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   BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97   

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https://dejure.org/1998,1304
BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97 (https://dejure.org/1998,1304)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1998 - 2 AZR 489/97 (https://dejure.org/1998,1304)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 (https://dejure.org/1998,1304)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Änderungskündigung zur Lohnkostenreduzierung - Italienisches Kulturinstitut

  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung zur Lohnkostenreduzierung Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei italienischen Kulturinstituten in Deutschland

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung zur Lohnkostenreduzierung - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei italienischen Kulturinstituten in Deutschland

  • archive.org
  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 23 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2; ; EGBGB Art. 27 Abs. 1; ; EGBGB Art. 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung zur Lohnkostenreduzierung - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei italienischen Kulturinstituten in Deutschland

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG §§ 23 Abs. 1, 1 Abs. 2, 2; EGBGB Art. 27 Abs. 1, 30 Abs. 1
    Keine Ausnahme vom allgemeinen Kündigungsschutz wegen Unterschreitung des Schwellenwerts des § 23 KSchG in einzelnen Dienststellen einer Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 287
  • NJW 1999, 743 (Ls.)
  • NZA 1998, 995
  • DB 1998, 2167
  • DB 1998, 991
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Der Betriebsbegriff ist damit für die Privatwirtschaft entwickelt (BAGE 3, 155, 157 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG; Löwisch, aaO, § 23 Rz 7).

    In der öffentlichen Verwaltung entspricht dem Betriebsbegriff in der Regel der personalvertretungsrechtliche Begriff der Dienststelle (BAGE 3, 155, 157 = AP, aaO).

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Dieses kann zwar vorliegend nicht insgesamt als die für § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebende Verwaltung angesehen werden, da die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Vorschrift im Inland erfüllt werden müssen (Senatsurteil vom 9. Oktober 1997 - 2 AZR 64/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe, m.w.N.), jedoch ist abzustellen auf die Gesamtheit aller Kulturinstitute auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, da diese jeweils Teil derselben Verwaltung und sämtlich dem Außenministerium zuzuordnen sind.
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96

    Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Kündigung eines ausländischen Staates

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    In bezug auf ihre nicht hoheitliche Betätigung unterliegen auch ausländische Staaten der deutschen Gerichtsbarkeit; maßgeblich ist insoweit die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung bzw. des streitigen Rechtsverhältnisses (BVerfGE 16, 27, 61; BAG Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - MDR 1998, 543, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - AP Nr. 1 zu § 20 GVG, zu II 1 der Gründe, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96

    Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes; Beschäftigtenzahl; Unselbstständiger

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 31. Juli 1997 - 18 a Sa 96/96 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95

    Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    In bezug auf ihre nicht hoheitliche Betätigung unterliegen auch ausländische Staaten der deutschen Gerichtsbarkeit; maßgeblich ist insoweit die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung bzw. des streitigen Rechtsverhältnisses (BVerfGE 16, 27, 61; BAG Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - MDR 1998, 543, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - AP Nr. 1 zu § 20 GVG, zu II 1 der Gründe, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. Januar 1998 (- 1 BvL 15/87 - NJW 1998, 1475) festgestellt hat, ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, im Einzelfall auch Teile größerer Unternehmen unter § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu subsumieren, für die die vom Gesetzgeber angeführten billigenswerten Gesichtspunkte nicht zutreffen, die eine Benachteiligung der Arbeitnehmer von Kleinbetrieben bei der Ausgestaltung des Kündigungsschutzrechts rechtfertigen; im Wege verfassungskonformer Auslegung ist die Anwendbarkeit der Norm auf die Einheiten zu beschränken, für deren Schutz die sog. Kleinbetriebsklausel allein bestimmt ist.
  • LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung im Öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Bereits in seinem Urteil vom 2. Januar 1984 (- 2 AZR 593/82 -, n.v.) hat der Senat aber angenommen, mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel sei es nicht vereinbar, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, und er hat auf den Begriff der "nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebenden Verwaltung" abgestellt (vgl. ferner LAG Köln Urteil vom 23. Februar 1996 - 11 (13) Sa 888/95 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    In bezug auf ihre nicht hoheitliche Betätigung unterliegen auch ausländische Staaten der deutschen Gerichtsbarkeit; maßgeblich ist insoweit die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung bzw. des streitigen Rechtsverhältnisses (BVerfGE 16, 27, 61; BAG Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - MDR 1998, 543, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - AP Nr. 1 zu § 20 GVG, zu II 1 der Gründe, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Unter Berücksichtigung des Zwecks der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG und der Gesetzeshistorie und -systematik ist im Bereich des öffentlichen Dienstes grundsätzlich nicht auf den Begriff des Betriebes abzustellen, weshalb offenbleiben kann, ob die Kulturinstitute den Betriebsbegriff (vgl. BAGE 40, 145, 155 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Hausmeister, zu II 4 a der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 138 ff.) erfüllen würden.
  • BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Bereits in seinem Urteil vom 2. Januar 1984 (- 2 AZR 593/82 -, n.v.) hat der Senat aber angenommen, mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel sei es nicht vereinbar, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, und er hat auf den Begriff der "nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebenden Verwaltung" abgestellt (vgl. ferner LAG Köln Urteil vom 23. Februar 1996 - 11 (13) Sa 888/95 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Der Senat hat auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes darauf abgestellt, ob einer Einheit eine selbständige Rechtspersönlichkeit mit der Folge zukommt, daß sie eine eigene Verwaltung iSv. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG bildet (23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - BAGE 88, 287, 293).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Maßgeblich für die Anwendbarkeit des ersten Abschnitts des KSchG auf die streitige Kündigung ist deshalb allein der in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG enthaltene Begriff der Verwaltung, die unter Umständen mehrere Dienststellen umfassen kann (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - AP Nr. 19 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    (2) Maßgeblich im Rahmen von § 1 KSchG ist grundsätzlich der personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89; 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 287; 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157) .
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

