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   BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93   

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BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 (https://dejure.org/1994,403)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 (https://dejure.org/1994,403)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 (https://dejure.org/1994,403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611, § 612a; BetrVG (1972) § 75
    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611, § 612a; BetrVG 1972 § 75
    Anwesenheitsprämien: Kürzung auch bei krankheitsbedingten Fehlzeiten mit Lohnfortzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 174
  • NJW 1995, 1511 (Ls.)
  • ZIP 1995, 406
  • MDR 1995, 504
  • NZA 1995, 226
  • NZA 1995, 266
  • BB 1995, 156
  • BB 1995, 312
  • DB 1995, 830
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
    Der Senat folgt der Entscheidung des Sechsten Senats (Urteil vom 15. Februar 1990 BAGE 64, 179), wonach eine Regelung zulässig ist, nach der auch krankheitsbedingte Fehlzeiten mit einem Anspruch auf Lohnfortzahlung zur Kürzung einer freiwilligen Sonderzahlung führen.

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht von der Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 1990 (BAGE 64, 179 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) ausgegangen.

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 483/93

    Ausschluss von einer betrieblichen Jahresabschlussprämie auf Grund

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
    BAG - 26.10.1994 - AZ: 10 AZR 483/93.
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
    Aus den gleichen Überlegungen hat auch der Zweite Senat Zweifel angemeldet, ob eine Kündigung wegen unzumutbarer Lohnfortzahlungskosten überhaupt eine Maßregelung im Sinne von § 612 a BGB sein kann, diese Frage jedoch letztlich dahingestellt sein lassen (Urteil vom 16. Februar 1989, BAGE 61, 132, 151 [BAG 16.02.1989 - 2 AZR 299/88] = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 234/92

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Vorrang des Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
    a) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 1. Dezember 1992 - 1 AZR 234/92 - AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 183/90 - AP Nr. 138 zu § 611 BGB Gratifikation, m. w. N.).
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
    a) Der Senat hat selbst wiederholt ausgesprochen, daß es dem Arbeitgeber, den Betriebs- und Tarifvertragsparteien freisteht, im einzelnen zu bestimmen, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen, soweit dem nicht eine gesetzliche Regelung - wie etwa die Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle - entgegensteht (grundlegend Urteil des Senats vom 5. August 1992, 10 AZR 88/90 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation und von da an in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
    Auch der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplanes an die Grundsätze in § 75 BetrVG gebunden sind (vgl. zuletzt Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972), wobei den Betriebspartnern jedoch ein weiter Regelungsspielraum verbleibt.
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
    a) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 1. Dezember 1992 - 1 AZR 234/92 - AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 183/90 - AP Nr. 138 zu § 611 BGB Gratifikation, m. w. N.).
  • BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91

    Tarifliche Jahresleistungsprämie - Mutterschutzfristen - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
    Er hat allerdings für Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen der §§ 3 und 6 MuSchG ausgesprochen, daß diese Zeiten einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen sind, d. h. nicht anspruchsmindernd berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 12. Mai 1993 - 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 538/93

    Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz fordert nicht nur, daß die vorgenommene Differenzierung vom Zweck der Leistung her sachlich gerechtfertigt ist - wovon bei einer Anwesenheitsprämie auszugehen ist -, sondern daß die differenzierende Regelung auch geeignet ist, den Zweck der Sonderleistung zu fördern (Urteil des Senats vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - AP Nr. 37 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
    Aus den gleichen Überlegungen hat auch der Erste Senat in einem Personalinformationssystem, das auf einzelne Arbeitnehmer bezogene Aussagen über krankheitsbedingte Fehlzeiten, attestfreie Krankheitszeiten und unentschuldigte Fehlzeiten erarbeitet, eine zur Überwachung des Verhaltens der Arbeitnehmer mitbestimmungspflichtige technische Einrichtung gesehen, weil damit Aussagen über ein "Krankheitsverhalten" des Arbeitnehmers erarbeitet werden (Beschluß vom 11. März 1986, BAGE 51, 217 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 15.05.1964 - 1 AZR 432/63

    Prämienregelung - Betriebsabwesenheit - Betriebsabwesenheit

  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93

    Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01

    Weihnachtszuwendung - Wegfall bei Fehlzeiten

    Sie sind jedoch kein Arbeitsentgelt, das kraft Gesetzes für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit fortgezahlt werden muß (vgl. 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174 mwN).

    c) Die Entscheidung des Senats vom 26. Oktober 1994 (aaO), wonach der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert, daß die differenzierende Regelung geeignet ist, den Zweck der Sonderleistung zu fördern, steht dem nicht entgegen.

    d) Im übrigen hält der Senat an dieser Rechtsprechung (vgl. auch LAG Hamm vom 5. November 1997 - 10 Sa 1006/97 - LAGE BGB § 611 Gratifikation Nr. 39 für eine Kürzung entsprechend dem Leistungsverhalten der Arbeitnehmer; krit. Gaul Anm. zu BAG 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - EzA BGB § 611 Anwesenheitsprämie Nr. 10 aE) uneingeschränkt nur hinsichtlich zukunftsbezogener Regelungen fest.

