Rechtsprechung
   BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,436
BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95 (https://dejure.org/1995,436)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1995 - 4 AZR 97/95 (https://dejure.org/1995,436)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 (https://dejure.org/1995,436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erzieherin - Lehrerin - Eingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Tätigkeit als Unterstufenlehrerin an einer allgemeinbildenden Schule nach BAT-O

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT-O § 11 Satz 2; Änderungs-TV Nr. 1 zum BAT-O vom 8.5.1991 § 2 Nr. 3; BAT-O SR 2 1 I Nr. 3a; 2. BesÜV vom 21.6.1991, Anlage 1 BesGr. A 10 und A 11; TdL-Richtlinien über die Eingr... uppierung der nicht vn der Anlage 1a zum BAT-O erfaßten Angestellten vom 24.6.1991 Abschn. E I VergGr. IV a, IV b.
    Neue Bundesländer: Eingruppierung einer Erzieherin nach BAT-O

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 61
  • NJ 1996, 50
  • BB 1995, 1804
  • BB 1995, 986
  • DB 1995, 2323
  • DB 1995, 982
  • NZA-RR 1996, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95
    Mit dem begehrten Feststellungsurteil wird nämlich für die Vergangenheit der Status der Klägerin bestimmt, der über die für den Zeitraum vom 1. Juli 1991 bis 31. Dezember 1992 zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Berechnung von Beschäftigungszeiten (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O, zu I der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ergibt sich aus dem Zusatz "nach näherer Maßgabe", daß wegen der Unvollständigkeit der für Beamte geltenden Regelung die Richtlinien diese Regelung ergänzen (Urteile des Senats vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95
    Mit dem begehrten Feststellungsurteil wird nämlich für die Vergangenheit der Status der Klägerin bestimmt, der über die für den Zeitraum vom 1. Juli 1991 bis 31. Dezember 1992 zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Berechnung von Beschäftigungszeiten (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O, zu I der Gründe).
  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 145/94

    Eingruppierung einer Freundschaftspionierleiterin - Anspruch auf Vergütung nach

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95
    Das hat der Senat im einzelnen in den Urteilen vom 26. April 1995, BAGE 80, 61 = AP Nr. 6 zu § 11 BAT-O, und - 4 AZR 145/94 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, begründet.
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ergibt sich aus dem Zusatz "nach näherer Maßgabe", daß wegen der Unvollständigkeit der für Beamte geltenden Regelung die Richtlinien diese Regelung ergänzen (Urteile des Senats vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O).
  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Ist danach eine Eingruppierung nicht möglich, weil ein Amt i.S.d. 2. BesÜV für entsprechende Lehrkräfte nicht ausgebracht ist, bedarf es einer arbeitsvertraglichen Regelung, die unter Heranziehung der entsprechenden Richtlinien zu treffen ist (BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Soweit die tariflichen Bestimmungen auf die 2. BesÜV verweisen, enthalten sie eine zwingende materielle Eingruppierungsregelung, die in den von der 2. BesÜV unmittelbar erfaßten Fällen abschließend ist (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 -, aaO).

    Ergibt sich wegen der Unvollständigkeit der für Beamte geltenden Regelung kein Amt in der 2. BesÜV, so ist die Vergütung auf der Grundlage der Richtlinien arbeitsvertraglich zu vereinbaren (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 -, aaO).

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

    Ist danach eine Eingruppierung nicht möglich, weil ein Amt i. S. d. 2. BesÜV für entsprechende Lehrkräfte nicht ausgebracht ist, bedarf es einer arbeitsvertraglichen Regelung die unter Heranziehung der entsprechenden Richtlinien zu treffen ist (BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts billigten die Tarifvertragsparteien mit § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O mit der Formulierung "nach näherer Maßgabe von Richtlinien" dem öffentlichen Arbeitgeber für den Fall, daß die bis zum 30. Juni 1995 geltende Zweite BesÜV keine abschließenden Regelungen enthielt, das Recht zu, einseitig gesetzte generelle Regelwerke auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden (24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61 = AP BAT-O § 11 Nr. 7).

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 333/95

    Eingruppierung einer Erzieherin mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung

    Eine Erzieherin in der Tätigkeit einer Unterstufenlehrerin ist keine Lehrerin im Sinne der 2. BesÜV und hat daher keinen Anspruch auf Vergütung nach Besoldungsgruppe A 10/A 11 bzw VergGr IVb/IVa BAT-O (im Anschluß an BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dies hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26. April 1995 (BAGE 80, 61 = AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausbildungsgänge für Lehrer, Erzieher und Pionierleiter im einzelnen ausgeführt.

