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   BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95   

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BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95 (https://dejure.org/1995,915)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1995 - 7 AZR 119/95 (https://dejure.org/1995,915)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 (https://dejure.org/1995,915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620, § 626; MTV Nr. 3b für das Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG und der Condor Flugdienst GmbH i.d.F. vom 1.10.1991 § 20 Abs. 1a, § 22
    Arbeitsverhältnis: Beendigung durch auflösende Bedingung im Tarifvertrag - Anwendbarkeit der Grundsätze über die Befristungskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 148
  • MDR 1996, 718
  • NZA 1996, 1212
  • BB 1996, 1441
  • BB 1996, 752
  • DB 1996, 891
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 374/86

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Feststellung der Fluguntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
    a) Bei der hier maßgeblichen tarifvertraglichen Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei festgestellter Fluguntauglichkeit handelt es sich um eine auflösende Bedingung, die auch Arbeitsverhältnisse erfaßt, die aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften nur noch außerordentlich kündbar sind (BAG Urteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa).

    Sie dürfen nicht zu einer objektiven Umgehung zwingender Grundsätze des Kündigungsschutzrechts führen (BAG Urteile vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung; 14. Mai 1987, aaO; 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP Nr. 6 zu § 59 BAT).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt aus dem Zweck des § 20 Abs. 1 a MTV und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, daß die auflösende Bedingung der Fluguntauglichkeit eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur in den Fällen herbeiführt, in denen eine zumutbare Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers im Bodendienst ausgeschlossen ist (BAG Urteil vom 14. Mai 1987, aaO, zu B II 3 a und b der Gründe).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
    Sie schafft keine freien Arbeitsplätze, auf denen der Arbeitnehmer künftig beschäftigt werden kann (BAG Urteil vom 24. März 1983, BAGE 42, 151, 158 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe).

    Erst ein solches Vorbringen verpflichtet den Arbeitgeber zu erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung auf die genannten Arbeitsplätze nicht in Betracht kommt (BAG Urteil vom 24. März 1983, aaO).

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
    b) Bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung ist der allgemein im Kündigungsschutzrecht geltende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG Urteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, m.w.N.).

    Ist die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die sachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgabe erforderlich, kann die unternehmerische Entscheidung nur unter Willkürgesichtspunkten geprüft werden (BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 1994, aaO, zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
    Sie dürfen nicht zu einer objektiven Umgehung zwingender Grundsätze des Kündigungsschutzrechts führen (BAG Urteile vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung; 14. Mai 1987, aaO; 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP Nr. 6 zu § 59 BAT).

    Zu berücksichtigen sind auch solche Arbeitsplätze, bei denen im Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung feststeht, daß sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der tarifvertraglichen Auslauffrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (BAG Urteile vom 28. Juni 1995, aaO; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - AP Nr. 66 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
    Gleiches gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine entsprechende Zusage gemacht oder eine Übernahme durch einen Konzernbetrieb konkret in Aussicht gestellt hat (BAG Urteil vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Konzern).
  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
    Dazu muß mit hinreichender Sicherheit vorhersehbar sein, daß nach Abschluß der Maßnahme eine Beschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz besteht, dessen Anforderungen der Arbeitnehmer nach erfolgreicher Umschulung oder Fortbildung erfüllen kann (BAGE 67, 198 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
    Denn ein krankheitsbedingter wichtiger Kündigungsgrund wird von der Rechtsprechung regelmäßig nur angenommen bei einer dauernden Unfähigkeit, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
    Zu berücksichtigen sind auch solche Arbeitsplätze, bei denen im Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung feststeht, daß sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der tarifvertraglichen Auslauffrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (BAG Urteile vom 28. Juni 1995, aaO; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - AP Nr. 66 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
    Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus (BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe), dessen .
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
    Zu berücksichtigen sind auch solche Arbeitsplätze, bei denen im Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung feststeht, daß sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der tarifvertraglichen Auslauffrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (BAG Urteile vom 28. Juni 1995, aaO; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - AP Nr. 66 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 16.01.1970 - 4 AZR 96/69

    Erteilen von Rechtsauskünften - Organisation der Bundesanstalt - Sachbearbeiter

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Die Tarifvorschrift ist unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der tariflichen Regelungen sowie ihres Sinn und Zwecks gesetzeskonform dahin einschränkend auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis nicht endet, wenn für den flugdienstuntauglichen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst besteht und der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung im Bodendienst vom Arbeitgeber verlangt (vgl. zu inhaltsgleichen Vorgängerregelungen: BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 1 der Gründe, BAGE 81, 148; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b der Gründe) .