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 560/20

    Ordentliche Kündigung - gemeinsamer Betrieb - Maßregelungsverbot

    Der Senat kann offenlassen, ob ein Arbeitnehmer, der unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Arbeit fernbleibt, iSv. § 612a BGB ein Recht ausübt (zu dieser Frage vgl. APS/Linck 6. Aufl. BGB § 612a Rn. 17; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 612a Rn. 13; offengelassen auch von BAG 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 78, 174; 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - zu B III 3 b und c der Gründe, BAGE 61, 131) .
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00

    Sondervergütung - Kürzung bei Krankheit

    Ein völliger Wegfall einer die Anwesenheit steuernden Prämie im Fall kürzerer Krankheitszeiten wurde als unbillig und die Grenze der Vertragsfreiheit überschreitend erachtet (BAG 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - BAGE 64, 179; 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 186 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 68).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10

    Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsklausel zu Sonderzahlung und

    Unter einer Anwesenheitsprämie wird eine Geldleistung verstanden, mit deren Zusage dem Arbeitnehmer der Anreiz geboten werden soll, die Zahl seiner berechtigten oder unberechtigten Fehltage (im Bezugszeitraum) möglichst gering zu halten, indem jeder Fehltag zum Verlust eines Teils der Sonderzahlung führt (ErfK/Dörner 10. Aufl. 2010 § 4a EFZG Rn. 8; Treber, EFZG 2. Aufl. 2007, § 4a Rn. 8; s. a. BAG vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93, AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; BAG vom 25.07.2001 - 10 AZR 502/00, AP Nr. 1 zu § 4a EntgeltFG).

    Die Vertragserwartung des Arbeitnehmers geht insoweit dahin, für ein entsprechendes, künftiges (vgl. BAG vom 26.10.1994 a. a. O., Rn. 39) Verhalten, das Fehlzeiten vermeidet, bei entsprechender Vorleistung zeitanteilig mit der Anwesenheitsprämie belohnt zu werden.

    Es wird dem Arbeitgeber ermöglicht, obwohl das Ziel der in die Zukunft gerichteten (vgl. BAG vom 26.10.1994 a. a. O. Rn. 39) Verhaltenssteuerung des Arbeitnehmers erreicht wurde, diesem durch eine arbeitgeberseitige Kündigung, die Anwesenheitsprämie zu nehmen.

    Dies bedeutet nicht, dass auf eine Inhaltskontrolle der einzelnen Vertragsklausel zu verzichten ist, zumal das Bundesarbeitsgericht auch vor Einführung von § 4a EFZG Anwesenheitsprämien einer richterlichen Inhaltskontrolle anhand von § 315 BGB unterzogen hat (so ausdrücklich zuvor BAG vom 15.02.1990 - 6 AZR 381/88, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; BAG vom 26.10.1994 a. a. O. Rn. 26 zu den Kürzungsmöglichkeiten).

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 595/97

    13. Monatsgehalt - Beschäftigungsverbote nach §§ 3 , 6 MuSchG

    Zwar hat der Senat eine solche Vereinbarung für krankheitsbedingte Zeiten, für die der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, für zulässig gehalten (BAGE 78, 174 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) und im Urteil vom 12. Juli 1995 (- 10 AZR 511/94 - AP Nr. 182 zu § 611 BGB Gratifikation) darauf hingewiesen, daß nicht erkennbar sei, warum der Entgeltsicherung der schwangeren Arbeitnehmerin während der Schutzfristen nach § 14 MuSchG eine weitergehende Schutzfunktion zukommen solle als der Entgeltsicherung im Krankheitsfalle.
  • LAG Köln, 15.05.2020 - 4 Sa 693/19

    Probezeitkündigung; Kleinbetrieb; vor Ablauf der Wartefrist; diskriminierende

    Denn er macht mit dem "Kranksein" kein Recht geltend, sondern ist wegen der infolge Krankheit bestehenden Arbeitsunfähigkeit außerstande, seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, § 275 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu auch: BAG, Urteil vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93, NZA 1995, 226; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 25 Sa 1435/10, Rn. 34 juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2007 - 2 Sa 373/07 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 6. September 2005 - 19 Sa 1045/05 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 18.03.1998 - 17 Sa 1797/97

    Weihnachtsgeld-Kürzung wegen krankheitsbedingter Fehltage

    Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die gratifikationsschädlich krankheitsbedingte Fehlzeiten, für die Entgeltfortzahlung zu leisten ist, berücksichtigt, ist zulässig - vgl. BAG, Urteil v. 15.12.1990 - 6 AZR 381/88 - und v. 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - AP Nr. 15 und 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie.

