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   BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96   

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BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96 (https://dejure.org/1996,1483)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1996 - 2 AZR 5/96 (https://dejure.org/1996,1483)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 (https://dejure.org/1996,1483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Dienststellenauflösung - Beteiligung der Stufenvertretung - Betriebsübergang - Übergang des Arbeitsverhältnisses - Widerspruch - Personalrat - Entscheidungsbefugnis - Nachstehende Dienstbehörde - Sonderregelung - Bundesministerium der Verteidigung - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; BPersVG § ... 79 Abs. 4, § 82 Abs. 1 und 5, § 92 Nr. 1, § 53 Abs. 2, § 93 Abs. 2; GG Art. 87a, 87b; Erlaß über die Abgrenzung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Personal- und Gebührniswesens der Arbeitnehmer der Bundeswehr vom 3.3.1972.
    Neue Bundesländer: Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 29
  • NZA 1997, 170
  • BB 1996, 2472
  • DB 1997, 1574
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96
    Spricht bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes die oberste Dienstbehörde nach Auflösung einer Dienststelle gegenüber den ehemals dort beschäftigten Arbeitnehmern, die noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet sind, eine Kündigung aus, so ist in entsprechender Anwendung der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG vor Ausspruch der Kündigung die bei der obersten Dienstbehörde gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (im Anschluß an BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP Nr. 1 zu § 82 BPersVG).

    Das entspricht dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung, wonach nachgeordnete Dienststellen an Weisungen der vorgesetzten Dienststellen gebunden sind oder übergeordnete Dienststellen sich bestimmte Entscheidungen vorbehalten können, die nachgeordnete Dienststellen betreffen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP Nr. 1 zu § 82 BPersVG, m.w.N.).

    Das gilt auch, wenn die übergeordnete Dienststelle eine Angelegenheit in zulässiger Weise an sich zieht (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, aaO, m.w.N.).

    Sind diese Arbeitnehmer noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet, ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG grundsätzlich die bei der obersten Dienstbehörde, also dem Bundesminister der Verteidigung, gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, aaO; zur unterschiedlichen Rechtslage nach dem BetrVG vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    e) Der Senat braucht deshalb nicht abschließend zu entscheiden, ob sich nicht - wofür vieles spricht - auch ohne Rückgriff auf § 82 Abs. 5 BPersVG aus den vom Siebten Senat in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1994 (aaO) erwogenen Gründen die Beteiligung des Hauptpersonalrats, die allein sowohl die Anwendung des Repräsentationsgrundsatzes als auch die Lückenlosigkeit der Personalvertretung gewährleistet, aus §§ 82 Abs. 1, 92 Nr. 1 BPersVG herleiten läßt (vgl. zu § 92 Nr. 1 BPersVG a.F. BAG Urteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 219/94 -, n.v.).

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 2 - Personalratsanhörung

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96
    Liegt in derartigen Fällen die Entscheidungsbefugnis für die nach Auflösung der Dienststelle auszusprechenden Kündigungen ausnahmsweise nicht bei der obersten Dienstbehörde, sondern bei einer nachgeordneten Dienststelle, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG ebenfalls die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Ist aufgrund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96
    Sind diese Arbeitnehmer noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet, ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG grundsätzlich die bei der obersten Dienstbehörde, also dem Bundesminister der Verteidigung, gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, aaO; zur unterschiedlichen Rechtslage nach dem BetrVG vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 46/93

    Kündigung eines Amtsträgers wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96
    Sofern die in der ehemaligen Dienststelle beschäftigten Arbeitnehmer dort auch sonst keine Arbeitsmöglichkeiten mehr haben, kann die dortige Personalvertretung ihr Amt nicht mehr fortführen (BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP Nr. 1 zu § 47 BPersVG, zu B 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96
    Dieser Grundsatz der Repräsentation, auf dem die Legitimation des Personalrats beruht, schließt die Beteiligung eines Personalrats an Maßnahmen aus, die Beschäftigte einer Dienststelle betreffen, welche zu ihm nicht wahlberechtigt waren (vgl. Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu I 2 b bb der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 219/94

