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   BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94   

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BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94 (https://dejure.org/1995,932)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1995 - 3 AZR 496/94 (https://dejure.org/1995,932)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 (https://dejure.org/1995,932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsrentenanwartschaft - Betriebszugehörigkeit - Versorgungsanwartschaft - Vordienstzeiten - Vorruhestandsregelung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 6; BetrAVG § 7
    Berechnung der Betriebsrentenanwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenanwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 1, § 6, § 7 Abs. 2 Satz 1
    Betriebliche Altersversorgung: Insolvenzschutz für Anwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 370
  • ZIP 1995, 1617
  • NZA 1996, 258
  • FamRZ 1995, 1570
  • VersR 1996, 397
  • BB 1995, 1964
  • BB 1995, 2326
  • DB 1995, 1867
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94
    Der gesetzliche Insolvenzschutz einer Betriebsrentenanwartschaft kann auf der Anrechnung von Vordienstzeiten beruhen, wenn die angerechnete Betriebszugehörigkeit von einer Versorgungszusage begleitet war und bis unmittelbar an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; 44, 1 = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG).

    Voraussetzung dafür ist, daß die angerechnete Betriebszugehörigkeit von einer Versorgungszusage begleitet war und an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, mit Anm. von Weitnauer).

    Tragender Grund dieser Entscheidungen war aber die Überlegung, daß das Betriebsrentengesetz die Risiken des Pensions-Sicherungs-Vereins begrenzen, die Erhaltung von Versorgungsbesitzständen aber nicht schlechthin unmöglich machen und vom Insolvenzschutz ausnehmen wollte (BAGE 44, 1, 5 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; in der Sache auch schon BAGE 31, 45, 51 f. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung -

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94
    Der gesetzliche Insolvenzschutz einer Betriebsrentenanwartschaft kann auf der Anrechnung von Vordienstzeiten beruhen, wenn die angerechnete Betriebszugehörigkeit von einer Versorgungszusage begleitet war und bis unmittelbar an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; 44, 1 = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG).

    Voraussetzung dafür ist, daß die angerechnete Betriebszugehörigkeit von einer Versorgungszusage begleitet war und an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, mit Anm. von Weitnauer).

    Tragender Grund dieser Entscheidungen war aber die Überlegung, daß das Betriebsrentengesetz die Risiken des Pensions-Sicherungs-Vereins begrenzen, die Erhaltung von Versorgungsbesitzständen aber nicht schlechthin unmöglich machen und vom Insolvenzschutz ausnehmen wollte (BAGE 44, 1, 5 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; in der Sache auch schon BAGE 31, 45, 51 f. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94
    Es kommt deshalb nicht auf die vom Senat in diesem Zusammenhang zur Lückenfüllung aufgestellten Auslegungsregeln (vgl. BAGE 38, 277, 281 f. = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG, zu 1 c, 2 der Gründe) an.
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94
    Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist Voraussetzung für das Eingreifen des Insolvenzschutzes eine kraft Gesetzes, nach § 1 BetrAVG, unverfallbare Versorgungsanwartschaft (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 22. November 1994, BAGE 74, 279 [BAG 29.09.1993 - 4 AZR 693/92]).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit reicht nicht aus (vgl. BAG 3. August 1978 - 3 AZR 19/77 - BAGE 31, 45, 49; 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 284; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 374).

    Außerdem ist erforderlich, daß die angerechnete Vordienstzeit von einer Versorgungszusage begleitet war und an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ua. 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - BAGE 44, 1; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 374 f).

    c) Die vom Senat entwickelten Grundsätze gelten sowohl für die Berechnung der Zusagedauer als auch für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG (vgl. ua. BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 2 b der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - aaO).

  • LAG Köln, 14.10.2003 - 13 Sa 262/03

    Versorgungsanwartschaft, Unverfallbarkeit, Insolvenzschutz, Betriebsrente,

    Eine solche Anrechnungsvereinbarung vermag nur die Arbeitsvertragsparteien untereinander zu binden, für eine Einstandspflicht des Beklagten fehlt aber eine gesetzliche Grundlage (BAG Urteil vom 28.03.1995 - 3 AZR 496/94 - juris; LAG Köln, Urteil vom 23.01.2002 - 8 Sa 588/01 -).

    Bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses muss die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1 BetrAVG jeweils neu erworben werden, ohne dass es auf Grund und Dauer der Unterbrechung ankommt (BAG, Urteil vom 22.02.2000 - 3 AZR 4/99 - NZA 2001, 1310 [1312]; ferner BAG Urteil vom 28.03.1995 - 3 AZR 496/94 - NZA 1996, 258).

    Die einzige in der BAG-Rechtsprechung zugelassene Ausnahme ist hier wegen der über vierjährigen Unterbrechungszeit zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ersichtlich nicht gegeben; sie setzt nämlich nicht nur voraus, dass die Arbeitsvertragsparteien eine Anrechnung der Vordienstzeit vereinbart haben und auch die Vordienstzeit von einer Versorgungszusage begleitet war, sondern insbesondere, dass das frühere Arbeitsverhältnis nahtlos an das spätere heranreicht (BAG, Urteil vom 22.02.2000 - 3 AZR 4/99 - NZA 2001, 1310 [1312]; BAG Urteil vom 28.03.1995 - 3 AZR 496/94 - NZA 1996, 258).