    Dadurch entsteht auch keine Regelungslücke, da die Vergütung in den Fällen, in denen ein Amt in der 2. BesÜV nicht ausgebracht ist, arbeitsvertraglich auf der Grundlage der Lehrerrichtlinien zu regeln ist (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1995, 4 AZR 97/95 = AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 -, aaO).

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Ist danach eine Eingruppierung nicht möglich, weil ein Amt i.S.d. 2. BesÜV für entsprechende Lehrkräfte nicht ausgebracht ist, bedarf es einer arbeitsvertraglichen Regelung, die unter Heranziehung der entsprechenden Richtlinien zu treffen ist (BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Nach der früheren Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts billigten die Tarifvertragsparteien mit § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O mit der Formulierung: "nach näherer Maßgabe von Richtlinien" dem öffentlichen Arbeitgeber für den Fall, daß die Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung keine abschließenden Regelungen enthielt, eine einseitige Regelung nach Maßgabe von Richtlinien zu (24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61 = AP BAT-O § 11 Nr. 7).
  • LAG Thüringen, 13.11.1995 - 8 Sa 1504/94

    Eingruppierung: Grundschullehrer in Thüringen

    Die Zulässigkeit des bloßen Feststellungsantrages folgt aber in diesen Fällen daraus, dass mit dem begehrten Feststellungsurteil für die Vergangenheit eine Statusbestimmung des Klägers erfolgt, die auch, etwa bei der Berechnung von Beschäftigungszeiten, für die Zukunft Bedeutung haben kann (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 - BAG, Urteil vom 26.04.1995 - 4 AZR 97/95 -).

    Denn nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem die Kammer folgt, sind die Richtlinien nach dieser Vorschrift nur in den Fällen ergänzend anwendbar, in dem die in Bezug genommene 2. BesÜVO die konkret zu beurteilende Tätigkeit nicht abschließend erfasst (BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 17/93 - Urteil vom 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 - Urteil vom 26.04.1995 - 4 AZR 97/95 -).

    Auch das Bundesarbeitsgericht lehnt es in seiner Entscheidung vom 26.04.1995 (- 4 AZR 97/95 -) ab, Nr. 3 a der Sonderregelung als speziellere Regelung im Verhältnis zu § 2 Nr. 3 1. ÄTV anzusehen und verweist insbesondere darauf, dass beide Bestimmungen im gleichen Tarifvertrag enthalten und damit zeitgleich erlassen worden sind.

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Ist danach eine Eingruppierung nicht möglich, weil ein Amt i.S.d. 2. BesÜV für entsprechende Lehrkräfte nicht ausgebracht ist, bedarf es einer arbeitsvertraglichen Regelung, die unter Heranziehung der entsprechenden Richtlinien zu treffen ist (BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Thüringen, 13.11.1995 - 8 Sa 800/94

    Eingruppierung: Grundschullehrer in Thüringen

    Die Zulässigkeit des bloßen Feststellungsantrages folgt aber in diesen Fällen daraus, dass mit dem begehrten Feststellungsurteil für die Vergangenheit eine Statusbestimmung des Klägers erfolgt, die auch, etwa bei der Berechnung von Beschäftigungszeiten, für die Zukunft Bedeutung haben kann (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 - BAG, Urteil vom 26.04.1995 - 4 AZR 97/95 -).

    Denn nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem die Kammer folgt, sind die Richtlinien nach dieser Vorschrift nur in den Fällen ergänzend anwendbar, in dem die in Bezug genommene 2. BesÜVO die konkret zu beurteilende Tätigkeit nicht abschließend erfasst (BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 17/93 - Urteil vom 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 - Urteil vom 26.04.1995 - 4 AZR 97/95 -).

    Auch das Bundesarbeitsgericht lehnt es in seiner Entscheidung vom 26.04.1995 (- 4 AZR 97/95 -) ab, Nr. 3 a der SR als speziellere Regelung im Verhältnis zu § 2 Nr. 3 1. ÄTV anzusehen und verweist insbesondere darauf, dass beide Bestimmungen im gleichen Tarifvertrag enthalten und damit zeitgleich erlassen worden sind.

