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   BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 113/95   

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BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 113/95 (https://dejure.org/1996,1749)
BAG, Entscheidung vom 10.07.1996 - 5 AZR 113/95 (https://dejure.org/1996,1749)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 (https://dejure.org/1996,1749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feiertagslohn für den langen Samstag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    FeiertagslohnzahlungsG § 1 Abs. 1; LadschlG § 1 Abs. 1 Nr. 3
    Feiertagslohn für Teilzeitbeschäftigte am langen Samstag im Einzelhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 283
  • NJW 1997, 1090
  • MDR 1997, 175
  • NZA 1996, 1324
  • BB 1996, 2521
  • DB 1997, 782
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86

    Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 113/95
    Der Anspruch besteht nur, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall ist (BAG in ständiger Rechtsprechung; vgl. statt vieler: Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 379 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    b) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 378 = AP Nr. 52 zu § l FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 159/81

    Feiertagsvergütung

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 113/95
    Allerdings kann auch eine dienstplanmäßige Freistellung des Arbeitnehmers am Feiertag dessen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für diesen Feiertag ausschließen (BAG Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 159/81 - BAGE 44, 160, 162 = AP Nr. 41 zu § l FeiertagslohnzahlungsG).

    Hiervon ist das Landesarbeitsgericht zwar ausgegangen; es hat jedoch verkannt, daß eine dienstplanmäßige Freistellung in diesem Sinne nur dann anzunehmen ist, wenn sich die Arbeitsbefreiung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist (BAG Urteil vom 27. September 1983, aaO; ähnlich auch BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87

    Auswirkung auf die Wochenarbeitszeit von mit freien Wochentagen zusammenfallenden

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 113/95
    b) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 378 = AP Nr. 52 zu § l FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I der Gründe, m.w.N.).

    Hiervon ist das Landesarbeitsgericht zwar ausgegangen; es hat jedoch verkannt, daß eine dienstplanmäßige Freistellung in diesem Sinne nur dann anzunehmen ist, wenn sich die Arbeitsbefreiung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist (BAG Urteil vom 27. September 1983, aaO; ähnlich auch BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 387/91

    Berechnung des Feiertagslohns im Druckgewerbe

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 113/95
    b) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 378 = AP Nr. 52 zu § l FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I der Gründe, m.w.N.).

    Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer für diesen Tag das Entgelt, wenn dieser ohne den Feiertag gearbeitet hätte (BAG Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 239/83 - AP Nr. 47 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64, aaO).

  • BAG, 14.07.1967 - 3 AZR 436/66

    Feiertagsbezahlung

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 113/95
    Zwar besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den gesetzlichen Feiertag, wenn und soweit für diesen gesetzlichen Feiertag kein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG Urteil vom 14. Juli 1967 - 3 AZR 436/66 - AP Nr. 24 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG mit ablehnender Anmerkung Trinkner).
  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 239/83

    Feiertagslohn bei Werkschließung

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 113/95
    Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer für diesen Tag das Entgelt, wenn dieser ohne den Feiertag gearbeitet hätte (BAG Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 239/83 - AP Nr. 47 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64, aaO).
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18

    Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller

    Die Beklagte übersieht, dass sie andernfalls sowohl für die am Feiertag ausgefallene als auch für die nachgeleistete Arbeit das übliche Entgelt zu zahlen gehabt hätte (vgl. BAG 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - zu 2 c der Gründe, BAGE 83, 283) .
  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 667/09

    Arbeitszeit eines nach Dienstplan eingesetzten Arbeitnehmers nach dem TVöD

    Eine dienstplanmäßige Freistellung des Arbeitnehmers am Feiertag schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für diesen Feiertag aus, wenn sich die Arbeitsbefreiung - wie vorliegend - aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist (vgl. BAG 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - zu 2 c der Gründe, BAGE 83, 283; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 345/95 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 84, 216) .
  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 338/99

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Der Feiertag muß die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitszeit sein (vgl. BAG 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - BAGE 83, 283 und 9. Oktober 1996 - 5 AZR 345/95 - aaO, jeweils mwN; ErfK/Dörner § 2 EFZG Rn. 23; Kleinsorge aaO).

    Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG 9. Oktober 1996 - 5 AZR 345/95 - aaO; 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - aaO).

    So verhält es sich bei der dienstplanmäßigen Freistellung des Arbeitnehmers an dem Feiertag (BAG 9. Oktober 1996 - 5 AZR 345/95 - aaO; 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - aaO; 27. September 1983 - 3 AZR 159/81 - BAGE 44, 160; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr aaO § 15 Rn. 90; Kasseler Handbuch/Vossen 2. Aufl. 2.2 Rn. 542, 572; ErfK/Dörner 2. Aufl. § 2 EFZG Rn. 22 ff.; Küttner/Griese Personalbuch 2000 7. Aufl. Entgeltfortzahlung Rn. 40; Schmitt EFZG 4. Aufl. § 2 EFZG Rn. 37, 57).

