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   BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98   

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BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98 (https://dejure.org/1998,911)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1998 - 2 AZR 142/98 (https://dejure.org/1998,911)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 (https://dejure.org/1998,911)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • archive.org
  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund § 103 BetrVG

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Betriebsratsmitglied, Betriebsratskündigung, Betriebsrat: Kündigungsschutz

  • Judicialis

    BGB § 170; ; BGB § 171; ; BGB § 174; ; BGB § 180; ; BGB § 626; ; KSchG § 15; ; BetrVG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung nach Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund § 103 BetrVG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 170 ff., 626; KSchG § 15; BetrVG § 103
    Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds erst nach rechtskräftigem bzw. unanfechtbarem Abschluß des Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 220
  • NJW 1999, 444
  • NZA 1998, 1273
  • BB 1998, 2317
  • DB 1998, 2124
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98
    Ferner muß, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber einem durch § 103 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 15 KSchG besonders geschützten Arbeitnehmer unverzüglich aussprechen, nachdem das Gericht rechtskräftig die Zustimmung zur Kündigung im Beschlußverfahren ersetzt hat (BAG Urteil vom 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113 = AP Nr. 3, aaO).

    Inwiefern die dem Kläger ausgesprochene Verdachtskündigung aufgrund neuer Umstände in einem anderen Licht zu sehen sei, wird auch mit der Revision nicht näher dargestellt, so daß aufgrund des Vorverfahrens die für diesen Kündigungsprozeß bindende Feststellung getroffen ist, daß die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 -, aaO und Beschluß vom 18. September 1997 - 2 ABR 15/97 - AP Nr. 35, aaO, zu C II 4 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Hamburg, 02.09.1997 - 6 Sa 12/97

    Fristlose Entlassung eines Betriebsratsmitglieds nach Rechtskraft des

    Auszug aus BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 6 Sa 12/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. September 1997 - 6 Sa 12/97 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

  • BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77

    Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98
    Sofern die Rechtsprechung im Urteil vom 25. Januar 1979 (- 2 AZR 983/77 - BAGE 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972) dahin zu verstehen ist, der Arbeitgeber müsse im Falle einer offensichtlich unstatthaften Divergenzbeschwerde gegen einen die Zustimmung des Betriebsrats ersetzenden Beschluß der Arbeitsgerichte zur Wahrung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB die Kündigung bereits vor Eintritt der formellen Rechtskraft dieses Beschlusses aussprechen, wird sie hiermit aufgegeben.

    Insofern ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes aus der weiteren Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 25. Januar 1979 - 2 AZR 983/77 - BAGE 31, 253 = AP Nr. 12, aaO und vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - RzK II 3 Nr. 17), wonach der Beschluß des Landesarbeitsgerichts über die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung schon dann vor Eintritt der formellen Rechtskraft unanfechtbar wird, wenn sich aus den Gründen der zugestellten Entscheidung ergibt, daß eine Divergenzrechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft bzw. aussichtslos ist.

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98
    Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluß vom 20. März 1975 - 2 ABR 111/74 - BAGE 27, 93 = AP Nr. 2 zu § 103 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 3/96 - AP Nr. 32, aaO, zu II 4 a und c der Gründe).

    Wenn jedoch die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg haben sollte, ist die Kündigung mangels Rechtskraft der Ersetzungsentscheidung unheilbar nichtig (siehe oben zu a); in diesem Fall wird der noch nicht rechtskräftig beschiedene Zustimmungsersetzungsantrag unzulässig, weil der Arbeitgeber das Verfahren durch den Ausspruch der Kündigung abgebrochen und gegenstandslos gemacht hat (vgl. auch BAG Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 3/96 -, aaO).

  • BAG, 20.03.1975 - 2 ABR 111/74

    Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98
    Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig (im Anschluß an BAG Beschluß vom 20. März 1975 - 2 ABR 111/74 - BAGE 27, 93 = AP Nr. 2 zu § 103 BetrVG 1972).

    Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluß vom 20. März 1975 - 2 ABR 111/74 - BAGE 27, 93 = AP Nr. 2 zu § 103 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 3/96 - AP Nr. 32, aaO, zu II 4 a und c der Gründe).