    Dies ist nicht der Fall, wenn der betreffende Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz im Bodendienst weiterbeschäftigt werden kann (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 1 der Gründe, BAGE 81, 148; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b aa der Gründe) .

    Das umfasst nicht nur solche Arbeitsplätze, die bis zum Ablauf der Frist der §§ 20, 22 MTV Nr. 2 frei werden, sondern auch solche Arbeitsplätze, bei denen im Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung feststeht, dass sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der tarifvertraglichen Auslauffrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 2 der Gründe, BAGE 81, 148; vgl. zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten iSv. § 33 Abs. 3 TV-L BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 25, BAGE 160, 150) .

    cc) Bei der Beurteilung, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen, gilt grundsätzlich eine abgestufte Darlegungslast (vgl. zum Fehlen von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bei festgestellter Flugdienstuntauglichkeit BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148; vgl. zum Fehlen von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten iSv. § 33 Abs. 3 TV-L BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 37, BAGE 160, 150) .

    Erst ein solches Vorbringen verpflichtet den Arbeitgeber zu erläutern, aus welchen Gründen eine derartige Weiterbeschäftigung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148) .

  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 100/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Erst ein solches Vorbringen verpflichtet den Arbeitgeber zu erläutern, aus welchen Gründen eine derartige Weiterbeschäftigung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 31; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148) .
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente

    (a) Bei der Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten iSv. § 33 Abs. 3 TV-L gilt grundsätzlich eine abgestufte Darlegungslast (vgl. etwa zum Fehlen anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten bei festgestellter Fluguntauglichkeit BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148) .

    Erst ein solches Vorbringen verpflichtet den Arbeitgeber zu erläutern, aus welchen Gründen eine derartige Weiterbeschäftigung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148) .

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 121/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

    Diese Tarifvorschrift ist dahin auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis nicht endet, wenn für den flugdienstuntauglichen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst besteht und der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung im Bodendienst vom Arbeitgeber verlangt (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 20; vgl. zu inhaltsgleichen Vorgängerregelungen: BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 1 der Gründe, BAGE 81, 148; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b der Gründe) .

    Dies ist nicht der Fall, wenn der betreffende Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz im Bodendienst weiterbeschäftigt werden kann (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 21; vgl. zu inhaltsgleichen Vorgängerregelungen: BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 1 der Gründe, BAGE 81, 148; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b aa der Gründe) .

    Das umfasst nicht nur solche Arbeitsplätze, die bis zum Ablauf der Frist der §§ 20, 22 MTV Nr. 2 frei werden, sondern auch solche Arbeitsplätze, bei denen im Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung feststeht, dass sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der tarifvertraglichen Auslauffrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 29; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 2 der Gründe, BAGE 81, 148; vgl. zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten iSv. § 33 Abs. 3 TV-L BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 25, BAGE 160, 150) .

    ff) Bei der Beurteilung, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen, gilt grundsätzlich eine abgestufte Darlegungslast (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 30; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148; vgl. zum Fehlen von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten iSv. § 33 Abs. 3 TV-L BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 37, BAGE 160, 150) .

    Erst ein solches Vorbringen verpflichtet den Arbeitgeber zu erläutern, aus welchen Gründen eine derartige Weiterbeschäftigung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 31; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148) .

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 128/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

    Diese Tarifvorschrift ist dahin auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis nicht endet, wenn für den flugdienstuntauglichen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst besteht und der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung im Bodendienst vom Arbeitgeber verlangt (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 20; vgl. zu inhaltsgleichen Vorgängerregelungen: BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 1 der Gründe, BAGE 81, 148; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b der Gründe) .

