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   BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56   

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BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56 (https://dejure.org/1959,293)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1959 - 2 AZR 181/56 (https://dejure.org/1959,293)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1959 - 2 AZR 181/56 (https://dejure.org/1959,293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 172
  • NJW 1960, 117
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56
    Die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, die unter Verletzung der Vorschriften über den Kündi gungsschutz bei Massenentlassungen (§§ 15 ff.KSchG) erfolgt, ist nur dann unwirksam, wenn der gekündig te Arbeitnehmer sich auf die Unwirksamkeit beruft (Bestätigung der Urteile des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 und vom 13« Dezember 1958 - .

    Zur näheren Begründung wird auf Ziffer 1 der Entscheidungsgründe des Urteils des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG-, das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt ist, verwiesen.

    2., Daß für den von der Klägerin gemäß § 113 AVAVG 1929 verfolgten Erstattungsanspruch für den hier in Betracht kommenden Zeitraum jedenfalls für Berlin der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist, hat der Senat in der soeben erwähnten Entscheidung vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG - ebenfalls ausgesprochen, worauf verwiesen wird (vgl. auch die Urteile des Zweiten 4 Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20» Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55- AP Nr. 2 zu § 15 KSchG).

    Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und in seinen Urteilen vom 6.November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55 - AP Nr. 2 zu § 15 KSchG - mit ausführlicher und hiermit in Bezug genommener Begründung dargelegt hat, setzt ein Erstattungsanspruch der Klägerin nach § 113 AVAVG (a.F.) voraus, daß vom Arbeitsamt nach näherer Maßgabe des AVAVG Leistungen an einen "Arbeits losen" gewährt werden, der noch Bezüge aus seinem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zu fordern hat und der daher gemäß § 113 Abs. 1 AVAVG (a.F.) keine Leistungen erhalten soll.

    Nur wenn gerade auch diese letzteren Voraussetzungen gegeben sind, tritt, wie aus § 113 Abs. 2 AVAVG (a.F.) her vorgeht, die Legalzession der Vergütungsansprüche des "Arbeitslosen" gegen den Arbeitgeber auf die Klägerin mit der Gewährung der Arbeitslosenunterstützung ein (vgl. insbesondere die Urteile des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 - AP Nr. 5 au § 113 AVAVG (a.F.) - und vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG).

    5 Die Klägerin hat auch nichts dafür dargelegt, daß die Beklagte vorsätzlich oder fahrlässig in einer Bescheinigung, zu deren Ausstellung sie nach § 170 Abs» 2 AVAVG (a.P») verpflichtet war, falsche oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch gegen § 218a AVAVG (a»P.) verstoßen habe und daß solche Angaben ursächlich dafür gewesen seien, daß daraufhin die Klägerin die betreffenden Arbeitnehmer unter stützt hat» Somit kann auch § 218a AVAVG (a«P») als Anspruchsgrundlage für das Klagebegehren nicht in Betracht gezogen werden (vgl» dazu Urteil des Ersten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 29» November 1957 - 1 AZR 35/56 - AP Nr» 3 zu § 4 TVG Ausschlußfristen - und Ziffer 7 der Entscheidungsgründe des Urteils des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 6» November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr» l8 zu § 15 KSchG)».

  • BAG, 13.12.1958 - 2 AZR 557/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56
    2., Daß für den von der Klägerin gemäß § 113 AVAVG 1929 verfolgten Erstattungsanspruch für den hier in Betracht kommenden Zeitraum jedenfalls für Berlin der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist, hat der Senat in der soeben erwähnten Entscheidung vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG - ebenfalls ausgesprochen, worauf verwiesen wird (vgl. auch die Urteile des Zweiten 4 Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20» Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55- AP Nr. 2 zu § 15 KSchG).

    Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und in seinen Urteilen vom 6.November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55 - AP Nr. 2 zu § 15 KSchG - mit ausführlicher und hiermit in Bezug genommener Begründung dargelegt hat, setzt ein Erstattungsanspruch der Klägerin nach § 113 AVAVG (a.F.) voraus, daß vom Arbeitsamt nach näherer Maßgabe des AVAVG Leistungen an einen "Arbeits losen" gewährt werden, der noch Bezüge aus seinem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zu fordern hat und der daher gemäß § 113 Abs. 1 AVAVG (a.F.) keine Leistungen erhalten soll.

    Wie der Senat in seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehenen Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 554/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG - ausgesprochen und durch das weitere Urteil vom 13. Dezember 1958 - 2 AZR 557/55 - AP Nr. 2 zu § 15 KSchG - bestätigt hat, führt eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, die unter Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenent lassungen erfolgt, nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der gekündigte Arbeitnehmer sich darauf beruft.

  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 197/56

    Arbeitslos - Arbeitsvertragliche Beziehungen - Ablehnung seiner Arbeit -

    Auszug aus BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56
    2., Daß für den von der Klägerin gemäß § 113 AVAVG 1929 verfolgten Erstattungsanspruch für den hier in Betracht kommenden Zeitraum jedenfalls für Berlin der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist, hat der Senat in der soeben erwähnten Entscheidung vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG - ebenfalls ausgesprochen, worauf verwiesen wird (vgl. auch die Urteile des Zweiten 4 Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20» Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55- AP Nr. 2 zu § 15 KSchG).

    Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und in seinen Urteilen vom 6.November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55 - AP Nr. 2 zu § 15 KSchG - mit ausführlicher und hiermit in Bezug genommener Begründung dargelegt hat, setzt ein Erstattungsanspruch der Klägerin nach § 113 AVAVG (a.F.) voraus, daß vom Arbeitsamt nach näherer Maßgabe des AVAVG Leistungen an einen "Arbeits losen" gewährt werden, der noch Bezüge aus seinem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zu fordern hat und der daher gemäß § 113 Abs. 1 AVAVG (a.F.) keine Leistungen erhalten soll.

    Nur wenn gerade auch diese letzteren Voraussetzungen gegeben sind, tritt, wie aus § 113 Abs. 2 AVAVG (a.F.) her vorgeht, die Legalzession der Vergütungsansprüche des "Arbeitslosen" gegen den Arbeitgeber auf die Klägerin mit der Gewährung der Arbeitslosenunterstützung ein (vgl. insbesondere die Urteile des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 - AP Nr. 5 au § 113 AVAVG (a.F.) - und vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG).

  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55

    Erstattungsansprüche gegen Arbeitgeber - Rechtsweg vor Arbeitsgerichten -

    Auszug aus BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56
    2., Daß für den von der Klägerin gemäß § 113 AVAVG 1929 verfolgten Erstattungsanspruch für den hier in Betracht kommenden Zeitraum jedenfalls für Berlin der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist, hat der Senat in der soeben erwähnten Entscheidung vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG - ebenfalls ausgesprochen, worauf verwiesen wird (vgl. auch die Urteile des Zweiten 4 Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20» Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55- AP Nr. 2 zu § 15 KSchG).

    Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und in seinen Urteilen vom 6.November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55 - AP Nr. 2 zu § 15 KSchG - mit ausführlicher und hiermit in Bezug genommener Begründung dargelegt hat, setzt ein Erstattungsanspruch der Klägerin nach § 113 AVAVG (a.F.) voraus, daß vom Arbeitsamt nach näherer Maßgabe des AVAVG Leistungen an einen "Arbeits losen" gewährt werden, der noch Bezüge aus seinem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zu fordern hat und der daher gemäß § 113 Abs. 1 AVAVG (a.F.) keine Leistungen erhalten soll.

  • BAG, 29.11.1957 - 1 AZR 35/56
    Auszug aus BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56
    5 Die Klägerin hat auch nichts dafür dargelegt, daß die Beklagte vorsätzlich oder fahrlässig in einer Bescheinigung, zu deren Ausstellung sie nach § 170 Abs» 2 AVAVG (a.P») verpflichtet war, falsche oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch gegen § 218a AVAVG (a»P.) verstoßen habe und daß solche Angaben ursächlich dafür gewesen seien, daß daraufhin die Klägerin die betreffenden Arbeitnehmer unter stützt hat» Somit kann auch § 218a AVAVG (a«P») als Anspruchsgrundlage für das Klagebegehren nicht in Betracht gezogen werden (vgl» dazu Urteil des Ersten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 29» November 1957 - 1 AZR 35/56 - AP Nr» 3 zu § 4 TVG Ausschlußfristen - und Ziffer 7 der Entscheidungsgründe des Urteils des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 6» November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr» l8 zu § 15 KSchG)».
  • BAG, 08.03.1957 - 2 AZR 554/55

    Verzicht auf Revision - Zurücknahme der Revision - Beschränkung des Antrags -

    Auszug aus BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56
    Wie der Senat in seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehenen Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 554/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG - ausgesprochen und durch das weitere Urteil vom 13. Dezember 1958 - 2 AZR 557/55 - AP Nr. 2 zu § 15 KSchG - bestätigt hat, führt eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, die unter Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenent lassungen erfolgt, nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der gekündigte Arbeitnehmer sich darauf beruft.
  • BSG, 09.12.1958 - 7 RAr 117/55

    Klage gegen den Beschluss eines Ausschusses für Massenentlassungen -

    Auszug aus BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56
    b) Richtig ist die Annahme des Landesarbeitsgerichts, sämtliche in der Gesamtzeit von 4 Wochen von der Beklagten getätigten Entlassungen seien auch dann anzeigepflichtig gewesen, wenn bei den Entlassungen in deceit vom 4» bis 14« September die Beklagte noch nicht überblicken konnte, ob sie die nach § 15 Abs. 1 KSchG vorgesehene Freizahl demnächst in einem GesamtZeitraum von 4 Wochen überschreiten werde (vgl« Urteil des Bundessozialgerichts vom 9» Dezember 1958 - 7 RAr 117/55 - AP Nr» 3 zu § 15 6 KSchG, mit zustimmender Anmerkung von Herschel)o Unrichtig ist jedoch die Annahme des Landesarbeitsgerichts, daraus folge die Unwirksamkeit der hier in Betracht kommenden Kündigungen in der Zeit zwischen dem 4. und 10. September 1954 schlechthin.
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Der in § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG verwendete Begriff der "Entlassung" kann nach allgemeinem Sprachgebrauch auch im Sinne von "Kündigung" verstanden werden (siehe auch BAG 23. Oktober 1959 - 2 AZR 181/56 - BAGE 8, 172).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Da ein möglicher Verstoß der Beklagten gegen § 17 Abs. 2 KSchG in Verbindung mit der Richtlinie 98/59/EG jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, kann schließlich offen bleiben, ob der Kläger nicht gehalten war, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung auf die angebliche Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen zu berufen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; 23. Oktober 1959 - 2 AZR 181/56 - BAGE 8, 172; 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02

