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   BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95   

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BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95 (https://dejure.org/1996,831)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1996 - 5 AZR 518/95 (https://dejure.org/1996,831)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1996 - 5 AZR 518/95 (https://dejure.org/1996,831)
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Transferentschädigung Deutscher Eishockey-Bund

§ 628 Abs. 2 BGB, normativer Schadensbegriff, Freistellung von der 'Schuldnerstellung';

§ 138 BGB i.V.m. Art. 12 GG, 'kartellierter Ligen-Spielbetrieb'

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit einer Transferentschädigung bei Eishockeyspieler - Grundrecht der Berufsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 344
  • NJW 1997, 2065 (Ls.)
  • NZA 1997, 647
  • BB 1996, 2691
  • BB 1997, 1104
  • DB 1996, 2547
  • JR 1998, 307
  • SpuRt 1997, 94
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 590/88

    Berufssport: Ablöse

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
    c) Wie der Senat bereits zur früheren Fassung des Art. 59 SpO-DEB entschieden hat, begegnet eine Klausel, wonach die Freigabe des Spielers von einer Einigung der beteiligten Vereine über die Aus- und Weiterbildungsentschädigung abhängig gemacht wird, im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG erheblichen Bedenken (BAG Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 590/88 - BAGE 63, 232, 239 f. = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Berufssport m. Anm. Däubler = EzA § 611 BGB Berufssport Nr. 7 = NZA 1990, 392).

    Dies gilt nicht nur für einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln (vgl. dazu zuletzt: BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) oder für tarifvertragliche Bindungs- und Rückzahlungsklauseln (vgl. dazu zuletzt: BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, sowie Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 498/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), sondern auch für statuarisches Recht von Sportverbänden (vgl. BAG Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 590/88 - BAGE 63, 232, 239 f. = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Berufssport, mit Anm. Däubler = EzA § 611 BGB Berufssport Nr. 7 = NZA 1990, 392).

    Sie unterscheidet sich nur unwesentlich von der früheren Fassung, die ihrerseits wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG unwirksam war (Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 590/88 -, aaO).

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
    Dies gilt nicht nur für einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln (vgl. dazu zuletzt: BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) oder für tarifvertragliche Bindungs- und Rückzahlungsklauseln (vgl. dazu zuletzt: BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, sowie Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 498/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), sondern auch für statuarisches Recht von Sportverbänden (vgl. BAG Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 590/88 - BAGE 63, 232, 239 f. = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Berufssport, mit Anm. Däubler = EzA § 611 BGB Berufssport Nr. 7 = NZA 1990, 392).

    Für die Rückzahlung von Aus- und Weiterbildungsaufwand durch Arbeitnehmer hat das Bundesarbeitsgericht nur solche Aufwendungen für erstattungsfähig erachtet, die dem einzelnen aus- oder weitergebildeten Arbeitnehmer persönlich zuzuordnen waren (vgl. zuletzt: BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
    Wenn eine Regelung in die freie Wahl des Arbeitsplatzes mit ähnlichen Wirkungen eingreift wie eine objektive Zulassungsschranke in die Freiheit der Berufswahl, so ist sie nur zur Sicherung eines entsprechend wichtigen Gemeinschaftsgutes und zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, 146 f. = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs durch einen finanziellen Ausgleich unter den beteiligten Vereinen der Eishockey-Ligen stellt kein Gemeinschaftsgut i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dar (BVerfG Urteil vom 24. April 1991, aaO), sondern liegt im primär wirtschaftlichen Interesse der Veranstalter.

