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   BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94   

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BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94 (https://dejure.org/1995,987)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1995 - 7 ABR 63/94 (https://dejure.org/1995,987)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1995 - 7 ABR 63/94 (https://dejure.org/1995,987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überwachung des Betriebsrats - Einsichtnahme in Gehaltslisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 1972 § 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2
    Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwesenheit von Arbeitgebervertretern bei der Einsicht des Betriebsrats in Lohn- und Gehaltslisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Befragung von sachkundigen Arbeitnehmern durch den Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 329
  • NJW 1996, 1558 (Ls.)
  • NZA 1996, 330
  • BB 1995, 1799
  • BB 1996, 276
  • BB 1996, 485
  • DB 1995, 1771
  • DB 1996, 430
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 64/82

    Wirtschaftsausschuß - Vorbereitung von Sitzungen

    Auszug aus BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
    Das insoweit schwächere Recht des "Einblicknehmens" bedeute demgegenüber nur die Vorlage der Unterlagen zum Zwecke der Einsicht, ohne daß der Arbeitgeber diese aus der Hand geben müsse (vgl. Leßmann, aaO, unter Hinweis auf den Beschluß des Ersten Senats vom 20. November 1984 - 1 ABR 64/82 - AP Nr. 3 zu § 106 BetrVG 1972).

    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluß vom 20. November 1984, BAGE 47, 218, 224 ff. = AP Nr. 3 zu § 106 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe) fest, die streng zwischen der Verpflichtung des Arbeitgebers, Unterlagen "zur Verfügung zu stellen", und dem Recht des Betriebsrats, in Unterlagen "Einblick zu nehmen", unterscheidet.

  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muß, dieses Einblicksrecht in die Bruttolohn- und gehaltslisten der Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 301 = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG mit Anmerkung Richardi; Beschluß vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG).
  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84

    Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muß, dieses Einblicksrecht in die Bruttolohn- und gehaltslisten der Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 301 = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG mit Anmerkung Richardi; Beschluß vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG).
  • BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Kleinere Betriebe -

    Auszug aus BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muß, dieses Einblicksrecht in die Bruttolohn- und gehaltslisten der Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 301 = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG mit Anmerkung Richardi; Beschluß vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG).
  • LAG Köln, 12.05.1992 - 4 TaBV 10/92

    Betriebsrat: Anspruch auf Einblick in Lohn- und Gehaltslisten - Erfüllung

    Auszug aus BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
    b) Nach der Gegenansicht (vgl. insbesondere Blanke/Buschmann in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 4. Aufl., § 80 Rz 62 a. E.; LAG Frankfurt am Main Beschluß vom 4. Dezember 1984 - 5 TaBV 83/83 - Der Betriebsrat 1985, 386 ff. mit zustimmender Anmerkung von Mantke; LAG Köln Beschluß vom 12. Mai 1992 - 4 TaBV 10/92 - LAGE Nr. 8 zu § 80 BetrVG 1972 = AiB 1992, 582 f. ) besteht kein Anwesenheitsrecht des Arbeitgebers oder von ihm beauftragter Personen während der Einblicknahme in die Bruttolohn- und gehaltslisten.
  • BAG, 15.06.1976 - 1 ABR 116/74

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und gehaltslisten

    Auszug aus BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muß, dieses Einblicksrecht in die Bruttolohn- und gehaltslisten der Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 301 = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG mit Anmerkung Richardi; Beschluß vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 17/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muß, dieses Einblicksrecht in die Bruttolohn- und gehaltslisten der Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 301 = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG mit Anmerkung Richardi; Beschluß vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG).
  • LAG Hessen, 04.12.1984 - 5 TaBV 83/83
    Auszug aus BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
    b) Nach der Gegenansicht (vgl. insbesondere Blanke/Buschmann in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 4. Aufl., § 80 Rz 62 a. E.; LAG Frankfurt am Main Beschluß vom 4. Dezember 1984 - 5 TaBV 83/83 - Der Betriebsrat 1985, 386 ff. mit zustimmender Anmerkung von Mantke; LAG Köln Beschluß vom 12. Mai 1992 - 4 TaBV 10/92 - LAGE Nr. 8 zu § 80 BetrVG 1972 = AiB 1992, 582 f. ) besteht kein Anwesenheitsrecht des Arbeitgebers oder von ihm beauftragter Personen während der Einblicknahme in die Bruttolohn- und gehaltslisten.
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    Nach der Rechtsprechnung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BetrVG ("zur Verfügung stellen") die Unterlagen zumindest in Abschrift dem Betriebsrat überlassen, im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG ("Einblick nehmen") braucht der Arbeitgeber die Unterlagen nicht aus der Hand zu geben, im Falle des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ("vorlegen") braucht der Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen dem Betriebsrat nur bis zur Beschlussfassung über die beantragte Zustimmung zur Einstellung zu überlassen (vgl. Beschluss vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - BAGE 37, 195, 197 f.; Beschluss vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, 238, 241; Beschluss vom 16. August 1995 - 7 ABR 63/94 - BAGE 80, 329, 334).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    a) In Betrieben, in denen kein Betriebsausschuss gebildet ist, kann das Einsichtsrecht durch den Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem die Führung der laufenden Geschäfte nicht übertragen sein muss, wahrgenommen werden (vgl. BAG 16. August 1995 - 7 ABR 63/94 - zu B I 1 der Gründe mwN, BAGE 80, 329) .
  • LAG Hamm, 19.09.2017 - 7 TaBV 43/17

    Bruttolohn- und Gehaltslisten; Anonymisierung

    Allerdings wird die Arbeitgeberin auf der Grundlage der ständigen, zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 16.08.1995, 7 ABR 63/94, Rdnr. 19 ff.) zu bedenken haben, dass der Betriebsausschuss im Rahmen seiner Einsichtnahme nicht kontrolliert werden darf.
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