Rechtsprechung
BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Soziale Sicherheit - Arbeitsunfähigkeit - Rechtsmißbrauch - Betrug - Anspruch auf Entgeltfortzahlung - Krankheitsfall - Beweislast - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - Beweisaufnahme
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland - Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- archive.org
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
EWG-Verordnung Nr. 574/72 - Frage der Bindung an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland - Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 31.01.1990 - 1 Ca 340/89
- ArbG Lörrach, 31.01.1990 - 1 Ca 341/89
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1991 - C-45/90
- EuGH, 21.11.1991 - C-45/90
- EuGH, 03.06.1992 - C-45/90
- EuGH, 06.06.1992 - C-45/90
- ArbG Lörrach, 25.08.1992 - 1 Ca 340/89
- ArbG Lörrach, 25.08.1992 - 1 Ca 341/89
- ArbG Lörrach, 25.08.1992 - 1 Ca 342/89
- ArbG Lörrach, 25.08.1992 - 1 Ca 343/89
- LAG Baden-Württemberg, 24.08.1993 - 10 (11) Sa 174/92
- BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-206/94
- EuGH, 02.05.1996 - C-206/94
- BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
- LAG Baden-Württemberg, 09.05.2000 - 10 Sa 85/97
Papierfundstellen
- BAGE 85, 140
- NJW 1997, 3114 (Ls.)
- ZIP 1997, 1248
- EuZW 1997, 540
- NZA 1997, 705
- BB 1997, 2276
- BB 1997, 524
- DB 1997, 1235
- DB 1997, 535
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (15)
- EuGH, 03.06.1992 - C-45/90
Paletta / Brennet
Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Der Europäische Gerichtshof hat hierauf mit Urteil vom 3. Juni 1992 (- C-45/90 - EuGHE 1992 1, 3458 = AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72 = EzA § 3 LohnFG Nr. 16) wie folgt entschieden:.Bedeutet die vom EuGH in der Rechtssache - C-45/90 - im Urteil vom 3. Juni 1992 vorgenommene Auslegung von Art. 18 Absätze 1 bis 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972, daß es dem Arbeitgeber verwehrt ist, einen Mißbrauchstatbestand zu beweisen, aus dem mit Sicherheit oder hinreichender Wahrscheinlichkeit zu schließen ist, daß Arbeitsunfähigkeit nicht vorgelegen hat?.
Die Auslegung von Artikel 18 Absätze 1 bis 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, die der Gerichtshof im Urteil vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-45/90 (Paletta, Slg. 1992, I-3423) vorgenommen hat, verwehrt es dem Arbeitnehmer nicht, Nachweise zu erbringen, anhand deren das nationale Gericht gegebenenfalls feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Artikel 18 der Verordnung Nr. 574/72 festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juni 1992 (aaO.) handelt es sich bei der vom Arbeitgeber gemäß § 1 LFZG zu erbringenden Lohnfortzahlung um eine Leistung bei Krankheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Dabei ist der Arbeitgeber nach Art. 1 lit. c der Verordnung (EWG) Nr. 574/72, die insbesondere darin bestehe, Beweisschwierigkeiten für den Arbeitnehmer zu vermeiden, dessen Arbeitsfähigkeit in der Zwischenzeit wiederhergestellt sei, und damit eine größtmögliche Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer zu fördern, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellten.
In seinem Urteil vom 3. Juni 1992 (aaO.) hat der Europäische Gerichtshof Art. 18 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 dahin ausgelegt, daß der zuständige Träger, auch wenn es sich dabei um den Arbeitgeber und nicht um einen Träger der sozialen Sicherheit handelt, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden ist, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen läßt.
In seinem Urteil vom 3. Juni 1992 - Rechtssache C-45/90 - Paletta I, aaO.) hat der Europäische Gerichtshof diese Auslegung des Art. 18 auch dann für maßgebend erachtet, wenn der zuständige Träger der Arbeitgeber ist und dieser über keine andere Möglichkeit zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verfügt, als die, die Krankenkasse aufzufordern, den Arbeitnehmer gem. Art. 18 Abs. 5 durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen zu lassen.