    Personalvertretung: Beteiligung der Stufenvertretung an Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96
    e) Der Senat braucht deshalb nicht abschließend zu entscheiden, ob sich nicht - wofür vieles spricht - auch ohne Rückgriff auf § 82 Abs. 5 BPersVG aus den vom Siebten Senat in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1994 (aaO) erwogenen Gründen die Beteiligung des Hauptpersonalrats, die allein sowohl die Anwendung des Repräsentationsgrundsatzes als auch die Lückenlosigkeit der Personalvertretung gewährleistet, aus §§ 82 Abs. 1, 92 Nr. 1 BPersVG herleiten läßt (vgl. zu § 92 Nr. 1 BPersVG a.F. BAG Urteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 219/94 -, n.v.).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96
    Durch das System der Stufenvertretung neben den jeweiligen örtlichen Personalvertretungen ist sichergestellt, daß in allen Fällen, in denen das Bundespersonalvertretungsgesetz ein Beteiligungsrecht vorsieht, dessen Ausübung in sämtlichen Teilen der Verwaltung gewährleistet ist (BAGE 72, 211 = AP Nr. 16 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Sie wurde deshalb hinsichtlich der beabsichtigten Kündigung allein vom örtlichen Personalrat und nicht vom Gesamtpersonalrat repräsentiert (vgl. BAG 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 - BAGE 84, 29, 35; BVerwG 29. August 2005 - 6 PB 6.05 - Repräsentationsgrundsatz).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Das gilt auch, wenn die übergeordnete Dienststelle eine Angelegenheit in zulässiger Weise an sich zieht (BAG 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP BPersVG § 82 Nr. 1, zu B II 2 b der Gründe; Senat 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 -BAGE 84, 29, zu II 2 a der Gründe).

    Ist auf Grund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen worden, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer aber nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung die Stufenvertretung zu beteiligen (so für § 82 Abs. 5 BPersVG: Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 -BAGE 81, 192; 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 - BAGE 84, 29).

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    aa) Die Entscheidungsbefugnis der Dienststellen und des Dienststellenleiters ergibt sich aus dem Gesetz, aus Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Einzelverfügungen (Senat 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 - zu II 2 a der Gründe, AP BPersVG § 82 Nr. 4; Dembowski/Ladwig/Sellmann Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen Stand Juli 2010 § 79 Rn. 4) .
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Die Entscheidungskompetenz der Dienststelle ihrerseits ergibt sich aus den Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Einzelverfügungen (Dembowski, Ladwig, Sellmann, Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, § 79 Rn. 4; BAG, 21.08.1996 - 2 AZR 5/96 - AP Nr. 2 zu § 82 BPersVG).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 47/01

    Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung bei einer durch Änderungskündigung

    Maßgebend ist deshalb, welche Dienststelle zur Entscheidung mit Außenwirkung befugt ist, und nicht, welcher Dienststelle der betroffene Arbeitnehmer angehört (BAG 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP BPersVG § 82 Nr. 1; 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 - BAGE 84, 29).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 856/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Die Entscheidungskompetenz der Dienststelle ihrerseits ergibt sich aus den Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Einzelverfügungen (Dembowski, Ladwig, Sellmann, Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, § 79 Rn. 4; BAG, 21.08.1996 - 2 AZR 5/96 - AP Nr. 2 zu § 82 BPersVG).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    aa) Die Entscheidungsbefugnis der Dienststellen und des Dienststellenleiters ergibt sich aus dem Gesetz, aus Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Einzelverfügungen (Senat 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 - zu II 2 a der Gründe, AP BPersVG § 82 Nr. 4; Dembowski/Ladwig/Sellmann Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen Stand Juli 2010 § 79 Rn. 4) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07

    Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit; Mitbestimmung; ministerieller

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn dem Leiter der nachgeordneten Dienststelle aufgrund einer unmittelbar gestaltenden Anordnung einer vorgesetzten Dienststelle kein eigener Regelungsspielraum verbliebe (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -, Juris Rn. 25; vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 -, Juris Rn. 17).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 832/95

    Betriebsbedingte Kündigung - Konsulatsangestellte

    Für den Bereich der Personalvertretungsgesetze gilt der Grundsatz der Repräsentation, d. h., (nur) die Beschäftigten einer Dienststelle, die aufgrund ihres aktiven Wahlrechts (§ 13 Abs. 1 BPersVG) gemäß § 12 Abs. 1 BPersVG ihren Personalrat gewählt haben, werden auch durch ihn repräsentiert (BVerwG Beschluß vom 27. Juli 1983 - 6 P 42.80 - ZBR 1984, 46; BAG Urteile vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu I 2 b bb der Gründe und zuletzt vom 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 2 c der Gründe; siehe zum Repräsentationsgrundsatz allgemein auch BVerfGE 28, 314 = AP Nr. 18 zu Art. 9 GG; 51, 77 = AP Nr. 31 zu Art. 9 GG).
  • LAG Hamm, 20.10.2005 - 15 Sa 768/04

    Beteiligung des Personalrats gem. §§ 92 Nr. 1; 79 Abs. 1 BPersVG; Kündigung wegen

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1996 - 2 AZR 5/96 - (NZA 1997, 170 ff.) - rechtfertigt keine andere Beurteilung der Rechtslage.
  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18
  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 251/18
  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 249/18
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