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   BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94   

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BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94 (https://dejure.org/1995,1057)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1995 - 2 AZR 428/94 (https://dejure.org/1995,1057)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 (https://dejure.org/1995,1057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung - Kündigung - Änderungskündigung - Musikschullehrer - Ferienüberhang

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der monatlichen Vergütung wegen Neuberechnung der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 169
  • NZA 1995, 628
  • BB 1995, 308
  • BB 1995, 884
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
    Soweit es um die Alternative einer Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien geht, kann offenbleiben, ob die Beklagte den Ausgleichszeitraum gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT (im Kündigungszeitpunkt acht Wochen, jetzt 26 Wochen) hätte beachten müssen (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT).
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 426/90

    Regelmäßige Arbeitszeit - Durchschnittsberechnung

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
    Soweit es um die Alternative einer Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien geht, kann offenbleiben, ob die Beklagte den Ausgleichszeitraum gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT (im Kündigungszeitpunkt acht Wochen, jetzt 26 Wochen) hätte beachten müssen (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT).
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90

    Durchschnitt der Arbeitszeit von Musikschullehrern

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
    Nr. 2 Abs. 1 der SR 2 l II bestimmt lediglich, bei welcher Unterrichtsstunden- bzw. -minutenzahl pro Woche ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist; anders als für Lehrkräfte, die unter die SR 2 L I BAT Nr. 1 fallen, ist für Musikschullehrer die Anwendung von § 15 BAT nicht ausgeschlossen (ebenso BAG Urteil vom 13. Februar 1992, 6 AZR 149/90 = AP Nr. 21 zu § 15 BAT; Urteil vom 26. Januar 1995, BAGE 79, 169).
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    (2.) Im Lichte dessen kann der für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit als Teil des Kündigungsgrundes 208 S. dazu etwa BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

    S. dazu etwa BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

    208) S. dazu etwa BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO und vom 26. Januar 1995, aaO).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist abzuleiten, daß der Arbeitgeber immer nur von dem im Einzelfall mildesten ihm zumutbaren Mittel Gebrauch machen darf, auch bei der Auswahl des dem Arbeitnehmer zur Abwendung einer Beendigungskündigung unterbreiteten Änderungsangebotes (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169, 174 f.).
  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

    (1.) Das Recht zur arbeitgeberseitigen Kündigung geschützter Arbeitsverhältnisse wird bekanntlich nach ebenso langjähriger wie zutreffender Rechtsprechung der Arbeitsjustiz (nicht zuletzt unter dem Einfluss grundrechtlicher Vorgaben 141 S. zum normativen Geltungsgrund des Prinzips der Verhältnismäßigkeit im Kündigungsschutzrecht etwa die Überlegungen bei Bernd Ruberg , Sozialrechtfertigung als Organisationsschutz (1999), S. 218 ff., 222 ff. S. zum normativen Geltungsgrund des Prinzips der Verhältnismäßigkeit im Kündigungsschutzrecht etwa die Überlegungen bei Bernd Ruberg , Sozialrechtfertigung als Organisationsschutz (1999), S. 218 ff., 222 ff. ) - als Teil des Kündigungsgrundes 142 S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

    S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

    142) S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO, vom 26. Januar 1995, aaO und vom 20. August 1998, aaO).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02

    Änderungskündigung

    Beabsichtigt der Arbeitgeber eine Kürzung der vereinbarten Vergütung, so ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber damit nachhaltig in das arbeitsvertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169).
  • ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Jedenfalls hat die Beklagte, die auch für die Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit als Teil des sogenannten "Kündigungsgrundes" darlegungs- und beweisbelastet ist 131 S. dazu zutreffend etwa schon BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

    S. dazu zutreffend etwa schon BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

    131) S. dazu zutreffend etwa schon BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Anders als durch eine entsprechende Vergütungsreduzierung (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1995, BAGE 79, 169) wurde die Klägerin durch eine solche Arbeitszeitregelung nicht unbillig belastet, zumal die Beklagte eine vom Umfang her annähernd gleiche Inanspruchnahme der Klägerin bei ungleicher Verteilung der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT schon durch Ausübung ihres Direktionsrechts hätte erreichen können.
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).
  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche

  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

  • LAG Köln, 20.01.2006 - 11 Sa 755/05

    Änderungskündigung, Versetzung, Subsidiarität

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 583/97

    Änderungskündigung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung

  • LAG Hessen, 06.02.2001 - 9 Sa 1639/00

    Anforderungen an die Vertragsauslegung; Voraussetzungen für eine außerordentliche

  • LAG Hessen, 06.02.2001 - 9 Sa 1641/00

    Zusatzversorgungspflichtige Vergütung des Arbeitnehmers; Vertragsauslegung;

  • LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99

    Änderungskündigung: Voraussetzungen - Nachwirkung eines Tarifvertrags

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 921/98

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingte Kündigung - Vorliegen eines dringenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung und Kostensenkung

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 868/98

    Begründung der sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung - Dringende

  • ArbG Kassel, 16.08.2006 - 9 Ca 145/05
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