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   BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94   

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BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94 (https://dejure.org/1995,516)
BAG, Entscheidung vom 15.03.1995 - 7 AZR 737/94 (https://dejure.org/1995,516)
BAG, Entscheidung vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 (https://dejure.org/1995,516)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 275
  • NZA 1995, 1169
  • BB 1995, 1700
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.10.1993 - C-272/92

    Spotti / Freistaat Bayern

    Auszug aus BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94
    Die Sicherung eines aktualitätsbezogenen Unterrichts rechtfertigt die Befristung der Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren nicht (im Anschluß an EuGH Urteil vom 20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - EAS Nr. 69 zu Art. 48 EG-Vertrag).

    Ob die Klägerin ihren Lebensmittelpunkt seit 1987 in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist gerade auch im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Oktober 1993 (Rs.C - 272/92 - EAS Nr. 69 zu Art. 48 EG-Vertrag) unbeachtlich, da ein Verlust oder Verschleiß der muttersprachlichen Kenntnisse bei der von der Klägerin ausgeübten Tätigkeit der Unterrichtung von Englisch nicht zu befürchten ist.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Oktober 1993 (Rs.C-272/92 - EAS Nr. 69 zu Art. 48 EG-Vertrag) steht Art. 48 Abs. 2 EWG-Vertrag der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegen, nach denen die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften für besondere Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß (EAS Nr. 69 zu Art. 48 EG-Vertrag).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94
    Sie darf nicht willkürlich sein (vgl. BVerfGE 82, 286, 298 f.).
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94
    Wenn die Prozeßparteien aber über die nach Meinung des Landesarbeitsgerichts allein entscheidenden, außergewöhnlich bedeutsamen, folgenschweren Rechtsfragen, die sie niemals erörtert haben und für deren Erörterung durch sie auch keine erkennbare Veranlassung bestand, völlig im unklaren gelassen werden, liegt darin ein eklatanter Verstoß gegen § 278 Abs. 3 ZPO (zu einem vergleichbaren Fall vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 -).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94
    Eine nicht der Liste nach § 39 ArbGG entsprechende Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu den einzelnen Sitzungen ist nur dann ein absoluter Revisionsgrund, wenn die Heranziehung außerhalb der Liste willkürlich erfolgt, nicht aber, wenn dies irrtümlich geschieht (BVerfGE 29, 45 [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70]) oder dafür ein sachlicher Grund gegeben ist (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl, § 73 Rz 31).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 AZR 229/93

    Befristung nach HRG , Verlängerung wegen Gremienzugehörigkeit nach BerlHG

    Auszug aus BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94
    Ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG liegt hierin nicht (BAG Urteil vom 30. März 1994 - 7 AZR 229/93 - AP Nr. 1 zu § 57 a HRG; Staudinger/Preis, BGB, 13. Aufl. 1995, § 620 Rz 212; KR-Weller, 3. Aufl., § 57 a HRG Rz 16; Buchner, RdA 1985, 258, 280; a.A. Nagel, Fristverträge an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, § 57 a HRG Rz 15).
  • BAG, 25.08.1983 - 6 ABR 31/82

    Verfahrensentscheidung

    Auszug aus BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94
    Eine willkürliche Heranziehung liegt nur dann vor, wenn unter nicht vertretbaren Gesichtspunkten einer Partei der gesetzliche Richter entzogen wird (BAG Beschluß vom 25. August 1983 - 6 ABR 31/82 - AP Nr. 11 zu § 551 ZPO, unter III der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 553/87

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Lektorin - Abschluss befristeter Arbeitsverträge

    Auszug aus BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 25. Mai 1988 - 7 AZR 553/87 -, n.v.) folgt aus § 57 b Abs. 3 HRG ein eigenständiger sachlicher Grund für die Befristung.
  • BAG, 15.08.1990 - 7 AZR 519/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Annexvertrag - Lektor - Befristungskontrolle durch

    Auszug aus BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94
    Fremdsprachliche Lehrkraft ist, wer die fremde Sprache, für die sie ausbilden soll, als Muttersprache spricht (BAG Urteil vom 15. August 1990 - 7 AZR 519/89 -, n.v.).
  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Nach der Rechtsprechung des damaligen Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. EuGH 20. Oktober 1993 - C-272/92 [Spotti] - Rn. 21, Slg. 1993, I-5185) und der sich daran anschließenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zB BAG 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - zu V 4 der Gründe, BAGE 79, 275; 25. Februar 1998 - 7 AZR 31/97 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 88, 144) stand der früher gemeinschaftsrechtliche (heute unionsrechtliche) Grundsatz der Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer einer Auslegung des § 57b Abs. 3 HRG entgegen, nach welcher die Beschäftigung von Fremdsprachenlektoren stets ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrags ist.
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    c) Die Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 1995 (- 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275, 280), wonach die befristungsrechtliche Legaldefinition des § 57b Abs. 3 HRG aF auch den in § 3 Buchst. g BAT verwandten Begriff des Lektors erfasst, legt die Tarifbestimmung des § 3 Buchst. g BAT nicht abschließend aus.
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Zwar haben inzwischen der Europäische Gerichtshof und, daran anschließend, das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß diese Regelung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt (EuGH, NZA 1994, S. 115; BAG, NZA 1995, S. 1169 ).

