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   BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95   

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https://dejure.org/1996,182
BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95 (https://dejure.org/1996,182)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1996 - 3 AZR 398/95 (https://dejure.org/1996,182)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 (https://dejure.org/1996,182)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsvereinbarungen - Einschränkung von Versorgungsansprüchen - Rechtskontrolle - Verhältnismäßigkeit - Vertrauensschutz - Rentenanpassung - Entwicklung der tariflichen Entgelte - Betriebsrente - Entwicklung der Lebenshaltungskosten - Eingriff in ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 16
    Eingriff in zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Ablösung), § 2 Abs. 1, § 16
    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, § 2 Abs. 1, § 16
    Betriebliche Altersversorgung: Eingriff in zugesagte Rentendynamik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 293
  • ZIP 1997, 428
  • MDR 1997, 372
  • NZA 1997, 533
  • VersR 1997, 1035
  • BB 1997, 632
  • DB 1997, 631
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95
    Es gilt die Zeitkollisionsregel (BAGE 54, 261 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 65, 157 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 857).

    Je stärker in Besitzstände eingegriffen wird, desto schwerwiegender müssen die sachlichen Rechtfertigungsgründe für diesen Eingriff sein (BAGE 54, 261, 270 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 1 der Gründe; BAGE 65, 157, 160 f. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu 2 a der Gründe).

    Geht es nur um eine Neuregelung hinsichtlich der dienstzeitabhängigen künftigen Zuwächse, genügt zu deren Rechtfertigung bereits ein sachlicher, also willkürfreier, nachvollziehbarer und anerkennenswerter Grund; er kann auf eine wirtschaftlich ungünstige Entwicklung des Unternehmens oder auch eine Fehlentwicklung im betrieblichen Versorgungswerk zurückgehen (vgl. hierzu insgesamt BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAGE 54, 261 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 65, 157, 161 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu 2 a der Gründe; BAGE 66, 39, 43 f. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 f. = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2, 3 der Gründe).

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95
    Es gilt die Zeitkollisionsregel (BAGE 54, 261 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 65, 157 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 857).

    Je stärker in Besitzstände eingegriffen wird, desto schwerwiegender müssen die sachlichen Rechtfertigungsgründe für diesen Eingriff sein (BAGE 54, 261, 270 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 1 der Gründe; BAGE 65, 157, 160 f. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu 2 a der Gründe).

    Geht es nur um eine Neuregelung hinsichtlich der dienstzeitabhängigen künftigen Zuwächse, genügt zu deren Rechtfertigung bereits ein sachlicher, also willkürfreier, nachvollziehbarer und anerkennenswerter Grund; er kann auf eine wirtschaftlich ungünstige Entwicklung des Unternehmens oder auch eine Fehlentwicklung im betrieblichen Versorgungswerk zurückgehen (vgl. hierzu insgesamt BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAGE 54, 261 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 65, 157, 161 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu 2 a der Gründe; BAGE 66, 39, 43 f. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 f. = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2, 3 der Gründe).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95
    Geht es nur um eine Neuregelung hinsichtlich der dienstzeitabhängigen künftigen Zuwächse, genügt zu deren Rechtfertigung bereits ein sachlicher, also willkürfreier, nachvollziehbarer und anerkennenswerter Grund; er kann auf eine wirtschaftlich ungünstige Entwicklung des Unternehmens oder auch eine Fehlentwicklung im betrieblichen Versorgungswerk zurückgehen (vgl. hierzu insgesamt BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAGE 54, 261 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 65, 157, 161 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu 2 a der Gründe; BAGE 66, 39, 43 f. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 f. = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2, 3 der Gründe).
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) .
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Es läßt sich nicht ohne weiteres auf die Schaffung neuer Ausschlußtatbestände in der Hinterbliebenenversorgung übertragen (Fortführung der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - AP Nr. 21 zu § 1 BetrAVG Ablösung, und vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    In den Urteilen vom 16. Juli 1996 (- 3 AZR 398/95 - AP Nr. 21 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 der Gründe) und vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Ablösung) hat der Senat für die Änderung der Anpassungsregelungen bei laufenden Betriebsrenten sachliche Gründe ausreichen lassen.

    Verständige Arbeitnehmer betreiben insoweit in aller Regel auch keine private Eigenvorsorge, etwa durch Abschluß von Versicherungsverträgen (auf diesen Gesichtspunkt hat der Senat auch im Urteil vom 16. Juli 1996, aaO, zu II 2 c der Gründe, abgestellt).

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