Rechtsprechung
BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Tankwarte als Arbeitnehmer
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmereigenschaft - Dauerarbeitsverhältnis - Listeneintragung - Teilzeitbeschäftigte - Studenten - Entgeltfortzahlung - Attest - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Gleichbehandlung studentischer Teilzeitkräfte - Arbeitnehmereigenschaft eines Tankwarts
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer
- rechtsportal.de
Gleichbehandlung studentischer Teilzeitkräfte; Arbeitnehmereigenschaft eines Tankwarts
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BeschFG § 2 Abs. 1, § 4; BGB § 611, § 823 Abs. 2; LFZG § 1 Abs. 1, § 3; EFZG § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1
Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter studentischer Arbeitskräfte - Keine Lohndifferenzierung wegen Sozialversicherungsfreiheit - Schutzgesetzcharakter des Gleichbehandlungsgebots nach § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 begründet bei Verletzung deliktische Ansprüche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 09.06.1993 - 2 Ca 442/93
- LAG Köln, 30.08.1994 - 9 Sa 1005/93
- BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Papierfundstellen
- BAGE 83, 168
- NJW 1997, 962
- MDR 1997, 372
- NZA 1997, 191
- BB 1997, 262
- DB 1997, 429
- JR 1997, 308
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (23)
- BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 592/82
Arbeitsunfähigkeit - Ärztliches Attest - Krankenbezüge - Recht auf …
Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
War der Kläger infolge Krankheit arbeitsunfähig, hat er auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er kein ärztliches Attest vorlegt, die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit aber unstreitig ist (Weiterführung von BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG).«.Sie hat keine anspruchsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 5 AZR 592/82 - BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG, zu I 3 der Gründe).
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses kann auch aus Art oder Organisation der Tätigkeit folgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Der Arbeitgeber gerät im Falle einer unwirksamen Kündigung i.d.R. in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht auffordert, die Arbeit wieder aufzunehmen, ihm also keinen funktionstüchtigten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - AP Nr. 60 zu § 615 BGB, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt).
- BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Sie hat keine anspruchsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 5 AZR 592/82 - BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG, zu I 3 der Gründe). - BAG, 06.12.1995 - 5 AZR 237/94
Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Verletzung von Berufsfußballspielern
Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach dieser Vorschrift (wie auch nach § 3 Abs. 1 EFZG) setzt voraus, daß der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank war und dies die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Vergütungsanspruches war (BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1995 - 5 AZR 237/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe). - BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83
Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem …
Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach dieser Vorschrift (wie auch nach § 3 Abs. 1 EFZG) setzt voraus, daß der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank war und dies die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Vergütungsanspruches war (BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1995 - 5 AZR 237/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe). - BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Der Arbeitgeber gerät im Falle einer unwirksamen Kündigung i.d.R. in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht auffordert, die Arbeit wieder aufzunehmen, ihm also keinen funktionstüchtigten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - AP Nr. 60 zu § 615 BGB, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt). - BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95
Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist …
Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 28. März 1996 entschieden, daß der Ausschluß von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfreien Studenten aus dem Geltungsbereich des BAT unwirksam ist (- 6 AZR 501/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 d gg der Gründe). - BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91
Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung
Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. August 1992 (- 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 Gleichbehandlung) ausgesprochen, daß § 2 Abs. 1 BeschFG eine Schutzvorschrift zugunsten der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist. - BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69
Willenserklärung - Kündigung
Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Im Gegensatz dazu sind typische Willensklärungen vom Revisionsgericht voll nachprüfbar (BAGE 22, 424 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 a der Gründe). - BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61
Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung …
- BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93
Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
- BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 766/79
Schutzgesetz - Unerlaubte Handlung - Versetzung - Gleichwertige Tätigkeit
- BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78
Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 657/92
Befristeter Arbeitsvertrag mit studentischer Aushilfskraft
- BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz; …
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
- BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 70/69
Versicherungspflicht von Studenten - Vollbeschäftigung neben Studium - …
- BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 129/83
Personalratsmitglied - Benachteiligungsverbot
- BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94
Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger …
- BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
- BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
Sie erlauben dem Arbeitgeber aber nicht, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer geringer zu vergüten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (vgl. BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 83, 168) . - BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96
Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der …
Sie hat keine anspruchsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 23. Januar 1985, BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG, zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168, zu III 1 der Gründe). - BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Schutzgesetze solche Normen, die den Schutz eines anderen bezwecken oder zumindest auch dazu dienen sollen, den einzelnen oder bestimmte Personenkreise gegen die Verletzung eines seiner Rechtsgüter zu schützen (BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168 mwN).
- BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung
Es muss sich nicht auf die Arbeitszeit erstrecken, sondern kann sich auf den Inhalt und die Durchführung der geschuldeten Tätigkeit beschränken (BAG 20. Oktober 1993 - 7 AZR 657/92 - 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168). - BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99
Gleichbehandlung von Teilzeitkräften
Wenn der Arbeitgeber, was ihm die Vertragsfreiheit gestattet, einzelne Arbeitnehmer besserstellt, können daraus andere Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Gleichbehandlung herleiten (BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98 - NZA 2000, 1050; 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168).Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist aber anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, wenn er also bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (BAG 12. Juni 1996 aaO mwN).
Die Arbeitskraft von Teilzeitbeschäftigten ist - anteilig - genauso viel wert wie die der Vollzeitbeschäftigten (BAG 12. Juni 1996 aaO).
