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   BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94   

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https://dejure.org/1996,245
BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94 (https://dejure.org/1996,245)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1996 - 5 AZR 960/94 (https://dejure.org/1996,245)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 (https://dejure.org/1996,245)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Gleichbehandlung studentischer Teilzeitkräfte - Arbeitnehmereigenschaft eines Tankwarts

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    Gleichbehandlung studentischer Teilzeitkräfte; Arbeitnehmereigenschaft eines Tankwarts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG § 2 Abs. 1, § 4; BGB § 611, § 823 Abs. 2; LFZG § 1 Abs. 1, § 3; EFZG § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1
    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter studentischer Arbeitskräfte - Keine Lohndifferenzierung wegen Sozialversicherungsfreiheit - Schutzgesetzcharakter des Gleichbehandlungsgebots nach § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 begründet bei Verletzung deliktische Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 168
  • NJW 1997, 962
  • MDR 1997, 372
  • NZA 1997, 191
  • BB 1997, 262
  • DB 1997, 429
  • JR 1997, 308
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 592/82

    Arbeitsunfähigkeit - Ärztliches Attest - Krankenbezüge - Recht auf

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
    War der Kläger infolge Krankheit arbeitsunfähig, hat er auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er kein ärztliches Attest vorlegt, die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit aber unstreitig ist (Weiterführung von BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG).«.

    Sie hat keine anspruchsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 5 AZR 592/82 - BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
    Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses kann auch aus Art oder Organisation der Tätigkeit folgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
    Der Arbeitgeber gerät im Falle einer unwirksamen Kündigung i.d.R. in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht auffordert, die Arbeit wieder aufzunehmen, ihm also keinen funktionstüchtigten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - AP Nr. 60 zu § 615 BGB, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt).
  • BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
    Sie hat keine anspruchsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 5 AZR 592/82 - BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 06.12.1995 - 5 AZR 237/94

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Verletzung von Berufsfußballspielern

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach dieser Vorschrift (wie auch nach § 3 Abs. 1 EFZG) setzt voraus, daß der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank war und dies die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Vergütungsanspruches war (BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1995 - 5 AZR 237/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83

    Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach dieser Vorschrift (wie auch nach § 3 Abs. 1 EFZG) setzt voraus, daß der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank war und dies die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Vergütungsanspruches war (BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1995 - 5 AZR 237/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
    Der Arbeitgeber gerät im Falle einer unwirksamen Kündigung i.d.R. in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht auffordert, die Arbeit wieder aufzunehmen, ihm also keinen funktionstüchtigten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - AP Nr. 60 zu § 615 BGB, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt).
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 28. März 1996 entschieden, daß der Ausschluß von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfreien Studenten aus dem Geltungsbereich des BAT unwirksam ist (- 6 AZR 501/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 d gg der Gründe).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. August 1992 (- 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 Gleichbehandlung) ausgesprochen, daß § 2 Abs. 1 BeschFG eine Schutzvorschrift zugunsten der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist.
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
    Im Gegensatz dazu sind typische Willensklärungen vom Revisionsgericht voll nachprüfbar (BAGE 22, 424 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61

    Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 766/79

    Schutzgesetz - Unerlaubte Handlung - Versetzung - Gleichwertige Tätigkeit

  • BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78

    Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 657/92

    Befristeter Arbeitsvertrag mit studentischer Aushilfskraft

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 70/69

    Versicherungspflicht von Studenten - Vollbeschäftigung neben Studium -

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 129/83

    Personalratsmitglied - Benachteiligungsverbot

  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    Sie erlauben dem Arbeitgeber aber nicht, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer geringer zu vergüten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (vgl. BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 83, 168) .
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Sie hat keine anspruchsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 23. Januar 1985, BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG, zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Schutzgesetze solche Normen, die den Schutz eines anderen bezwecken oder zumindest auch dazu dienen sollen, den einzelnen oder bestimmte Personenkreise gegen die Verletzung eines seiner Rechtsgüter zu schützen (BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168 mwN).
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