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   BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97   

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https://dejure.org/1998,366
BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 (https://dejure.org/1998,366)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 (https://dejure.org/1998,366)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 (https://dejure.org/1998,366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kollektivrechtliche Fortgeltung eines Firmentarifvertrags bei Unternehmensverschmelzung; Umwandlung von Normen eines Firmentarifvertrags in begrenzt bestandsgeschützten Inhaltsnormen der Arbeitsverträge; Eintritt eines neuen Arbeitgebers in einen Firmentarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 193
  • NJW 1999, 812
  • ZIP 1998, 2180
  • NZA 1998, 1346
  • BB 1998, 1537
  • BB 1999, 211
  • DB 1998, 1423
  • DB 1999, 290
  • NZG 1999, 125
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.1997 - 9 Sa 91/96

    Abschluß eines Firmentarifvertrages; Rechtsfolgen eines Firmentarifvertrages;

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Freiburg) - 9 Sa 91/96 -.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Februar 1997 - 9 Sa 91/96 - aufgehoben.

  • BAG, 04.12.1974 - 5 AZR 75/74

    Nachwirkung - Genossenschaft - Fusion - Verschmelzung - Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97
    Wiedemann hat bereits in der Anmerkung zu BAG Urteil vom 4. Dezember 1974 (- 5 AZR 75/74 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG) darauf hingewiesen, daß die Erhaltung des Wirtschaftssubjekts beim Wechsel des Rechtsträgers des Unternehmens möglicherweise für den Firmentarifvertrag, nicht aber für den Verbandstarifvertrag von Bedeutung ist, da nur der Verbandstarifvertrag an die Mitgliedschaft des jeweiligen Rechtsträgers anknüpft.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Das spiegelt sich so auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wieder, insbesondere in den Entscheidungen vom 24. August 1994 (10 AZR 980/93, NZA 1995, 1016), vom 31. Januar 1995 (1 ABR 35/94, NZA 1995, 1059) und vom 24. Juni 1998 (4 AZR 208/97, NZA 1998, 1346).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Es reicht aus, wenn sie beabsichtigt, Arbeitnehmer zu beschäftigen (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - zu B II der Gründe, BAGE 97, 31; 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - zu 1 a der Gründe, BAGE 89, 193; siehe auch BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 17 ) .
  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

    Insoweit hat der Senat bereits entschieden, dass nicht nur bei der Verschmelzung im Wege der Neugründung gemäß § 2 Nr. 2 UmwG, sondern auch bei der Verschmelzung durch Aufnahme nach § 2 Nr. 1 UmwG wegen der vom Gesetz in § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG angeordneten Gesamtrechtsnachfolge ein Firmentarifvertrag uneingeschränkt auf den neu gegründeten bzw. den aufnehmenden Rechtsträger übergeht (vgl. zur Verschmelzung im Wege der Neugründung BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - zu 2 a der Gründe, BAGE 89, 193; zur Verschmelzung durch Aufnahme 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 41 ff., BAGE 123, 213) .

    Der Firmentarifvertrag wirkt danach kollektivrechtlich fort, mit der Folge, dass § 613a Abs. 1 BGB nicht zur Anwendung kommt (BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - zu 2 a, b der Gründe, aaO; Ahrendt RdA 2012, 129, 136 f.) .

    (aa) Im Ausgangspunkt zutreffend weisen alle Auffassungen darauf hin, der Eintritt des aufnehmenden Unternehmens in die Tarifvertragsparteistellung eines verschmolzenen Unternehmens stelle kein Problem dar, wenn die Verschmelzung im Wege der Neugründung erfolgt (so die Konstellation bei BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - BAGE 89, 193) oder wenn der aufnehmende Rechtsträger - noch - keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt (zB Baeck/Winzer aaO; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt aaO Teil E Rn. 101) .

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