  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 345/95

    Feiertagslohnzahlung bei dienstplanmäßiger Freistellung des Arbeitnehmers

    a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 378 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).

    Allerdings kann auch eine dienstplanmäßige Freistellung des Arbeitnehmers am Feiertag dessen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für diesen Feiertag ausschließen; das gilt jedoch nur dann, wenn sich die Arbeitsbefreiung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist (BAG Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 159/81 - BAGE 44, 160, 162 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 10. Juli 1996, aaO).

  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01

    Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Der Arbeitnehmer ist nicht zur unentgeltlichen Vor- oder Nacharbeit der durch den Feiertag ausgefallenen Arbeitszeit verpflichtet (vgl. Senat 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - BAGE 83, 283).
  • LAG Hamm, 01.12.2004 - 18 Sa 481/04

    Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers

    Bei Prüfung dieser Voraussetzung verkennt das Berufungsgericht nicht, dass auch eine dienstplanmäßige Freistellung des Arbeitnehmers am Feiertag dessen Anspruch auf Entgeltzahlung für diesen Feiertag ausschließen kann (vgl. BAG, Urteil vom 16.11.2000 - 6 AZR 338/99 - NZA 2001, 796; BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; BAG, Urteil vom 10.07.1996 - 5 AZR 113/95 - NZA 1996, 1324; BAG, Urteil vom 27.09.1983 - 3 AZR 159/81 - AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    3. Durch das Nachholen der Arbeit und der damit verbundenen Vermeidung von Einkommenseinbußen entfällt der Anspruch auf Bezahlung der ausgefallenen Feiertage nicht (vgl. insbesondere BAG, Urteil vom 10.07.1996 - 5 AZR 113/95 - NZA 1996, 1324).

  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 165/98

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Diesem Haftungskonzept, das von einer anteiligen, der Höhe nach unbeschränkten und im Grundsatz nur im Innenverhältnis zur Vor-GmbH bestehenden Haftung der Gründungsgesellschafter ausgeht, haben sich sowohl das Bundessozialgericht als auch der Senat und der Bundesfinanzhof angeschlossen (BSG 31. Mai 1996 EUR 2 S (U) 3/96 EUR KTS 1996, 599 und 8. Dezember 1999 B 12 KR 10/98 aaO; BAG 10. Juli 1996 - 10 AZR 908/94 - CB BAGE 83, 283 und 22. Januar 1997 - 10 AZR 908/94 - aaO; BFH 7. April 1998 EUR VII R 82/97 EUR BFHE 185, 356).
  • LAG Hamm, 01.12.2004 - 18 Sa 1263/04

    Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers

    Bei Prüfung dieser Voraussetzung verkennt das Berufungsgericht nicht, dass auch eine dienstplanmäßige Freistellung des Arbeitnehmers am Feiertag dessen Anspruch auf Entgeltzahlung für diesen Feiertag ausschließen kann (vgl. BAG, Urteil vom 16.11.2000 - 6 AZR 338/99 - NZA 2001, 796; BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; BAG, Urteil vom 10.07.1996 - 5 AZR 113/95 - NZA 1996, 1324; BAG, Urteil vom 27.09.1983 - 3 AZR 159/81 - AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    3. Durch das Nachholen der Arbeit und der damit verbundenen Vermeidung von Einkommenseinbußen entfällt der Anspruch auf Bezahlung der ausgefallenen Feiertage nicht (vgl. insbesondere BAG, Urteil vom 10.07.1996 - 5 AZR 113/95 - NZA 1996, 1324).

  • LAG Hamm, 01.12.2004 - 18 Sa 1403/04

    Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers

    Bei Prüfung dieser Voraussetzung verkennt das Berufungsgericht nicht, dass auch eine dienstplanmäßige Freistellung des Arbeitnehmers am Feiertag dessen Anspruch auf Entgeltzahlung für diesen Feiertag ausschließen kann (vgl. BAG, Urteil vom 16.11.2000 - 6 AZR 338/99 - NZA 2001, 796; BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; BAG, Urteil vom 10.07.1996 - 5 AZR 113/95 - NZA 1996, 1324; BAG, Urteil vom 27.09.1983 - 3 AZR 159/81 - AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    3. Durch das Nachholen der Arbeit und der damit verbundenen Vermeidung von Einkommenseinbußen entfällt der Anspruch auf Bezahlung der ausgefallenen Feiertage nicht (vgl. insbesondere BAG, Urteil vom 10.07.1996 - 5 AZR 113/95 - NZA 1996, 1324).

  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 344/95
    a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsanfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 378 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).

    Allerdings kann auch eine dienstplanmäßige Freistellung des Arbeitnehmers am Feiertag dessen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für diesen Feiertag ausschließen; das gilt jedoch nur dann, wenn sich die Arbeitsbefreiung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist (BAG Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 159/81 - BAGE 44, 160, 162 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 10. Juli 1996, a.a.O.).

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