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   BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96   

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BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96 (https://dejure.org/1997,816)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 5 AZR 259/96 (https://dejure.org/1997,816)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 (https://dejure.org/1997,816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung untertariflicher Vergütung mit ABM-Kräften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ABM-Kräfte: Kein Anspruch auf vollen Tariflohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    ABM-Kräfte haben keinen Anspruch auf vollen Tariflohn

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    ABM-Kräfte - Vergütungsregelungen des BAT - Vereinbarkeit mit GG - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Zahlung des vollen Tariflohns

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 136
  • MDR 1997, 1128
  • NZA 1997, 1171
  • NJ 1998, 52
  • BB 1997, 1414
  • BB 1997, 2116
  • BB 1997, 2378
  • DB 1997, 1410
  • DB 1997, 1874
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 170/91

    Befristung für die Dauer eines Einarbeitungszuschusses

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
    Der Zweck der §§ 91 ff. AFG ist also die zumindest zeitweilige Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und die Eröffnung wenigstens vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeiten für - oft leistungsschwächere - Arbeitnehmer (BAG Urteile vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG ; vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit ABM-Kräften u.a. mit der Begründung für zulässig gehalten, für die Einstellung derartiger Arbeitnehmer sei die Zusage eines erheblichen Kostenanteils durch die Arbeitsverwaltung ausschlaggebend, und der Arbeitgeber hätte ohne diese Zusage entweder keinen oder jedenfalls nur einen leistungsfähigeren Arbeitnehmer eingestellt (BAGE 55, 338, 343 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG ).

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
    Der Zweck der §§ 91 ff. AFG ist also die zumindest zeitweilige Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und die Eröffnung wenigstens vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeiten für - oft leistungsschwächere - Arbeitnehmer (BAG Urteile vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG ; vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit ABM-Kräften u.a. mit der Begründung für zulässig gehalten, für die Einstellung derartiger Arbeitnehmer sei die Zusage eines erheblichen Kostenanteils durch die Arbeitsverwaltung ausschlaggebend, und der Arbeitgeber hätte ohne diese Zusage entweder keinen oder jedenfalls nur einen leistungsfähigeren Arbeitnehmer eingestellt (BAGE 55, 338, 343 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG ).

  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94

    Altersversorgung für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
    Der Dritte Senat ist in seinen Urteilen vom 12. Mai 1992 (- 3 AZR 226/91 - AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) und vom 13. Dezember 1994 (- 3 AZR 367/94 - BAGE 79, 8 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) von der Gültigkeit des § 3 d BAT ausgegangen.
  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91

    Zulässigkeit eines einheitlichen Alternativantrages - Pflicht zur

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
    Der Dritte Senat ist in seinen Urteilen vom 12. Mai 1992 (- 3 AZR 226/91 - AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) und vom 13. Dezember 1994 (- 3 AZR 367/94 - BAGE 79, 8 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) von der Gültigkeit des § 3 d BAT ausgegangen.
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
    Weiter hat der Senat entschieden, daß Ausbildungsvergütungen, auch wenn sie erheblich unter den tariflichen Sätzen liegen, noch angemessen im Sinne von § 10 Abs. 1 BBiG sein können, wenn die Ausbildung zu 100 % von der öffentlichen Hand finanziert wird (BAG Urteile vom 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49 ; vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - AP Nr. 6 zu § 10 BBiG , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 389/86

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit ABM-Kräften u.a. mit der Begründung für zulässig gehalten, für die Einstellung derartiger Arbeitnehmer sei die Zusage eines erheblichen Kostenanteils durch die Arbeitsverwaltung ausschlaggebend, und der Arbeitgeber hätte ohne diese Zusage entweder keinen oder jedenfalls nur einen leistungsfähigeren Arbeitnehmer eingestellt (BAGE 55, 338, 343 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG ).
  • BAG, 22.04.1987 - 5 AZR 72/86

    Vergütung für Auszubildende nach Tarifvertrag - Mitgliedschaft im

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
    Weiter hat der Senat entschieden, daß Ausbildungsvergütungen, auch wenn sie erheblich unter den tariflichen Sätzen liegen, noch angemessen im Sinne von § 10 Abs. 1 BBiG sein können, wenn die Ausbildung zu 100 % von der öffentlichen Hand finanziert wird (BAG Urteile vom 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49 ; vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - AP Nr. 6 zu § 10 BBiG , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 611/88