    Massenentlassung

    Da ein möglicher Verstoß der Beklagten gegen § 17 Abs. 2 KSchG in Verbindung mit der Richtlinie 98/59/EG jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, kann schließlich offen bleiben, ob der Kläger nicht gehalten war, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung auf die angebliche Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen zu berufen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; 23. Oktober 1959 - 2 AZR 181/56 - BAGE 8, 172; 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 139/03

    Betriebsbedingte Kündigung in Konzernbetrieb - Kündigung; Konzern;

    Da ein möglicher Verstoß der Beklagten gegen § 17 Abs. 2 KSchG in Verbindung mit der Richtlinie 98/59/EG jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, kann schließlich offen bleiben, ob der Kläger nicht gehalten war, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung auf die angebliche Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen zu berufen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 31. Juli 1986 -2 AZR 594/85- AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; 23. Oktober 1959 -2 AZR 181/56 - BAGE 8, 172; 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 607/02

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung des verbliebenen Einzelbetriebes nach

    Da ein möglicher Verstoß der Beklagten gegen § 17 Abs. 2 KSchG in Verbindung mit der Richtlinie 98/59/EG jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, kann schließlich offen bleiben, ob der Kläger nicht gehalten war, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung auf die angebliche Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen zu berufen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 31. Juli 1986 -2 AZR 594/85- AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; 23. Oktober 1959 -2 AZR 181/56 - BAGE 8, 172; 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 138/03

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Hafenarbeiters -

    Da ein möglicher Verstoß der Beklagten gegen § 17 Abs. 2 KSchG in Verbindung mit der Richtlinie 98/59/EG jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, kann schließlich offen bleiben, ob der Kläger nicht gehalten war, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung auf die angebliche Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen zu berufen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85- AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; 23. Oktober 1959 -2 AZR 181/56 - BAGE 8, 172; 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.1999 - 18 Sa 2/98

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

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  • BAG, 13.03.1969 - 2 AZR 157/68

    Kündigung - Betriebsbegriff - Treuepflichtverletzung - Strafbare Handlung

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BAG 7, 4 .= AP Nr. 1 zu § 15 KSchG; BAG 8, 172 = AP Nr. 5 zu § 15 KSchG und AP Nr. 2 und 9 zu § 15 KSchG).
  • BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62

    Weihnachtsgratifikation

    Der jenige, der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer außer ordentlichen Kündigung klagt und - im Wege des sogenannten uneigentlichen Eventualantrages (vgl, BAG 7 . j504 [5-12] - AP Nr, 55 zu § 1 KSchG) für den Fall seines Obsiegens mit seiner Feststellungsklage - auch einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung stellt, begehrt mit einem solchen Auflösungsantrag einen richterlichen Gestaltungsakt, der auf den Zeitpunkt der mißlungenen außerordentlichen Kündigung zurückwirkt, wenn ihm stattgegeben wird (BAG 5, 354 ff. [359,360] = AP Nr, 11 zu § 13 KSchG), Wenn dem Auflösungsantrag entsprochen wird, scheidet mit dessen Rechts kraft ein Annahmeverzug des Arbeitgebers mit den Folgen aus § 615 Satz 1 BGB, § 9 KSchG nachträglich - nämlich rückwirkend auf den Zeitpunkt der Auflösung - begrifflich aus, weil ein Annahmeverzug nur in einer Zeit möglich ist, in der ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl, BAG 7, 4 [19] = AP Nr, 1 zu § 15 KSchG; vgl. auch BAG Nr, 2 zu § 15 KSchG; BAG 8, 172 [l8o] = AP Nr, 5 zu § 15 KSchG), Es entspricht jedoch nicht der Interessenlage eines zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmers und daher auch nicht seinem erkennbaren Parteiwillen, anzunehmen, daß er schon mit einem bloßen Auflösungs a n t r a g selbst zum Ausdruck bringe, er wolle seine Dienste dem Arbeitgeber künftig nicht mehr anbieten.
  • BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei

    Deshalb war, wie das Arbeitsgericht im Ergebnis zutreffend erkannt hat, die am 27« Mai 1968 erklärte Kündigung wegen Verstoßes gegen § 15 KSchG in der bis zum 31° August 1969 geltenden Fassung (KSchG a.F.) unwirksam (BAG 7, 4- [17j = AP Kr. 1 zu 57 § 15 KSchG; AP Nr. 2 zu § 15 KSchG; BAG 8, 172 [175 ff.] AP Nr, 5 zu § 15 KSchG).
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