Rechtsprechung
   BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 772/94   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag; beschränkte Revisionszulassung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag

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  • Betriebs-Berater

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag

  • Betriebs-Berater

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wahrung der Klagefrist durch Feststellungsantrag über Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses auch für künftige Kündigungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 81, 371
  • NJW 1996, 2141
  • NJW 1996, 2179
  • ZIP 1996, 388
  • BB 1995, 2658
  • BB 1996, 1227
  • BB 1996, 488
  • DB 1996, 46
  • DB 1996, 635
  • NZA 1996, 334



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96  

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Ein solcher Sachvortrag ist im Falle einer ursprünglich mangels ausreichender Begründung unzulässigen Klage auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist (§ 4 KSchG) bei einer inzwischen ausgesprochenen, weiteren Kündigung nachholbar und ergänzbar (im Anschluß an Senatsurteil vom 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - AP Nr. 33, aaO., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).«.

    Der Arbeitnehmer muß seinerseits nach Kenntnis von einer weiteren Kündigung diese - wie auch im vorliegenden Fall - in den Prozeß einführen und unter teilweiser Einschränkung des Feststellungsantrages (§ 264 Nr. 2 ZPO) eine dem Wortlaut des § 4 KSchG angepaßte Antragstellung vornehmen (siehe dazu schon Senatsurteile vom 30. November 1961 - 2 AZR 295/61 - AP Nr. 3 zu § 5 KSchG, zu 1 der Gründe, mit Anm. von Bötticher und vom 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - AP Nr. 33 zu § 4 KSchG 1969; dazu Diller, NJW 1996, 2141, 2143 und Kampen, AuR 1996, 182 f.), wobei in Anwendung des Rechtsgedankens des § 6 KSchG eine verlängerte Anrufungsfrist durch die bis dahin verfolgte Feststellungsklage gewährleistet wird.

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07  

    Kündigung und Entlassungssperre

    Die Zulassung darf nicht auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte beschränkt werden, sondern muss einen abtrennbaren selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes, über den gesondert und unabhängig von dem restlichen Verfahrensgegenstand entschieden werden kann, zum Gegenstand haben (BAG 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - BAGE 47, 179 und 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - BAGE 81, 371; BGH 3. Juni 1987 - IVa ZR 292/85 - BGHZ 101, 276, 278; 20. April 1990 - V ZR 282/88 - BGHZ 111, 158, 166; zuletzt BGH 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - NJW 2008, 2351, 2352).

    Sie betrifft nämlich nicht bloß einen rechtlichen Aspekt eines unteilbaren Streitgegenstandes (bspw. die Betriebsratsanhörung zur Kündigung), sondern einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Kündigungsstreits (vgl. BAG 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - BAGE 81, 371, 375; 28. Mai 1998 - 2 AZR 480/97 - BAGE 89, 43).

  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99  

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

    Zulässig ist nur die Beschränkung auf einen Teil des Streitstoffs, über den auch durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden könnte (BAG 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - BAGE 47, 179; 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 - BAGE 51, 314; 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - BAGE 81, 371, 375; 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107; BGH 5. Februar 1998 - III ZR 103/97 - BGHZ 138, 67).
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