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   BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97   

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BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97 (https://dejure.org/1998,929)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1998 - 1 ABR 67/97 (https://dejure.org/1998,929)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 (https://dejure.org/1998,929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • info-krankenhausrecht.de

    Medizinrecht Oberarzt Liquidation Beteiligung Fond

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, Nr. 8
    Mitbestimmung bei der Verteilung eines Liquidationspools

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Beteiligung am Liquidationspool: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 128
  • NZA 1998, 1185
  • BB 1998, 1420
  • BB 1998, 1956
  • DB 1998, 1339
  • DB 1999, 2576
  • JR 1999, 220
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 306/81

    Krankenhaus - Mitarbeiterfonds - Fondsabgabe - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97
    Zum einen besteht jedenfalls insoweit eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, als die Arbeitgeberin gehalten ist, die von den Chefärzten geschuldete Dotierung des Fonds sicherzustellen (BAGE 43, 232, 236 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I 1 d der Gründe).

    Insbesondere besteht regelmäßig kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Chefarzt und Mitarbeitern der Klinik (BAG Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 626/88 - Das Krankenhaus 1990, 243; BAGE 43, 232, 237 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I 1 d der Gründe).

  • LAG München, 25.06.1997 - 5 TaBV 13/96

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Verteilung eines sog. Liquidationspools an die

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97
    Landesarbeitsgericht München - 5 TaBV 13/96 - Beschluß vom 25. Juni 1997.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juni 1997 - 5 TaBV 13/96 - aufgehoben.

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97
    Erfaßt werden alle Formen der Vergütung, die aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses gewährt werden (BAGE 52, 171, 174 = AP Nr. 22 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B 2 a der Gründe).

    Vielmehr umfaßt es nach ständiger Rechtsprechung auch freiwillige Leistungen (BAGE 52, 171, 176 = AP Nr. 22 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B 3 der Gründe).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97
    Sie setzt voraus, daß bestimmte geldwerte Sozialleistungen von einem zweckgebundenen Sondervermögen erbracht werden, das eine abgrenzbare, auf Dauer gerichtete Organisation aufweist und der Verwaltung bedarf (BAGE 58, 156, 162 = AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II 3 a der Gründe; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 655, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 626/88

    Arbeitsverhältnis zwischen nachgeordnetem Arzt und Chefarzt, wenn ersterer die

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97
    Insbesondere besteht regelmäßig kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Chefarzt und Mitarbeitern der Klinik (BAG Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 626/88 - Das Krankenhaus 1990, 243; BAGE 43, 232, 237 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I 1 d der Gründe).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Bestand und Inhalt eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (z. B. Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 373/92

    Arbeitsentgelt: Freistellung als Personalrat - Beiträge aus dem Liquidationspool

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97
    Auf der Grundlage dieser Wertung hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, daß eine Ärztin, die als Personalratsmitglied freigestellt ist, ihren Anspruch auf Zuwendungen aus dem Liquidationspool nicht verliert (BAGE 72, 268, 273 = AP Nr. 2 zu § 42 LPVG Rheinland-Pfalz, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.07.1978 - 3 ABR 108/77

    Unterstützungskasse - Sozialeinrichtung - Leistung - Kürzung - Dotierungsrahmen -

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97
    So ist anerkannt, daß ein Mitbestimmungsrecht auch bei Leistungen besteht, über die der Arbeitgeber deshalb, weil sie von einer gemeinsamen Einrichtung mehrerer Unternehmen erbracht werden, nur gemeinsam mit Dritten bestimmen kann (BAGE 51, 387, 393 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu B II 2 der Gründe; BAGE 31, 11, 17 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 a der Gründe; Klebe in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 209; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 87 Rz 254; GK-BetrVG/Wiese, 5. Aufl., § 87 Rz 597, 644; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 667 f.).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97
    So ist anerkannt, daß ein Mitbestimmungsrecht auch bei Leistungen besteht, über die der Arbeitgeber deshalb, weil sie von einer gemeinsamen Einrichtung mehrerer Unternehmen erbracht werden, nur gemeinsam mit Dritten bestimmen kann (BAGE 51, 387, 393 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu B II 2 der Gründe; BAGE 31, 11, 17 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 a der Gründe; Klebe in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 209; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 87 Rz 254; GK-BetrVG/Wiese, 5. Aufl., § 87 Rz 597, 644; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 667 f.).
  • BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81

    Rückzahlung - Sonderfonds - Überzahlte Anteile - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97
    So ist es unerheblich, daß vergleichbare Zuwendungen nach einem Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 339, 345 ff. = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 2 b der Gründe) kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 70 BAT darstellen.
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94

    Trinkgelder als Arbeitsentgelt

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung -

  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Dementsprechend obliegt es nach der Rechtsprechung des Senats dem Arbeitgeber, sich in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten Dritten gegenüber nicht in einer Weise zu binden, die eine Einflussnahme des Betriebsrats faktisch ausschließt (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128, 135 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 92 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 92, zu B II 1 b dd der Gründe; 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27, zu B II 1 b der Gründe).

    Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall durch entsprechende Vertragsgestaltung mit dem Dritten sicherstellen, dass der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht ausüben kann (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128, 135 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 92 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 64, zu B II 1 b dd der Gründe; 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - aaO; Fitting BetrVG § 87 Rn. 250).

