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   BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95   

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BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95 (https://dejure.org/1996,379)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 2 AZR 483/95 (https://dejure.org/1996,379)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 (https://dejure.org/1996,379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG §§ 46 Abs. 2, 50; ZPO §§ 176, 183, 184
    Zustellungen im Arbeitsgerichtsverfahren im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 181
  • NJW 1997, 886 (Ls.)
  • MDR 1996, 1264
  • NZA 1997, 204
  • NJ 1996, 668
  • BB 1996, 2048
  • DB 1996, 2088
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Insofern ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Klägerin nach dem kraft Gesetzes erfolgten Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf das beklagte Land als Angehörige des öffentlichen Dienstes gehalten war, die Frage nach der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit dem MfS/ANS wahrheitsgemäß zu beantworten, weil der neue Dienstgeber ohne die übliche Einstellungsüberprüfung einerseits dieses Personal zu übernehmen, andererseits aber eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, die nunmehr der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet war, zu schaffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag und vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Insofern ist in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats - zu den Kündigungsvorschriften des Einigungsvertrages anerkannt, daß derjenige, der wahrheitswidrig versichert, keine Verpflichtungserklärung gegenüber dem MfS abgegeben zu haben, in der Regel als ungeeignet für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst anzusehen ist (BAG Urteile vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP, aaO und vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP, aaO).

    Dies kann dann aber auch bei der Beurteilung der Ableugnung der Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung nicht unberücksichtigt bleiben, denn das zumindest im Rahmen der Interessenabwägung zu beurteilende Maß des Verschuldens der Klägerin (vgl. dazu allgemein BAG Urteile vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und BAGE 70, 262 = AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und zuletzt Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - n.v.; zur hier einschlägigen Frage: BAG Urteil vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 6 der Gründe) erscheint unter diesen Umständen wesentlich gemildert; jedenfalls ist dann die Annahme einer groben Unehrlichkeit, von der das beklagte Land und ihm folgend das Landesarbeitsgericht ausgeht, nicht gerechtfertigt.

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Allerdings legt auch der Achte Senat - nicht zuletzt zur Klärung des Maßes individueller Schuld des Arbeitnehmers - ausschlaggebenden Wert auf die Feststellung, aufgrund welcher näheren Umstände es zur Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung gekommen ist (zuletzt Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AuR 1996, 146).

    Auch der Achte Senat hat in diesem Zusammenhang (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AuR 1996, 146) der Frage Bedeutung beigemessen, ob der betreffende Arbeitnehmer eine Verpflichtungserklärung als IMK bloß unterzeichnet - und dies später abgeleugnet - habe, ohne für das MfS tatsächlich tätig geworden zu sein.

  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbstimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 17. Januar 1991, BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25, aaO, zu II 1 der Gründe).

    Mit der Frage, ob hier unter dem Gesichtspunkt einer ultima ratio (vgl. dazu BAG Urteile vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung und vom 17. Januar 1991, BAGE 67, 75 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) eine Abmahnung ausgereicht hätte, befaßt sich das Landesarbeitsgericht erst gar nicht.

  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Das erscheint schon deshalb bedenklich, weil bei Pflichtverletzungen im Leistungsbereich vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung in der Regel und bei einer Pflichtverletzung im Vertrauensbereich ausnahmsweise als erforderlich angesehen wird, während bei einer personenbedingten Kündigung eine Abmahnung nur bei einem unbehebbaren Mangel entbehrlich erscheint (vgl. BAG Urteile vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17, aaO, mit Anm. von Conze).

    Damit liegt eine persönliche Ungeeignetheit, z. B. wegen charakterlicher Gründe (vgl. dazu BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, mit Anm. von Boden), nicht vor.

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Insofern ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Klägerin nach dem kraft Gesetzes erfolgten Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf das beklagte Land als Angehörige des öffentlichen Dienstes gehalten war, die Frage nach der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit dem MfS/ANS wahrheitsgemäß zu beantworten, weil der neue Dienstgeber ohne die übliche Einstellungsüberprüfung einerseits dieses Personal zu übernehmen, andererseits aber eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, die nunmehr der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet war, zu schaffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag und vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Insofern ist in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats - zu den Kündigungsvorschriften des Einigungsvertrages anerkannt, daß derjenige, der wahrheitswidrig versichert, keine Verpflichtungserklärung gegenüber dem MfS abgegeben zu haben, in der Regel als ungeeignet für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst anzusehen ist (BAG Urteile vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP, aaO und vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP, aaO).