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
    Als mit dieser Bestimmung unvereinbar hat es der Europäische Gerichtshof angesehen, wenn der Wechsel eines Berufsfußballspielers von einem belgischen Verein zu einem französischen Verein davon abhängig gemacht wird, daß eine Entschädigung gezahlt wird (EuGH Urteil vom 15. Dezember 1995 - C-415/93 - Bosman - EuGHE I 1995, 4921 bis 5082 = EzA § 611 BGB Berufssport Nr. 8 = NJW 1996, 505 bis 512 = NZA 1996, 191 bis 200 = JZ 1996, 248 bis 254 = AuR 1996, 196 bis 198).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
    Indem § 138 Abs. 1 BGB allgemein auf die guten Sitten verweist, verlangt er eine Konkretisierung am Maßstab der Wertvorstellungen, die in erster Linie von den Grundrechtsregelungen der Verfassung bestimmt werden (BVerfG Urteile vom 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567, 1044/89 - BVerfGE 89, 214 = AP Nr. 35 zu Art. 2 GG = NJW 1994, 36).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
    Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob insoweit ausdrückliche Schranken errichtet werden oder ob Normen derartige Beschränkungen faktisch bewirken (vgl. zur Einschränkung der Berufswahlfreiheit durch § 128 AFG: BVerfG Urteil vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 - AP Nr. 1 zu § 128 AFG).
  • BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78

    Kündigung - Vertragsbruch

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
    Vielmehr wird die Schadenersatzpflicht durch den Schutzzweck der verletzten Vertragsnorm begrenzt (BAG Urteil vom 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 - EzA § 249 BGB Nr. 14).
  • BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Umwandlung in Darlehensschuld

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
    Ist das Grundgeschäft unwirksam oder nichtig, so ist es auch die darlehensweise neu begründete Schuld (BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 5 AZR 390/92 - BAGE 78, 164, 170 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, unter I 3 b aa der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74

    Handlungsgehilfe: Umfang des Auflösungsschadens nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
    Grundsätzlich ist der Schadenersatzanspruch des § 628 BGB aber auf das Erfüllungsinteresse gerichtet, d.h. er umfaßt die Pflicht, den Anspruchsberechtigten so zu stellen, wie er bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses stünde (vgl. für den Fall des Auflösungsschadens durch unberechtigte Kündigung des Handlungsgehilfen: BAG Urteil vom 9. Mai 1975 - 3 AZR 352/74 - BAGE 27, 137, 143 = AP Nr. 8 zu § 628 BGB m. Anm. Lieb).
  • BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 164/88

    Arbeitsverhältnis: Schadensersatzanspruch wegen Auflösungsverschulden - Frist

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
    Dabei muß das Auflösungsverschulden den Merkmalen des wichtigen Grundes i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB entsprechen (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Urteil vom 22. Juni 1989 - 8 AZR 164/88 - AP Nr. 11 zu § 628 BGB, zu 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 498/95

    Rückzahlung von Weiterbildungskosten aufgrund Tarifvertrags

  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives

  • BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 192/54

    Arbeitsverhältnis: Form der Kündigung, Verspätete Klage wegen Sozialwidrigkeit

  • BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 205/17

    Verspätete Lohnzahlung - Verzugsschaden

    Der Anspruch auf Befreiung von einer Geldverbindlichkeit stellt eine vertretbare Handlung dar, die nach § 887 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. BAG 20. November 1996 - 5 AZR 518/95 - zu III der Gründe, BAGE 84, 344; BGH 10. August 2006 - I ZB 110/05 - Rn. 12, 14) .

    Dabei kann ein nach § 249 BGB zu beseitigender Schaden auch darin liegen, Schuldner einer Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten zu sein (BGH 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 - zu II 2 der Gründe; BAG 20. November 1996 - 5 AZR 518/95 - zu II 4 der Gründe, BAGE 84, 344) .

