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   BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94   

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https://dejure.org/1994,366
BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94 (https://dejure.org/1994,366)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1994 - 1 ABR 30/94 (https://dejure.org/1994,366)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 (https://dejure.org/1994,366)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 379
  • NZA 1995, 488
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94
    Ob der Antrag in dieser globalen Form mitbestimmungspflichtige und mitbestimmungsfreie Vorgänge undifferenziert erfaßt, berührt nicht seine Zulässigkeit, sondern ist eine Frage der Begründetheit (vgl. zuletzt Beschluß vom 3. Mai 1994, BAGE 76, 364, zu II A der Gründe).

    In dem angeführten Beschluß vom 3. Mai 1994 (aaO, zu II B der Gründe) hat er zwar unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, daß dem Betriebsrat bei Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 BetrVG ein Anspruch auf Unterlassung einer mitbestimmungswidrigen Maßnahme zusteht.

    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen, sondern etwas anderes (Senatsbeschluß vom 3. Mai 1994, aaO, zu II C 1 der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil schon dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe; 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, zu B II 3 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bislang offengelassen (6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379).

    Hat der Arbeitgeber die prozeduralen Vorgaben von § 100 Abs. 2 BetrVG erfüllt, ist die - vorläufige - Durchführung der betreffenden Maßnahme auch ohne die Zustimmung des Betriebsrats betriebsverfassungskonform (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 78, 379).

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Das verletzt nicht § 308 ZPO (BAG Beschluß vom 27. Oktober 1992, aaO; BAG Beschluß vom 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 2 der Gründe).
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