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   BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 855/95   

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https://dejure.org/1996,530
BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 855/95 (https://dejure.org/1996,530)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1996 - 5 AZR 855/95 (https://dejure.org/1996,530)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 (https://dejure.org/1996,530)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242
    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf Arbeitnehmerstatus - I. Widersprüchliches Verhalten nach langfristiger Durchsetzung nachdrücklich gewünschter Beschäftigung in freier Mitarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis, Rechtsmissbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 11
  • NJW 1997, 2617
  • MDR 1997, 852
  • NZA 1997, 817
  • BB 1997, 1592
  • BB 1997, 1850
  • DB 1997, 1778
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 489/68

    Gleichgestellter Lohngewerbetreibender - Gleichgestellter Hausgewerbetreibender -

    Auszug aus BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 855/95
    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht es als rechtsmißbräuchlich angesehen, daß ein Hausgewerbetreibender zunächst seinem Auftraggeber versichert hatte, aus tatsächlichen Gründen nicht der Gleichstellung nach dem Heimarbeitsgesetz zu unterfallen, dann aber später unter Berufung auf seine Gleichstellung Nachforderungen gegen den Auftraggeber erhob (BAG Urteil vom 10. Juli 1969 - 5 AZR 489/68 - AP Nr. 6 zu § 2 HAG).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Insbesondere ist das Vertrauen eines Vertragspartners auf eine bestimmte Rechtslage schutzwürdig, wenn er von dem anderen Teil in diesem Glauben bestärkt worden ist (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 31, BAGE 145, 26; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 27, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114; 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 104, 86; 12. August 1999 - 2 AZR 632/98 - zu II 4 der Gründe, AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung-Verwirkung Nr. 41; 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 - zu 1 der Gründe, BAGE 85, 11; 11. Dezember 1996 - 5 AZR 708/95 - zu I 2 a der Gründe, AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung-Verwirkung Nr. 36; jüngst grundlegend: Schwarze ZfA 2021, 44 ff.) .

    Ebenso begründe die Aufhebung eines rechtskräftig als Arbeitsverhältnis festgestellten Rechtsverhältnisses und die ausdrückliche Fortsetzung der Zusammenarbeit "auf der Basis freier Mitarbeit" den Einwand des Rechtsmissbrauchs, weil sich der (erneut) als Arbeitgeber in Anspruch Genommene darauf habe für die Zukunft habe verlassen dürfen (vgl. BAG 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 - zu 2 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04

    Eingruppierung und Nachweisgesetz

    Bei einem solchen Verhalten liegt Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB) unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens vor (BAG 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 -BAGE 85, 11, 13 f.; Senat 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Insbesondere ist das Vertrauen des anderen am Rechtsverhältnis beteiligten Teils, dass eine bestimmte Rechtslage gegeben sei, vor allem dann schutzwürdig, wenn er von dem anderen Teil in diesem Glauben bestärkt worden ist (BAG 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 - BAGE 85, 11, zu 1 der Gründe mwN).
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