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   BAG, 17.12.1959 - GS 2/59   

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BAG, 17.12.1959 - GS 2/59 (https://dejure.org/1959,613)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1959 - GS 2/59 (https://dejure.org/1959,613)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 (https://dejure.org/1959,613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 285
  • NJW 1960, 738
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.12.1959 - GS 8/58

    Arbeit gegen Entgelt - Wirtschaftlicher Austausch - Tatsächlich geleistete Arbeit

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Es kommt hinzu, daß die vom Großen Senat in GS 8/58 für zutreffend erklärte Auslegung des § 616 Abs. 1 BGB - seine Geltung für den Fall der Krankheit eines Arbeiters einmal unterstellt - den Lohnanspruch bei Krankheiten von verhältnismäßig erheblicher Dauer völlig ausschließt, während das ArbKrankhG den Zuschuß immer für 6 Wochen gewährt.

    Die Sache wäre sogar erst nach Beendigung der Krankheit endgültig zu klären, da erst dann ihre Zeitdauer feststeht und an § 616 Abs. 1 BGB gemessen werden könnte, Nach dem Beschluß des Großen Senats (GS 8/58) wäre nach § 616 Abs. 1 BGB kein Lohn zu zahlen, wenn die Krankheit eine verhältnismäßig erhebliche Zeit dauert.

    Sind sie aber verhältnismäßig langfristig, so scheidet § 616 Abs. 1 BGB aus (GS 8/58).

  • BAG, 06.12.1956 - 2 AZR 192/56

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlungsanspruch bei erheblicher

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Wichtig ist in diesem Zusammenhang namentlich auch, daß § 616 Abs. 1 BGB, abgesehen vom Fall der Erkrankung eines Angestellten (§ 616 Abs. 2 Satz 1 BGB), für alle anderen Fälle dispositiver Natur ist (BAG 3, 190 [191/192]).

    Das gilt auch, was den Fall der Erkrankung des Arbeiters angeht (BAG 3, 190 [191/192]).

    Auch die Mittel, mit denen die Zurückdrängung der Vorschrift erfolgt, also Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, sind freigestellt (BAG 3, 190 [192]).

  • BAG, 25.07.1957 - 2 AZR 93/56

    Erkrankung des Arbeiters - Begründung des Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Trotz der personenrechtlichen Elemente des Arbeitsverhältnisses ist es doch ein dieses Verhältnis ebenfalls beherrschender Grundgedanke, daß es eingegangen wird um der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers willen (BAG 4, 326 [330]).

    Das Arbeitsverhältnis ist auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Entscheidung in Sachen 2 AZR 503/56 vom 8. Oktober 1959; WestdtArbRechtspr. 1959, S. 181; BGHZ 21, 112 [114]; wohl auch BAG 4, 326 [330]; siehe ferner BAG 6, 170 [172]).

  • BAG, 22.05.1958 - GS 1/58
    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes kommt es dieserhalb allein auf die Auffassung des vorlegenden Senats an (BAG 6, 149 [150]).

    Da somit eine Entscheidung des Großen Senats darüber, ob die vorgelegte Frage für die vom vorlegenden Senat zu treffende Entscheidung tragend ist oder nicht, diesen Senat insoweit auch gar nicht binden könnte, würden Erörterungen über die konkrete Bedeutsamkeit, die dem vorlegenden Senat obliegt, sehr leicht zu Unklarheiten über den Umfang der Bindungswirkung des Spruchs des Großen Senats führen (so schon BAG 6, 149 [150, 151] = SAG AP Nr. 61 zu § 72 ArbGG 1953, mit zust. Anm. von Pohle).

  • BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54
    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Dann könnte eine einheitliche Ordnung mit normativer Wirkung für die bestehenden Arbeitsverhältnisse immer nur zugunsten der Arbeiter verbessert, niemals aber zu ihren Lasten geändert werden (vgl. dazu Nipperdey, Festschrift f. Heinrich Lehmann, 1936, S. 258 ff; Siebert, Festschrift f. Nipperdey, 1955, S. 126 f; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch 6. Aufl., Bd. 2, S. 416 ff; Schlessmann, DB 58, 109; Hiersemann, RdA 58, 211, und vor allem BAG AP Nr. 2 zu § 52 RegelungsG und AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag).
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Das Arbeitsverhältnis ist auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Entscheidung in Sachen 2 AZR 503/56 vom 8. Oktober 1959; WestdtArbRechtspr. 1959, S. 181; BGHZ 21, 112 [114]; wohl auch BAG 4, 326 [330]; siehe ferner BAG 6, 170 [172]).
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Nichtforderung von Mehrarbeit - Abgeltung - Zahlung des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Das Arbeitsverhältnis ist auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Entscheidung in Sachen 2 AZR 503/56 vom 8. Oktober 1959; WestdtArbRechtspr. 1959, S. 181; BGHZ 21, 112 [114]; wohl auch BAG 4, 326 [330]; siehe ferner BAG 6, 170 [172]).
  • BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57