    Maßgeblich für die Anwendbarkeit des 1. Abschnitts des KSchG auf die streitige Kündigung ist deshalb allein der in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG enthaltene Begriff der Verwaltung, die unter Umständen mehrere Dienststellen umfassen kann (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - AP Nr. 19 zu § 23 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Senat hat auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes darauf abgestellt, ob einer Einheit eine selbständige Rechtspersönlichkeit mit der Folge zukommt, daß sie eine eigene Verwaltung i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG bildet (Urteil vom 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - AP, aaO, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht bei dem Begriff der Dienststelle auf die "betriebsvertretungsrechtliche Dienststelle" abgestellt (vgl. BAG 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155; 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - BAGE 88, 287, 291).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Maßgeblich für den Dienststellenbegriff ist grundsätzlich das Personalvertretungsrecht (BAG 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 287) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 9 Sa 42/07

    Zur Anwendbarkeit des KSchG bei Kündigung des Geschäftsführers zweier kommunaler

    Da es jedoch mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel nicht zu vereinbaren ist, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über eine personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, ist auf den Begriff der nach § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG maßgebenden "Verwaltung" abzustellen (BAG, Urteil vom 23.04.1998 - 2 AZR 489/97, Rn. 19).

    Für den Bereich des öffentlichen Dienstes hat dem das Bundesarbeitsgericht bereits Rechnung getragen, als es den Begriff der Verwaltung nicht im Sinne einer Dienststelle interpretiert, sondern bei Mehrstufigkeit auf die organisatorische Einheit abstellt, in der mehrere Dienststellen zu einer administrativen Hierarchie zusammengefasst werden (BAG, Urteil v. 23.04.1998 2 AZR 489/97).

  • ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13

    Anwendbarkeit der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG - einvernehmliche Beendigung der

    Das "Instituto Cervantes en Berlin" hat keine eigene Rechtspersönlichkeit (zur rechtlichen Unselbständigkeit ausländischer Zentren von Kulturinstituten im Einzelfall und allgemein vgl. auch BAG [23.04.1998] - 2 AZR 489/97 - juris = NZA 1998, 995 ; LAG Berlin [20.07.1998] - 9 Sa 74/97 - juris = NZA-RR 1998, 555 ).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    (2) Maßgeblich im Rahmen von § 1 KSchG ist grundsätzlich der personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89; 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 287; 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157) .
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

    Im Bereich des öffentlichen Dienstes entspricht dem für die private Wirtschaft entwickelten Betriebsbegriffs der Begriff der Dienststelle (BAG 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157; BAG 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 19).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 922/07

    Überstundenvergütung - Tarifauslegung: Begriff des Betriebs iSv. § 2 Abs. 2

  • ArbG Herne, 24.06.2015 - 5 Ca 2556/14

    Wiedereinstellungsanspruch Ermessensentscheidung

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2023 - 3 Sa 55/22

    Arbeitnehmer - Kleinbetriebsklausel - öffentliche Verwaltung

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