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   BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97   

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https://dejure.org/1998,640
BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97 (https://dejure.org/1998,640)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 4 ABR 40/97 (https://dejure.org/1998,640)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 (https://dejure.org/1998,640)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    ArbGG § 83 Abs. 3 i. V. m. § ... 90 Abs. 2; BetrVG § 50; (Firmen-) Tarifvertrag zur Abwendung sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen, abgeschlossen am 17. Mai 1971 zwischen der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen und HVB/DAG
    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats - Tarifvertragliche Einräumung - Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Zuständigkeitsabgrenzung - Rationalisierungsmaßnahmen - Rationalisierungsschutzabkommen

  • archive.org
  • Judicialis

    ArbGG § 83 Abs. 3 i.V.m. § ... 90 Abs. 2; ; BetrVG § 50; ; (Firmen-)Tarifvertrag zur Abwendung sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen, abgeschlossen am 17. Mai 1971 zwischen der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen und HVB/DAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 83 Abs. 3 i. V. mit § 90 Abs. 2; BetrVG § ... 50; (Firmen-)Tarifvertrag zur Abwendung sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen, abgeschlossen am 17. 5. 1971 zwischen der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen und HVB/DAG
    Zuständigkeitsverteilung zwischen Einzelbetriebsräten und Gesamtbetriebsrat: Keine Kompetenz der Tarifvertragsparteien für eine vom Betriebsverfassungsgesetz abweichende Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nachwirkung eines Firmentarifvertrags über Betriebsverfassungsrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 135
  • NZA 1999, 1056
  • NZA 1999, 1956
  • BB 1998, 2525
  • BB 1999, 748
  • DB 1998, 2536
  • DB 1999, 1458
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97
    Diesem Bestimmtheitserfordernis genügt auch ein sogenannter Globalantrag, mit dem generell ein Mitbestimmungsrecht für bestimmte Fälle geltend gemacht wird (BAG Beschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972, m.w.N.).

    Ob der Antrag in dieser globalen Form ohne Rücksicht auf das Bestehen des behaupteten Rechts Vorgänge undifferenziert erfaßt, berührt nicht seine Zulässigkeit, sondern ist eine Frage der Begründetheit (BAGE 76, 364 = AP, aaO; 78, 379 = AP Nr. 24 zu § 23 BetrVG 1972).

    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen werden, sondern etwas anderes (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 76, 364 = AP, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97
    Das Gericht hat in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, wer Beteiligter im Sinne des § 83 Abs. 3 ArbGG ist (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluß vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAGE 69, 214, 219 f. = AP Nr. 41 zu § 40 BetrVG 1972).

    Das Arbeitsgerichtsgesetz enthält keine Sonderregelung, wonach ein Betriebsrat in allen Beschlußverfahren über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Betroffenheit nach § 83 Abs. 3 ArbGG zu beteiligen wäre (BAG Beschluß vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAGE 69, 214, 219 = AP, aaO).

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97
    Die gesetzliche Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung geändert werden (BAG Beschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972 = EzA § 50 BetrVG 1972 Nr. 10, zu B II 1 b der Gründe; Kreutz, GK-BetrVG, 6. Aufl., Bd. 1, § 50 Rz 5, m.w.N.; vgl. Richardi, BetrVG, 7. Aufl., Einl. Rz 139).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90

    Mitbestimmung bei Umsetzung verkürzter tariflicher Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97
    Gerade für Fälle dieser Art kann, auch losgelöst vom Anlaßfall, im Beschlußverfahren die Feststellung beantragt werden, daß ein Beteiligungsrecht besteht bzw. nicht besteht (BAG Beschluß vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90 - AP Nr. 42 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, m.w.N.).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97
    Dieses ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestreitet oder sich der Betriebsrat eines solchen Mitbestimmungsrechts ernsthaft berühmt (BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - AP Nr. 7 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97
    Ob der Antrag in dieser globalen Form ohne Rücksicht auf das Bestehen des behaupteten Rechts Vorgänge undifferenziert erfaßt, berührt nicht seine Zulässigkeit, sondern ist eine Frage der Begründetheit (BAGE 76, 364 = AP, aaO; 78, 379 = AP Nr. 24 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97
    Werden - wie hier in den Vorinstanzen - im Wege objektiver Antragshäufung mehrere Anträge gestellt, so ist hinsichtlich jedes einzelnen Antrags zu prüfen, wer am Verfahren über diesen Antrag Beteiligter ist (BAG Beschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP Nr. 12 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Unternehmens und der einzelnen Betriebe (BAG 11. November 1998 aaO).

    Auch ein Koordinierungsinteresse des Arbeitgebers oder sein Wunsch nach einer unternehmenseinheitlichen Regelung genügen allein nicht (BAG 11. November 1998 aaO).

    Dies gilt vor allem bei der Gewährung freiwilliger Zulagen (vgl. BAG 18. Oktober 1994 aaO; 30. August 1995 aaO; 11. November 1998 aaO), aber auch bei anderen Gegenständen, die nicht der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen (vgl. BAG 13. März 2001 aaO; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 -, zu B I 1 der Gründe), also insbesondere bei Maßnahmen nach § 88 BetrVG.

    Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist in Angelegenheiten, die in vollem Umfang der Mitbestimmung unterliegen, vielmehr zwingend (BAG 30. August 1995 aaO; 11. November 1998 aaO).

    Auch ein Tarifvertrag kann keine von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung abweichende Regelung treffen (vgl. BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 der Gründe; 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135, 146 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 16, zu B IV 5 b aa der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 -, zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    Nach § 83 Abs. 3 ArbGG ist - neben dem Antragsteller - Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, wer durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 16, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Dies hat das Gericht in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAGE 69, 214; 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135).
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