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98
    Inwiefern die dem Kläger ausgesprochene Verdachtskündigung aufgrund neuer Umstände in einem anderen Licht zu sehen sei, wird auch mit der Revision nicht näher dargestellt, so daß aufgrund des Vorverfahrens die für diesen Kündigungsprozeß bindende Feststellung getroffen ist, daß die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 -, aaO und Beschluß vom 18. September 1997 - 2 ABR 15/97 - AP Nr. 35, aaO, zu C II 4 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 342/89

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden vor Eintritt der formellen

    Auszug aus BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98
    Insofern ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes aus der weiteren Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 25. Januar 1979 - 2 AZR 983/77 - BAGE 31, 253 = AP Nr. 12, aaO und vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - RzK II 3 Nr. 17), wonach der Beschluß des Landesarbeitsgerichts über die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung schon dann vor Eintritt der formellen Rechtskraft unanfechtbar wird, wenn sich aus den Gründen der zugestellten Entscheidung ergibt, daß eine Divergenzrechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft bzw. aussichtslos ist.
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Auszug aus BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98
    Selbst wenn man jedoch hiervon ausgeht, so ist anerkannt (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78 - AP Nr. 4 zu § 174 BGB mit zustimmender Anmerkung G. Hueck), daß diese in der Weise ausgeübt werden kann, daß ein Gesamtvertreter - hier Hoe-Knudsen - den anderen - hier die Personalleiterin Haschke - zur Abgabe einer Willenserklärung ermächtigt und der zweite Gesamtvertreter die Willenserklärung abgibt, wobei allerdings die §§ 174, 180 BGB gelten.
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Die von der Revision herangezogenen Senatsentscheidungen vom 24. Oktober 1996 (- 2 AZR 3/96 -) und 9. Juli 1998 (- 2 AZR 142/98 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 89, 220) betrafen dagegen andere Fallgestaltungen, nämlich eine Kündigung noch während des Verfahrens nach § 103 Abs. 1 BetrVG (- 2 AZR 3/96 - zu II 4 a und b der Gründe) bzw. eine Kündigung erst nach Verkündung des Zustimmungsersetzungsbeschlusses für den Fall, dass dieser nicht rechtskräftig wird.
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Die formelle Rechtskraft eines die Zustimmung des Betriebsrats ersetzenden Beschlusses des Landesarbeitsgerichts nach § 103 Abs. 2 BetrVG tritt dementsprechend, sofern die Rechtsbeschwerde - wie hier - nicht zugelassen worden ist, mit dem Ablauf der Frist nach § 92a Satz 2 iVm. § 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG oder mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht ein (vgl. BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 89, 220) .

    Die Kündigung kann vielmehr auch noch nach Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB erfolgen, wenn sie unverzüglich nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung erklärt wird (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 375/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 98; 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 89, 220) .

  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Die formelle Rechtskraft tritt, sofern die Rechtsbeschwerde gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts nicht zugelassen worden ist, mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde oder mit der Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht ein (BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220).

    Ihr wäre überdies auch nicht zu folgen, weil dies zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen würde (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320; Raab in GK-BetrVG 10. Aufl. § 103 Rn. 87; vgl. auch BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220; Besgen NZA 2011, 133, 134).

    Liegt die Zustimmungsersetzung rechtskräftig vor, muss der Arbeitgeber in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 5 SGB IX nunmehr unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), kündigen (BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220; APS/Linck 4. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 11; aA. Fitting BetrVG 28. Aufl. § 103 Rn. 46, wonach die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB nach Rechtskraft erneut laufen soll).

  • LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15

    Begünstigung des Betriebsratsmitglieds durch Vereinbarungen in einem

    Lediglich dann, wenn sich aus den Gründen der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ergibt, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich unstatthaft oder aussichtslos ist, kann der Arbeitgeber bereits im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsratsmitglied erklären, wobei er dann aber das Risiko in Kauf nimmt, dass die Nichtzulassungsbeschwerde entgegen seiner Einschätzung Erfolg hat, was dann zur Unwirksamkeit der vorzeitig erklärten Kündigung führen kann (ausführlich zu all dem die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juli 1998, 2 AZR 142/98, NJW 1999, 444).
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 480/10

    Personalratsmitglied - außerordentliche Kündigung

    a) Die Kündigung eines durch § 15 KSchG besonders geschützten Mitglieds des Betriebsrats oder der Personalvertretung kann in Fällen, in denen es der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bedarf, wirksam erst nach Eintritt der Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung erfolgen (für § 103 BetrVG: BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 89, 220; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - zu I der Gründe, RzK II 3 17; 25. Januar 1979 - 2 AZR 983/77 - zu I 1 der Gründe, BAGE 31, 253; 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B I 4 ff. der Gründe, BAGE 28, 233; für §§ 47, 108 BPersVG: BAG 28. April 1994 - 8 AZR 209/93 - zu I 1 der Gründe, BAGE 76, 317; 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 - zu II 1 b aa der Gründe, RzK II 1a Nr. 5) .