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Da dies jedenfalls nicht offensichtlich ausgeschlossen ist, besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (dazu BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Vielmehr muss der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - zu B II 1 b der Gründe; vgl. auch 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - zu B II 1 b dd der Gründe, BAGE 89, 128 [zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG]) .
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Vielmehr muß der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, daß die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG 17. März 1987 - 1 ABR 59/85 - BAGE 54, 278, zu B II 5 der Gründe; 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128, zu B II 1 b dd der Gründe; ErfK/Hanau/Kania § 87 BetrVG Rn. 59; DKK-Klebe BetrVG 7. Aufl. § 87 Rn. 14).
  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 33/98

    Arbeitszeit von Postzustellern

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Bestand und Inhalt eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (z.B. Senatsbeschluß vom 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - AP Nr. 92 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Erfasst werden alle Formen der Vergütung, die der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 37/10

    Betriebsrat - Personalverkauf - Sozialeinrichtung - Betriebliche Lohngestaltung

    aa) Die vom Arbeitgeber für die Zuwendung aus sozialen Gründen vorgesehenen Mittel müssen von den laufenden, anderen Zwecken dienenden Betriebsmitteln abgrenzbar sein und einer gesonderten Bewirtschaftung unterliegen (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 89, 128 ).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Nach ihrem Schutzzweck soll diese Vorschrift - wie auch § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG und § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG - die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit gewährleisten und den Arbeitnehmer vor einer einseitig an dem Interesse des Arbeitgebers - hier der Träger des Instituts - orientierten Lohngestaltung schützen; es geht dabei um die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges (stRspr des BAG, vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1991 - BAG GS 2/90 - BAGE 69, 134, 158; zuletzt Beschluß vom 16. Juni 1998 - BAG 1 ABR 67/97 - AP Nr. 92 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = NZA 1998, 1185).
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 570/03

    Krankenhausarzt - leitender Arzt - Privatpraxis

    aa) Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1998 (- 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128) ist keine allgemeine Regel zur Auslegung einzelvertraglicher Erklärungen, deren Inhalt wie hier nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist, zu entnehmen.
  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 17 Sa 1772/99

    Verpflichtung zur Rechnungslegung und Auskunftserteilung ; Auslegung von

    cc 2) Weitergehend ist an dieser Stelle sowie dabei ebenfalls zunächst darauf hinzuweisen, dass in allen Fällen, bei denen Poolgelder an nachgeordnete Ärzte/Ärztinnen ausschließlich deswegen gezahlt werden, weil eine solche Zahlung in den schriftlichen Chefarztverträgen des Krankenhausträgers mit den Chefärzten aufgenommen ist, zwei rechtlich unterschiedlich zu beurteilende Fallgestaltungen in Betracht kommen, nämlich dass einerseits die Vereinbarungen zwischen dem Krankenhausträger sowie den Chefärzten hinsichtlich der Zahlung von Poolgeldern an nachgeordnete Ärzte/Ärztinnen allein darauf beruhen, dass entweder eine solche Zahlung landesgesetzlich vorgeschrieben ist oder die Chefärzte mit einer solchen Zahlung lediglich eine standesrechtliche Obliegenheit erfüllen und bei deren Abwicklung nur die Dienste des Krankenhausträgers in dessen Funktion als ihr Arbeitgeber in Anspruch nehmen wollen, oder dass andererseits den Vereinbarungen zwischen dem Krankenhausträger sowie den Chefärzten bezüglich der Zahlung von Poolgeldern an nachgeordnete Ärzte/Ärztinnen tatsächlich im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB ein erkennbares eigenes Interesse des Krankenhausträgers zugrunde liegt, den nachgeordneten Ärzten/Ärztinnen durch Beteiligung an den Liquidationserlösen der Chefärzte zusätzliches Entgelt zu verschaffen, das mit dem Liquidationsrecht der Chefärzte verbunden ist (BAG, Beschluss vom 16.06.1998 - 1 ABR 67/97 - AP Nr. 92 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Vielmehr fallen diese Streitigkeiten ausschließlich in die Zuständigkeit der standesrechtlichen Schlichtungsorgane (BAG, Urteil vom 15.11.1989 - 5 AZR 626/88 - a.a.O.; BAG, Beschluss vom 16.06.1998 - 1 ABR 67/97 -, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 21.03.2003 - 12 Sa 319/02
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21

    Auskunftsanspruch über und Mitbestimmungsrecht bei Beteiligungsvergütungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 20 TaBV 188/11

    Einigungsstellenspruch - Gefährdungsbeurteilung

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 K 3109/00

    Normenkontrollklage gegen Vorschriften der Berufsordnung der Ärztekammer

  • LAG Hessen, 24.10.2002 - 5 TaBV 83/02

    Geltung von Mitbestimmungsrechten beim Einsatz von Servicemitarbeitern in

  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 2 Ta 363/07

    Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 19 TaBV 1109/09

    Mitbestimmung bei Videoüberwachung; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

  • LAG Hamm, 21.01.2008 - 2 Ta 363/07

    Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung

  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des Mietzinses für Werkmietwohnungen

  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 32/98
  • LAG Hamm, 25.10.2001 - 17 Sa 809/01

    Eigenes Liquidationsrecht von Krankenhausärzten in Bezug auf ihre stationären

  • LAG Bremen, 18.02.2003 - TaBV 13/02

    EBetrVG, BGB, ArbGG

  • LAG Bremen, 18.02.2003 - 1 TaBV 13/02

    Streit über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat bei der Kündigung eines

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