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   BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98   

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https://dejure.org/1999,2556
BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98 (https://dejure.org/1999,2556)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 AZR 19/98 (https://dejure.org/1999,2556)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 AZR 19/98 (https://dejure.org/1999,2556)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer Kündigung - Genehmigung der Behörde - Erziehungsurlaub

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BErzGG § 15; ; BErzGG § 16; ; BErzGG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG §§ 15, 16, 18
    Kündigung während des Erziehungsurlaubs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BErzGG §§ 15, 16, 18
    Erziehungsurlaub: Kündigungsschutz in einem Teilabschnitt, der bei einem neuen Arbeitgeber beansprucht wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 91, 101
  • NZA 1999, 1047
  • FamRZ 1999, 1348
  • BB 1999, 1711
  • DB 1999, 1272
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 18.09.1997 - 13 Sa 29/97

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung bei Erziehungsurlaub; Bestehen des

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 13 Sa 29/97 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. September 1997 - 13 Sa 29/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
    Auf das Einverständnis der Beklagten kam es nicht an (vgl. u.a. BAG Urteil vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62, 65 = AP Nr. 1 zu § 15 BErzGG, zu I 2 b der Gründe mit zustimmender Anm. Sowka).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92

    Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
    Wenn in § 18 Abs. 1 Satz 1 BErzGG ausgeführt ist, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen darf, so liegt darin ein gesetzliches Verbot, das sich gegen die Kündigungserklärung selbst richtet; eine Kündigung, die trotzdem erfolgt, ist nach § 134 BGB nichtig (vgl. Senatsurteile vom 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - AP Nr. 20 zu § 9 MuSchG 1968, zu II 3 a der Gründe und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - BAGE 76, 35, 40 f. = AP Nr. 116 zu § 626 BGB, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
    Dabei handelt es sich nicht um ein exklusives Kündigungsrecht in dem Sinne, daß eine Kündigung etwa allein zum Ende des dreijährigen Erziehungsurlaubs ausgesprochen werden könnte; vielmehr besteht das Sonderkündigungsrecht nach dieser Vorschrift (vgl. dazu BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG) neben dem allgemeinen Kündigungsrecht während des Erziehungsurlaubs, wie es hier von der Klägerin im vorhergehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden ist.
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98
    Wenn in § 18 Abs. 1 Satz 1 BErzGG ausgeführt ist, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen darf, so liegt darin ein gesetzliches Verbot, das sich gegen die Kündigungserklärung selbst richtet; eine Kündigung, die trotzdem erfolgt, ist nach § 134 BGB nichtig (vgl. Senatsurteile vom 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - AP Nr. 20 zu § 9 MuSchG 1968, zu II 3 a der Gründe und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - BAGE 76, 35, 40 f. = AP Nr. 116 zu § 626 BGB, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

    Eine Kündigung, die trotzdem erfolgt, ist nach § 134 BGB nichtig (BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 23/07 - Rn. 20, AP BErzGG § 18 Nr. 11 = EzA BErzGG § 18 Nr. 9; 11. März 1999 - 2 AZR 19/98 - BAGE 91, 101, 103) .
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07

    Kündigung während der Elternzeit

    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht erkannt, dass die Kündigung vom 13. Oktober 2005 nach § 18 Abs. 1 BErzGG iVm. § 134 BGB nichtig ist (zur Nichtigkeitsfolge: vgl. insb. BAG 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 -BAGE 76, 35, 40; 11. März 1999 - 2 AZR 19/98 - BAGE 91, 101).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 627/01

    Sonderkündigungsschutz - Erziehungsgeld - Teilzeit

    Ergänzung zu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 19/98 - BAGE 91, 101.

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats gilt der Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BErzGG auch für solche Arbeitsverhältnisse, die nach der Geburt des Kindes begründet werden, wenn der Arbeitnehmer Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt (BAG 11. März 1999 - 2 AZR 19/98 - BAGE 91, 101).

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