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbstimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 17. Januar 1991, BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25, aaO, zu II 1 der Gründe).

    Das erscheint schon deshalb bedenklich, weil bei Pflichtverletzungen im Leistungsbereich vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung in der Regel und bei einer Pflichtverletzung im Vertrauensbereich ausnahmsweise als erforderlich angesehen wird, während bei einer personenbedingten Kündigung eine Abmahnung nur bei einem unbehebbaren Mangel entbehrlich erscheint (vgl. BAG Urteile vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17, aaO, mit Anm. von Conze).

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Dies kann dann aber auch bei der Beurteilung der Ableugnung der Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung nicht unberücksichtigt bleiben, denn das zumindest im Rahmen der Interessenabwägung zu beurteilende Maß des Verschuldens der Klägerin (vgl. dazu allgemein BAG Urteile vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und BAGE 70, 262 = AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und zuletzt Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - n.v.; zur hier einschlägigen Frage: BAG Urteil vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 6 der Gründe) erscheint unter diesen Umständen wesentlich gemildert; jedenfalls ist dann die Annahme einer groben Unehrlichkeit, von der das beklagte Land und ihm folgend das Landesarbeitsgericht ausgeht, nicht gerechtfertigt.
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Dies ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140 [BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93] = AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX) positiv zu berücksichtigen.
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Dies kann dann aber auch bei der Beurteilung der Ableugnung der Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung nicht unberücksichtigt bleiben, denn das zumindest im Rahmen der Interessenabwägung zu beurteilende Maß des Verschuldens der Klägerin (vgl. dazu allgemein BAG Urteile vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und BAGE 70, 262 = AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und zuletzt Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - n.v.; zur hier einschlägigen Frage: BAG Urteil vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 6 der Gründe) erscheint unter diesen Umständen wesentlich gemildert; jedenfalls ist dann die Annahme einer groben Unehrlichkeit, von der das beklagte Land und ihm folgend das Landesarbeitsgericht ausgeht, nicht gerechtfertigt.
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Dies kann dann aber auch bei der Beurteilung der Ableugnung der Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung nicht unberücksichtigt bleiben, denn das zumindest im Rahmen der Interessenabwägung zu beurteilende Maß des Verschuldens der Klägerin (vgl. dazu allgemein BAG Urteile vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und BAGE 70, 262 = AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und zuletzt Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - n.v.; zur hier einschlägigen Frage: BAG Urteil vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 6 der Gründe) erscheint unter diesen Umständen wesentlich gemildert; jedenfalls ist dann die Annahme einer groben Unehrlichkeit, von der das beklagte Land und ihm folgend das Landesarbeitsgericht ausgeht, nicht gerechtfertigt.
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 683/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verlängerungsgesetz

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

  • BAG, 14.11.1962 - 4 AZR 414/61

    Rechtskraft eines Urteils - Unzulässige Berufung - Zustellung des

  • BSG, 09.11.1961 - 5 RKn 29/59
  • BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 374/88

    Zustellung eines Urteils in einem anhängigen Rechtsstreit

  • BSG, 23.03.1966 - 9 RV 334/63
  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

  • BAG, 12.03.1964 - 1 AZB 5/64

    Urteilszustellung - Unterbevollmächtigter - Beginn der Rechtsmittelfrist -

  • BFH, 26.09.1969 - VI R 247/66

    Wirksamwerden einer Zustellung - Zugang des zuzustellenden Schriftstücks -

  • BAG, 12.12.1969 - 2 AZR 74/69

    Justitiar - Generalvollmacht - Führung aller Arbeitsgerichtsprozesse -

  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit, § 1 Abs. 2 KSchG, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 = AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge -

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar; bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 und BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37, zu II 2 a der Gründe).

    Soweit das Landesarbeitsgericht einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund in der mehrfachen Falschbeantwortung des Klägers nach der Frage einer Mitarbeit für das MfS gesehen hat, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; BAG 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt BAG 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).

    Dies steht in mehrfacher Hinsicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 aaO; BAG 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127 und BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 -BAGE 83, 181).