    Außerdem trägt ein solches Verständnis dem in gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren bestehenden Bedürfnis nach Rechtsklarheit und Rechtssicherheit Rechnung (BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 89, 220; 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B I 8 c der Gründe, BAGE 28, 233) .

    Der besondere Kündigungsschutz wird dadurch nicht beeinträchtigt, da bereits feststeht, dass eine anderweitige gerichtliche Entscheidung nicht mehr erreichbar ist (vgl. BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 89, 220; 25. Januar 1979 - 2 AZR 983/77 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 31, 253) .

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09

    Nichtige Kündigung eines Betriebsratsmitglieds vor Rechtskraft der

    Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig (BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 98, 220 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 39; 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 32; LAG Hamm 4.8.2000 - 10 TaBV 7/00 - LAGE BetrVG 1972 § 103 Nr. 17).

    Die formelle Rechtskraft tritt, sofern die Rechtsbeschwerde gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts nicht zugelassen worden ist, mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein (BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - a.a.O.) braucht zwar der Arbeitgeber den Ablauf der Beschwerdefrist nicht abzuwarten, sondern konnte sogleich kündigen, sofern die Rechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft oder unzulässig war.

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

    aa) Dieses Urteil ist nicht bereits mit seiner Verkündung, sondern erst mit Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde am 3. März 1997 rechtskräftig geworden (vgl. BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220).
  • BVerwG, 15.10.2002 - 6 PB 7.02

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; gerichtliche Ersetzung

    Sie entfaltet präjudizielle Bindung für den anschließenden Kündigungsschutzprozess, so dass der Arbeitnehmer die Berechtigung der außerordentlichen Kündigung dort nur noch unter Berufung auf neue Tatsachen in Frage stellen kann, die im Beschlussverfahren noch nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. zur außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern: BAG, Urteil vom 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113, 119 ff.; Urteil vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 425/82 - ; Urteil vom 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220, 227; vgl. ferner Etzel, in: Lorenzen/Schmitt/Etzel/ Gerhold/Schlatmann/Rehak, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 47 Rn. 104; Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 9. Auflage 1999, § 47 Rn. 26; Fischer/Goeres, in: GKÖD V K § 47 Rn. 38).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 6 Sa 1845/11

    Entwendung geringwertiger Sachen durch Filialleiter - Verdachtskündigung

    Es ist im Geschäftsleben nicht unüblich, dass selbst dann zwei Personen die Geschäftspost unterschreiben, wenn eine Person allein vertretungsbefugt ist, um etwa dem Schreiben mehr Nachdruck zu verleihen (BAG, Urteil vom 09.07.1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36 zu II 1 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2007 - 2 Ta 7/07

    Formelle Rechtskraft - einseitiger Rechtsmittelverzicht

    Auch in einer vergleichbaren Problematik hat das Bundesarbeitsgericht deshalb zu Recht den Eintritt der formellen Rechtskraft eines Beschlusses gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG verlangt (BAG 09.07.1998 - 2 AZR 142/98 - AP Nr. 36 zu § 103 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Niedersachsen, 27.08.2009 - 4 TaBV 76/07

    Gegenstandsloswerden des Zustimmungsersetzungsantrags bei Kündigung vor

  • LAG Sachsen, 09.06.2010 - 5 Sa 702/09

    Kündigung eines Mitglieds einer Personalvertretung bei verweigerter Zustimmung

  • LAG Hamm, 20.02.2009 - 13 Sa 1222/08

    Kündigung; außerordentliche; Betriebsratsmitglied;

  • LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11

    Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2011 - 20 A 869/09

    Rechtmäßigkeit der Ersetzung einer Zustimmung des Personalrats zur

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