    Ausbildungsverhältnis: kein Anspruch Behinderter auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
    Auch in anderen Zusammenhängen hat der Umstand, daß ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis von Sozialversicherungsträgern oder von staatlichen Stellen subventioniert wird, Bedeutung: Durch Urteil vom 6. September 1989 (- 5 AZR 611/88 - AP Nr. 1 zu § 56 AFG ) hat der Senat die auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Klage eines Auszubildenden auf Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgewiesen, weil der Ausbildungsvertrag im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme nach § 56 AFG mit entsprechenden Leistungen des Arbeitsamtes an den Auszubildenden durchgeführt wurde.
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
    Dabei kommt es darauf an, ob sich aus dem Zweck der Leistung Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, der einen Arbeitnehmergruppe eine Leistung vorzuenthalten, die der anderen Gruppe eingeräumt worden ist (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist mithin dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistung nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, wenn er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 75, 236, 243 = AP Nr. 112 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.).
  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Demgegenüber haben der Fünfte (18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141) und der erkennende Senat (28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 347 f.) des Bundesarbeitsgerichts bei der Prüfung, ob die Tarifvertragsparteien nach § 3 Buchst. d BAT aF ABM-Kräfte oder nach § 3 Buchst. n BAT aF die gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreien Studenten vom Geltungsbereich des BAT ausnehmen konnten, die jeweiligen Tarifregelungen unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gemessen und darauf abgestellt, ob die Tarifvertragsparteien im wesentlichen gleich liegende Sachverhalte ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt haben (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141; 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 347 f.).

    Ebenfalls nicht tragend ist die Abweichung zum Urteil des Fünften Senats, der in der Entscheidung vom 18. Juni 1997 (- 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141) die Nichteinbeziehung der ABM-Kräfte in den Geltungsbereich des BAT nach § 3 Buchst. d BAT aF unmittelbar am Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gemessen, aber die Ungleichbehandlung aus sachlichen Gründen für gerechtfertigt gehalten hat.

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Entsprechend hat der Fünfte Senat in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1997 (- 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141) erkannt, daß Art. 9 Abs. 3 GG der Geltung des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht entgegenstehe, auch wenn es im Ergebnis keinen Verstoß des § 3 Buchst. d BAT, wonach ABM-Kräfte von den Vergütungsregelungen des BAT ausgenommen werden, gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen hat:.
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    wenn er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (ständige Rechtsprechung: BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 142).
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 658/07

    Vorarbeiterzulage - erwerbsfähige Hilfebedürftige

    Der Zweck der §§ 14 ff. SGB II ist die zumindest zeitweilige Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und die Eröffnung wenigstens vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer (zu §§ 91 ff. AFG BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144).

    Der allgemeine Gleichheitssatz der Verfassung ist Teil der objektiven Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung beansprucht (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136).

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auf diesem Vorrang beruht ferner die Zulässigkeit einer Vereinbarung untertariflicher Gehälter bei ABM-Kräften (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 132/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Demgegenüber haben der Fünfte (18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141) und der erkennende Senat (28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 347 f.) des Bundesarbeitsgerichts bei der Prüfung, ob die Tarifvertragsparteien nach § 3 Buchst. d BAT aF ABM-Kräfte oder nach § 3 Buchst. n BAT aF die gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreien Studenten vom Geltungsbereich des BAT ausnehmen konnten, die jeweiligen Tarifregelungen unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gemessen und darauf abgestellt, ob die Tarifvertragsparteien im Wesentlichen gleich liegende Sachverhalte ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt haben (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141; 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 347 f.).

    Ebenfalls nicht tragend ist die Abweichung zum Urteil des Fünften Senats, der in der Entscheidung vom 18. Juni 1997 (- 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141) die Nichteinbeziehung der ABM-Kräfte in den Geltungsbereich des BAT nach § 3 Buchst. d BAT aF unmittelbar am Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gemessen, aber die Ungleichbehandlung aus sachlichen Gründen für gerechtfertigt gehalten hat.