    Das von der Rechtsprechung geforderte unmittelbare Aneinanderfolgen der Beschäftigungsverhältnisse (BAG Urteil vom 28.03.1995 - 3 AZR 496/94 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 70; ebenso LAG Köln, Urteil vom 23.01.2002 - 8 Sa 588/01 -) wurde auch nicht dadurch herbeigeführt, dass die Parteien die Anrechnung in der Weise vorgenommen haben, dass sie das Eintrittsdatum rechnerisch um die Dauer der Vorbeschäftigungszeit vorverlegen.

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    Arbeitsverhältnisse, die bereits eine gesetzliche Unverfallbarkeit auslösten, können zur Anrechnung nicht herangezogen werden (BAG 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 375).

    Die vom Senat entwickelten Grundsätze gelten sowohl für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit als auch für die Berechnung der Zusagedauer (BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 3 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 374).

  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft -

    Ihre frühere Betriebszugehörigkeit als angestellte Textilentwerferin vom 1. April 1962 bis zum 31. Dezember 1973 kann nicht als Dienstzeit berücksichtigt werden, weil sie nicht unmittelbar an das Arbeitsverhältnis heranreichte, auf Grund dessen die Versorgungszusage gemacht wurde (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370; 3. August 1978 - 3 AZR 19/77 - BAGE 31, 45).
  • LAG Köln, 23.01.2002 - 8 Sa 737/01

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft eines Betriebsrentenanspruchs; Erlöschen

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  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04

    Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit, Unverfallbarkeitsfristen,

    Jedoch werden Wartezeitklauseln mit ausschließender Wirkung, die eine Aufnahmevoraussetzung darstellen, von § 1b Abs. 1 Satz 5 BetrAVG nicht berührt (BAG 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 375 f., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

    Dies gilt sowohl für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit als auch für die Berechnung der Zusagedauer (BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - zu 3 der Gründe, DB 1983, 2255; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - aaO; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370) .
  • ArbG Köln, 19.06.2017 - 15 Ca 9356/16

    Insolvenzsicherung einer Betriebsrente bei Begründen einer unverfallbaren

    § 7 BetrAVG legt den Umfang des Insolvenzschutzes abschließend fest (vgl. hierzu und im Folgenden: BAG, Urteil vom 28.03.1995 - 3 AZR 496/94 -).

    Für eine Einstandspflicht des ...................im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers fehlt aber eine gesetzliche Grundlage (BAG, Urteil vom 28.03.1995 - 3 AZR 496/94 ).

  • LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02

    Versorgungsanwartschaft, Unverfallbarkeit, Insolvenzschutz, Betriebsrente

    Dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG, welches erst jüngst nochmals bekräftigt hat, dass bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1 BetrAVG neu erworben werden muss, ohne dass es auf Grund und Dauer der Unterbrechung ankommt (BAG NZA 2001, 1310 ff.; ferner BAG NZA 1995, 887; BAG NZA 1996, 258).

    Die einzige in der BAG-Rechtsprechung zugelassene Ausnahme ist hier wegen der über zehnjährigen Unterbrechungszeit zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ersichtlich nicht gegeben; sie setzt nämlich nicht nur voraus, dass die Arbeitsvertragsparteien eine Anrechnung der Vordienstzeit vereinbart haben und auch die Vordienstzeit von einer Versorgungszusage begleitet war, sondern insbesondere, dass das frühere Arbeitsverhältnis nahtlos an das spätere heranreicht (BAG NZA 2001, 1312; BAG NJW 1984, 1199; BAG NZA 1996, 258).

  • LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06

    Aussonderungsrecht eines Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers bei

    Vertragliche Abreden über die Anrechnung von Vordienstzeiten können nur ausnahmsweise die gesetzliche Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft herbeiführen, wenn die Vordienstzeiten von einer bei Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses noch nicht erloschenen Versorgungszusage begleitet waren, die angerechneten Vordienstzeiten an die Versorgungszusage im letzten Arbeitsverhältnis heranreichen, das neue Arbeitsverhältnis sich also nahtlos an das bisherige anschließt (BAG, stRspr, zuletzt 20.04.2004, 3 AZR 297/03, AP Nr. 33 zu § 17 BetrAVG ) und die Abrede dem Erhalt eines Versorgungsbesitzstandes dient, der andernfalls verloren ginge, der Arbeitnehmer also nicht bereits in dem früheren Arbeitsverhältnis eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erlangt hat (BAG, 28.03.1995, 3 AZR 496/94, AP Nr. 84 zu § 7 BetrAVG ).
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02

    Verrechnungsklausel eines Altersvorsorgetarifvertrages

  • LAG Köln, 11.11.2005 - 11 Sa 787/05

    Begriff der Vorruhestandsregelung

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 407/99

    Auslegung der DGB-Unterstützungskassen-Richtlinien

  • LAG Köln, 21.10.1998 - 2 Sa 709/98

    Sicherung von Versorgungsanwartschaften; Zusammenrechnung von Dienstzeiten aus

  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 97/97

    Betriebliche Altersversorgung: Errechnung des Anspruchs - Vordienstzeiten

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 28/95

    Betriebliche Altersversorgung: Ruhegehaltfähige Dienstzeit und Unverfallbarkeit

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Widerruf einer

  • LAG Köln, 28.03.2018 - 11 Sa 667/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung Vordienstzeiten; Einzelfall

  • ArbG Köln, 13.07.2017 - 15 Ca 9358/16

    Insolvenzsicherung einer Anwartschaft betreffend eine Betriebsrente

  • LAG Köln, 31.05.2006 - 8 Sa 1586/05

    Bei beendeten und neu begründeten Beschäftigungsverhältnissen mit neuen

  • ArbG Köln, 17.10.2012 - 9 Ca 3559/12
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