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   BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97   

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https://dejure.org/1998,3024
BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97 (https://dejure.org/1998,3024)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 4 AZR 547/97 (https://dejure.org/1998,3024)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 4 AZR 547/97 (https://dejure.org/1998,3024)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung - Befähigung für Sonderschullehramt - Ordnungsbereiche - Regelungsbereiche - Gebot zur Gleichbehandlung - Eingruppierungserlaß eines Bundeslandes

  • archive.org
  • Judicialis

    BGB § 242 Gleichbehandlung; ; BGB § 612 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 (Gleichbehandlung); BGB § 612 Abs. 3
    Eingruppierung einer Lehrkraft - Gleichbehandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 242, 612 Abs. 3
    Gleichbehandlungsgrundsatz: Keine Anwendung auf Vergütungsregelungen in unterschiedlichen Ordnungs- und Regelungsbereichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angestellte Lehrer (Eingruppierung) - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gleichbehandlung bei der Eingruppierung an Sonderschulen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 30
  • NZA 1999, 490
  • BB 1999, 480
  • DB 1999, 696
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es nicht, Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen und Lehrkräfte ohne diese Befähigung verschiedenen Vergütungsgruppen zuzuordnen (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    Dies hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - (BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und - 4 AZR 218/93 - (n.v.) für zwei hinsichtlich der entscheidungserheblichen Umstände mit dem vorliegenden Fall gleichliegende Sachen mit näherer Begründung entschieden.

    Dieser Anspruch setzt hier unter anderem voraus, daß der Anteil von Männern und Frauen in der durch den Eingruppierungserlaß begünstigten Vergleichsgruppe - der Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen - wesentlich von demjenigen in der durch ihn benachteiligten Vergleichsgruppe - Lehrkräfte ohne diese Lehrbefähigung - abweicht (z. B. Urteile des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - aaO; vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - AP Nr. 3 zu § 612 BGB Diskriminierung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94

    Gewährung von Vergütung aus Vergütungsgruppe; Anspruch aus Arbeitsvertrag;

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 5 (2) Sa 2202/94 E -.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. Mai 1997 - 5 (2) Sa 2202/94 E - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 563/96

    Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz enthält kein Gebot zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in verschiedenen Ordnungs- oder Regelungsbereichen; ein Eingruppierungserlaß eines Bundeslandes für angestellte Lehrkräfte und der BAT betreffen verschiedene Ordnungsbereiche (Bestätigung der Rechtsprechung des Zehnten Senats, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - AP Nr. 149 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Darin folgt der Senat der Rechtsprechung des Zehnten Senats (Urteil vom 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - AP Nr. 149 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96

    Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Dieser Anspruch setzt hier unter anderem voraus, daß der Anteil von Männern und Frauen in der durch den Eingruppierungserlaß begünstigten Vergleichsgruppe - der Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen - wesentlich von demjenigen in der durch ihn benachteiligten Vergleichsgruppe - Lehrkräfte ohne diese Lehrbefähigung - abweicht (z. B. Urteile des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - aaO; vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - AP Nr. 3 zu § 612 BGB Diskriminierung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - Mitttelbare Diskriminierung wegen des

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Dies hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - (BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und - 4 AZR 218/93 - (n.v.) für zwei hinsichtlich der entscheidungserheblichen Umstände mit dem vorliegenden Fall gleichliegende Sachen mit näherer Begründung entschieden.
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Denn im ersten Fall gilt bei beiderseitiger Tarifgebundenheit gem. § 4 Abs. 1 TVG die tarifliche Vergütungsordnung mit unmittelbarer und zwingender Wirkung, während im zweiten Fall - in den Grenzen des Gleichbehandlungsgebots, das der Arbeitgeber innerhalb der einseitig gesetzten Vergütungsordnung zu beachten hat (z. B. Urteil des Fünften Senats vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) - Vertragsfreiheit hinsichtlich der Vergütung besteht.
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