Sie erlauben dem Arbeitgeber dagegen nicht, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die zugleich Studenten sind, geringer zu vergüten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (BAG 12. Juni 1996 aaO).
Der Senat hat mit Urteil vom 12. Juni 1996 (aaO) den Schutzgesetzcharakter von § 2 Abs. 1 BeschFG ausdrücklich bejaht.
- BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft; …
Die Frist des § 852 Abs. 1 BGB für die Verjährung von Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 wegen einer Benachteiligung als Teilzeitkraft hat nicht erst mit dem Bekanntwerden der Entscheidung des BAG vom 12. Juni 1996 ( - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168) begonnen.Diesen entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12. Juni 1996 (- 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168) in vollem Umfang zugunsten des Klägers.
Diese Vorschrift ist ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zVv.; BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168).
Die Beklagte handelte rechtswidrig und schuldhaft (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1996 aaO).
- BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96
Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers
Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses kann also auch aus Art oder Organisation der Tätigkeit folgen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG Urteil vom 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Werkstudent, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten
Der Arbeitnehmer unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO), das Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann (BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168). - LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23
Entgeltfortzahlung; Krankheitsfall; SARS-CoV-2-Infektion; symptomlos; Quarantäne; …
Ist allerdings die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit unstreitig, bedarf es ihres Nachweises nicht (BAG 12.06.1996 - 5 AZR 960/94).Ist die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit etwa unstreitig, bedarf es ihres Nachweises nicht (BAG 12.06.1996 - 5 AZR 960/94, NZA 1997, 191, unter III. 1. der Gründe).
- LAG Hamm, 19.04.2018 - 17 Sa 1484/17
Anspruch eines in den Schichtplänen des Arbeitgebers nicht berücksichtigten …
Die Mitwirkungsverpflichtung der Beklagten bestand demnach in der Organisation des täglichen und wöchentlichen Arbeitseinsatzes durch Erstellung von Schichtplänen (zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers durch Ermöglichung der Eintragung von Arbeitszeiten in Schichtpläne durch den Arbeitnehmer BAG 12.06.1996 - 5 AZR 960/94 - Rdnr. 53, NJW 1997, 962). - BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 85/00
- LAG Hessen, 14.10.1997 - 7 Sa 2184/96
Vergütungsansprüche wegen einer sachwidrigen Ungleichbehandlung; Tarifbindung als …
- LAG Hessen, 14.10.1997 - 7 Sa 2185/96
Vergütungsanspruch einer studentischen Sitzwache in einem Krankenhaus wegen …
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel
- LAG Köln, 05.11.1999 - 11 Sa 718/99
Tankwart, Werkstudent; Teilzeit; Schutzgesetz; Nutzungen; Verjährung; Kenntnis …
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08
Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel
- LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
Vergütung geringfügig Beschäftigter in kirchlichen Einrichtungen; Benachteiligung …
- LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10
Nichtige Herabsetzung der Vergütung für Teilzeitkräfte des Caritasverbandes; …
- LAG Köln, 26.11.1999 - 12 (8) Sa 862/99
Schadensersatzanspruch wegen Ungleichbehandlung - Verjährung - Kenntniserlangung
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 647/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- FG Niedersachsen, 20.07.2006 - 16 K 574/04
Personalüberlassung einer Stadt an eine ihrer Tochtergesellschaften als eine …
- LAG Baden-Württemberg, 08.12.2005 - 11 Sa 44/04
Unwirksamkeit einer Bandbreitenregelung im flexiblen Arbeitszeitmodell
- LAG Baden-Württemberg, 14.01.2004 - 4 TaBV 2/03
Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Eingruppierung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 654/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98
Anspruch einer studentischen Aushilfe als Kassiererin / Verkäuferin auf Zahlung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 651/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 652/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- LAG Hessen, 15.08.2000 - 9 Sa 1887/99
Tarifautonomie: Besondere Lohngruppe für geringfügig Beschäftigte im …
- ArbG Nürnberg, 09.09.1996 - 12 Ca 4696/96
Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Tätigkeiten eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 649/09
- ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2019 - 10 Ca 6172/18
- LAG Sachsen, 17.09.2019 - 1 Sa 77/19
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für aufgrund GmbH-Insolvenz ausgefallene …
- ArbG Essen, 08.01.2015 - 5 Ca 1987/14
Feststellungsbegehren einer geringfügig Beschäftigten bzgl. des Zahlungsanspruchs …
- LAG Köln, 20.01.1998 - 9 Sa 1271/97
Gewährung des tariflichen Stundenlohns an Studenten aufgrund arbeitsvertraglichen …
- LAG Köln, 20.01.1998 - 9 (10) Sa 1272/97
Anspruch einer studentischen Abrufkraft auf Vergütung nach Tariflohn und Zahlung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 653/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 655/09
- LAG Saarland, 22.11.2000 - 1 Sa 93/00
Entlohnung geringfügig beschäftigter Verkäuferinnen nach dem allgemein …
- ArbG Würzburg, 23.02.1999 - 2 Ca 1363/97
Versicherungsfreiheit von Studierenden bei geringer Wochenarbeitszeit; Begriff …
- LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
Werksstudent - Gehaltsanspruch wie Angestellter?
- ArbG Frankfurt/Main, 21.03.2000 - 4 Ca 5813/99
Gewinnbeteiligung während des Erziehungsurlaubs; Vergütungsbestandteile in …