    Statthaftigkeit der Revisionsgrenze hinsichtlich des Streitwerts oder des

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Das Arbeitsverhältnis ist auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Entscheidung in Sachen 2 AZR 503/56 vom 8. Oktober 1959; WestdtArbRechtspr. 1959, S. 181; BGHZ 21, 112 [114]; wohl auch BAG 4, 326 [330]; siehe ferner BAG 6, 170 [172]).
  • BAG, 13.05.1958 - 2 AZR 656/57

    Arbeitsentgelt: Lohnausfall wegen Betriebsstillegung aus seuchenhygienischen

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Vergleicht man mit der in der dargelegten Weise erfaßten Verpflichtung des Arbeitgebers aus § 616 Abs. 1 BGB den Zuschuß des Arbeitgebers nach dem ArbKrankhG, so muß auch dieser als Erscheinungsform des Fürsorgepflichtgedankens gewertet werden (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 1 ArbKrankhG).
  • BAG, 24.02.1955 - 2 AZR 10/54

    Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Man kann daraus den Schluß ziehen, daß dann die "Fortzahlung der Vergütung" des § 616 BGB von einem anderen Rechtsgedanken als dem der eben genannten wirtschaftlichen Interdependenz des Arbeitsverhältnisses getragen sein muß, daß gerade hier als maßgebendes Prinzip die personalrechtliche Struktur des Arbeitsverhältnisses (siehe BAG 1, 338 [340]; 2, 221 [224]; 5, 44 [48]) zur Geltung kommt.
  • BAG, 28.01.1955 - GS 1/54

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    a) Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" ( BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332) .
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Ein Beschluss des Großen Senats beruft sich auf das Ordnungsprinzip bei der Ablösung einer tariflichen Regelung durch ein ungünstigeres Gesetz (BAGE 8, 285, 311 = AP Nr. 21 zu § 616 BGB ).
  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    § 616 BGB ist, wie sich bereits im Umkehrschluss aus § 619 BGB ergibt, der die Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten aus §§ 617 und 618 BGB betrifft, dispositiv und kann mithin durch arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelung abbedungen und modifiziert werden (BAG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 27; BAG, Urteil vom 4. September 1985 - 7 AZR 249/83 - juris Rn. 26; BAG, Urteil vom 25.Mai 2016 - 5 AZR 298/15 - juris Rn. 15; Preis, in: Erfurter Kommentar zum BGB, 22. Auflage 2022, § 616 BGB Rn. 13, § 611a BGB Rn. 690e).

    Auch die Mittel, mit denen die Zurückdrängung der Vorschrift erfolgt, d.h., ob über Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, sind freigestellt (BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 27; Griese, in: Küttner Personalbuch 2022, 29. Auflage 2022, Arbeitsverhinderung, Rn. 17).

    Vielmehr ist die Frage, ob es sich um eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit handelt, nach der ganz überwiegenden Ansicht nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - juris Rn. 43; BAG, Urteil vom 13. November 1969 - 4 AZR 35/69 - juris Rn. 24; BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 59; BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 - juris Rn. 37).

    Bei der Bestimmung im Einzelfall kommt es vor allem nach der Rechtsprechung maßgeblich auf das Verhältnis der Dauer der Verhinderung zur Gesamtdauer des Dienstverhältnisses an (BAG, Urteil vom 13. November 1969 - 4 AZR 35/69 - juris Rn. 24; BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 59; BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 - juris Rn. 37; ebenso aus der Literatur etwa Klappstein, in: Dauner-Lieb/Langen, BGB Schuldrecht, 4. Auflage 2021, § 616 Rn. 16; Riesenhuber, in: Ermann, BGB, 16. Auflage 2020, § 616 Rn. 50).