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Der Schaden besteht im Ausfall der Vergütung einschließlich aller besonderen Zuwendungen (BAG 20. November 1996 - 5 AZR 518/95 - BAGE 84, 344 = AP BGB § 611 Berufsport Nr. 12) sowie einer etwaigen Naturalvergütung.
  • OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14

    Unvereinbarkeit der nach dem Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern

    Die Aussicht auf Erlangung derartiger Entschädigungen kann weder ein ausschlaggebender Faktor sein, um zur Einstellung und Ausbildung junger Spieler zu ermutigen, noch ein geeignetes Mittel, um diese Tätigkeiten, insbesondere im Fall der kleinen Vereine, zu finanzieren (siehe EuGH, C-415/95, Rn. 109; C-325/08, Rn. 45; siehe auch BGH, NJW 1999, 3552, 2553; BAG, NZA 1997, 647, 651 jew. zu Art. 12 Abs. 1 GG).
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    So verstieß das Regelwerk des Deutschen Eishockey-Bundes, das die Zahlung einer "Aus- und Weiterbildungsentschädigung" im Falle eines Vereinswechsels auch bei einer schon erfolgten Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem abgebenden Verein vorsah, gegen § 138 Abs. 1 BGB iVm. Art. 12 Abs. 1 GG und war nichtig (vgl. BAG 20. November 1996 - 5 AZR 518/95 - zu II 4 der Gründe, BAGE 84, 344 = AP BGB § 611 Berufssport Nr. 12 = EzA BGB § 611 Berufssport Nr. 9) .
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 305/98

    Transferentschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen

    Für die Entscheidung des übernehmenden Vereins ist es unabhängig von einer rechtlichen Verknüpfung zwischen Spielerlaubnis und Entschädigungszahlung von maßgeblicher Bedeutung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er finanzielle Verpflichtungen eingeht, wenn er einen Amateurspieler eines anderen Vereins als Vertragsamateur übernimmt (vgl. hierzu: EuGH, Urt. v. 15. Dezember 1995 - C - 415/93 - Bosman - EuGHE I 1995, 4921 - 5082 = NJW 1996, 505, 510; BAGE 84, 344, 355).

    Die am Maßstab des Art. 12 GG vorgenommene Bewertung der vorliegenden Verbandsnorm steht im übrigen in Einklang mit den Wertmaßstäben, die sich aus der in Art. 48 EGV a.F. [= Art. 39 EGV i.d.F.d. Amsterdamer Vertrages v. 2. Oktober 1997 (BGBl. 1998 II S. 387)] gewährleisteten Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ergeben (so auch: BAGE 84, 344, 359).

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 377/98

    Aus- und Weiterbildungsentschädigung nach der Spielordnung des Deutschen

    Für die Entscheidungsfindung des übernehmenden Vereins ist es unabhängig von einer rechtlichen Verknüpfung zwischen Spielerlaubnis und Entschädigungszahlung von maßgeblicher Bedeutung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er finanzielle Verpflichtungen eingeht, wenn er einen Amateurspieler eines anderen Vereins als Berufsspieler übernimmt (vgl. hierzu: EuGH, Urt. v. 15. Dezember 1995 - C - 415/93 - Bosman - EuGHE I, 1995, 4921-5082 = NJW 1996, 505, 510; BAGE 84, 344, 355).

    Die am Maßstab des Art. 12 GG vorgenommene Bewertung der vorliegenden Verbandsnorm steht im übrigen in Einklang mit den Wertmaßstäben, die sich aus der in Art. 48 EGV gewährleisteten Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ergeben (so auch: BAGE 84, 344, 359).

  • OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06

    Auskunfts- und Vergütungsansprüche der GEMA gegen Werbeagentur wegen Benutzung

    Dass auch Geldzahlungspflichten keineswegs immer im Verhältnis zu Art. 12 Abs. 1 GG einen bloßen Reflex darstellten, sondern durchaus als unmittelbare Belastung der Berufsfreiheit verstanden werden könnten, zeige beispielhaft das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Transferentscheidung für Eishockeyspieler (BAGE 84, 344, 357).
  • OLG Oldenburg, 25.09.1998 - 11 U 18/98

    Zahlung einer Ausbildungsentschädigung und Förderungsentschädigung für den

    Indem § 138 Abs. 1 BGB allgemein auf die guten Sitten verweist, verlangt er eine Konkretisierung am Maßstab der Wertvorstellungen, die auch und in erster Linie von den Grundrechtsvorstellungen der Verfassung bestimmt werden (vgl. BVerfG NJW 94, 36; BAG NZA 97, 647 ff).