    Eine solche Regelung stellt ebensowenig einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB dar - vgl. BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie.

    Es geht darum, ob die Regelung in sich der Billigkeit entspricht oder ob einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihr in unbilliger Weise benachteiligt werden - BAG, Urteil vom 26.10.1994 - a. a. O. - zu II 3 a der Gründe m. w. N.

    Diese vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 26.10.1994 (a. a. O. - zu II 2 c der Gründe) nicht weiter belegte Annahme verbietet sich nach Auffassung der Kammer dann, wenn eine Anwesenheitsprämie - wie im Streitfalle - durch Betriebsvereinbarung geregelt ist.

    Betriebspartner kann zudem durchaus zu höheren Kürzungsquoten bis zu 1/30 führen - BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - a. a. O., zu II 3 b) bb) der Gründe.

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 12 Sa 33/20

    Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Gemeinschaftlicher Betrieb -

    Der Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit ist ein organisches und/oder psychisches Geschehen, aber keine Rechtsausübung (vgl. BAG - 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93, DB 1995, 830; LAG Berlin-Brandenburg - 7. Oktober 2010 - 25 Sa 1435/10, II 2 der Entscheidungsgründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

    Inhaltich geht es bei der Prüfung - ausgehend weiterhin § 75 BetrVG - darum, ob die betriebliche Regelung gesetzlichen Grundentscheidungen widerspricht (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 323/93 - Juris), den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot beachtet, wobei den Betriebspartnern aber hinsichtlich der Bewertung der Interessen des Betriebes und der Arbeitnehmer ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt wird (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.2019 - 1 AZR 213/18 - Juris; BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - NZA 1995, 266; wiederum von Billigkeitskontrolle sprechend BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 - Juris).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Ablösende Betriebsvereinbarungen unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer sog. Billigkeitskontrolle jedenfalls im Sinne einer Rechtskontrolle (vgl. etwa Senatsurteil vom 1. Dezember 1992 - 1 AZR 234/92 - AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10

    Treuwidrige Kündigung - Diskriminierung wegen Krankheit - Zuckerschock bei

  • BAG, 21.12.1994 - 10 AZR 677/93

    Kürzung der Weihnachtsgratifikation wegen krankheitsbedingter Fehltage mit

  • LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22

    Kleinbetrieb - Kündigung - Krankheit - Maßregelung

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2000 - 5 Sa 591/00

    Anwesenheitsprämie,Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19

    Betriebsrat; Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden;

  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93

    Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94

    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

  • BAG, 21.12.1994 - 10 AZR 678/93

    Übertarifliche Weihnachtsgratifikation - Kürzung wegen krankheitsbedingter

  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 626/98

    Weihnachtsgeld-Kürzung wegen krankheitsbedingter Fehltage

  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95

    13. Monatseinkommen - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

  • LAG München, 12.11.2003 - 9 Sa 163/03

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates oder eines Betriebsratsgremiums; Anspruch

  • LAG Hamm, 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05

    Kündigung wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit des § 1

  • LAG Hamm, 05.11.1997 - 10 Sa 1006/97

    Anspruch auf eine eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld); Voraussetzung eines

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 136/94

    Kürzung einer Sonderzahlung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

  • ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10

    Urlaubsabgeltung - Masseforderung - Insolvenzeröffnung - langandauernde Krankheit

  • LAG Köln, 06.03.1998 - 11 (10) Sa 1205/97

    Kürzung einer arbeitsvertraglich vereinbarten, monatlich gezahlten

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99

    Belastung der Arbeitszeitkontos eines erkrankten Arbeitnehmers, an den der

  • VG Düsseldorf, 06.05.2005 - 2 K 4552/03

    Entschädigungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.07.1999 - 8 Sa 1066/98

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes während der Probezeit

  • LAG Hamm, 02.04.1998 - 12 Sa 2264/97

    Anspruch auf eine Aufstiegsprämie bei Fussballspielern; Arbeitsrechtlicher

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