    Denn § 616 BGB, der sich in seiner aktuellen Gestalt bereits in der Ursprungsfassung des BGB aus dem Jahr 1896 fand, wird in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und von Teilen des Schrifttums als Ausprägung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht angesehen (BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 36; BAG, Beschluss vom 18. Dezember 1959 - GS 8/58 - juris Rn. 33; Riesenhuber, in: Erman, BGB, 16. Auflage 2020, § 616 Rn. 2; Bieder, in: Beck-OK Großkommentar BGB, Stand 1. Juli 2022, § 616 Rn. 4).

    Zudem werden in der Rechtsprechung weitere zu berücksichtigende Gesichtspunkte wie etwa die Eigenart des Dienstverhältnisses und getroffene Abreden (BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 - juris Rn. 37) oder die allgemeine Betriebssituation (BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 59) genannt.

    Eine Lohnfortzahlung nach § 616 Abs. 1 BGB für die Dauer von sechs Wochen ist nach Ansicht des BAG auf seltene Einzelfälle beschränkt (BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 56, in Abgrenzung zur Sechs-Wochen-Frist nach dem ArbKrankhG, allerdings ohne Angabe, welche Fälle in Betracht kommen könnten).

  • BAG, 18.12.1959 - GS 8/58

    Lohnfortzahlung bei Krankheit -; Arbeiter und Angestellte

    Bei unverschuldeter Krankheit eines krankenversicherungspflichtigen Arbeiters gilt in der Entgeltfrage mit Wirkung vom 1. Juli 1957 ausschließlich das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle vom 26. Juni 1957; § 616 Abs. 1 BGB gilt für diesen Fall nicht (vgl. Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 -).

    Wegen der besonderen Rechtslage, die sich hinsichtlich der Entgeltsfrage für Arbeiter im Krankheitsfall auf Grund des ArbKrankhG vom 26. Juni 1957 ergibt, sei auf den Beschluß des Großen Senats vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - verwiesen.

    Gleichzeitig hat der Senat im Beschluß vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - ausgesprochen, daß bei unverschuldeter Krankheit eines krankenversicherungspflichtigen Arbeiters in der Entgeltfrage ausschließlich das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall vom 26. Juni 1957 und nicht § 616 Abs. 1 BGB gilt.

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Für die von der Klägerin begehrte Gewichtung der Betreuungszeiten fehlt es an einer Anspruchsgrundlage, die abweichend vom im Arbeitsverhältnis geltenden Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (vgl. BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144) eine Vergütungspflicht oder Freizeitausgleich als gleichwertige Leistung (vgl. BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 23; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 22) ohne Arbeit regelte.
  • VG Münster, 19.05.2022 - 5a K 854/21

    Coronavirus, Absonderungsanordnung, Betriebsrisiko, Annahmeverzug,

    Im Kern übereinstimmend fordert hingegen die überwiegende Ansicht eine Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs anhand der Umstände des Einzelfalls, wobei als wesentliche Kriterien vornehmlich die Dauer des Arbeitsverhältnisses, vgl. so die überwiegende Rechtsprechung seit BAG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 -, juris; BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 -, juris, Rn. 37; Meßling, in: Schlegel/Meßling/Bockholdt, COVID-19 - Corona-Gesetzgebung - Gesundheit und Soziales, 2. Aufl. 2022, § 19 Rn. 32 ff. m. w. N., aber auch die Eigenheiten des Arbeitshindernisses, vgl. so z. B. Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 616 Rn. 68; Rieble, in: Staudinger/Oetker, BGB, Neubearbeitung 2019, § 616 Rn. 101, m. w. N., oder die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, vgl. Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Aufl. 2022, § 616 BGB Rn. 10a, für maßgeblich erachtet werden.
  • VG Bayreuth, 05.05.2021 - B 7 K 21.210

    Entschädigung für den Verdienstausfall einer Angestellten infolge behördlich

    Im Kern übereinstimmend fordert hingegen die h.M. eine Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs anhand der Umstände des Einzelfalls, wobei als wesentliche Kriterien vornehmlich die Dauer des Arbeitsverhältnisses (so die überwiegende Rechtsprechung seit BAG, U.v. 17.12.1959 - GS 2/59 - NJW 1987, 2316, 2317; auch z.B. Schaub, AuA 1996, 82, 83), z.T. aber auch die Eigenheiten des Arbeitshindernisses (so z.B. Henssler in: MüKo BGB, 8. Aufl. 2020, § 616 Rn. 68) oder die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (so Preis in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl. 2021, § 616 BGB Rn. 10a) für maßgeblich erachtet werden.
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15

