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   BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98   

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BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98 (https://dejure.org/1998,1552)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 9 AZN 227/98 (https://dejure.org/1998,1552)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 9 AZN 227/98 (https://dejure.org/1998,1552)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ArbGG § 72 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72 a Abs. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 72a Abs. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Divergenz bei wörtlicher Übernahme von Rechtssätzen des Bundesarbeitsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 296
  • MDR 1998, 1303
  • NZA 1998, 900
  • BB 1998, 1488
  • DB 1998, 1424
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98
    Der Kläger hat dargelegt, in dem anzufechtenden Urteil sei ein von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - (AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969 = EzA § 2 KSchG Nr. 7) für die Entscheidung tragender fallübergreifender Rechtssatz aufgestellt worden.

    Nach der angezogenen Entscheidung vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - soll entscheidend sein, ob die geänderten Vertragsbedingungen für den Arbeitnehmer unmittelbar bei der Arbeit praktisch würden.

  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83

    Einseitige Änderung vertraglicher Provisionsregelungen

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98
    Aus dem anzufechtenden Berufungsurteil ergibt sich jedoch, daß das Landesarbeitsgericht keinen eigenen Rechtssatz aufgestellt, sondern lediglich wörtlich die vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 405/83 - (AP Nr. 13 zu § 65 HGB = NZA 1986, 474) aufgestellten Auslegungsregeln - wenn auch unter einer fehlerhaften Bezeichnung der Fundstelle - wiedergegeben hat.

    Denn nach der vom Landesarbeitsgericht zitierten Entscheidung vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 405/83 - soll entscheidend sein, ob der Arbeitnehmer umgehend feststellen kann, wie die beabsichtigte Vertragsänderung sich auf seine Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis auswirkt.

  • BAG, 16.07.1980 - 5 AZN 9/80

    Arbeitsgerichtsverfahren - Divergenzrevision - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98
    Das kann nur dann der Fall sein, wenn das Berufungsgericht einen divergierenden Rechtssatz aufgestellt hat (BAG Beschlüsse vom 12. De-zember 1979 - 3 AZN 126/79 -, vom 16. Juli 1980 - 5 AZN 9/80 -, vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 12.12.1979 - 3 AZN 126/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung - Handhabung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98
    Das kann nur dann der Fall sein, wenn das Berufungsgericht einen divergierenden Rechtssatz aufgestellt hat (BAG Beschlüsse vom 12. De-zember 1979 - 3 AZN 126/79 -, vom 16. Juli 1980 - 5 AZN 9/80 -, vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98
    Das kann nur dann der Fall sein, wenn das Berufungsgericht einen divergierenden Rechtssatz aufgestellt hat (BAG Beschlüsse vom 12. De-zember 1979 - 3 AZN 126/79 -, vom 16. Juli 1980 - 5 AZN 9/80 -, vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 03.02.1981 - 5 AZN 503/80

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenzentscheidung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98
    Zwar kann sich das Berufungsgericht auch Rechtssätze der Arbeitsgerichte oder anderer Landesarbeitsgerichte zu eigen machen (vgl. BAG Beschluß vom 3. Februar 1981 - 5 AZN 503/80 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz) und so durch die Nichtzulassung der Revision die Rechtseinheit gefährden.
  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Nach § 72a Abs. 3 Satz 2 ArbGG müssen diese Voraussetzungen in der Begründung der Beschwerde dargelegt und die Entscheidung, von der das Urteil abweicht, bezeichnet werden (BAG 28. April 1998 - 9 AZN 227/98 - BAGE 88, 296, 297, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Denn die Divergenzbeschwerde dient nicht der Auseinandersetzung mit Schrifttum und Lehre, sondern der Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht (vgl. Senat 28. April 1998 - 9 AZN 227/98 - BAGE 88, 296).
  • BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Soweit die Rechtsprechung der Senate des Bundearbeitsgerichts voneinander abzuweichen droht, ist für die Verhinderung solcher Divergenzen ein besonderes Verfahren in § 45 Abs. 2 und Abs. 3 ArbGG vorgesehen (BAG 28. April 1998 - 9 AZN 227/98 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 88, 296) .
  • BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01

    Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen

    Zur ordnungsgemäßen Begründung der Beschwerde gehört, daß diese Voraussetzungen im einzelnen dargelegt werden und die Entscheidung, von der der anzufechtende Beschluß abweicht, bezeichnet ist (BAG 28. April 1998 - 9 AZN 227/98 - BAGE 88, 296, zu II 1 der Gründe).
  • BVerwG, 15.10.2002 - 6 PB 7.02

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; gerichtliche Ersetzung

    In einem solchen Fall würde durch die Zulassung der Rechtsbeschwerde der Zweck der Divergenzrüge, der durch unterschiedliche Rechtsprechung der Landesgerichte gefährdeten Rechtseinheit entgegenzuwirken, verfehlt (vgl. BAG, Beschluss vom 28. April 1998 - 9 AZN 227/98 - BAGE 88, 296, 297).
  • BVerwG, 09.07.2003 - 6 PB 4.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Entgegen der Auffassung des Beteiligten kann der Beschwerde nicht unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1998 (- 9 AZN 227/98 - BAGE 88, 296 ) der Erfolg versagt werden.
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZN 130/02

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsprüfung

    Soweit diese Voraussetzungen einer Divergenz nicht innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist dargelegt worden sind, ist die Beschwerde unzulässig (Senat 28. April 1998 - 9 AZN 227/98 - BAGE 88, 296).
  • BAG, 22.10.2001 - 9 AZN 622/01

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsanforderungen

    Nach § 72 a Abs. 3 Satz 2 ArbGG müssen diese Voraussetzungen in der Begründung der Beschwerde dargelegt werden (BAG 28. April 1998 - 9 AZN 227/98 - BAGE 88, 296).
  • BSG, 05.05.2020 - B 14 AS 81/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Für die Bezeichnung einer Abweichung (Divergenz) ist aufzuzeigen, mit welcher genau bezeichneten entscheidungserheblichen und eigenen (vgl BAG vom 28.4.1998 - 9 AZN 227/98 - BAGE 88, 296, 297) rechtlichen Aussage die angefochtene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage des BSG abweicht.
  • BSG, 12.11.2018 - B 5 RS 17/18 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Einen eigenen Rechtssatz hat das Berufungsgericht dann nicht entwickelt, wenn es lediglich höchstrichterliche Rechtssätze übernommen hat (Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 390; vgl auch BAG Beschluss vom 28.4.1998 - 9 AZN 227/98 - Juris RdNr 6).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZN 1001/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

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