt-Sprau, BGB, 80. Aufl. 2021, § 780 Rn. 3; Erman-Wilhelmi, BGB, 16. Aufl. 2020, § 780 BGB, Rn. 2).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

    Im Übrigen hat auch die arbeitsrechtliche Rechtsprechung vor Inkrafttreten der §§ 305 ff. BGB am 1. Januar 2002 noch unter Geltung der Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG Rückzahlungsklauseln für in Form von Darlehen geleistete Studiengebühren oder Ausbildungskosten dem arbeitsrechtlichen Prüfungsmaßstab für die Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln unterzogen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 -BAGE 97, 333; 26. Oktober 1994 - 5 AZR 390/92 - BAGE 78, 164).
  • LAG Hamm, 23.08.2005 - 19 Sa 286/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Unzulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarung

    aa) Bei einem Vereinbarungsdarlehen kommen verschiedene rechtliche Konstruktionen in Betracht, die sich insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf die ursprüngliche Schuld und die Einwendungen dagegen unterscheiden (vgl. dazu BAG, Urteil vom 26.1994 - 5 AZR 390/92, NZA 1995, 305; MünchKomm/Berger § 488 BGB Rdnr. 16 ff. m.w.N.).

    Vielmehr ist im Zweifel, insbesondere im Interesse des Schuldners an der Fortgeltung der Einwendungen gegen die alte Schuld, davon auszugehen, dass die Parteien einen einfachen Schuldabänderungsvertrag abschließen wollten (BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 5 AZR 390/92 -, NZA 1995, 474; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005, - 3 Sa 84/05 -, JURIS; Erman/Saenger § 488 BGB Rdnr. 20 ff.; MünchKomm/Berger, § 488 BGB Rdnr. 20 ff.; jeweils m.w.N.).

    Vielmehr müssen dafür besondere Anhaltspunkte vorliegen, die von der Klägerin darzulegen und zu beweisen sind (BAG, Urteil vom 26.10.1994, a.a.O.; Erman/Saenger § 488 BGB Rdnr. 22).

    Denn ein solcher Schuldbestätigungsvertrag setzt notwendigerweise einen vorherigen Streit oder zumindest eine Ungewissheit der Parteien über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte voraus, weil nur in diesem Fall eine Veranlassung für die Beseitigung der bestehenden Unsicherheiten durch den Abschluss eines Schuldbestätigungsvertrages besteht, der dem Vergleich im Sinne des § 779 BGB ähnelt (BAG, Urteil vom 26.10.1994, a.a.O.; MünchKomm/Berger § 488 BGB Rdnr. 21 ff.).

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 715/93

    Rückzahlung der Kosten eines Sprachaufenthalts

    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (zusammenfassend: BAG Urteil vom 16. März 1994, aaO, unter III 1 der Gründe; siehe auch BAG Urteil vom 26. Oktober 1994, BAGE 78, 164, unter II 1 der Gründe).
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94

    Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung

    Darin liegt kein Schuldbestätigungsvertrag (Senatsurteil vom 26. Oktober 1994 - 5 AZR 390/92 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe), der den Rückforderungsanspruch als solchen außer Streit stellen sollte.
  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

    Ist das Grundgeschäft unwirksam oder nichtig, so ist es auch die darlehensweise neu begründete Schuld (BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 5 AZR 390/92 - BAGE 78, 164, 170 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, unter I 3 b aa der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Köln, 19.09.2002 - 10 Sa 612/02

    Ausbildungskosten, Rückzahlung, Type-Rating mit CCC-Schulung, Bindungsdauer

    Dabei kommt es unter anderem auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 5 AZR 339/92 - NZA 1994, S. 937, 938; BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 5 AZR 390/92 - BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 158/00 - AP Nr. 31 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    In Anwendung dieser Grundsätze ist das Bundesarbeitsgericht für Musterberechtigungen zu dem Ergebnis gelangt, dass wegen der Besonderheiten unabhängig von der Art der Musterberechtigung und der vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten regelmäßig eine Bindungsdauer von einem Jahr vereinbart werden darf (BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 5 AZR 390/92 - II 2 der Gründe).

  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 22/98

    Vergütung für Lokomotivführer aus dem ehemaligen Ostberlin

    Wird sie beiden Arbeitsvertragsparteien übertragen, gilt § 242 BGB, der die Befugnis zur Inhaltskontrolle von Verträgen begründet (vgl. BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155, 166 ff.; 26. Oktober 1994 - 5 AZR 390/92 - BAGE 78, 164, 172; 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP BGB § 241 Nr. 1 = EzA TVG Ausschlußfristen § 4 Nr. 72), die sich bei arbeitsvertraglichen Vereinbarungen im allgemeinen darauf bezieht, ob die getroffene Regelung inhaltlich ausgewogen ist und nicht Rechte des Arbeitnehmers einseitig beschneidet (BAG 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - aaO zu II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 11 Sa 3/95

    Fort- oder Weiterbildungskosten: Rückzahlung - verfassungskonforme Auslegung

    Für den Arbeitnehmer tragbare Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Urteil v. 16. März 1994, DB 1994, 1726 ; Urteil v. 26.10.1994, DB 1995, 632 , Urteil v. 30.11.1994, DB 1995, 1283 ).

    Entscheidend sind die Dauer der Bindung, der Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung (BAG, AP Nr. 6, 16, 17 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, BB 1995, 568 ; 1191).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99

    Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten

    Die von beiden Parteien zitierte Rechtsprechung (zuletzt BAG, Urteil v. 26.10.1994 - 5 AZR 390/92 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe m. w. N.) bezieht sich ausschließlich auf Rückzahlungsklauseln, die anlässlich des Erwerbs von Musterberechtigungen zwischen Fluggesellschaften und Piloten vereinbart wurden.
  • LAG Köln, 22.03.2006 - 3 Ta 86/06

    Rechtsweg, Arbeitnehmerdarlehen

  • LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97

    Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Berlin, 26.07.2001 - 7 Sa 687/01

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten; Zulässigkeit von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.09.2013 - 10 Sa 85/13

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.09.1995 - 5 Sa 364/95

    Arbeitsvertrag; Weiterbildungskosten; Kostenerstattung; Erstattungsanspruch;

  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2001 - 15 Sa 47/01

    Musterprozeßvereinbarung - deklaratorisches Schuldanerkenntnis -

  • LAG Berlin, 05.11.1997 - 13 Sa 35/97

    Unwirksamkeit eines Sozialplans; Betriebsgewerkschaftsleitung; Demokratische

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2001 - 13 Sa 1295/00

    Vertragliche Vereinbarungen über die Rückzahlung von Fortbildungskosten;

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