    Dies ist nicht der Fall, wenn der betreffende Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz im Bodendienst weiterbeschäftigt werden kann (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 21; vgl. zu inhaltsgleichen Vorgängerregelungen: BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 1 der Gründe, BAGE 81, 148; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b aa der Gründe) .

    Das umfasst nicht nur solche Arbeitsplätze, die bis zum Ablauf der Frist der §§ 20, 22 MTV Nr. 2 frei werden, sondern auch solche Arbeitsplätze, bei denen im Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung feststeht, dass sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der tarifvertraglichen Auslauffrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 29; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 2 der Gründe, BAGE 81, 148; vgl. zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten iSv. § 33 Abs. 3 TV-L BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 25, BAGE 160, 150) .

    ff) Bei der Beurteilung, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen, gilt grundsätzlich eine abgestufte Darlegungslast (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 30; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148; vgl. zum Fehlen von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten iSv. § 33 Abs. 3 TV-L BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 37, BAGE 160, 150) .

    Erst ein solches Vorbringen verpflichtet den Arbeitgeber zu erläutern, aus welchen Gründen eine derartige Weiterbeschäftigung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 31; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148) .

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 61/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

    Diese Tarifvorschrift ist dahin auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis nicht endet, wenn für den flugdienstuntauglichen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst besteht und der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung im Bodendienst vom Arbeitgeber verlangt (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 20; vgl. zu inhaltsgleichen Vorgängerregelungen: BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 1 der Gründe, BAGE 81, 148; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b der Gründe) .

    Dies ist nicht der Fall, wenn der betreffende Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz im Bodendienst weiterbeschäftigt werden kann (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 21; vgl. zu inhaltsgleichen Vorgängerregelungen: BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 1 der Gründe, BAGE 81, 148; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b aa der Gründe) .

    Das umfasst nicht nur solche Arbeitsplätze, die bis zum Ablauf der Frist der §§ 20, 22 MTV Nr. 2 frei werden, sondern auch solche Arbeitsplätze, bei denen im Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung feststeht, dass sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der tarifvertraglichen Auslauffrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 29; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 2 der Gründe, BAGE 81, 148; vgl. zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten iSv. § 33 Abs. 3 TV-L BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 25, BAGE 160, 150) .

    ff) Bei der Beurteilung, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen, gilt grundsätzlich eine abgestufte Darlegungslast (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 30; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148; vgl. zum Fehlen von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten iSv. § 33 Abs. 3 TV-L BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 37, BAGE 160, 150) .

    Erst ein solches Vorbringen verpflichtet den Arbeitgeber zu erläutern, aus welchen Gründen eine derartige Weiterbeschäftigung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 31; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe, BAGE 81, 148) .

  • LAG Hessen, 19.12.2016 - 17 Sa 530/16

    Die Grundsätze zur erweiterten Darlegungslast bei unterbliebenen BEM gelten nicht

    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20; BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 542/89; BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; vgl. auch Kammerurteil vom 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 - juris; Kammerurteil vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 - juris; Kammerurteil vom 1. September 2008 - 17 Sa 449/08 - n.v.).

    Er hat konkrete Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten am Boden zu benennen, ehe der Arbeitgeber darzulegen hat, dass diese Arbeitsplätze entweder nicht frei sind oder ein Anforderungsprofil aufweisen, dem der Arbeitnehmer aufgrund seines Fachwissens oder im Hinblick auf sein gesundheitliches Leistungsvermögen nicht entspricht (BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - a.a.O.) .

    Diese Verteilung der Darlegungslast wird gerade mit der entsprechenden Verteilung der Darlegungslast nach den für vergleichbare Sachverhalte im Kündigungsschutzrecht entwickelten Grundsätzen begründet (BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - a.a.O.) .

    Die Sachverhalte sind vergleichbar und die Grundsätze zur abgestuften Darlegungslast bei der Befristungskontrolle wurden gerade mit dieser Vergleichbarkeit begründet (BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - a.a.O.).