    Die Gefahr, daß Lektoren, die in der Regel Unterricht in ihrer Muttersprache erteilen, nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland den Aktualitätsbezug zu ihrer Sprache verlieren, ist entgegen der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (NZA 1994, S. 115) und des Bundesarbeitsgerichts (NZA 1995, S. 1169; ebenso BAG, Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -) nicht von der Hand zu weisen.

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle -

    Der Kontakt mit dem Heimatland und der Muttersprache kann durch aktuelle Kommunikationsmittel und Medien aufrechterhalten werden (BAG 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 10 = EzA BGB § 620 Nr. 132, zu V 4 der Gründe; 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP HRG § 57b Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 135, zu 1 c der Gründe).
  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

    Die Beschränkung des tarifvertraglichen Geltungsbereichs sei nicht am Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen (Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 457/83 - AP Nr. 4 zu § 3 BAT; bestätigt durch Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 - AP Nr. 20 zu § 23 a BAT und Urteil vom 11. November 1987 - 4 AZR 339/87 - AP Nr. 5 zu § 3 BAT; zustimmend der Siebte Senat im Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2 y, zu III der Gründe; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 434; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 1 Rz 173; Löwisch in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 3, § 239 Rz 40).

    aa) Die Legaldefinition des § 57 b Abs. 3 HRG ist auch für den in § 3 Buchst. g BAT verwandten Begriff des Lektors maßgebend (BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 -, aaO, zu III 1 der Gründe).

    Nach § 57 b Abs. 3 HRG ist es unerheblich, daß die Klägerin die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und sich schon länger in Deutschland aufhielt (vgl. BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 -, aaO, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 31/97

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor aus der Europäischen Union

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - Spotti - EuGHE I 1993, 5185 = AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag; Urteil vom 2. August 1993 - Rs C-259/91, 331/91 und 332/91 - Allu - EuGHE I 1993, 4309 = JZ 1994, 94) und der sich daran anschließenden ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275 = AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y; Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP Nr. 4 zu § 57 b HRG; Urteil vom 24. April 1996 - 7 AZR 605/95 - AP Nr. 9 zu § 57 b HRG) steht Art. 48 Abs. 2 EWG-Vertrag einer Auslegung von § 57 b Abs. 3 HRG entgegen, nach der die Beschäftigung von Fremdsprachenlektoren stets ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages ist.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 15. März 1995 (- 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275 = AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y) entschieden, daß nach der Entscheidung des EuGH die Vermeidung der Entfremdung vom Herkunftsland kein anerkannt sachlicher Grund mehr ist.

    Die dem sog. Rotationsprinzip innewohnende Weiterbildungsfunktion ist als sachlicher Grund für die Befristung nur anzuerkennen und sinnvoll, wenn nach verhältnismäßig kurzer Zeit auch tatsächlich ein Austausch stattfindet (so bereits Senatsurteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275 = AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y und Senatsurteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP Nr. 4 zu § 57 b HRG; seither ständige Rechtsprechung).

  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 133/96

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lektor

    Im Anschluß an diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat (Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, zu V 3 und 4 der Gründe; Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP Nr. 4 zu § 57 b HRG, zu 1 der Gründe; Urteil vom 24. April 1996 - 7 AZR 605/95 - AP Nr. 9 zu § 57 b HRG, zu II der Gründe) entschieden, daß § 57 b Abs. 3 HRG dem in Art. 48 Abs. 2 EG-Vertrag normierten Diskriminierungsverbot widerspricht, weil die unterschiedlichen Anforderungen an den Befristungsgrund bei Lektoren gegenüber den sonstigen Lehrkräften mit besonderen Aufgaben zu einer Ungleichbehandlung führten, die geeignet seien, ausländische Staatsangehörige zu diskriminieren.

    Die Gefahr, daß Lektoren, die in der Regel Unterricht in ihrer Muttersprache erteilen, nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland den Aktualitätsbezug zu ihrer Sprache verlieren, sei entgegen der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20. Oktober 1993, aaO) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. März 1995, aaO, ebenso Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP Nr. 4 zu § 57 b HRG) nicht von der Hand zu weisen.

    Einen eigenen Entscheidungsspielraum hatte der Senat insoweit schon im Urteil vom 15. März 1995 (aaO) nicht mehr.

  • BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Die fremdsprachliche Lehrkraft vermittelt danach praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in Fremdsprachen durch selbständige Wahrnehmung von Lehrveranstaltungen oder durch unterstützende Beschäftigung bei Lehrveranstaltungen (BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Dieser Rechtsprechung des EuGH hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 15. März 1995 (aaO) angeschlossen und ergänzend ausgeführt, es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für die unbewiesene These, daß der Aktualitätsbezug des Unterrichts eines Fremdsprachenlektors bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei, schon weil der Kontakt mit dem Heimatland und der jeweils originären Sprache durch aktuelle Kommunikationsmittel und Medien aufrecht erhalten werden könne, was auch eine Entfremdung vom Herkunftsland vermeide.

    Eine Befristung unter dem Gesichtspunkt des kulturellen Austauschs ist sachlich nur gerechtfertigt, wenn die konkrete Lektorenstelle dem internationalen Austausch von Hochschulabsolventen dient (BAGE 36, 179 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, ständige Rechtsprechung; zuletzt BAG Urteil vom 15. März 1995, aaO).

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien - Überprüfung der tariflichen Regeln

    Es hat sich insoweit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275) und bei Fragen der Zusatzversorgung nicht allein auf die Tätigkeit als Lektor, sondern auch auf die vorgesehene Dauer der Beschäftigung abgestellt (BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - BAGE 90, 377).

    Er war im Anschluss an das Urteil des Siebten Senats vom 15. März 1995 (- 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275) davon ausgegangen, dass die Legaldefinition des § 57b Abs. 3 HRG aF auch für den in § 3 Buchst. g BAT verwandten Begriff des Lektors maßgebend ist.

  • BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Fremdsprachenlektoren

    Die fremdsprachliche Lehrkraft vermittelt danach praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in Fremdsprachen durch selbständige Wahrnehmung von Lehrveranstaltungen oder durch unterstützende Beschäftigung bei Lehrveranstaltungen (BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Dieser Rechtsprechung des EuGH hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 15. März 1995 (a.a.O.) angeschlossen und ergänzend - ausgeführt, es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für die unbewiesene These, daß der Aktualitätsbezug des Unterrichts eines Fremdsprachenlektors bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei, schon weil der Kontakt mit dem Heimatland und der jeweils originären Sprache durch aktuelle Kommunikationsmittel und Medien aufrecht erhalten werden könne, was auch eine Entfremdung vom Herkunftsland vermeide.

    Eine Befristung unter dem Gesichtspunkt des kulturellen Austausches ist sachlich nur gerechtfertigt, wenn die konkrete Lektorenstelle dem internationalen Austausch von Hochschulabsolventen dient (BAGE 36, 179 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, ständige Rechtsprechung; zuletzt BAG Urteil vom 15. März 1995, a.a.O.).

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 154/98

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 701/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95

    Befristung von Lektorenverträgen

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 85/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Fremdsprachenlektor

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97

    Nichtigkeitsklage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 6 Sa 1442/10

    Aufhebungsvertrag - Drohung mit fristloser Kündigung - Verletzung einer Pflicht

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 342/95

    Befristung nach dem HRG

  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 64/96

    Befristung des Arbeitsvertrages einer amerikanischen Lehrkraft an einer

  • LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Lektoren; Beiderseitige Tarifbindung

  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis - gerichtlicher Vergleich

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 132/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • LAG Köln, 30.10.2006 - 14 Sa 942/06

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor

  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 11 Sa 111/02

    Verschaffungsanspruch auf eine Zusatzversorgung für befristet im öffentlichen

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 131/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 130/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • LAG Hamm, 23.09.1997 - 5 Sa 2044/94

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer fremdsprachigen

  • LAG Hamm, 23.09.1997 - 5 Sa 2109/96
  • LAG Hamm, 23.09.1997 - 5 Sa 2110/96

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung eines

  • LAG Hamm, 23.09.1997 - 5 Sa 2467/96

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer fremdsprachlichen

  • LAG Berlin, 12.03.2004 - 6 Sa 2593/03

    Vertretungsmacht; Rationalisierung

  • LAG Hamm, 23.09.1997 - 5 Sa 1035/95

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitsvertrag mit einer fremdsprachlichen

  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 157/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Hochschulbereich

  • LAG München, 17.12.1997 - 9 Sa 161/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Hochschulbereich

  • LAG Hamm, 26.01.1996 - 5 Sa 2043/94

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Fremdsprachenlektor

  • LAG Hamm, 08.09.1995 - 5 Sa 191/95

    Zeitliche Höchstgrenze; Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Vorbereitung einer

  • LAG Köln, 01.08.2007 - 3 Sa 232/07

    Befristung; Lektor; Verschleißtatbestand

  • LAG Hamm, 23.09.1997 - 5 Sa 2471/96

    Befristung der Arbeitsverträge von Fremdsprachenlektoren; Verstoß gegen den

  • LAG Baden-Württemberg, 03.09.1998 - 11 Sa 43/97

    Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer aus einem Mitgliedsstaat der

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