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   BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 561/95   

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BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 561/95 (https://dejure.org/1996,1375)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1996 - 6 AZR 561/95 (https://dejure.org/1996,1375)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 (https://dejure.org/1996,1375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungszeit - Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT-O § 19, Übergangsvorschriften Nr. 2b
    Neue Bundesländer: Beschäftigungszeitanrechnung im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 334
  • NZA 1997, 388
  • NJ 1996, 610
  • BB 1996, 1512
  • DB 1996, 2636
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 561/95
    Die Aufgabe der Einrichtung bestimmt sich dabei nach Inhalt und Ziel der Tätigkeit der Einrichtung, wie sie sich aus den für die Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen ergeben (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

    Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Aus dem Tarifwortlaut ergibt sich andererseits, daß es auf die Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereiche der Einrichtung bzw. der Teileinrichtung nicht aber darauf ankommt, ob die vom Angestellten arbeitsplatzbezogen ausgeübte Tätigkeit fortgeführt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Hinweise: Übernahme des Fachgebiets "Sprecherziehung" der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig durch das Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften der Universität Leipzig; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - und 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 638/95

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

    Dafür entscheidend sind neben den für die Tätigkeit der abgewickelten Einrichtung (DHfK) maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) die tatsächlichen Umstände.

    a) Zum Begriff der Aufgabe i.S.d. Bestimmung hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 28. März 1996 (- 6 AZR 561/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) Stellung genommen.

    Dies setzt allerdings voraus, daß der Angestellte in dem übernommenen Teil bzw. in dem übernommenen Aufgabenbereich tätig war, während es nicht darauf ankommt, inwieweit er vom Land mit dieser Tätigkeit weiterbeschäftigt wird (BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 636/96

    Tätigkeit eines Angestellten bei demselben Arbeitgeber als Voraussetzung der

    Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - BAGE 83, 161 = AP Nr. 8 zu § 19 BAT-O).

    Aus dem Tarifwortlaut ergibt sich, daß es auf die Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen der Einrichtung bzw. der Teileinrichtung, nicht aber darauf ankommt, ob die vom Angestellten arbeitsplatzbezogen ausgeübte Tätigkeit fortgeführt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - aaO).

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 628/95

    Der Begriff der Beschäftigungszeit - Die Karl-Marx-Universität Leipzig als

    Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - BAGE 83, 161 = AP Nr. 8 zu § 19 BAT-O).

    Aus dem Tarifwortlaut ergibt sich, daß es auf die Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen der Einrichtung bzw. der Teileinrichtung nicht aber darauf ankommt, ob die vom Angestellten arbeitsplatzbezogen ausgeübte Tätigkeit fortgeführt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - a.a.O.).

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 789/96

    Anrechnung der Tätigkeit für die Volkspolizei der DDR als Beschäftigungszeit -

    Nach der Rechtsprechung des Senats beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - BAGE 83, 161 = AP Nr. 8 zu § 19 BAT-O).

    Die Fortführung der allgemeinen Zielsetzung einer früheren staatlichen Einrichtung genügt nicht, um eine Übernahme von Aufgaben i.S. von Nr. 2 Buchst. b der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O zu begründen (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -, a.a.O. und vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 -, aaO).

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 353/96
    Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - BAGE 83, 161 = AP Nr. 8 zu § 19 BAT-O).

    Aus dem Tarifwortlaut ergibt sich weiter, daß es auf die Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen der Einrichtung bzw. der Teileinrichtung nicht aber darauf ankommt, ob die vom Angestellten arbeitsplatzbezogen ausgeübte Tätigkeit fortgeführt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -;, a.a.O.).

  • LAG Sachsen, 22.04.1996 - 7 Sa 774/94

    Anspruch auf Ausgleich von Gehaltsdifferenzen aus dem Unterschiedsbetrag zwischen

    Die Aufgabe der Einrichtung bestimmt sich dabei nach dem Inhalt und Ziel der Tätigkeit der Einrichtung, wie sie sich aus den für die Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen ergibt (BAG, Urteil vom 29.02.1996 - 6 AZR 472/95 - BAG, Urteil vom 28.03.1996 - 6 AZR 561/95.

    Eine solche liegt vielmehr nur dann vor, wenn die Aufgaben ihrem Inhalt und Umfang nach im wesentlichen gleichgeblieben sind (BAG, Urteil vom 28.03.1996 - 6 AZR 561/95 -).

  • LAG Berlin, 26.11.1996 - 3 Sa 88/96

    Anrechnung; Beschäftigungszeit; Deutsche Reichsbahn; Tarifvertrag; Arbeitgeber

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfordert der Begriff "derselbe Arbeitgeber", daß in der Person des Arbeitgebers eine Identität im Rechtssinn besteht (vgl. etwa BAG 6 AZR 346/95 vom 18.1.1996, ZTR 96, 510; BAG 8 AZR 380/94 vom 14.12.1995, NZA 96, 611; BAG 6 AZR 561/95 vom 28.3.1996).

    Dies liegt schon darin begründet, daß keiner der in dieser Vorschrift bezeichneten Tarifverträge vor dem 3. Oktober 1990 gegolten hat (vgl. dazu BAG 6 AZR 561/95 vom 28.3.1996).

  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 281/96

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

    Dabei können Zeiten einer Tätigkeit nur angerechnet werden, soweit der Angestellte in dem übernommenen Bereich beschäftigt war (BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O; BAG Urteile vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - AP Nr. 8 zu § 10 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 10 und 11 zu § 19 BAT-O).
  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95

    Beschäftigungszeit - Übernahme einer Dienststelle

    Daraus folgt, daß es für die Anrechnung einer Tätigkeit bei einer nicht überführten Einrichtung als Beschäftigungszeit darauf ankommt, daß der Angestellte in dem übernommenen Bereich tätig war (BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und Urteil vom 25. Juni 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT-O, ATB-Ang, Erl.
  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 772/95

    Übernahme der Aufgaben der Kindereinrichtungen des Landkreises durch die

  • LAG Thüringen, 09.07.1997 - 4 Sa 416/95

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten beiÜberführung der Dienststelle auf neuen

  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96

    Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 181/96

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten - Auf den verwaltungsinternen Bereich

  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 714/95

    Anrechnung der Zeit der Tätigkeit als Beschäftigungszeit - Begriff der

  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 153/96

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten in einem Betriebsambulatorium der

  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 715/95

    Anrechnung der Zeit der Tätigkeit als Beschäftigungszeit - Begriff der

  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 188/96

    Anrechnung von in der DDR geleisteten Beschäftigungszeiten einer FDJ-Angehörigen

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 333/96

    Arbeitgeber - Anrechnung - Arbeitszeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.11.1996 - 8 Sa 607/95

    Beschäftigungszeit bei der Volkspolizei der ehemaligen DDR ; Anrechnungsfähigkeit

  • LAG Thüringen, 07.10.1996 - 8 Sa 551/95

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten

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