    Allein die Pflicht des aufnehmenden Vereins begründet ein Hemmnis, das den Spieler, dessen Vertrag bei dem abgebenden Verein beendet ist, unzulässig in seiner Freiheit zur Wahl des Arbeitsplatzes behindert (vgl. BAG NZA a.a.O. mit Anm. Reichold, EWiR 97, 439 und Singer, AP Nr. 12 zu § 611 BGB "Berufssport" , Bl. 841R ff; BAG NZA 90, 392; OLG Hamm NJW-RR 92, 1211, 1213; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1998 - Pressemitteilung vom 06.05.1998 - NJW 98, Heft 23, S. XLII).

    Die Beschränkung der Arbeitsplatzwahl ist - ebenso wie eine objektive Zulassungsschranke für die Berufswahl - nur zur Wahrung eines entsprechend wichtigen Gemeinschaftsgutes unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfGE 84, 133, 148 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] ; BAG NZA 97, 647).

  • ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Lizenzspieler und Verein;

    Da § 138 Abs. 1 BGB auf die guten Sitten verweist, ist eine Konkretisierung am Maßstab der Wertvorstellung, die in erster Linie von Grundrechtsregelungen der Verfassung geprägt werden, vorzunehmen (vgl. BAG SpuRt 1997, S. 94, 96).

    Greift eine Regelung in die freie Wahl des Arbeitsplatzes mit ähnlichen Wirkungen ein wie eine objektive Zulassungsschranke in die Berufswahl, so ist sie nur zur Sicherung eines entsprechenden wichtigen Gemeinschaftsgutes und zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BAG NZA 1997, S. 647, 651, unter Berufung auf BVerfG AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Konsequenterweise hat das BAG in seiner Entscheidung vom 20.11.1996 zur Transferentschädigung im Eishockeybereich diese Frage gar nicht mehr aufgeworfen (vgl. BAG NZA 1997, S. 647 ff.).

  • ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98

    Rechtsschutz eines Spitzenfußballers gegen Nichtaufnahme in die DFB-Transferliste

    Da § 138 Abs. 1 BGB auf die guten Sitten verweist, ist eine Konkretisierung am Maßstab der Wertvorstellung, die in erster Linie von Grundrechtsregelungen der Verfassung geprägt werden, vorzunehmen (vgl. BAG SpuRt 1997, S. 94, 96).

    Greift eine Regelung in die freie Wahl des Arbeitsplatzes mit ähnlichen Wirkungen ein wie eine objektive Zulassungsschranke in die Berufswahl, so ist sie nur zur Sicherung eines entsprechenden wichtigen Gemeinschaftsgutes und zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BAG NZA 1997, S. 647, 651, unter Berufung auf BVerfG AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Konsequenterweise hat das BAG in seiner Entscheidung vom 20.11.1996 zur Transferentschädigung im Eishockeybereich diese Frage gar nicht mehr aufgeworfen (vgl. BAG NZA 1997, S. 647 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2000 - 19 Sa 44/99

    Schadenersatzanspruch; Erstattung von Bewerbungskosten

  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 79/96

    Kündigung einer Pensionskassenversorgung durch Arbeitnehmer

  • LAG Sachsen, 07.11.2006 - 2 Sa 473/06

    Kündigungserschwerung/Arbeitsmarkt/Zutrittsbeschränkung durch Abreden der Länder

  • ArbG Hanau, 25.09.1997 - 3 Ga 7/97

    Durchsetzung eines Vereinswechsels im Wege der einstweiligen Verfügung;

  • ArbG Hannover, 17.07.1997 - 10 Ga 2/97
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