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 Sa 1266/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

    Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.1998 - 1 AZR 509/97, AP Nr. 207 zu § 611 BGB ­ Gratifikation; BAG, Urteil vom 18.06.1997 - 5 AZR 259/96, AP Nr. 2 zu § 3 d BAT; BAG, Urteil vom 23.08.1995 ­ 5 AZR 293/94, AP Nr. 134 zu § 242 BGB ­ Gleichbehandlung).

    Die Prüfung des sachlichen Grundes für eine Ausnahme von allgemein begünstigenden Leistungen muss sich an diesen Zwecken orientieren (vgl. BAG, Urteil vom 18.06.1997 - 5 AZR 259/96, a. a. O.).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 131/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Demgegenüber haben der Fünfte (18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141) und der erkennende Senat (28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 347 f.) des Bundesarbeitsgerichts bei der Prüfung, ob die Tarifvertragsparteien nach § 3 Buchst. d BAT aF ABM-Kräfte oder nach § 3 Buchst. n BAT aF die gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreien Studenten vom Geltungsbereich des BAT ausnehmen konnten, die jeweiligen Tarifregelungen unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gemessen und darauf abgestellt, ob die Tarifvertragsparteien im Wesentlichen gleich liegende Sachverhalte ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt haben (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141; 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 347 f.).

    Ebenfalls nicht tragend ist die Abweichung zum Urteil des Fünften Senats, der in der Entscheidung vom 18. Juni 1997 (- 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141) die Nichteinbeziehung der ABM-Kräfte in den Geltungsbereich des BAT nach § 3 Buchst. d BAT aF unmittelbar am Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gemessen, aber die Ungleichbehandlung aus sachlichen Gründen für gerechtfertigt gehalten hat.

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 130/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Demgegenüber haben der Fünfte (18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141) und der erkennende Senat (28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 347 f.) des Bundesarbeitsgerichts bei der Prüfung, ob die Tarifvertragsparteien nach § 3 Buchst. d BAT aF ABM-Kräfte oder nach § 3 Buchst. n BAT aF die gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreien Studenten vom Geltungsbereich des BAT ausnehmen konnten, die jeweiligen Tarifregelungen unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gemessen und darauf abgestellt, ob die Tarifvertragsparteien im Wesentlichen gleich liegende Sachverhalte ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt haben (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141; 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 347 f.).

    Ebenfalls nicht tragend ist die Abweichung zum Urteil des Fünften Senats, der in der Entscheidung vom 18. Juni 1997 (- 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136, 141) die Nichteinbeziehung der ABM-Kräfte in den Geltungsbereich des BAT nach § 3 Buchst. d BAT aF unmittelbar am Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gemessen, aber die Ungleichbehandlung aus sachlichen Gründen für gerechtfertigt gehalten hat.

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 78/97

    Vereinbarung untertariflicher Vergütung von Arbeitnehmern in Maßnahmen nach §

    Arbeitnehmer, die in Maßnahmen nach § 249h AFG arbeiten, sind nicht vom Geltungsbereich des BAT-O ausgeschlossen (Fortführung von BAG Urteil vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Senatsurteil vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 354/05

    Gleichbehandlung bei Vergütung

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Prozessvergleichs - Maßgeblichkeit der für

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2002 - 18 (16) Sa 1473/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

  • LAG Berlin, 01.07.2002 - 7 Sa 172/02

    Entgelt, Gleichbehandlungsgrundsatz, Sachgrund, Finanzierung, Drittmittel

  • LAG Düsseldorf, 15.06.2010 - 16 Sa 252/10

    Versicherungspflicht für Fachanleiter im Rahmen öffentlich geförderter Programme

  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
  • LAG Hamm, 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99

    Vergütungsanspruch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ; Auslegung

  • LAG Hamburg, 21.03.2002 - 1 Sa 28/97

    Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund;

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 565/99
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 564/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 566/99
  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 123/97
  • LAG Berlin, 08.11.1996 - 4 Sa 72/96

    Arbeitsverhältnis; Befristet; Befristung; Lohnkostenzuschuss; BAT

  • LAG Berlin, 27.10.1999 - 13 Sa 1734/99

    Arbeitsentgelt: Weihnachtsgeld während des Erziehungsurlaubs - Geburtsbeihilfe

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.10.2013 - 1 Ca 756/13

    Arbeitsmarktintegration - Modellprojekt "Bürgerarbeit" ist nach TVöD zu vergüten

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