  • LAG Thüringen, 03.06.1996 - 6 Sa 621/95

    Eingruppierung eines Sonderschullehrers in Vergütungsgruppe; Zulässigkeit einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    aa) Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts billigten die Tarifvertragsparteien mit § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O mit der Formulierung "nach näherer Maßgabe von Richtlinien" dem öffentlichen Arbeitgeber für den Fall, daß die bis zum 30. Juni 1995 geltende Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung keine abschließenden Regelungen enthielt, das Recht zu, einseitig gesetzte generelle Regelwerke auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden (24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP § 11 BAT-O Nr. 2; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP § 11 BAT-O Nr. 3; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61 = AP BAT-O § 11 Nr. 7).
  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94

    Eingruppierung einer Horterzieherin nach BAT-O - Horterzieherin - Tätigkeit einer

  • LAG Sachsen, 29.04.1997 - 5 Sa 1085/96

    Anspruch auf Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Vorliegen einer

  • BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 588/99

    Eingruppierung - Realschullehrer im Land Brandenburg

  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00

    Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 232/95

    Eingruppierung einer Erzieherin mit Lehrtätigkeiten - Voraussetzungen für die

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96

    Eingruppierung einer "Diplomlehrerin für Englisch"

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 426/01

    Eingruppierung Lehrer

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 675/00

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe (Berlin)

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 360/95

    Eingruppierung: Sonderschullehrerin

  • LAG Sachsen, 30.01.1996 - 5 Sa 863/95

    Eingruppierung einer Lehrerin ohne abgeschlossene pädagogische

  • LAG Thüringen, 06.09.2000 - 6 Sa 394/99

    Eingruppierung: Ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 476/00

    Eingruppierung - Realschullehrerin im Land Sachsen-Anhalt

  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 512/95

    Eingruppierung einer Erzieherin an einer Sonderschule

  • LAG Sachsen, 29.12.1995 - 4 Sa 808/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Englisch; Lehrbefähigung für die

  • LAG Sachsen, 21.06.1996 - 3 Sa 717/95

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage im öffentlichen Dienst;

  • LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 336/96

    Anspruch auf Eingruppierung in bestimmte Vergütungsgruppe; Erfüllung der

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 593/94

    Eingruppierung einer Heimerzieherin - Eingruppierung einer Erzieherin mit einer

  • LAG Sachsen, 05.12.1997 - 3 Sa 810/97

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin in eine Vergütungsgruppe des BAT-O

  • LAG Sachsen, 18.03.1997 - 7 Sa 868/96

    Wirksamkeit eines Änderungsvertrages ; Tarifliche Eingruppierung einer

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 173/95
  • LAG Sachsen, 29.03.1995 - 10 Sa 260/94

    Anspruch auf höhere Eingruppierung; Geltung des Bundesangestelltentarifs Ost

  • BAG, 10.06.1998 - 10 AZR 684/96

    Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Berufsfachschule und Fachschule -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.01.1998 - 6 Sa 366/97

    Richtigkeit einer Eingruppierung nach Bundesangestelltentarif (BAT)

  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 144/96

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin mit einem Abschluss als Ökonom für

  • LAG Brandenburg, 27.08.1997 - 7 Sa 75/97

    Eingruppierung eines Diplomlehrers für Polytechnik mit der Lehrbefähigung für

  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 551/95

    Eingruppierung einer Erzieherin in Heimen und Horten nach Richtlinien der

  • LAG Brandenburg, 27.03.1998 - 3 Sa 483/97

    Eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger Anspruch auf

  • BAG, 24.10.1996 - 6 AZR 379/95

    Tariflicher Anspruch eines Horterziehers auf Vergütung nach Vergütungsgruppe IV b

  • LAG Sachsen, 06.08.1997 - 4 Sa 201/97

    Tarifgerechte Eingruppierung einer Lehrerin in die Vergütungsgruppe III

  • LAG Brandenburg, 09.04.1998 - 3 Sa 808/97

    Eingruppierung eines Lehrers an einer polytechnischen Schule nach

  • LAG Brandenburg, 06.08.1997 - 7 Sa 178/97

    Anspruch auf Feststellung der Eingruppierung in Vergütungsgruppe eines

  • LAG Sachsen, 18.03.1997 - 7 Sa 864/96

    Weiterbeschäftigung in unterrichtsbegleitender Funktion ; Vorliegen des

  • LAG Niedersachsen, 26.07.2001 - 7 Sa 426/01

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn ein Arbeitnehmer, dem Altersteilzeit nach dem

  • LAG Brandenburg, 09.07.1996 - 8 Sa 625/95

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin; Lehrerausbildung in der ehemaligen DDR;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.11.1996 - 6 Sa 798/95

    Eingruppierung einer Lehrerin in Vergütungsgruppe nach BAT-O;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht