Rechtsprechung
BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BErzGG §§ 15, 16, 18
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kündigung während des Erziehungsurlaubs
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit einer Kündigung - Genehmigung der Behörde - Erziehungsurlaub
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
BErzGG § 15; ; BErzGG § 16; ; BErzGG § 18
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BErzGG §§ 15, 16, 18
Kündigung während des Erziehungsurlaubs - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BErzGG §§ 15, 16, 18
Erziehungsurlaub: Kündigungsschutz in einem Teilabschnitt, der bei einem neuen Arbeitgeber beansprucht wird - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 09.01.1997 - 5 Ca 258/96
- LAG Baden-Württemberg, 18.09.1997 - 13 Sa 29/97
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
Papierfundstellen
- BAGE 91, 101
- NZA 1999, 1047
- FamRZ 1999, 1348
- BB 1999, 1711
- DB 1999, 1272
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Baden-Württemberg, 18.09.1997 - 13 Sa 29/97
Rechtmäßigkeit einer Kündigung bei Erziehungsurlaub; Bestehen des …
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 13 Sa 29/97 -.Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. September 1997 - 13 Sa 29/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87
Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
Auf das Einverständnis der Beklagten kam es nicht an (vgl. u.a. BAG Urteil vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62, 65 = AP Nr. 1 zu § 15 BErzGG, zu I 2 b der Gründe mit zustimmender Anm. Sowka). - BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92
Mutterschutz
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
Wenn in § 18 Abs. 1 Satz 1 BErzGG ausgeführt ist, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen darf, so liegt darin ein gesetzliches Verbot, das sich gegen die Kündigungserklärung selbst richtet; eine Kündigung, die trotzdem erfolgt, ist nach § 134 BGB nichtig (vgl. Senatsurteile vom 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - AP Nr. 20 zu § 9 MuSchG 1968, zu II 3 a der Gründe und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - BAGE 76, 35, 40 f. = AP Nr. 116 zu § 626 BGB, zu II 3 a der Gründe). - BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91
Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
Dabei handelt es sich nicht um ein exklusives Kündigungsrecht in dem Sinne, daß eine Kündigung etwa allein zum Ende des dreijährigen Erziehungsurlaubs ausgesprochen werden könnte; vielmehr besteht das Sonderkündigungsrecht nach dieser Vorschrift (vgl. dazu BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG) neben dem allgemeinen Kündigungsrecht während des Erziehungsurlaubs, wie es hier von der Klägerin im vorhergehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden ist. - BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93
Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
Wenn in § 18 Abs. 1 Satz 1 BErzGG ausgeführt ist, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen darf, so liegt darin ein gesetzliches Verbot, das sich gegen die Kündigungserklärung selbst richtet; eine Kündigung, die trotzdem erfolgt, ist nach § 134 BGB nichtig (vgl. Senatsurteile vom 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - AP Nr. 20 zu § 9 MuSchG 1968, zu II 3 a der Gründe und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - BAGE 76, 35, 40 f. = AP Nr. 116 zu § 626 BGB, zu II 3 a der Gründe).
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10
Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG
Eine Kündigung, die trotzdem erfolgt, ist nach § 134 BGB nichtig (BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 23/07 - Rn. 20, AP BErzGG § 18 Nr. 11 = EzA BErzGG § 18 Nr. 9; 11. März 1999 - 2 AZR 19/98 - BAGE 91, 101, 103) . - BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07
Kündigung während der Elternzeit
Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht erkannt, dass die Kündigung vom 13. Oktober 2005 nach § 18 Abs. 1 BErzGG iVm. § 134 BGB nichtig ist (zur Nichtigkeitsfolge: vgl. insb. BAG 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 -BAGE 76, 35, 40; 11. März 1999 - 2 AZR 19/98 - BAGE 91, 101). - BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 627/01
Sonderkündigungsschutz - Erziehungsgeld - Teilzeit
Ergänzung zu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 19/98 - BAGE 91, 101.(1) Nach der Rechtsprechung des Senats gilt der Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BErzGG auch für solche Arbeitsverhältnisse, die nach der Geburt des Kindes begründet werden, wenn der Arbeitnehmer Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt (BAG 11. März 1999 - 2 AZR 19/98 - BAGE 91, 101).