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   BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95   

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BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95 (https://dejure.org/1996,750)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 7 ABR 46/95 (https://dejure.org/1996,750)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 (https://dejure.org/1996,750)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 302
  • MDR 1996, 1267
  • NZA 1997, 326
  • BB 1996, 2100
  • BB 1996, 748
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92

    Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
    "Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (BAG Beschlüsse vom 21. Juli 1993, BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; 26. Januar 1994, BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972), wonach die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nur dann wahlberechtigt und wählbar im Sinne des BetrVG sind, wenn sich ihre Berufsausbildung auf der Grundlage eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages im Rahmen der arbeitstechnischen Zwecksetzung des jeweiligen Ausbildungsbetriebs vollzieht.«.

    Daraus folgt, daß Rehabilitanden in reinen Berufsausbildungswerken mangels Eingliederung in den dortigen arbeitstechnischen Zweck der Ausbildungsvermittlung keine Arbeitnehmer i. S. des BetrVG sind, soweit sie nicht ihrerseits innerhalb des laufenden Betriebes mit denselben Zwecksetzungen eingesetzt werden, die die dort beschäftigten Arbeitnehmer verfolgen (BAG Beschlüsse vom 26. Januar 1994, BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972 und 21. Juli 1993, BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung).

  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
    "Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (BAG Beschlüsse vom 21. Juli 1993, BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; 26. Januar 1994, BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972), wonach die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nur dann wahlberechtigt und wählbar im Sinne des BetrVG sind, wenn sich ihre Berufsausbildung auf der Grundlage eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages im Rahmen der arbeitstechnischen Zwecksetzung des jeweiligen Ausbildungsbetriebs vollzieht.«.

    Daraus folgt, daß Rehabilitanden in reinen Berufsausbildungswerken mangels Eingliederung in den dortigen arbeitstechnischen Zweck der Ausbildungsvermittlung keine Arbeitnehmer i. S. des BetrVG sind, soweit sie nicht ihrerseits innerhalb des laufenden Betriebes mit denselben Zwecksetzungen eingesetzt werden, die die dort beschäftigten Arbeitnehmer verfolgen (BAG Beschlüsse vom 26. Januar 1994, BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972 und 21. Juli 1993, BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung).

  • BAG, 26.11.1987 - 6 ABR 8/83

    Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
    Der Senat hat damit eine ständige Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluß vom 13. Mai 1992, BAGE 70, 215 = AP Nr. 4 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; BAGE 52, 182, 190 = AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972, zu B II 2 b dd der Gründe; BAGE 56, 366, 373 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 1 b der Gründe, jeweils m.w.N.) aufgegeben, nach der auch die Auszubildenden in reinen Ausbildungsbetrieben Arbeitnehmer des Ausbildungsbetriebes sind.
  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 1/88

    Beschäftigung zur Wiedereingewöhnung: Begriff

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
    Demzufolge geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der in § 5 Abs. 1 BetrVG verwendete Begriff der Berufsausbildung einer normzweckorientierten Auslegung zugänglich ist (BAGE 63, 188, 195 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
    Eine solche setzt voraus, daß die zur Entscheidung anstehende Rechtsfrage weder im Wege der Gesetzesauslegung noch durch eine gesetzesimmanente Rechtsfortbildung in einer Weise gelöst werden kann, die den Mindestanforderungen genügt, die sich aus einem unabweisbaren Bedürfnis des Rechtsverkehrs und der Forderung nach Praktikabilität und Rechtsklarheit einer Norm ergeben (BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
    Diesen Auslegungsgrundsatz haben die zuständigen Senate des Bundesarbeitsgerichts stets auch in anderen Regelungszusammenhängen angewandt und entschieden, daß außerhalb des BBiG nach der Zwecksetzung der jeweiligen Norm zu prüfen ist, welcher Bedeutungsgehalt dem Begriff der Berufsausbildung zukommt (Urteil vom 22. Juni 1994 - 7 AZR 469/93 - AP Nr. 15 zu § 1 BeschFG 1985, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil vom 23. Juni 1983, BAGE 43, 115 = AP Nr. 10 zu § 78 a BetrVG 1972).
  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 8/83

    Feststellung der Eigenschaft als benachteiligter Jugendlicher - Durchführung von

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
    Der Senat hat damit eine ständige Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluß vom 13. Mai 1992, BAGE 70, 215 = AP Nr. 4 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; BAGE 52, 182, 190 = AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972, zu B II 2 b dd der Gründe; BAGE 56, 366, 373 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 1 b der Gründe, jeweils m.w.N.) aufgegeben, nach der auch die Auszubildenden in reinen Ausbildungsbetrieben Arbeitnehmer des Ausbildungsbetriebes sind.
  • BAG, 13.05.1992 - 7 ABR 72/91

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
    Der Senat hat damit eine ständige Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluß vom 13. Mai 1992, BAGE 70, 215 = AP Nr. 4 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; BAGE 52, 182, 190 = AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972, zu B II 2 b dd der Gründe; BAGE 56, 366, 373 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 1 b der Gründe, jeweils m.w.N.) aufgegeben, nach der auch die Auszubildenden in reinen Ausbildungsbetrieben Arbeitnehmer des Ausbildungsbetriebes sind.
  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 469/93