    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

    b) Eine von dem im Arbeitsverhältnis geltenden Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (vgl. BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144) abweichende Vergütungspflicht des Arbeitgebers wird für den 24. und 31. Dezember ausschließlich durch § 3 Nr. 9 Abs. 2 MTV begründet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23

    Entgeltfortzahlung; Krankheitsfall; SARS-CoV-2-Infektion; symptomlos; Quarantäne;

    Gegenüber dieser Vorschrift ist § 3 Absatz 1 EFZG verdrängende lex specialis (vergleiche LAG Schleswig-Holstein 21.06.2007 - 4 TaBV 12/07, juris, Randnummer 43; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2023, § 616 Randnummer 6; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 20. Auflage 2023, § 97 Randnummer 3; siehe auch schon BAG 17.12.1959 - GS 2/59, NJW 1960, 738 sowie BAG 25.05.2016 - 5 AZR 298/15, juris, Randnummer 17).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Denn zu den Bedingungen, die ein Arbeits- bzw Beschäftigungsverhältnis im wesentlichen prägen (vgl BSGE 57, 227, 229), gehören ua auch die damit verbundenen Erwerbsmöglichkeiten (vgl dazu BAG, Großer Senat, Beschluß vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 5 616 BGB - AP.
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22

    Rechtsweg bei einer gegen den Arbeitgeber gerichteten Entschädigungsklage nach §

  • BSG, 25.11.1987 - GS 2/85

    Vertriebener - Tschechoslowakei - Angestellter - Betrieb - Rente - Beitragszeit

  • LAG Düsseldorf, 04.07.2023 - 3 Sa 118/23

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei symptomloser Corona-Infektion; kein

  • BAG, 28.08.1964 - 1 AZR 414/63

    Krankengeld - Krankengeldzuschuß - Jugendarbeit

  • VG Münster, 10.11.2022 - 5a K 1163/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem IfSG

  • BAG, 16.03.1962 - GS 1/61

    Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten

  • VG Münster, 12.01.2023 - 5 K 164/22
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 20/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2022 - 7 Sa 32/22

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt und Annahmeverzugsvergütung

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 332/81

    Abändernde Betriebsvereinbarung - Mitwirkungskompetenz des Betriebsrates bei

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 187/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 105/82

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 93/82

    Jubiläumsgeld und Arbeitsbefreiung am Jubiläumstag - Zuständigkeit des

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 189/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 305/81
  • BAG, 22.06.1961 - 5 AZR 236/60

    Krankheit - Lohnfortzahlung - Gehaltsanspruch

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84

    Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 550/85

    § 14 MuSchG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16

    Vergütung für geleistete Arbeit - Erfüllung von Vergütungsansprüchen -

  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 313/61

    Spruch eines Tarifschiedsgerichts - Auslegung einer Tarifbestimmung - Tarifliche

  • BAG, 10.05.1962 - 2 AZR 222/61

    Kodifikationswirkung - Kur - Lohnfortzahlung

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

  • VG Münster, 01.09.2022 - 5a K 1073/21

    Coronavirus, Absonderung, Abbedingung von § 616 BGB, Formulararbeitsvertrag,

  • BAG, 01.03.1962 - 5 AZR 191/61

    Gewährung einer Kur durch den Sozialversicherungsträger für einen Arbeiter zur

  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Feiertagsvergütung

  • BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 505/58

    Freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung -

  • BAG, 09.12.1971 - 2 AZR 118/71

    Gericht für Arbeitssachen - Kündigungsschutzklage - Stationierte ausländische

  • BAG, 15.02.1962 - 2 AZR 322/60

    Krankengeldzuschuß - Schlechtwetterperiode

  • BAG, 09.07.1964 - 5 AZR 463/63

    Urlaubsgeld - Vorrangprinzip

  • BAG, 17.12.1964 - 2 AZR 72/64

    Streik - Arbeitskampf - Krankengeldzuschuß - Krankheit

  • BAG, 23.10.1963 - 4 AZR 33/63

    Gewerbliche Arbeitnehmer - Linksrheinische Textilindustrie - Arbeitszeit -

  • BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 493/62

    Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel - Ausübung der Kanalsteuertätigkeit -

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
  • BAG, 14.04.1961 - 1 AZR 40/60

    Monatliche Lohnabrechnung - Endgültige Abrechnung - Auszahlung des

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