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung

    Sie darf jedoch nicht objektiv funktionswidrig dazu verwendet werden, dem Arbeitnehmer den zwingenden Schutz des gesetzlichen Kündigungsrechts zu nehmen (BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - BAGE 81, 148 = AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 11, zu 1 a der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 658/98 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 25 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 14, zu 2 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 286/18

    Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit

    c) Die in § 20 Abs. 1a MTV Nr. 2 normierte auflösende Bedingung ist bei einschränkender Auslegung wirksam und führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn für den dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmer keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst vorhanden sind (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu1 b der Gründe; 5. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - zu II 1 der Gründe; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b aa der Gründe; Hessisches Landesarbeitsgericht 19. Dezember 2016 - 17 Sa 530/16 - juris, Rn. 25; 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 - juris, Rn. 15; 18. Dezember 2006 - 17 Sa 1137/06 - juris, Rn. 50).

    aa) Bei der Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Bodendienst gilt grundsätzlich eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. dazu BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 37 ff.; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe).

    Erst ein solches Vorbringen verpflichtet den Arbeitgeber zu erläutern, aus welchen Gründen eine derartige Weiterbeschäftigung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 38; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe).

  • LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 134/18

    Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit

    Das Arbeitsverhältnis eines dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers endet deshalb nach § 20 Abs. 1a MTV Nr. 2 nur dann, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst vorhanden sind (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu1 b der Gründe; 5. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - zu II 1 der Gründe; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b aa der Gründe; Hessisches Landesarbeitsgericht 19. Dezember 2016 - 17 Sa 530/16 - juris, Rn. 25; 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 - juris, Rn. 15; 18. Dezember 2006 - 17 Sa 1137/06 - juris, Rn. 50).

    aa) Bei der Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Bodendienst gilt grundsätzlich eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. dazu BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 37 ff.; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe).

    Erst ein solches Vorbringen verpflichtet den Arbeitgeber zu erläutern, aus welchen Gründen eine derartige Weiterbeschäftigung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 38; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu 3 a der Gründe).

  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis

  • LAG Hessen, 18.03.2021 - 17 Sa 456/20

    Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers für dienstunfähigen

  • LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1414/96

    Personenbedingte Kündigung wegen fehlender Erlaubnis zum Führen eines

  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

  • LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
  • LAG Hessen, 30.06.2014 - 17 Sa 36/14

    Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter

  • LAG Hessen, 21.01.2021 - 11 Sa 924/20

    Anspruch eines flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung im

  • BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 658/98

    Eintritt einer auflösenden Bedingung vor Erfüllung der Wartezeit des § 1 KSchG

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97

    Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute

  • LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
  • LAG Nürnberg, 29.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

  • LAG Hessen, 25.11.2013 - 17 Sa 711/13

    Verfall von tariflichen Mehr- und Sonderurlaub - Berechnung der Höhe der

  • LAG Hessen, 29.08.2011 - 17 Sa 369/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Flugdienstuntauglichkeit - MTV Nr 1a

  • LAG Nürnberg, 02.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

  • LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 2093/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Frist der Befristungsklage - Darlegungs- und

  • LAG Köln, 19.06.1998 - 11 Sa 1503/97

    Kündigung; betriebsbedingt; Altenheim, Betriebsstillegung, Betriebsübergang;

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.02.1999 - 2 Ca 8336/98

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Zulässigkeit einer Entscheidung

  • LAG Köln, 08.05.1996 - 7 Sa 3/96

    Entgeltfortzahlung: Zeitraum - Beschränkung bei Fluguntauglichkeit

  • ArbG Marburg, 11.05.2000 - 2 Ca 634/99

    Vorliegen einer objektiven Umgehung zwingender Grundsätze des Kündigungsschutzes

  • ArbG Stuttgart, 10.04.1996 - 1 Ca 7069/95

    Erklärung des Arbeitnehmers er sei arbeitsfähig ist nicht ausreichend, wenn noch

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