    Befristeter Arbeitsvertrag im Anschluß an Redaktionsvolontariat

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
    Diesen Auslegungsgrundsatz haben die zuständigen Senate des Bundesarbeitsgerichts stets auch in anderen Regelungszusammenhängen angewandt und entschieden, daß außerhalb des BBiG nach der Zwecksetzung der jeweiligen Norm zu prüfen ist, welcher Bedeutungsgehalt dem Begriff der Berufsausbildung zukommt (Urteil vom 22. Juni 1994 - 7 AZR 469/93 - AP Nr. 15 zu § 1 BeschFG 1985, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil vom 23. Juni 1983, BAGE 43, 115 = AP Nr. 10 zu § 78 a BetrVG 1972).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Es liegt insoweit auch keine Divergenz zu der Rechtsprechung des Siebten Senats zu § 5 Abs. 1 BetrVG vor (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - und 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 - 11).
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11

    Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft

    Erforderlich ist vielmehr eine berufspraktische Unterweisung im Rahmen einer arbeitstechnischen Zwecksetzung des Betriebs (vgl. BAG 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 82, 302) .
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 149/04

    Zuständigkeit des Betriebsrats des Beschäftigungsbetriebs oder der

    a) Als betriebszugehörig sind die Arbeitnehmer anzusehen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und in die Organisation des Betriebs tatsächlich eingegliedert sind (BAG 28. November 1977 - 1 ABR 40/76 - BAGE 29, 398; 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302).

    b) Die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung von Personen, die allein zum Zweck ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden und zu denen ua. auch Teilnehmer an firmeninternen Ausbildungsmaßnahmen zählen (vgl. BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 79), richtet sich danach, ob die berufspraktische Ausbildung sich im Rahmen der jeweiligen arbeitstechnischen Zwecksetzung des Betriebs, zu deren Erreichen die betriebsangehörigen Arbeitnehmer zusammen wirken, vollzieht (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

    Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff

    Rehabilitanden in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sind selbst Gegenstand des Betriebszwecks, sie wirken nicht an seiner Verwirklichung mit (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56, zu B III 2 d bb der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 59, zu B II 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 44/06

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden - besondere

    Sie sind deswegen nicht in den Betrieb eingegliedert und gehören betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern dieses Betriebs (grundlegend BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56, zu III 2 d bb der Gründe; daran anschließend BAG 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 57, zu B II 4 der Gründe; bekräftigend BAG 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 59, zu B II der Gründe).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04

    Betriebsratswahl - ABM-Beschäftigte - Wahlberechtigung

    Ist dagegen der Betriebszweck des Ausbildungsbetriebs auf die Vermittlung einer berufspraktischen Ausbildung beschränkt und werden daneben keine weiteren arbeitstechnischen Zwecke verfolgt, sind die dortigen Auszubildenden nicht in vergleichbarer Weise wie die übrigen Arbeiter oder Angestellten in den Betrieb eingegliedert (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 59, zu B II 1 der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 57, zu B II 4 c der Gründe; 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56).
  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 3/20 R

    Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern - zugelassener Maßnahmeträger als

    Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung erfordert die tatsächliche Eingliederung von Auszubildenden in betriebliche Strukturen, dass eine berufspraktische Ausbildung im Rahmen der arbeitstechnischen Zwecksetzung des Betriebs ("innerhalb des laufenden Geschäftsbetriebs") erfolgt (vgl BAG vom 26.1.1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972, juris RdNr 26 f; BAG vom 20.3.1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung, juris RdNr 11; BAG vom 13.6.2007 - 7 ABR 44/06 - AP Nr. 12 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung, juris RdNr 15 ff) .

    Vielmehr ist die Ausbildung der Maßnahmeteilnehmer selbst Gegenstand des Betriebszwecks (so BAG vom 20.3.1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung, juris RdNr 11) .

  • BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99

    Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung

    Dies hat ua. zur Folge, daß Rehabilitanden in reinen Berufsausbildungswerken für die Schwerbehindertenvertretung nicht wählbar sind, denn sie sind nach der neueren Senatsrechtsprechung keine zum Betriebsrat, bzw. zur Jugend- und Auszubildendenvertretung wählbaren Arbeitnehmer iSv. § 5 Abs. 1, § 60 Abs. 1 BetrVG (BAG 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 ff. = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 59).
  • BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96

    Rechtsweg - Umschüler in "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen"

    Findet die praktische Berufsausbildung dagegen in einem reinen Ausbildungsbetrieb statt (sonstige Berufsbildungseinrichtung im Sinne von § 1 Abs. 5 BBiG), so gehören diese Auszubildenden nicht zur Belegschaft des Ausbildungsbetriebes und sind deshalb auch nicht wahlberechtigt zum Betriebsrat dieses Betriebes (BAG Beschluß vom 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 [BAG 21.07.1993 - 7 ABR 35/92] = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; Beschluß vom 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Beschluß vom 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 6 P 2.03

    Jugendaufbauwerk Berlin; außerbetriebliche Berufsausbildung; Ausbildung im

  • BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

  • BAG, 12.09.1996 - 7 ABR 61/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

  • LAG Köln, 04.11.2003 - 13 Sa 596/03

    Betriebsratsanhörung, zuständiger Betriebsrat für einen Trainee

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2000 - 3 TaBV 40/99

    Wirtschaftsausschuß - Einsetzung in einem Tendenzbetrieb

  • LAG Berlin, 22.09.1999 - 14 TaBV 1030/99

    Schwerbehindertenvertretung: Wahlberechtigung von im Wege einer

  • LAG Hessen, 12.02.1998 - 12 TaBV 21/97

    Wahlrecht bei Trainees

  • ArbG Mönchengladbach, 03.07.2002 - 5 (4) BV 18/02

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 3 Ta 200/98

    Berufsausbildungsverhältnis - Arbeitnehmerbegriff - Rehabilitand - Zuständigkeit

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