Im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof war geltend gemacht worden (Urteil vom 3. Juni 1992, aaO., Rdn. 26), der Arbeitgeber sei nicht in allen Fällen in der Lage, von der in Art. 18 Abs. 5 vorgesehenen Befugnis sachgerecht Gebrauch zu machen.
Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 3. Juni 1992, aaO., Rdn. 27) hat dazu ausgeführt, die genannten Schwierigkeiten könnten die sich aus Wortlaut und Zielsetzung ergebenden Auslegung des Art. 18 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 nicht in Frage stellen.
- EuGH, 02.05.1996 - C-206/94
Brennet / Paletta
Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Dem Arbeitgeber ist es jedoch nicht verwehrt, Nachweise zu erbringen, anhand deren das nationale Gericht ggf. feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gem. Art. 18 der Verordnung Nr. 574/72 festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein (EuGH, Urteil vom 2. Mai 1996, EuGHE I 1996, 2357 = EzA § 5 EFZG Nr. 1).Der Europäische Gerichtshof hat darauf mit Urteil vom 2. Mai 1996 (- C-206/94 - EuGHE I 1996, 2357 = EzA § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz Nr. 1 = NZA 1996, 635) wie folgt geantwortet:.
Im Hinblick darauf, daß Art. 22 Abs. 1 lit. a Ziff. ii der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 voraussetzt, daß der Zustand des Arbeitnehmers unverzüglich Leistungen erfordert, hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 2. Mai 1996 (aaO.) entschieden, daß die genannte Bestimmung für eine nationale Regelung, nach der ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, auch dann gilt, wenn die Vergütung erst eine bestimmte Zeit nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen ist.
Allerdings handelt der Arbeitnehmer in aller Regel mißbräuchlich oder betrügerisch, wenn er sich arbeitsunfähig krank schreiben läßt, obwohl er es nicht ist (so zutreffend Heinze/Giesen, BB 1996, 1830, 1833).
Es reicht also - anders als bei inländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - nicht aus, daß der Arbeitgeber Umstände beweist, die zu ernsthaften Zweifeln an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Anlaß geben (zutreffend Abele, NZA 1996, 631, 632; ähnlich Schlachter, EuZW 1996, 375, 377 f.; a.A. Heinze/Giesen, BB 1996, 1830, 1832).
- EuGH, 12.03.1987 - 22/86
Rindone / Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen
Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Sind die Grundsätze in der Rechtssache 22/86 des Urteils des Gerichtshofes - Dritte Kammer - vom 12. März 1987 zur Auslegung von Artikel 18 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates ganz oder teilweise auch auf den Fall zu übertragen, daß Träger der Geldleistungen bei Krankheit, wie nach § 1 ff. des Lohnfortzahlungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juli 1969 (BGBl. I S. 946, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1988 - BGBl. I S. 2477) der Arbeitgeber und nicht der Sozialversicherungsträger ist?.Er hat damit die im Urteil vom 12. März 1987 (- 22/86 - Rindone - EuGHE 1987, 1359 = AP Nr. 9 zu Art. 48 EWG-Vertrag) aufgestellten Grundsätze auf den Fall der vom Arbeitgeber zu leistenden Lohnfortzahlung übertragen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt der Rechtsgrundsatz, daß sich Verfahrensmängel, die von dem Leistungsempfänger nicht zu vertreten sind, für diesen nicht nachteilig auswirken dürfen (Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rechtssache 302/81 - Eggers - EuGHE 1982, 3443; Urteil vom 12. März 1987 - Rechtssache 22/86 - Rindone - EuGHE 1987, 1339, 1359).
- BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83
Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung …
Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Die Rechtsprechung läßt in solchen Fällen Beweiserleichterungen, die bis zur Umkehr der Beweislast gehen können, dann zu, wenn dem eigentlich Beweispflichtigen die volle Beweislast billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 15. November 1984 - IX ZR 157/83 - Betrieb 1985, 1019 = NJW 1986, 59, 60; BGHZ 121, 266, 277; 131, 163, 165 = NJW 1993, 1391, 1392; 1996, 315, 316; vgl. auch Urteil vom 23. Juni 1967 - V ZR 109/64 - BB 1969, 656). - BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71
Beweislast - Kassierer - Fehlbestände
Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Vielmehr ist - entsprechend den allgemeinen Beweisregeln - auch ein Indizienbeweis zulässig, also ein Beweis über (Hilfs)Tatsachen, aus denen auf das Vorliegen der zu beweisenden rechtserheblichen Tatsache zu schließen ist (vgl. BAG, Urteil vom 3. August 1972 - 1 AZR 122/71 - AP Nr. 67 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers). - BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71
Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß
Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Es kommt auf die persönliche Überzeugung des entscheidenden Richters an, der sich jedoch in zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen muß (BGHZ 53, 245, 256; 61, 165, 169 = NJW 1970, 946; 1973, 1924 f.; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937, vgl. auch BGHZ 18, 311, 318). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Es kommt auf die persönliche Überzeugung des entscheidenden Richters an, der sich jedoch in zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen muß (BGHZ 53, 245, 256; 61, 165, 169 = NJW 1970, 946; 1973, 1924 f.; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937, vgl. auch BGHZ 18, 311, 318). - BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80
Pneumatische Einrichtung
Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Richter u.U. auch bestrittene Parteibehauptungen mittels Schlußfolgerungen aus anderen unbestrittenen oder bereits festgestellten Tatsachen ohne Beweiserhebung für wahr halten kann, wenn kein zulässiger Beweisantritt vorliegt (BGH, Urteil vom 26. April 1974 - V ZR 174/72 - MDR 1974, 831; BGHZ 82, 13; Reinecke, MDR 1986, 630, 633 f.). - BGH, 26.04.1974 - V ZR 174/72
Reparatur von Kraftfahrzeugen - Betreiben eines Gebrauchtwagenhandels - Anspruch …
Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Richter u.U. auch bestrittene Parteibehauptungen mittels Schlußfolgerungen aus anderen unbestrittenen oder bereits festgestellten Tatsachen ohne Beweiserhebung für wahr halten kann, wenn kein zulässiger Beweisantritt vorliegt (BGH, Urteil vom 26. April 1974 - V ZR 174/72 - MDR 1974, 831; BGHZ 82, 13; Reinecke, MDR 1986, 630, 633 f.). - EuGH, 06.10.1982 - 302/81
Eggers / Hauptzollamt Kassel
Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt der Rechtsgrundsatz, daß sich Verfahrensmängel, die von dem Leistungsempfänger nicht zu vertreten sind, für diesen nicht nachteilig auswirken dürfen (Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rechtssache 302/81 - Eggers - EuGHE 1982, 3443; Urteil vom 12. März 1987 - Rechtssache 22/86 - Rindone - EuGHE 1987, 1339, 1359). - BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer
- BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91
Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur …
- BGH, 09.11.1995 - III ZR 226/94
Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden durch einen eingewiesenen bisherigen …
- BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
- BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
- BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Bindungswirkung von in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von der dort zuständigen Stelle (vgl. Art. 27 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 iVm. Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, vormals Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 iVm. Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71) getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (EuGH 3. Juni 1992 - C-45/90 -; 2. Mai 1996 - C-206/94 -) und die sich daraus ergebenden Folgen für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Entgeltfortzahlungsprozess (vgl. dazu BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - BAGE 85, 140) zwingen nicht zu einer Änderung der Grundsätze der Überprüfung inländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. - BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …
Dem Arbeitgeber ist es jedoch nicht verwehrt, Nachweise zu erbringen, anhand derer das nationale Gericht ggf. feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Art. 18 der Verordnung Nr. 574/72/EWG festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein (EuGH 2. Mai 1996 - Rs. C-206/94 - EuGHE I 1996, 2357; BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - BAGE 85, 140). - LAG Baden-Württemberg, 09.05.2000 - 10 Sa 85/97
Zur mißbräuchlichen Geltendmachung des Lohnfortzahlungsanspruchs - EuGH Paletta I …
aller Regel mißbräuchlich oder betrügerisch, wenn er sich arbeitsunfähig krankschreiben läßt, obwohl er es nicht ist (BAG, Urt. v. 19.02.1997 -- 5 AZR 747/93 -- AP Nr. 3 zu Art. 18 EWG-VO Nr. 574/72 zu A III 2 d. Gründe m.w.N.).Vielmehr ist -- entsprechend den allgemeinen Beweisregeln -- auch ein Indizienbeweis zulässig, also ein Beweis über (Hilfs) Tatsachen, aus denen auf das Vorliegen der zu beweisenden rechtserheblichen Tatsache zu schließen ist (BAG, Urt. v. 19.02.1997 aaO zu A III 2 d. Gründe m.w.N.).
Es kommt auf die persönliche Überzeugung des entscheidenden Richters an, der sich jedoch in zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen muß (BAG, Urt. v. 19.02.1997 aaO zu B II 2 a d. Gründe u. Hinw. auf BGHZ 53, 245, 256 u. BGHZ 61, 165, 169;… vgl. auch BGH, Urt. v. 14.01.1993 -- IX ZR 238/91 = NJW 1993, 935, 937).
Beweiserhebung für wahr halten kann, wenn kein zulässiger Beweisantritt vorliegt (BAG, Urt. v. 19.02.1997 aaO zu B II 2 a d. Gründe unter Hinw. auf BGH, Urt. v. 26.04.1974 -- V ZR 174/72 -- MDR 1974, 831 u. BGHZ 82, 13).
Der Richter kann im Einzelfall auch allein aufgrund von Indizien, sogar trotz anders lautender Zeugenaussagen, zu einer bestimmten Überzeugung gelangen (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 19.02.1997 aaO zu B II 2 a d. Gründe).
Es ist daher rechtsfehlerhaft, einen Beweis deswegen als nicht erbracht anzusehen, weil keine absolute, über jeden denkbaren Zweifel erhabene Gewißheit gewonnen werden konnte (BAG, Urt. v. 19.02.1997 aaO zu B II 2 a d. Gründe m.w.N.).
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
Entscheidung nach Lage der Akten - Beweisvereitelung
Vielmehr kommen Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn dem Beweispflichtigen die volle Beweislast billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 85, 140; BGH 23. Oktober 2008 - VII ZR 64/07 - Rn. 23) . - LAG Düsseldorf, 19.12.2012 - 7 Sa 603/12
Prozessuale Mitwirkungspflicht des Klägers im Kündigungsschutzrechtsstreit; …
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.1997, 5 AZR 747/93, ist der Kläger nochmals darauf hingewiesen worden, dass die Weigerung einer Partei, einen Zeugen von der Schweigepflicht zu entbinden, nach erfolgloser Belehrung und Fristsetzung (§ 356 ZPO) als Beweisvereitelung angesehen werden kann.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Weigerung einer Partei, einen Zeugen von der Schweigepflicht zu entbinden, unter Umständen - nach erfolgloser Belehrung und Fristsetzung (§ 356 ZPO) - als Beweisvereitelung angesehen werden (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.1997, 5 AZR 747/93, zitiert nach juris).
In seiner Entscheidung vom 19.02.1997 (a.a.O.) hat das Bundesarbeitsgericht mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung ausgeführt, eine Beweisvereitelung liege vor, wenn jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung unmöglich mache; das setze nicht stets ein Verschulden voraus.
- LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
aa)Allerdings ist ein Arbeitgeber grundsätzlich an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen lässt (EuGH v. 03.06.1992 - C-45/90 - "Paletta I", AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72; BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - AP Nr. 3 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).Zwar dürfen sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs Verfahrensmängel, die von dem Leistungsempfänger nicht zu vertreten sind, für diesen nicht nachteilig auswirken (BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - AP Nr. 3 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72; EuGH v. 12.03.1987 - 22/86 - "Rindone", EuGHE 1987, 1339, 1359; EuGH v. 06.10.1982 - 302/81 - "Eggers",EuGHE 1982, 3443).
Dies gilt auch dann, wenn der zuständige Träger der Arbeitgeber ist (BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - a.a.O.; EuGH v. 03.06.1992 - Rechtssache C-45/90 "Paletta I" - AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
Außerordentliche Kündigung
Hier könnte es auch eine Rolle spielen, dass der seinerzeit auch bei der Beklagten in Düsseldorf beschäftigte Lebensgefährte der Klägerin ausweislich der Akten offenbar etwa zum gleichen Zeitpunkt wie die Klägerin einen Versetzungsantrag "aus dem Rheinland nach Westfalen" gestellt hat (vgl. BAG, 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 -BAGE 85, 140 LS 3 b und c). - OLG München, 11.03.2020 - 10 U 2150/18
Keine Haftung der Kfz-Haftpflicht bei Bahnsuizid
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare- absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit (vgl. RGZ 15, 338 [339]; BGH NJW 1998, 2969 [2971]; BAGE 85, 140; Senat NZV 2006, 261, st. Rspr., zuletzt etwa NJW 2011, 396 [397] und NJW-RR 2014, 601; KG NJW-RR 2010, 1113) und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen intersubjektiv vermittelten (vgl. § 286 I 2 ZPO), für das praktische Leben brauchbaren Grad von (persönlicher) Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl.BGHZ 53, 245 [256] - Anastasia, st. Rspr., zuletzt etwa NJW 2014, 71 [72] und VersR 2014, 632 f.; BAGE 85, 140; OLG Frankfurt a. M. zfs 2008, 264 [265]; Senat VersR 2004, 124; NZV 2006, 261; NJW 2011, 396 [397]; SP 2012, 111; LG Leipzig NZV 2012, 329 [331]), was auch für innere Vorgänge gilt (BGH NJW-RR 2004, 247; BayObLG SeuffArch 56 [1901] 110 f. [Nr. 63]).
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 10 Sa 887/15
Darlegungslast - Beweislast - Kleinbetrieb - wöchentliche Arbeitszeit
Die Richter dürfen und müssen sich aber in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG, Urteil vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93). - OLG München, 09.02.2022 - 10 U 1962/21
Grenzen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare- absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit (vgl. RGZ 15, 338 [339]; BGH NJW 1998, 2969 [2971]; BAGE 85, 140; Senat NZV 2006, 261, st. Rspr., vgl. etwa NJW 2011, 396 [397] und NJW-RR 2014, 601; KG NJW-RR 2010, 1113) und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen intersubjektiv vermittelten (vgl. § 286 I 2 ZPO), für das praktische Leben brauchbaren Grad von (persönlicher) Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl.BGHZ 53, 245 [256] - Anastasia, st. Rspr., vgl. etwa NJW 2014, 71 [72] und VersR 2014, 632 f.; BAGE 85, 140; OLG Frankfurt a. M. zfs 2008, 264 [265]; Senat VersR 2004, 124; NZV 2006, 261; NJW 2011, 396 [397]; SP 2012, 111), was auch für innere Vorgänge gilt (BGH NJW-RR 2004, 247).
- LAG Düsseldorf, 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98
Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetzte nach Tritt in …
- OLG München, 19.01.2022 - 10 U 4672/13
Berücksichtigung von Mitverschulden bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht
- OLG München, 08.05.2017 - 13 U 54/17
Bindung des Berufungsgerichts an die Beweiswürdigung des Erstgerichts
- OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3766/15
Verkehrsunfall aufgrund eines Spurwechsels - Schadenspositionen
- OLG München, 22.09.2017 - 10 U 2533/15
Schadensersatzansprüche nach der Kollision mehrerer Fahrräder
- LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner …
- OLG München, 23.03.2022 - 10 U 7411/21
Anscheinsbeweis bei Spurwechsel
- OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16
Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer …
- LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 13 Sa 337/10
Sozialauswahl; Altersgruppen; Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten
- OLG München, 27.08.2015 - 10 U 1984/15
Offensichtliche Unbegründetheit einer Berufung
- OLG München, 21.07.2021 - 10 U 2558/16
Zurückweisung des Antrags auf Anhörung eines Sachverständigen als …
- LAG Hamm, 27.03.2014 - 16 Sa 1629/13
Fristlose Kündigung - Videokamera hält Zigarettendiebstahl fest
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11
Arbeitszeitmanipulation - erneute Tatsachenfeststellung durch das …
- OLG München, 13.05.2020 - 10 U 6505/19
Kein Anspruch aus Vollkaskoversicherung bei Divergenz von behauptetem …
- LAG Hamm, 15.04.2011 - 10 Sa 2274/10
Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei vorsätzlicher Aneignung von Bargeld …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
Anschlussbefristung zur Erprobung; Einstellungszusage
- OLG München, 30.12.2016 - 13 U 3469/16
Bindung an einen Prüfvermerk
- LAG Hamm, 17.03.2005 - 16 Sa 912/04
Beweiskraft einer Urkunde Zugang eines Kündigungsschreibens
- LAG Hamm, 15.02.2005 - 12 (5) Sa 282/04
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung, Personalratsbeteiligung
- OLG München, 30.06.2016 - 10 U 1886/16
Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich: Haftungsverteilung bei unaufklärbarem …
- BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
- LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Unternehmensübergang
- LAG Hamm, 03.11.2003 - 11 Sa 2022/02
Fehlende Aussicht eines dauerhaften Beschäftigungsbedarfs als sachlicher Grund …
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - 10 Sa 1702/14
Personenbedingte Kündigung - alternative Beschäftigungsmöglichkeit - …
- LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit im EU-Land
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 10 Sa 1157/14
Sozialkassenverfahren - Gesamtheit von Arbeitnehmern
- OLG München, 18.11.2016 - 13 U 3469/16
Berufungsverfahren: Anforderungen an die Rüge der Unrichtigkeit der …
- LAG Berlin, 07.12.1999 - 3 Sa 1021/99
Rechtswirksamkeit der ausserordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten …
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03
Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10
Berechnung anrechenbaren anderweitigen Verdienstes nach Zeitabschnitten des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 204/15
Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer bei bloßem …
- ArbG Düsseldorf, 20.12.2021 - 6 Ca 8002/20
- LAG Hessen, 30.01.2014 - 19 Sa 1545/11
Anspruch auf Bonus aus Vertrag
- LAG Düsseldorf, 17.06.1997 - 8 Sa 403/97
Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer AU-Bescheinigung
- LAG Berlin, 03.11.1997 - 9 Sa 67/97
Krankheitsbedingte Kündigung; Anhörung des Betriebsrats; Würdigung von …
- AG Euskirchen, 07.04.2017 - 27 C 64/16
Kausalitätsnachweis als Voraussetzung der Zahlung von Schmerzensgeld nach einem …
- LG München I, 18.11.2016 - 13 U 3469/16
Schlußrechnung
- ArbG Frankfurt/Main, 01.07.2002 - 15 Ca 1834/02
Außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Beharrliche Arbeitsverweigerung; …