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   BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 24/96   

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https://dejure.org/1997,3003
BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 24/96 (https://dejure.org/1997,3003)
BAG, Entscheidung vom 11.06.1997 - 7 ABR 24/96 (https://dejure.org/1997,3003)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 (https://dejure.org/1997,3003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung eines Wahlanfechtungsantrags nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmervertreter - Teilanfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz - Anwendbarkeit der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    3. WO MitbestG §§ 49, 53; MitbestG § 22 Abs. 1
    Teilanfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz; öffentliche Stimmenauszählung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MitbestG § 22 Abs. 1; 3. WO MitbestG §§ 49, 53
    Mitbestimmungsgesetz: Teilanfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Unzulässigkeit bei nichtöffentlicher Stimmauszählung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 117
  • NZA 1998, 162
  • BB 1997, 2660
  • DB 1998, 139
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 24/96
    Es zielt darauf ab, die Unwirksamkeit einer Wahl festzustellen, um auf diese Weise eine erneute, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Wahl zu ermöglichen (BAG Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - AP Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    a) Nach § 19 Abs. 1 BetrVG ist nicht nur die Anfechtung der Betriebsratswahl insgesamt zulässig, sondern auch eine auf Berichtigung des Wahlergebnisses gerichtete Teilanfechtung, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - BAGE 86, 117 = AP MitbestG § 22 Nr. 1 = EzA MitbestG § 22 Nr. 2, zu II 2 a der Gründe; 28. November 1977 - 1 ABR 40/76 -BAGE 29, 398 = AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 16, zu II 1 e der Gründe; 12. Oktober 1976 - 1 ABR 14/76 - BAGE 28, 212 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 10, zu III 2 der Gründe).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    c) Soweit dagegen in der Rechtsprechung Bedenken gegen die Anfechtbarkeit der Wahl einzelner Personal- oder Betriebsratsmitglieder geäußert wurden (siehe BVerwGE 14, 241, 242 f.; BVerwGE 49, 342, 343; BAGE 86, 117, 120 ff.; BAG, NZA-RR 2010, 76 Rn. 14; ferner BAGE 29, 398, 401 f.), sollte damit zum einen ausgeschlossen werden, dass Wahlfehler, die mehrere oder alle Gewählte betreffen, nur zu Lasten eines einzelnen Mitglieds gerichtlich geltend gemacht werden.
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 35/16

    Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d´Hondtsches Höchstzahlverfahren

    Sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund aber auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann, ist nach § 19 Abs. 1 BetrVG nicht nur die Anfechtung der Betriebsratswahl insgesamt zulässig, sondern auch eine auf Berichtigung des Wahlergebnisses gerichtete Teilanfechtung (BAG 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 - Rn. 12; 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B II 1 a der Gründe mwN, BAGE 114, 119; 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 86, 117) .
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05

    Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Eine Teilanfechtung der Wahl ist nur zulässig, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - AP BetrVG 1972 § 15 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe; 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - BAGE 86, 117 = AP MitbestG § 22 Nr. 1 = EzA MitbestG § 22 Nr. 2, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 20/20

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Smiley auf dem

    Der Anfechtungsantrag kann auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder beschränkt werden, soweit sich der Wahlverstoß ausschließlich bei ihnen auswirkt und die Rechtmäßigkeit der Wahl der übrigen Arbeitnehmervertreter einschließlich der Ersatzmitglieder unberührt lässt (vgl. zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nach dem MitbestG BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 86, 117) .
  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Stimmauszählung

    Vielmehr sind die geltend gemachten Wahlfehler für die Wirksamkeit der Wahl aller gewählten Aufsichtsratsmitglieder von Bedeutung, so dass der Wahlanfechtungsantrag nicht auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer beschränkt werden konnte (vgl. BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 86, 117) .
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

    Eine Teilanfechtung der Betriebsratswahl ist nur zulässig, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3; 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 114, 119 = AP BetrVG 1972 § 15 Nr. 3 = EzA BetrVG 2001 § 15 Nr. 1; zu § 22 Abs. 1 MitbestG: BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 86, 117 = AP MitbestG § 22 Nr. 1 = EzA MitbestG § 22 Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Es kann daher offen bleiben, ob bei der Geltendmachung eines einheitlichen, sich auf die Wahl sämtlicher Gewerkschaftsvertreter erstreckenden Fehlers deren Anfechtung insgesamt geboten ist (vgl. BAG 11.06.1997 - 7 ABR 24/96, AP Nr. 1 zu § 22 MitbestG).
  • LAG Hessen, 02.08.2021 - 16 TaBV 7/21

    Regelmäßige Unbeachtlichkeit der Entfernung zwischen Hauptbetrieb und nicht

    Nach § 19 Abs. 1 BetrVG ist nicht nur die Anfechtung der Betriebsratswahl insgesamt zulässig, sondern auch eine auf Berichtigung des Wahlergebnisses gerichtete Teilanfechtung, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - zu II 2 a der Gründe; 28. November 1977 - 1 ABR 40/76 - zu II 1 e der Gründe; 12. Oktober 1976 - 1 ABR 14/76 - zu III 2 der Gründe).
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 17 BV 351/18

    Wahlanfechtungsverfahren einer Aufsichtsratwahl

    Sie sind zwingend und belassen dem Hauptwahlvorstand keinen Ermessensspielraum (BAG vom 11. Juni 1997- 7 ABR 24/96 - juris).

    Insbesondere wurde die zumindest dem Antrag nach ursprüngliche Beschränkung auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder, welche sich bei den im Raum stehenden Wahlmängeln und der damit einhergehenden Auswirkung auf sämtliche gewählte Aufsichtsratsmitglieder als unzulässig darstellen dürfte (vgl. insoweit BAG, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96; ErfK-Oetker 16. Aufl. MitbestG § 22 Rn. 3), auch ausdrücklich auf sämtliche Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer ausgedehnt.

  • ArbG München, 03.03.2021 - 28 BV 216/20

    Erfolgreiche Anfechtungsklage gegen die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der

  • ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15

    Nichtigkeit, Aufsichtsratswahl, Gewerkschaftseigenschaft, formelle Rechtskraft

  • ArbG Köln, 30.10.2013 - 13 BV 103/13

    Beurteilung der Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.02.1998 - 5 TaBV 30/97

    Beteiligtenfähigkeit von Aufsichtsratmitgliedern, bei der gerichtlichen

  • AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
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