    Unabhängig davon ist es auch nicht unerheblich, in die Betrachtungsweise einzubeziehen, wie sich das Arbeitsverhältnis seit der mehrfachen Falschbeantwortung bis zur Kündigung entwickelt hat und ob angesichts eventuell entlastender Umstände ggf. eine Abmahnung des Klägers als mildere Maßnahme ausgereicht hätte, was das Arbeitsgericht erwogen hat und was das Berufungsgericht im Lichte der vorstehenden Ausführungen des Senats erneut zu prüfen haben wird (vgl. dazu BVerfG 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 44, zu C I 3 der Gründe und BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 33, zu II 2 b bb der Gründe).

    Eine eventuelle Bewährung des Klägers wäre im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen (BAG 13. Juni 1996 aaO; vgl. ferner BAG 24. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv., zu II 2 d der Gründe).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar; bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    b) Auch die Falschbeantwortung einer zulässigerweise gestellten Frage nach früherer MfS-Tätigkeit kann eine ordentliche Kündigung verhaltensbedingt rechtfertigen (st. Rspr. vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.; 16. September 1999 - 2 AZR 902/98 - RzK I 5 i Nr. 157).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das ist rechtlich zutreffend (vgl. Senatsurteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; so auch BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -).

    Daß es bei der Würdigung der nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts angenommenen Falschbeantwortung auf die speziellen Belange der Klägerin ankam (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b bb der Gründe und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 51/96 - n.v., zu II 3 a der Gründe) macht gerade deren Sachvortrag deutlich, sie sei von dem damaligen Direktor des Instituts für Lehrerbildung zu sich bestellt und im Beisein eines Mannes, der ihr nicht als Mitarbeiter der Stasi vorgestellt worden sei, zu Berichten für polizeiliche Ermittlungen der Kripo aufgefordert worden.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 5 Sa 462/17

    Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit -

    Die Bewährung in der Nach-Wende-Zeit ist auch bei der verhaltensbedingten Kündigung wegen einer Fragebogenlüge im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen (BAG v. 13.06.1996 - 2 AZR 483/95, Rz. 33).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171) und des Senats (Urteile vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 c der Gründe; vom 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127, zu II 2 der Gründe; vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 190 = AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b bb der Gründe; vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 2 der Gründe) zu kraft Gesetzes mit dem Beitritt übergegangenen Arbeitsverhältnissen, die darauf abstellt, daß der neue Dienstgeber nach Übernahme des Personals ohne Einstellungsüberprüfung eine der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtete leistungsfähige öffentliche Verwaltung schaffen mußte.
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage nach etwaiger Zusammenarbeit mit dem MfS war zulässig und von dem Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55; 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des BAG, vgl. zB 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 = AP KSchG 1969 § 1 Nr. 33 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu II 2 a der Gründe und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage war zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.1997 - 8 Sa 257/96

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen einer früheren Tätigkeit eines Arbeitnehmers

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  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

  • LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Nichtoffenbarung früherer Tätigkeit für

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 594/95

    Abgrenzung zwischen der personenbedingten und der verhaltensbedingten Kündigung -

  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 138/96

    Sozial ungerechtfertigte Kündigung; Mangelnde persönliche Eignung auf Grund

  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Fragebogenlüge

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 470/98
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.1996 - 3 Sa 95/96

    Wirksamkeit einer ausserordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen

  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 772/97
  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96

    Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 51/96

    Wirksamkeit einer personenbedingten außerordentlichen Kündigung - Zumutbarkeit

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

  • LAG Hamm, 03.09.2004 - 4 Ta 575/04

    Aufhebung der PKH-Bewilligung im automationsgestützten PKH-Nachprüfungsverfahren

  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 316/96
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 552/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung -

  • LAG Hamm, 25.06.1998 - 4 Sa 1207/97

    Streitigkeit über die Frage, ob ein Kündigungsschutzrechtsstreit durch einen

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 169/96

    Feststellungsklage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Unwirksamkeit einer

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.08.1998 - 4 Sa 603/97

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1996 - 8 Sa 890/95

    Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Kündigung; Bewußte

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2019 - 3 Sa 200/18

    Heilung - Zustellungsmangel - tatsächliche Kenntnis

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2019 - 3 Sa 199/18

    Heilung - Zustellungsmangel - tatsächliche Kenntnis

  • LAG Sachsen, 26.05.2000 - 3 Sa 773/99
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1998 - 8 Sa 743/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.10.1997 - 5 Sa 63/97

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung;

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